Kontrolle der Technik
Transportfahrzeuge und -behältnisse, sowie zusätzlich eingesetzte Technik zum Verladen ist
grobsinnlich auf Hygiene und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Unzureichend gereinigte Fahrzeuge
und Behältnisse dürfen nicht beladen werden und sind zurückzuweisen. Verletzungsgefahren für
Mensch und Tier sollen ausgeschlossen werden.
Vorbereitung der Tiere
Die Transportfähigkeit der Tiere ist zeitnah vor der Verladung zu prüfen. Transportunfähige Tiere sind
vor dem Verladen zu selektieren und gegebenenfalls tierschutzgerecht zu betäuben und zu töten.
Transportunfähig sind Tiere, die z.B.:
Frakturen an den Gliedmaßen aufweisen
große, offene Wunden haben
sich nicht ohne Schmerzen bewegen können
ein stark gestörtes Allgemeinbefinden zeigen
Die Fütterung sollte nicht eher als 12 Stunden vor dem voraussichtlichen Schlachttermin eingestellt
werden. Die Tiere sollen nüchtern verladen werden, um Stress zu verhindern. Die Tiere müssen
jederzeit bis kurz vor der Verladung Zugang zu Tränkewasser haben. Eine Ausnahme bildet
Wassergeflügel. Hier ist der Zugang zu Wasser auch während der Verladung zu gewährleisten.
Durchführung der Verladung
Der Tierhalter/-in oder eine von ihnen beauftragte Person muss währen der gesamten
Verladung anwesend sein und hat für eine ordnungsgemäße Verladung die Verantwortung!
Den Tieren dürfen während des Verladens keine Schmerzen oder Schäden zugefügt werden.
Es ist verboten, Tiere zu werfen, zu treten oder zu schlagen. Ebenfalls dürfen sie niemals an
Hals, Kopf, Schwanz, Flügelspitzen oder Gefieder gezerrt oder gezogen werden.
Die Transportbehältnisse sind in unmittelbarer Nähe der Tiere abzusetzen. Die zulässige
Tierzahl pro Transportbehältnis ist in der Tierschutztransportverordnung vom 11.02.2009
geregelt. Diese richtet sich nach dem Lebendgewicht der Tiere.
Verendete oder transportunfähige Tiere dürfen nicht verladen werden. Sie sind durch den/die
Tierhalter/-in tierschutzgerecht zu betäuben und zu töten. Das Verladepersonal darf diese
Tätigkeiten nicht übernehmen!
Kein Geflügel darf hängend mit dem Kopf nach unten getragen werden und muss in jedem Fall
an beiden Beinen gehalten werden. Die Tiere sind vorsichtig zu halten, um Beinverletzungen
zu vermeiden. Ihr Gewicht muss durch eine Hand unter ihrem Körper und einen Arm gestützt
werden. Es ist darauf zu achten, dass Kopf und Flügel nicht an harte Gegenstände stoßen.
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