28 Leitfaden Geflügelhaltung
Umgang mit dem Tier – Verladen von Geflügel Der 2011 ins Leben gerufene „Tierschutzplan Niedersachsen" hatte das Ziel, Lösungen zu Fragen
tiergerechter Haltungsbedingungen zu erarbeiten und in vorgegebenen Zeithorizonten in die Praxis
umzusetzen. Eines der dringenden Ziele im Tierschutzplan ist der tiergerechte Umgang mit Geflügel,
vor und während der Verladung von Althennen, Hähnchen, Enten, Gänsen oder Puten zum Schlachthof
oder das Einstallen der Eintagsküken bzw. das Umstallen von Junghennen.
Im Runderlass des Landes Niedersachsen vom 23.06.2011 wurde festgelegt, welche Anforderungen
an das Verladepersonal zu stellen sind. Da diese Personen in der Regel nicht die Tierhalter sind, muss
vom Kolonnenführer ein Sachkundelehrgang erfolgreich besucht werden. Dieser Erlass wurde zum
23.12.2015 für weitere fünf Jahre fortgeschrieben. Es kann erwartet werden, dass der Nachweis der
Sachkunde auch weiterhin Bestand haben wird.
Inhalte dieses Erlasses ist das Beherrschen und Erlernen von tierschutzrelevanten Kenntnissen und
Fertigkeiten sowie der Umgang mit tierschutzgerechte Betäubungs- und Tötungsmethoden. Die
Kolonnenführer/-innen von gewerblichen Fangtrupps sowie deren Stellvertreter/-innen von externen
Firmen müssen zur Verladung oder Impfung von Geflügel einen Sachkundenachweis vorzeigen. Bei
eigenen Verladungen mit Familienangehörigen oder Bekannten ist der Tierhalter der Sachkundige und
muss somit die Helfer in das Themenfeld einarbeiten.
Folgende Unterrichtsinhalte werden unterrichtet:
Tierschutzrechtliche Vorschriften hinsichtlich Tierschutz, Verladung und Transport,
ordnungsgemäßes Töten von Geflügel unter Betäubung
Grundkenntnisse über Anatomie und Physiologie, Umgang mit dem Tier, Anzeichen von
Störungen des Allgemeinbefindens
Aspekte der Biosicherheit und des Arbeitsschutzes
Praktische Übungen
Der Lehrgangstag schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Letztere wird von einem
beamteten Tierarzt abgenommen. In Niedersachsen führt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen
in Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Geflügelwirtschaft diese Lehrgänge durch.
Im Laufe der Jahre wurden Leitlinien zum Verladen von folgenden Geflügelarten erarbeitet:
Masthühnern und Masthühner
– Elterntiere (20.07.2015)
Schlachtputen (30.06.2015)
Legehennen- und Legehennen-Elterntiere sowie Junghennen (21.06.2016)
Pekingenten (16.07.2015)
Das tiergerechte Fangen und Verladen von Geflügel ist in einem Erlass in Niedersachsen veröffentlicht
worden und ist damit rechtskräftig. Die einzelnen Rechtsvorschriften sind unter folgendem Link
einsehbar:
https://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen_und_sonstige_vorschriften/