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Leitfaden Geflügelhaltung
Befiederungszustand und Alter sogar in vorhandenen Altgebäuden kostengünstig ausgemästet werden.
Dabei wird vorausgesetzt, dass Luftvolumen, Zirkulation und Schadgaskonzentrationen den
Anforderungen und Richtlinien entsprechen. Durch diesen Vorteil, unterstützt durch die hohe Vitalität
der Tiere, hat die Mast auch als Nebenerwerb oder als zweites Standbein in der Landwirtschaft
durchaus eine berechtigte Chance.
Die Luftfeuchtigkeit ist in der Stallklimagestaltung der Entenställe von großer Bedeutung. Bei der
Einstreuhaltung sollte 70 % relative Luftfeuchtigkeit im Aufzuchtstall nicht überschritten werden.
Deshalb muss spätestens ab dem dritten Lebenstag durch entsprechende Luftführung die
feuchtigkeitsgesättigte, verbrauchte Stallluft abgeleitet und durch Frischluft ersetzt werden. Durch
vollständiges und kontinuierliches Verschneiden von Frisch- und Stallluft im gesamten Stallbereich wird
eine gute Lüftung gesichert. Die Frischluft sollte optimaler Weise an den Längsseiten des Stalles von
oben einströmen.
Prellplatten, Kippfenster oder Zuluftventile lenken die Frischluft je nach Außenklima und Alter der Tiere
in den gewünschten Stallbereich. Die Entlüftung erfolgt über Ventilatoren, die meist im Firstbereich des
Stalles angebracht sind. Bei geeigneter Stalldecken- bzw. Dachkonstruktion ist auch eine
Schwerkraftlüftung möglich, wobei Durchtriebslüfter bzw. Schwenkventilatoren für die heißen
Sommertage empfehlenswert sind. Ferner ist wichtig, dass während des Luftaustausches keine Zugluft
entsteht. Daher darf die Luftgeschwindigkeit von 0,3 m pro sec. in Tierhöhe nicht überschritten werden.
Je nach Jahreszeit und Witterung schwankt der stündliche Frischluftbedarf von 1-6 m³/kg
Lebendmasse.
Bei der Beleuchtung ist eine gleichmäßige und gute Ausleuchtung des gesamten Stalles, insbesondere
in der Aufzuchtphase notwendig. Die Lichtstärke sollte täglich 20 Lux im Tierbereich betragen. Der
Einfall von natürlichem Tageslicht ist bei Stallneu- und Umbauten vorzusehen. Die Lichteinfallfläche
muss mindestens drei Prozent der Stallgrundfläche betragen und ist so einzurichten, dass eine
ausreichende Ausleuchtung des Stalles erreicht wird. Zur Beruhigung und als Orientierungshilfe ist in
der Nacht in den Aufzucht- und Mastställen eine Notbeleuchtung mit einer maximalen Stärke von 2 Lux
vorzusehen.
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