Abbildung 89: links: vollmobiler Stall auf Rädern; rechts: teilmobiler Stall auf Kufen
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Leitfaden Geflügelhaltung
Vermarktungsnormen
Kennzeichnungsvorschriften für Eier aus verschiedenen Haltungsverfahren
Eine Differenzierung zwischen Haltungssystem- und Haltungsverfahren ist erforderlich, da mit der
Einhaltung definierter Mindestanforderungen in einem Haltungssystem Eckpunkte für ein Verfahren
festgelegt sind, die zur Nutzung einer bestimmten Deklaration bei der Vermarktung der Eier berechtigen.
Danach wird seit dem 1. Januar 2002 unterschieden zwischen:
Herdenmanagement
Stalllisten, Betreuung und Dokumentation
Tierhalter und Tierbetreuer müssen über die erforderlichen Kenntnisse der Tierhaltung, der Tierpflege
und der Stallhaltungstechnik verfügen und dies gegebenenfalls nachweisen können. Ein
Legehennenhalter ist sachkundig, wenn er in diesem Arbeitsfeld eine einschlägige abgeschlossene
Berufsausbildung hat, über langjährige Praxiserfahrung verfügt oder über entsprechende Lehrgänge
bzw. Fachseminare mit Prüfung einen Sachkundenachweis erzielt hat.
Darüber hinaus ist jeder Legehennenhalter verpflichtet, Aufzeichnungen entsprechend einer Stallkarte
oder Legeliste für jeden Stall bzw. jedes Abteil täglich zu dokumentieren. Diese Stallkarte ist im Vorraum
des jeweiligen Stallabteils aufzubewahren und auf Verlangen aktuell ausgefüllt vorzulegen. Folgende
Aufzeichnungen sind aktuell zu leisten:
Einstalldatum und Alter der Legehennenherde
Eingestallter und aktueller Hennenbestand, tägliche Abgänge und Abgangsursachen
Tageseiererzeugung
Täglicher Futterverbrauch, täglicher Wasserverbrauch und Eiqualitätskriterien
Bemerkungen
Die Anwendungen von Therapeutika (Wurmmittel, Impfungen, Vitamine), die routinemäßig unter der
Rubrik „Bemerkungen“ in der Stallkarte dokumentiert werden, sind zusätzlich im Bestandsbuch unter
der Rubrik „Arzneimittelanwendungsnachweis“ nachzuweisen und abzuheften. Darüber hinaus sind
amtlich angeordnete Vorsorgemaßnahmen (z.B. Stallpflicht) einzuhalten und zu dokumentieren.
Sollten bei Beständen von mehr als 100 Tieren mehr als 2 % am Tag verenden (bei Beständen <100
Tiere sind es 3 %) ist dieses unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden. In der Pflicht steht
hierbei sowohl der Tierhalter wie auch der Tierbetreuer. Das allgegenwärtige Risiko der Ausbreitung
der „Vogelgrippe“ (Aviäre Influenza) ist als hoch einzuschätzen. Derartige Vorsorgemaßnahmen sollen
die Einschleppung und Verbreitung in Wirtschaftsgeflügelherden minimieren.
In einem Bestandsregister sind sämtliche Aufzeichnungen über den Tierbestand zu dokumentieren. Die
aktuell geführte Listung enthält Namen und Adressen von Besuchern, Futtermittellieferanten, Käufern,
Transportunternehmen
– also allen Personen, die in irgendeiner Weise direkten Kontakt mit dem
entsprechenden Geflügelbestand hatten.
Die Registrierung und Anmeldung bei der zuständigen Tierseuchenkasse ist ab dem ersten Huhn, also
auch für Kleinst- und Hobbybestände aufgrund der Möglichkeit zur Nachverfolgung bei Ausbruch der
Aviären Influenza verpflichtend.
Eier aus Kleingruppenhaltung (Eierstempel: Kennzeichnung 3)
Eiern aus Bodenhaltung (Eierstempel: Kennzeichnung 2)
Eiern aus Freilandhaltung (Eierstempel: Kennzeichnung 1)
Eiern aus ökologischer Hennenhaltung (Eierstempel: Kennzeichnung 0)
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