1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Zu § 3 Abs. 7 Z. 3:


Die neue Gemeinde Stadl-Predlitz

An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:


Gemeinde Predlitz-Turrach


Der Siedlungsraum der Gemeinde Predlitz-Turrach gliedert sich in den Hauptort Predlitz, die Ortschaften Turrach und Einach sowie kleinere Siedlungseinheiten wie Pichl und Predlitzwinkel. Eine Sonderform stellt der touristische Schwerpunkt auf der Turracherhöhe dar, dessen nördlicher Teil auf dem Gemeindegebiet von Predlitz-Turrach liegt, der südliche Teil liegt auf Kärntner Gebiet.

Die Gemeinde ist geprägt von großen Höhenunterschieden. So liegt der Ort Einach auf einer Seehöhe von 890m, die Turracherhöhe mit dem Turrachsee auf 1763 m. Die Entfernung vom Hauptort bis zur Turracherhöhe beträgt rund 20 km. Predlitz-Turrach liegt am Schnittpunkt des Murtales mit einer Verbindung über die Turracherhöhe nach Kärnten.

Die Gemeinde Predlitz-Turrach verfügt über eine Grundversorgung vor Ort. Die Gemeinde ist funktionell nach Stadl an der Mur orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Stadl an der Mur in ca. 6,5 Kilometer Entfernung.

Die Gemeinde Predlitz-Turrach ist Volksschulstandort. Gemäß Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Stadl an der Mur zugeordnet.

Kooperationen der Gemeinde bestehen als Teil des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Stadl an der Mur“ und als Mitglied der Kleinregion „Murau“, gemeinsam mit sieben weiteren Gemeinden entlang des Murtales.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Predlitz-Turrach ist von 1981 bis 2013 stark rückläufig (-20,4%), am 1.1.2013 hatte Predlitz-Turrach 818 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungsverlust auf 755 EinwohnerInnen aus.

Die regionale und überregionale Anbindung von Predlitz ist über die B 97 Richtung Murau gegeben. Die B 95 verläuft von Tamsweg entlang der Mur kommend über Turrach und die Turracherhöhe Richtung Kärnten. Die Anbindung im öffentlichen Verkehr ist entlang des Murtales durch die Murtalbahn gegeben.

Predlitz-Turrach verfügt über eine geringe Anzahl an Betrieben bzw. Arbeitsplätzen. Trotz der Sonderstellung durch den touristischen Schwerpunkt auf der Turracherhöhe ist ein hoher Auspendlerüberschuss gegeben.

Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 1.200 über dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170 und stellt einen der höchsten Werte im Bezirk Murau dar.

Die finanzielle Situation der Gemeinde Predlitz-Turrach war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von finanziellen Schwierigkeiten geprägt. Die Gemeinde Predlitz-Turrach konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt nicht ausgeglichen gestalten. Nach einem Ansteigen des Abganges im Jahr 2010 und 2011 konnte nunmehr eine rückläufige Tendenz des Abganges festgestellt werden und der Voranschlag 2013 ausgeglichen erstellt werden. Seit dem Jahr 2008 wurden alljährlich Bedarfszuweisungsmittel für den Haushaltsausgleich bzw. als Härteausgleich zur Verfügung gestellt.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Predlitz-Turrach im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Gemeinde wies in den Jahren 2008, 2010 und 2011 eine negative freie Finanzspitze aus. Der Saldo der laufenden Gebarung war in den Jahren 2008 bis 2012 immer positiv.

Der Voranschlag 2013 der Gemeinde Predlitz-Turrach lässt einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt erwarten. Die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2014 und 2015 lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt nicht erwarten.

Der Gemeinderat der Gemeinde Predlitz-Turrach hat die Vereinigung mit der Gemeinde Stadl an der Mur beschlossen.


Gemeinde Stadl an der Mur


Der Siedlungsraum der Gemeinde Stadl an der Mur konzentriert sich auf den Hauptort im Murtal an der Mündung des Paalbaches. Ländliche Streusiedlungsbereiche finden sich an den nördlich der Mur liegenden begünstigten Hanglagen. Als gesonderte Nutzung findet sich etwas südlich vom Hauptort an der L 511 Richtung Kärnten / Flattnitz eine Ferienhaussiedlung.

Die Gemeinde Stadl an der Mur hat keine zentralörtliche Funktion, weist aber unterschiedliche Nutzungen sowie öffentliche und private Einrichtungen und Dienstleistungen auf und stellt einen überdurchschnittlich ausgestatteten Versorgungsstandort im Murtal zwischen den Bezirkshauptorten Murau und Tamsweg im benachbarten Lungau dar. Die Gemeinde verfügt damit über eine gute Versorgungsinfrastruktur und ergänzende Infrastruktureinrichtungen.

Die Gemeinde ist Volksschul- und Hauptschulstandort.

Kooperationen der Gemeinde Stadl an der Mur bestehen als Teil des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Stadl an der Mur“, als Mitglied der Kleinregion „Murau“ (gemeinsam mit sieben weiteren Gemeinden) und als Mitglied des Tourismusverbandes „Murau-Kreischberg“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Stadl an der Mur ist von 1981 bis 2013 rückläufig (-17,7%), am 1.1.2013 hatte Stadl an der Mur 982 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungsverlust auf 836 EinwohnerInnen aus.

Die regionale Anbindung von Stadl an der Mur ist über die B 97 in Ost-West-Richtung entlang des Murtales gegeben. Richtung Süden verbindet die L 511 über den Flattnitzpass die Gemeinde mit der Kärntner Gemeinde Glödnitz im Bezirk Sankt Veit an der Glan. Die Anbindung im öffentlichen Verkehr ist durch die Murtalbahn gegeben.

Die Gemeinde ist Standort für Gewerbebetriebe und weist eine gewisse touristische Bedeutung auf, verfügt aber dennoch über einen Auspendlerüberschuss. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 903 unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Stadl an der Mur war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Gemeinde Stadl an der Mur konnte bis auf das Jahr 2010 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit Überschüssen abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Stadl an der Mur im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Gemeinde wies in den Jahren 2008, 2009 und 2010 eine negative freie Finanzspitze aus. Der Saldo der laufenden Gebarung war in diesen Jahren negativ.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt erwarten.

Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Die beiden Gemeinden Predlitz-Turrach und Stadl an der Mur bilden den westlichsten Teil des Murtales in der Steiermark, wobei die südliche, westliche und nördliche Gemeindegrenze gleichzeitig die Landesgrenze darstellt. Die genannten Gemeinden grenzen aneinander an. Beide Gemeinden liegen mit ihren Hauptorten im Murtal, die jeweils nach Süden verlaufenden Seitentäler des Murtales bilden mit den Passhöhen Übergänge nach Kärnten.

Weite Teile der Gemeinden sind der alpinen Region mit teilweiser Alm-Nutzung zuzuordnen, in den Hanglagen dominiert die forstwirtschaftliche Nutzung. Ein geringer Anteil der Gemeinden ist als Dauersiedlungsraum nutzbar und in vielen Bereichen durch Naturgefahren in der Nutzung bzw. in der Flächenerweiterung eingeschränkt.

Die Gemeinde Stadl an der Mur stellt einen überdurchschnittlich ausgestatteten Versorgungsstandort im Murtal dar. Die Gemeinde verfügt damit über eine gute Versorgungsinfrastruktur und ergänzende Infrastruktureinrichtungen. Insbesondere bei schulischer und ärztlicher Versorgung sowie bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestehen Verflechtungen der beiden Gemeinden im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen. Beide Gemeinden gehören darüber hinaus dem Pfarrverband „Stadl an der Mur“ an (gemeinsam mit Sankt Ruprecht-Falkendorf).

Durch die Vereinigung der Gemeinden Predlitz-Turrach und Stadl an der Mur kann die neue entstehende, größere Gemeinde die Instrumente der örtlichen Raumplanung grundsätzlich mit einem vergrößerten Handlungsspielraum einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung tatsächlich auf der jeweiligen Gemeindeebene gestaltbar ist. So bestehen z.B. bei Betriebsansiedelungen mehr Optionen in der Grundstücksverfügbarkeit bzw. können neue Nutzungen in geeigneten Lagen und in Ergänzung zu bestehenden Nutzungen entwickelt werden. Raumordnungspolitische Probleme einer kleinteiligen Entwicklungspolitik in den bisher getrennten Gemeinden können durch eine Vereinigung leichter überwunden werden.

Die B 97 stellt eine hochrangige Verbindung zwischen den Ortschaften und Siedlungsbereichen (Einach) und im weiteren Verlauf in beiden Richtungen die Anbindung an höherrangige Zentren dar. Darüber hinaus liegen beide Orte an der Murtalbahn. Die Ortszentren der Gemeinden liegen ca. 6,5 Kilometer voneinander entfernt, die Entfernung stellt aber aufgrund der guten Verbindung der Hauptorte über die B 97 eine zumutbare Distanz dar.

Durch die Schaffung eines regionalen Gemeindezentrums kann mittel- bis langfristig die Grundversorgung der Bevölkerung mit öffentlichen und privaten Dienstleistungen sichergestellt werden. Mit einer Vereinigung wird somit einem erklärten Ziel der Strukturreform entsprochen, regionale Zentren zu schaffen, die diese Grundversorgung leisten können.

Der parallele Betrieb von gering ausgelasteten, identischen Einrichtungen in beiden Gemeinden verursacht höhere Gesamtkosten als der Betrieb nur einer Einrichtung. Die vorhandene kommunale Infrastruktur soll effizient genutzt werden.

Im Gesamtgebiet leben auf einer Fläche von rund 256 km² 1.800 EinwohnerInnen. Es werden weitere Bevölkerungsverluste erwartet. Zentrale Zukunftsherausforderung in diesem Raum ist aufgrund der negativen demografischen Entwicklung die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Gemeinden. In Anbetracht der notwendigen Reaktion auf die Bevölkerungsentwicklung, aber auch auf die Alterung, ermöglicht die Vereinigung eine mittel- bis langfristige Erhaltung und Attraktivierung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebots.

Die neue Gemeinde kann die Instrumente der Raumplanung in funktionaler Hinsicht konsequenter einsetzen und die lokale Infrastruktur auf eine realistische, längerfristige Bevölkerungszahl ausrichten. Durch eine breite Verfügbarkeit und Abstimmungsmöglichkeit bei Infrastruktur und Personal kann auch von einem erhöhten Handlungsspielraum im Hinblick auf die Erweiterung der Versorgungsleistungen für eine alternde Gesellschaft, eine Konzentration und Rationalisierung der Basisinfrastruktur zugunsten ergänzender Einrichtungen im Jugend- und Sportbereich sowie für ältere Personengruppen ausgegangen werden.

Durch die Vereinigung der Gemeinden können die Wirtschaft und bestehende wirtschaftliche Infrastrukturen in der neuen Gemeinde gestärkt werden. Dadurch kann die infrastrukturelle Ausstattung der Gemeinden aufgrund der geringen Distanzen zwischen den Gemeinden wechselseitig gut genutzt und in Summe besser ausgelastet werden.

Mit der Verkleinerung der politischen Vertretung ist auch eine Konzentration der Gemeindevertretung zu erwarten. Damit könnte auch eine höhere Effizienz durch umfassende, verschränkte Kompetenzen und Themenverantwortung erreicht werden. Bestehende Gemeindeverwaltungen können zusammengeführt und deren Qualität durch die erhöhten Fallzahlen an Verwaltungsagenden gesteigert werden. Durch die Vereinigung kann somit eine Bereinigung, Vereinfachung und Zusammenführung vorhandener Strukturen umgesetzt werden, um die Gemeinden zu entlasten.

Durch die Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht leichter in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben die notwendigen Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihrer Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Gemeinde Predlitz-Turrach hat sich für, die Gemeinde Stadl an der Mur letztendlich gegen eine Vereinigung ausgesprochen.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der beiden Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.



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