1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Zu § 3 Abs. 2 Z. 3:


Die neue Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal

An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:


Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal


In topographischer Hinsicht ist das Gemeindegebiet von Sankt Martin im Sulmtal durch die Landschaftstypen des Sulmtals und des Weststeirischen Riedellands geprägt. Das breite Sulmtal teilt die Gemeinde naturräumlich in zwei Hälften, aufgrund dieser topographischen Gegebenheiten zeigt sich keine einheitliche Siedlungsstruktur.

Der eigentliche Siedlungsraum mit dem Hauptort Sankt Martin befindet sich im Sulmtal und weist eine gewisse Verdichtung und Funktionsmischung auf. Der Hauptsiedlungskörper konzentriert sich auf den Talbereich entlang der B 74 sowie radial vom Hauptort weg. Die charakteristische Siedlungsstruktur ist die Bebauung entlang von Straßen mit einem insgesamt dörflichen Charakter. Ergänzend dazu bestehen Streusiedlungen in Hang- und Riedellagen des Hügellands.

Durch die naturräumliche Lage und die landwirtschaftlichen Nutzungsflächen ergibt sich eine zerstreute Siedlungsstruktur außerhalb des Hauptsiedlungsgebietes von Sankt Martin. Über diese Wohnsiedlungsansätze hinaus dominiert die land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Darüber hinaus gibt es Ansätze für Industrie und Gewerbe entlang der B 74, das Gebiet weist eine gute Standortqualität auf.

Die Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal hat keine zentralörtliche Funktion im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Deutschlandsberg. Die Gemeinde weist aber unterschiedliche öffentliche und private Einrichtungen und Dienstleistungen auf, verfügt daher über eine gute Versorgungsinfrastruktur sowie ergänzende Infrastruktureinrichtungen.

Die Gemeinde ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Wies sowie dem Schulsprengel der Hauptschule Gleinstätten zugeordnet.

Kooperationen der Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal bestehen als Teil der Kleinregion „Sulmtal-Koralm“, des Tourismusverbandes „Sulmtal-Koralm“, der Rechtsverwaltungsgemeinschaft „Sulmtal Koralm“ sowie des Abwasserverbandes „Oberes Sulmtal“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal ist von 1981 bis 2013 relativ konstant (+0,1%), am 1.1.2013 hatte Sankt Martin im Sulmtal 1.794 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem Bevölkerungsverlust auf 1.647 EinwohnerInnen aus.

Die Verkehrserschließung von Sankt Martin im Sulmtal erfolgt im Wesentlichen über die B 74, die entlang des Sulmtals verläuft.

Sankt Martin im Sulmtal verfügt über eine Reihe von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben. In der Gemeinde überwiegen die Auspendler, die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 1.034 etwas unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170 (2011).

Die finanzielle Lage der Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von Schwierigkeiten geprägt. Die Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal konnte in den Jahren 2009 und 2010 den ordentlichen Haushalt nicht ausgeglichen gestalten. Ab dem Jahr 2011 konnten jedoch Überschüsse erzielt werden.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal war nicht immer in der Lage, durch Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt diese Investitionsvorhaben zur Gänze zu finanzieren und auszugleichen.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ war im Betrachtungszeitraum fast immer positiv und wies die Gemeinde auch stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus. Lediglich in der Hochphase des wirtschaftlichen Abschwungs im Jahr 2009 war die freie Finanzspitze negativ.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal hat die Vereinigung mit der Gemeinde Sulmeck-Greith beschlossen.


Gemeinde Sulmeck-Greith


Topographisch ist das Gemeindegebiet durch die Landschaftstypen des Sulmtals sowie des Weststeirischen Riedellands geprägt. Der Hauptsiedlungsraum der Gemeinde befindet sich im Sulmtal, die Siedlungsentwicklung konzentriert sich entlang der Hauptverkehrslinien und besteht aus mehreren voneinander getrennten, größeren Siedlungskörpern. Ein klares Ortszentrum fehlt. Charakteristische Siedlungsstruktur ist die Bebauung entlang von Straßen bzw. in Hang- und Riedellagen mit einem insgesamt dörflichen Charakter.

Durch die naturräumliche Lage sowie die landwirtschaftlichen Nutzungsflächen ergibt sich eine zerstreute Siedlungsstruktur. Über diese Siedlungsansätze hinaus dominiert die landwirtschaftliche Nutzung, die Gemeinde weist demzufolge und auch aufgrund der naturräumlichen Lage einen hohen Zersiedlungsgrad auf.

Sulmeck-Greith ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt, die Gemeinde ist funktionell nach Sankt Martin im Sulmtal orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Sankt Martin im Sulmtal in ca. vier Kilometer Entfernung.

Die Gemeinde ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Wies sowie dem Schulsprengel der Hauptschule Gleinstätten zugeordnet.

Sulmeck-Greith ist Teil der Kleinregion „Sulmtal-Koralm“, des Tourismusverbandes „Südliche Weststeiermark“ und das AWV „Oberes Sulmtal“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Sulmeck-Greith ist von 1981 bis 2013 rückläufig (-11,8%), am 1.1.2013 hatte Sulmeck-Greith 1.332 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungsverlust auf 1.283 EinwohnerInnen aus.

Die Gemeinde ist durch die B 74, die L 605 sowie die L 654 an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angebunden.

Sulmeck-Greith ist eine Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote der Gemeinde liegt mit € 943 rund 20% unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170 (2011).

Die finanzielle Lage der Gemeinde Sulmeck-Greith war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes grundsätzlich ausgeglichen. Lediglich im Jahr 2009 konnte der ordentliche Haushalt der Gemeinde nicht ausgeglichen werden.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Sulmeck-Greith zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Sulmeck-Greith war nicht immer in der Lage, durch Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt diese Investitionsvorhaben zur Gänze zu finanzieren und auszugleichen.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ war im Betrachtungszeitraum immer positiv und wies die Gemeinde auch stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.



Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Die aneinandergrenzenden Gemeinden Sankt Martin im Sulmtal und Sulmeck-Greith liegen im Weststeirischen Riedelland, östlich der (teil-)regionalen Zentren Eibiswald und Deutschlandsberg im Sulmtal.

Die neue Gemeinde kann die Instrumente der örtlichen Raumplanung für den bisher geteilten Raum besser einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung des neuen, größeren Raums tatsächlich auf der neuen Gemeindeebene gestaltbar ist. Raumordnungspolitische Probleme einer kleinteiligen Entwicklungspolitik mit unterschiedlichen Vorstellungen der bisher beteiligten Gemeinden können durch diese Vereinigung überwunden werden.

Entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen der neuen, größeren Gemeinden eröffnen die Möglichkeit einer besseren Nutzung der nunmehr vorhandenen Fläche für den Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkend-begrenzenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile ergeben.

Die Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal hat keine zentralörtliche Funktion im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Deutschlandsberg, weist aber unterschiedliche öffentliche und private Einrichtungen auf. Die Gemeinde verfügt damit über eine gute Versorgungsinfrastruktur sowie ergänzende Infrastruktureinrichtungen. Insbesondere bei der ärztlichen Versorgung sowie bei den über die Basisleistungen hinausgehenden Versorgungen mit Gütern und Dienstleistungen bestehen Verflechtungen der beiden Gemeinden im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen.

Der parallele Betrieb von gering ausgelasteten, identischen Einrichtungen in beiden Gemeinden verursacht höhere Gesamtkosten als der Betrieb nur einer Einrichtung. Die vorhandene kommunale Infrastruktur kann durch die Vereinigung effizienter genutzt werden.

Auch räumliche Funktionen können in der neuen, größeren Gemeinde besser gebündelt werden, sodass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der neugebildeten Gemeinde und den vorhandenen Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet.

Im Gesamtgebiet leben auf einer Fläche von rund 39 km² 3.126 EinwohnerInnen, langfristig wird für das Gesamtgebiet gemäß der Gemeindebevölkerungsprognose 2030 ein Bevölkerungsverlust prognostiziert.

In Anbetracht des Bevölkerungsverlustes und der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung, ermöglicht die Vereinigung der betroffenen Gemeinden, etwa durch Nutzung der Instrumente der Raumplanung und einem effizienteren Einsatz der vorhandenen Infrastruktur, eine mittel- bis langfristige Erhaltung und Attraktivierung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebotes.

Durch die Vereinigung der beiden Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe sowie der Gemeindeverwaltung kann die Effizienz deutlich gehoben werden. So versetzen mögliche positive finanzielle Effekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie eine professionellere Verwaltung mit Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbaren Vertretungsregelungen von MitarbeiterInnen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde zu heben.

Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und das Schaffen der Möglichkeit, besser auf den prognostizierten Bevölkerungsverlust sowie die Alterung der Bevölkerung zu reagieren, sind mittelfristig insgesamt Kosteneinsparungen bzw. ist ein effizienter Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten.

Durch die gegenständliche Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben die notwendigen Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal hat sich für eine Vereinigung, die Gemeinde Sulmeck-Greith hat sich gegen eine Vereinigung ausgesprochen.

Eine Volksabstimmung der Gemeinde Sulmeck-Greith ergab eine Ablehnung der Vereinigung mit der Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der beiden Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden und der Gemeindemitglieder einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.



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