1. Anlass und Zweck der Neuregelung


Gemeinde Sankt Oswald ob Eibiswald



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Gemeinde Sankt Oswald ob Eibiswald


Das Siedlungsgebiet der Gemeinde Sankt Oswald ob Eibiswald ist weitläufig und auf fünf voneinander getrennte Siedlungskörper aufgeteilt, die räumlich in keinem Zusammenhang stehen. Als Hauptsiedlungsgebiet der Gemeinde fungiert die Ortschaft Sankt Oswald, zwei weitere Siedlungseinheiten liegen beidseitig der B 69. Sankt Oswald ist hauptsächlich Wohnstandortgemeinde, daneben dominiert die forstwirtschaftliche Nutzung.

Sankt Oswald ob Eibiswald ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Eibiswald orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der (fach)ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Eibiswald in ca. zehn Kilometer Entfernung.

Kooperationen mit den Gemeinden Aibl, Eibiswald, Großradl, Pitschgau und Soboth bestehen als Teil der Kleinregion „47o Nord“ sowie im Rahmen des Tourismusverbandes „Südliche Weststeiermark“.

Die Gemeinde ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Eibiswald zugeordnet.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Sankt Oswald ob Eibiswald ist von 1981 bis 2013 stark rückläufig (-25,0%), am 1.1.2013 hatte Sankt Oswald ob Eibiswald 560 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungsverlust auf 505 EinwohnerInnen aus.

Die Gemeinde ist gut an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angeschlossen. Die B 69 führt durch das Gemeindegebiet und verbindet Sankt Oswald mit dem Teilregionalen Versorgungszentrum Eibiswald. Die L 652 verbindet die Gemeinde mit dem nördlichen Hinterland, die L 655 bindet Richtung Süden an.

Sankt Oswald ob Eibiswald ist eine deutliche Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 838 unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Sankt Oswald ob Eibiswald war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 Besorgnis erregend. Die Gemeinde konnte in den Jahren 2008 bis 2012, trotz erheblicher Bedarfszuweisungsmittel (Haushaltsabgänge und Härteausgleich) des Landes Steiermark, den ordentlichen Haushalt nicht ausgleichen.

Auch im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Sankt Oswald ob Eibiswald im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Gemeinde wies in den Jahren 2009 bis 2012 eine positive freie Finanzspitze aus. Im Jahr 2008 war die freie Finanzspitze negativ. Der Saldo der laufenden Gebarung war im Beobachtungszeitraum immer positiv.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Gemeinde Sankt Oswald ob Eibiswald lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt nicht erwarten.

Die Gemeinde musste daher von der Aufsichtsbehörde im Jahr 2013 schriftlich aufgefordert werden, ein Konsolidierungskonzept unter besonderer Beachtung einer drohenden übermäßigen Verschuldung der Gemeinde zu erarbeiten. Die Gemeinde Sankt Oswald ob Eibiswald wurde gleichzeitig aufgefordert, strukturelle Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes zu setzen.


Gemeinde Soboth


Die Gemeinde Soboth liegt im äußersten Südwesten des Bezirkes Deutschlandsberg im Bereich der Ausläufer der Koralpe. Topographisch, naturräumlich und auch in Bezug auf die Erreichbarkeit weist die Gemeinde überwiegend geschlossene Grenzen zu den Nachbargemeinden sowie relativ große Entfernungen zum Teilregionalen Versorgungszentrum Eibiswald mit einer deutlichen Abgeschlossenheit gegenüber dem gesamten regionalen Umfeld auf.

Die Siedlungsstruktur ist weitläufig und zersplittert und besteht aus sieben, räumlich in keinem Zusammenhang stehenden Siedlungseinheiten. Der Rest des Gemeindegebietes ist durch land- und forstwirtschaftliche Nutzung geprägt.

Die Gemeinde Soboth ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt und zentralörtlich und funktionell nach Eibiswald orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Eibiswald in ca. 20 km Entfernung.

Kooperationen der Gemeinde Soboth mit den Gemeinden Aibl, Eibiswald, Großradl, Pitschgau und Sankt Oswald ob Eibiswald bestehen als Teil der Kleinregion „47o Nord“ sowie im Rahmen des Tourismusverbandes „Südliche Weststeiermark“.

Die Gemeinde ist kein Schulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Volksschule Sankt Oswald ob Eibiswald zugeordnet. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Eibiswald zugeordnet.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Soboth ist von 1981 bis 2013 stark rückläufig (-36,9%), am 1.1.2013 hatte Soboth 327 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von weiteren erheblichen Bevölkerungsverlusten auf 263 EinwohnerInnen aus.

Die überörtliche Verkehrsanbindung ist durch die B 69, die durch das Gemeindegebiet führt, gegeben, jedoch sind lange Wegdistanzen bis zu den Versorgungszentren zu bewältigen.

Der Tourismus spielt in der Gemeinde vor allem im Zusammenhang mit dem Stausee Soboth eine gewisse Rolle. Darüber hinaus verfügt Soboth im Bereich der Freizeitinfrastruktur über ein breites Angebot.

Soboth ist eine klare Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 854 unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Soboth war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 Besorgnis erregend. Die Gemeinde konnte in den Jahren 2008 bis 2012, trotz erheblicher Bedarfszuweisungsmittel (Haushaltsabgänge und Härteausgleich) des Landes Steiermark, den ordentlichen Haushalt nicht ausgleichen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte Soboth im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Gemeinde wies in den Jahren 2010 und 2011 eine negative freie Finanzspitze aus. Der Saldo der laufenden Gebarung war im Beobachtungszeitraum immer positiv.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Gemeinde Soboth lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt nicht erwarten.

Die Gemeinde musste daher von der Aufsichtsbehörde im Jahr 2013 schriftlich aufgefordert werden, ein Konsolidierungskonzept unter besonderer Beachtung einer drohenden übermäßigen Verschuldung der Gemeinde zu erarbeiten. Die Gemeinde Soboth wurde gleichzeitig aufgefordert, strukturelle Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes zu setzen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Soboth hat die Vereinigung mit den Gemeinden Aibl, Eibiswald, Großradl, Pitschgau und Sankt Oswald ob Eibiswald beschlossen.

Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Die Gemeinden Aibl, Eibiswald, Großradl, Pitschgau, Sankt Oswald ob Eibiswald und Soboth liegen topographisch in den Ausläufern der Koralpe. Ein Großteil der Gemeinden weist weitläufige Wald- und Berggebiete auf. Die genannten Gemeinden grenzen aneinander.

Die Hauptsiedlungsräume der an Eibiswald angrenzenden Gemeinden Aibl, Großradl und Pitschgau liegen gemeinsam im Saggaubachtal und sind bereits räumlich und funktionell miteinander verflochten. Die Gemeinde Soboth hingegen stellt einen dislozierten Siedlungssplitter dar und in einer Entfernung von ca. 20 km zu Eibiswald, ist aber funktionell Eibiswald zugeordnet.

Durch die Vereinigung ergeben sich neue Handlungsspielräume hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung, entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkend-begrenzenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile ergeben.

Die Marktgemeinde Eibiswald ist als Teilregionales Versorgungszentrum einer über das Gemeindegebiet hinausgehenden Versorgungs- und Dienstleistungsfunktion festgelegt. Die Gemeinde hat eine zentrale Funktion für die angrenzenden Gemeinden, indem sie eine hohe Verwaltungskapazität und ein großes Angebot an wirtschaftlichen und soziokulturellen Ressourcen aufweist.

Die Daseinsgrundfunktionen für den täglichen Bedarf sollen in einer Gemeinde bereitgestellt werden können. Die Siedlungsstruktur wird geprägt von den günstigen Einzugsbereichen zur Nahversorgung in Eibiswald sowie ein zumindest mit dem PKW gut erreichbares, hochwertiges Dienstleistungs- und Nahversorgungsangebot in der Marktgemeinde Eibiswald aus den umliegenden Gemeinden. Insbesondere bei schulischer und ärztlicher Versorgung sowie bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestehen Verflechtungen im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen.

Der parallele Betrieb von zum Teil gering ausgelasteten identischen Einrichtungen in sämtlichen Gemeinden verursacht höhere Gesamtkosten als der Betrieb nur einer Einrichtung. Die vorhandene kommunale Infrastruktur kann durch die Vereinigung effizienter genutzt werden.

Räumliche Funktionen können in einer größeren Gemeinde so gebündelt werden, dass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde und den sich ergänzenden Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet.

Im Gebiet der neuen Gemeinde leben auf einer Fläche von rund 152 km² in Summe 6.708 EinwohnerInnen (Bevölkerungsregister 1.1.2013). Langfristig werden für das Gesamtgebiet leichte Bevölkerungsverluste prognostiziert. Durch Nutzung etwa der Instrumente der Raumplanung und einem effizienteren Einsatz der vorhandenen Infrastruktur ist die neue Gemeinde besser in der Lage, auf die Herausforderungen der negativen Bevölkerungsentwicklung sowie einer fortschreitenden Alterung der Bevölkerung zu reagieren.

Mit einer Vereinigung der Gemeinden wird auch die Wirtschaft in der neuen Gemeinde gestärkt. Insbesondere ist die Vereinigung Grundlage für eine strategische und räumlich abgestimmte Standortentwicklung. Die neue Gemeinde verfügt sowohl über ein starkes Dienstleistungszentrum als auch über einen Tourismusschwerpunkt. Mit einer Vereinigung kann sowohl eine bessere Standortabstimmung als auch eine stärkere Vertretung von (touristischen) Interessen auf regionaler Ebene erreicht werden.

Durch die Vereinigung der genannten Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe und der Gemeindevertretung kann die Effizienz deutlich gehoben werden. Denn die möglichen positiven finanziellen Aspekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie eine professionellere Verwaltung mit der Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbare Vertretungsregelungen unter den MitarbeiterInnen versetzen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren, bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde zu heben.

Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und die Schaffung der Möglichkeit für die neue Gemeinde, besser auf die vorhergesagte negative Bevölkerungsentwicklung sowie die fortschreitende Alterung der Bevölkerung zu reagieren, sind mittelfristig insgesamt Kosteneinsparungen, respektive ein effizienterer Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten. Darüber hinaus sind durch eine optimierte Ressourcenplanung im Bereich der Gemeindebediensteten mittelfristig Kosteneinsparungen möglich.

Durch die Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht leichter in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben notwendige Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Gemeinden Aibl, Eibiswald und Soboth haben sich für eine Vereinigung ausgesprochen, die Gemeinden Großradl, Pitschgau und Sankt Oswald ob Eibiswald gegen eine solche. Bürgerbefragungen in den Gemeinden Großradl und Sankt Oswald ob Eibiswald ergaben jeweils eine Ablehnung der Vereinigung.

Bei den Überlegungen über eine Vereinigung der betreffenden Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden sowie der Gemeindemitglieder einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der sechs Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher auch den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und ist leitbildgerecht im Sinne des § 1 StGsrG.



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