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LEKTION 4 Politische Systeme deutschsprachiger Länder



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MAMLAKATSHUNOSLIK. Majmua

LEKTION 4
Politische Systeme deutschsprachiger Länder
Plan:
1. Politische Systeme Deutschlands
2. . Politische Systeme Osterreichs
3. Politische Systeme der Schweiz
4. Politische Systeme von Luxsemburg
5. Politische Systeme von Lichtenstein
Die Bundesrepublik Deutschland besteht heute aus 16 Ländern: Berlin, Brandenburg, Bremen, Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Auf dem Wappen Deutschlands ist ein Adler dargestellt. Die Flagge ist schwarz-rot-golden. Die deutsche Währung heißt Euro. Die Hauptstadt der BRD ist Berlin.
Staatsoberhaupt der BRD ist der Bundespräsident. Er wird von der Bundesversammlung auf 5 Jahre gewählt. Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan, das nur zum Zweck der Wahl des Bundespräsidenten zusammentritt. Es besteht aus den Bundestagsabgeordneten und einer gleichen Anzahl von Vertretern der Länderparlamente.
Die Aufgaben des Bundespräsidenten sind überwiegend repräsentativer Natur: Er vertritt die BRD völkerrechtlich, er kann raten, warnen und ermutigen. Auf Vorschlag des Bundespräsidenten wird der Bundeskanzler vom Bundestag auf 4 Jahre gewählt. Der Bundespräsident ernennt die Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers. Im Namen der BRD schließt der Bundespräsident Verträge mit ausländischen Staaten. Die Bundesrichter, Bundesbeamten, Offiziere und Unteroffiziere werden von ihm ernannt und entlassen.
Das höchste gesetzgebende Organ ist der Bundestag (das Unterhaus des Parlamentes). Der deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der BRD. Seine Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl auf 4 Jahre gewählt. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung. Der deutsche Bundestag setzt sich aus den Abgeordneten der Koalitionsparteien und einer Oppositionsparteien zusammen.
Die Bundesregierung wird auch oft „Kabinett“ genannt. Sie besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundeskanzler hat eine starke Stellung in der BRD, nicht zu Unrecht wird das Regierungssystem der BRD als „Kanzlerdemokratie“ bezeichnet. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik der BRD. Die Bundesminister leiten innerhalb dieser Richtlinien ihren Geschäftsbereich selbständig und in eigener Verantwortung. Der Bundeskanzler trägt die Verantwortung für die Regierung gegenüber dem Parlament.
Das Bundesverfassungsgericht sorgt für die Einhaltung des Grundgesetzes der BRD, es entscheidet beispielsweise in Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern oder zwischen einzelnen Bundesorganen, es prüft Bundes- und Landesgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht kann ein Landesgesetz für verfassungswidrig und ungültig erklären. Nur das Bundesverfassungsgericht kann feststellen, ob eine politische Partei die freiheitliche demokratische Grundordnung der BRD zu beseitigen versucht und deshalb verfassungswidrig ist. In diesem Fall ordnet es ihre Auflösung an.
Seit ihrer Gründung wurde die politische Landschaft in der BRD vor allem von den 4 großen Parteien geprägt: die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU), die Christlich-Soziale Union Deutschlands in Bayern (CSU), die Freie Demokratische Partei (FDP). Daneben kandidierte immer eine Anzahl kleineren Parteien auf Landes- und Bundesebene. Die 4 großen Parteien entstanden 1945 bis 1947 in den deutschen Ländern. In den Jahrzehnten seit ihrer Gründung haben alle Parteien bedeutende Wandlungen durchgemacht. Sie verstehen sich heute sämtlich als Volksparteien, die alle Schichten der Bevölkerung repräsentieren.
Deutschland hat feste und enge Verbindungen mit vielen Ländern der Welt und ist politisch stark engagiert. Es ist Mitglied der UNO, der Europäischen Union (EU), der NATO, der OSZE (die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa).
Der Bundesrat ist die Vertretung der Bundesländer, er wirkt an der Gesetzgebung mit. Der Bundesrat wird nicht gewählt, er besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen oder aus den Bevollmächtigten der Landesparlamente. Jedes Bundesland hat mindestens 3 Stimmen im Bundesrat. Länder mit größerer Bevölkerung haben 4 oder 5 Stimmen. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich abgegeben werden.
Zum politischen System der Bundesrepublik Deutschland gehören die politischen Institutionen, die Entscheidungsprozesse und ihre Inhalte in Deutschland.
Das politische System Deutschlands ist bundesstaatlich und als parlamentarische Demokratie organisiert. Bedeutung besitzen die stark miteinander konkurrierenden Parteien, weshalb Deutschland auch als Parteiendemokratie bezeichnet wird. Die Wahlen werden überwiegend als personalisierte Verhältniswahlen durchgeführt; zur Regierungsbildung sind meist Koalitionen der konkurrierenden Parteien nötig. Der Deutsche Bundestag wählt eine Person zum Bundeskanzler. Diese Person bestimmt die Richtlinien der Innen- und Außenpolitik auf Bundesebene (Richtlinienkompetenz) und schlägt die Bundesminister vor. Die Institutionen des Bundes und die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern werden durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland geregelt. Über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht das Bundesverfassungsgericht. Die Bundesländer, aus denen der Staat Deutschland zusammengesetzt ist, haben eine eigene Vertretung, den Bundesrat, der neben dem Bundestag an der Gesetzgebung mitwirkt. Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union und hat einige seiner Hoheitsrechte an diesen Staatenverbund übertragen.
Der Bundestag beschließt Bundesgesetze, wählt den Bundeskanzler sowie als Teil der Bundesversammlung den Bundespräsidenten, wacht über den Bundeshaushalt, kontrolliert die Regierung, beschließt Einsätze der Bundeswehr, bildet Ausschüsse zur Gesetzesvorbereitung und kontrolliert die Nachrichtendienste.
Der Abgeordnete ist zwar nach dem Grundgesetz unabhängig von seiner politischen Partei oder anderen Interessengruppen, betrachtet man jedoch die Verfassungswirklichkeit, sieht man den starken Einfluss der Fraktionsdisziplin. Die Abgeordneten der einzelnen Parteien einigen sich meist vor einem Gesetzesvorhaben auf ein gemeinsames Abstimmungsverhalten. Abweichungen können innerparteilich sanktioniert werden, da die erfolgreiche erneute Kandidatur eines Abgeordneten stark von der Unterstützung seiner Partei abhängt. Hüter der Fraktionsdisziplin ist der Fraktionsvorsitzende.
Die Mitglieder des Bundesrats werden von den Landesregierungen der Länder entsandt. Der Bundesrat ist kein rein legislatives Organ. Seine Mitwirkung an der Verwaltung des Bundes besteht im Wesentlichen darin, dass er zu bestimmten Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften seine Zustimmung erteilen muss. Er wurde geschaffen, um die Mitwirkung der Länder an Bundesgesetzen zu gewährleisten, wenn diese die Belange der Länder betreffen. Er ist stets beim Gesetzgebungsprozess beteiligt, sein Veto kann jedoch überstimmt werden, wenn ein Bundesgesetz nicht zustimmungsbedürftig ist.
Jedes Land erhält nach der Zahl seiner Einwohner im Bundesrat 3–6 Stimmen, diese Stimmen können pro Land nur einheitlich abgegeben werden. Sind sich die in der Landesregierung des jeweiligen Landes vertretenen Parteien über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat uneins, stimmen die Vertreter des Landes üblicherweise mit Enthaltung ab, was jedoch de facto als Neinstimme gilt. Bei Konflikten zwischen Bundesrat und Bundestag kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Die Sitzungsleitung im Bundesrat hat der Bundesratspräsident inne, der als Person die evtl. erforderliche Vertretung des Bundespräsidenten wahrnimmt. Der Bundesrat hat 69 Mitglieder.

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