Фанидан o‘quv-uslubiy majmua termiz 2022



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MAMLAKATSHUNOSLIK. Majmua

Parteien in Österreich
In Österreich gibt es im Wesentlichen fünf verschiedene politische Parteien. Es sind dies die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ), die Österreichische Volkspartei (ÖVP), die rechtspopulistische Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ), das Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ), welches versucht, sich als rechtsliberale Wirtschaftspartei zu positionieren, und die Grünen. Neben den im Nationalrat vertretenen Parteien gibt es auch einige Parteien, welche nur in den Landtagen eine gewisse Rolle spielen. So ist beispielsweise die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) nur im Landtag der Steiermark vertreten, nicht aber im Nationalrat oder einem der weiteren acht lokalen Parlamente. Andere Beispiele für nur in einzelnen Landtagen tätige Parteien sind die Liste Burgenland (Burgenland), die Freiheitlichen in Kärnten (FPK) und das Bürgerforum Tirol (FRITZ).
Schweizer Demokratie
Die Regierungsform der Schweiz entspricht einer halbdirekten Demokratie. Dies bedeutet, dass die Schweiz gleichzeitig Elemente einer repräsentativen (indirekten) als auch einer direkten Demokratie enthält. Im Vergleich zum Ausland hat die Schweiz sehr stark ausgeprägte Elemente einer direkten Demokratie.
Direkte Demokratie bedeutet, dass das Volk selber über Sachfragen und Gesetze bestimmt. In einer direkten Demokratie gibt es folglich kein Parlament. In der repräsentativen Demokratie hingegen wählt das Volk nur seine Vertreter (Repräsentanten, Politiker). Sie bilden das Parlament und entscheiden über die Sachfragen. Das Volk kann in einer repräsentativen Demokratie nicht selbst über Sachfragen entscheiden. Das Volk kann somit nur indirekt Kontrolle über den Staat und das Parlament ausüben, indem sie im nächsten Wahljahr die Politiker nicht mehr wählen, mit denen sie unzufrieden waren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Volksvertreter die Interessen des Volks vertreten.
In der Schweiz wählt das Volk das Parlament. Dieses wählt dann den Bundesrat. Das Parlament macht die Gesetze und schlägt Änderungen in der Verfassung vor. Über Änderungen in der Verfassung muss aber das Volk zwingend abstimmen (obligatorisches Referendumsrecht). Die Verfassungsänderung wird nur dann angenommen, wenn die Mehrheit der Bevölkerung (Stimmberechtigten) und der Kantone zustimmen. Das Volk kann aber auch von sich aus ein Anliegen einbringen und kann eine Änderung in der Verfassung verlangen. Dafür müssen 100‘000 Personen unterschreiben (Volksinitiative). Dann muss das Volk über die Bestimmung abstimmen. Diese wird angenommen, wenn die Mehrheit der Bevölkerung und Kantone die Vorlage befürworten.
Wenn das Parlament hingegen ein neues Gesetz erlässt, muss es dem Volk nicht zur Abstimmung vorgelegt werden. Wenn das Volk aber nicht einverstanden ist, kann es eine Abstimmung verlangen. Dafür müssen mindestens 50‘000 Personen unterschreiben. Dieses Recht wird als fakultatives Referendumsrecht bezeichnet. Im Gegensatz zum obligatorischen Referendum wird die Gesetzesänderung bereits angenommen, wenn die Mehrheit der Bevölkerung (Stimmberechtigten) zustimmt, die Mehrheit der Kantone ist hingegen nicht erforderlich.
Wie in jedem Staat haben die gewählten Volksvertreter und Bundesräte eine gewisse Macht. Der nächste Abschnitt zeigt, wie verhindert wird, dass eine einzelne Person zu viel Macht erhält.
Die Bundesversammlung (das Parlament der Schweiz) beschliesst Gesetze und Verfassungsänderungen. Sie ist abgesehen vom Volk die oberste Gewalt in der Schweiz und besteht aus zwei gleichgestellten Räten. Der erste Rat vertritt das Volk (Nationalrat), der zweite Rat die Kantone (Ständerat).
Die erste Kammer ist der Nationalrat. Die Anzahl Personen, die jeder Kanton in den Nationalrat wählen darf, hängt von der Bevölkerungsgrösse des Kantons ab. Jeder Kanton erhält aber mindestens einen Sitz. Der Nationalrat besteht aus 200 Mitgliedern und wird alle vier Jahre neu gewählt.
Die zweite Kammer ist der Ständerat. Jeder Kanton darf zwei Personen in den Ständerat wählen (Halbkantone je einen). Daher besteht der Ständerat aus 46 Vertretern. Er vertritt folglich die Kantone.
Man hat 2 Kammern eingeführt, damit nicht wenige grosse Kantone die restlichen kleineren Kantone überstimmen können. Denn in der Schweiz leben in den grössten fünf Kantonen (Zürich, Bern, Waadt, Aargau und Genf) mehr als die Hälfte der gesamten Bevölkerung der Schweiz. Indem beide Räte einer Gesetzesänderung zustimmen müssen, können kleinere Kantone verhindern, dass grosse Kantone Gesetze zum Nachteil kleinerer Kantone durchsetzen können.
Liechtenstein kam es im internationalen Vergleich relativ spät zu Parteigründungen1. Die ersten beiden Parteien entstanden erst 1918. Eine dieser beiden Parteien — die Fortschrittliche Bürgerpartei — existiert mit zwischenzeitlicher Modifikation des Namens bis in die Gegenwart. Die andere Partei — die Christlich-Soziale Volkspartei — fusionierte 1936 mit einer kleineren Partei und änderte dabei auch den Namen in Vaterländische Union, unter welchem sie ebenfalls bis heute weiter besteht. Die beiden Parteien prägten das politische Geschehen in Liechtenstein weitgehend. Es hat immer wieder Versuche von Parteineugründungen gegeben. Sie sind aber fast ausnahmslos gescheitert und die neuen Parteien sind meist nach kurzer Zeit wieder von der politischen Bühne verschwunden. Die beiden Großparteien kämpfen seit 1918 um Macht und Mehrheit, von 1938 bis 1997 sowie wieder seit 2005 in einer gemeinsamen Regierungskoalition mit wechselnder Führerschaft. Bis 1993 waren sie die einzigen Parteien im Parlament (Landtag), bis eine grün-alternative Partei — die Freie Liste — zunächst ein, heute drei Mandate im 25-köpfigen Landtag gewinnen konnte und sich seitdem im Parteienspektrum etabliert hat. Nach anfänglichen ideologischen Unterschieden zwischen den beiden dominanten Großparteien hat nach dem Zweiten Weltkrieg ein Nivellierungsprozess eingesetzt, sodass diese beiden Parteien seitdem als christlich-demokratisch oder christlich-konservativ orientierte Volksparteien charakterisiert werden können2.


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