1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Zu § 3 Abs. 2 Z. 4:


Die neue Marktgemeinde Schwanberg

An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:


Gemeinde Garanas


Das Gemeindegebiet von Garanas liegt im Bereich der Koralpe und weist ausgedehnte Wald- und Almenflächen auf. Das weitläufige und zersplitterte Siedlungsgebiet der Gemeinde umfasst vielfach nur kleine Häusergruppen, ergänzend dazu bestehen vereinzelt Gehöfte. Über diese Wohnsiedlungsansätze hinaus besteht ein land- und forstwirtschaftlich geprägtes räumliches Gefüge. Ein Großteil des Gemeindegebietes ist bewaldet, nur 12% der Gemeindefläche kann als Dauersiedlungsraum angesehen werden.

Garanas ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Schwanberg orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Schwanberg in ca. acht Kilometer Entfernung.

Die Gemeinde ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Schwanberg zugeordnet.

Garanas ist Teil der Kleinregion „Sulmtal-Koralm“, des Tourismusverbandes „Sulmtal-Koralm“ sowie des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Schwanberg“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Garanas ist von 1981 bis 2013 stark rückläufig (-21,2%). Am 1.1.2013 hatte Garanas 267 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem stagnierenden Bevölkerungsstand aus.

Garanas ist durch die L 650 an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angebunden.

Die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 963 rund 18% unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170 (2011).

Die finanzielle Lage der Gemeinde Garanas war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 besorgniserregend. Die Gemeinde Garanas konnte in den Jahren 2008 bis 2012, trotz erheblicher Bedarfszuweisungsmittel (Haushaltsabgänge und Härteausgleich) des Landes Steiermark, den ordentlichen Haushalt nicht ausgleichen.

Auch im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Garanas im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein negatives Bild. Die Entwicklung des Haushaltes der Gemeinde brachte es mit sich, dass die Gemeinde ab dem Jahr 2011 nicht einmal mehr in der Lage war, den Saldo der laufenden Gebarung ausgeglichen zu gestalten.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Gemeinde Garanas lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt nicht erwarten.

Die Gemeinde musste daher von der Aufsichtsbehörde im Jahr 2013 schriftlich aufgefordert werden, ein Konsolidierungskonzept unter besonderer Beachtung einer drohenden übermäßigen Verschuldung der Gemeinde zu erarbeiten. Die Gemeinde Garanas wurde gleichzeitig aufgefordert, strukturelle Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes zu setzen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Garanas hat die Vereinigung mit den Gemeinden Gressenberg, Hollenegg und Schwanberg beschlossen.

Gemeinde Gressenberg


Die Gemeinde Gressenberg liegt topographisch im Gebiet der Koralpe und weist weitläufige Wald- und Almenflächen auf. Ein Großteil des Gemeindegebietes ist bewaldet, nur 18% der Gemeindefläche kann als Dauersiedlungsraum angesehen werden.

Das Siedlungsgebiet der Gemeinde besteht aus mehreren kleinen Siedlungseinheiten an der östlichen Gemeindegrenze zu Schwanberg und umfasst vielfach nur kleine Hausgruppen, ergänzend dazu bestehen vereinzelt Gehöfte. Eine größere Ansiedlung besteht in Glashütten. Über diese Wohnsiedlungsansätze hinaus besteht ein land- und forstwirtschaftlich geprägtes räumliches Gefüge.

Gressenberg ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Schwanberg orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Schwanberg in ca. zwei Kilometer Entfernung (Siedlungsbereich an der Gemeindegrenze, der Ortsteil Glashütten liegt in ca. 15 km Entfernung).

Die Volksschule Gressenberg wurde aufgelassen.

Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Schwanberg zugeordnet.

Gressenberg ist Teil der „Kleinregion Sulmtal-Koralm“, des Tourismusverbandes „Sulmtal-Koralm“, des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Schwanberg“ sowie des Abwasserverbandes „Oberes Sulmtal“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Gressenberg ist von 1981 bis 2013 stark rückläufig (-27,2%). Am 1.1.2013 hatte Gressenberg 295 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem stagnierenden Bevölkerungsstand aus.

Die L 619 bindet die Gemeinde an das überregionale Verkehrsnetz an. Sie verläuft jedoch außerhalb der Siedlungsgebiete, nur Glashütten ist über einen abzweigenden Ast (L 619a) angebunden. Der überwiegende Teil der Gemeinde ist nicht an das überregionale Verkehrsnetz angeschlossen und nur über Gemeindestraßen erreichbar. Gressenberg ist aufgrund der Lage als Koralmgemeinde ein touristisches Ausflugsziel.

Gressenberg ist eine Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote der Gemeinde liegt mit € 761 mehr als ein Drittel unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170 (2011).

Die finanzielle Lage der Gemeinde Gressenberg war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 besorgniserregend. Die Gemeinde Gressenberg konnte in den Jahren 2008 bis 2012 trotz erheblicher Bedarfszuweisungsmittel (Haushaltsabgänge und Härteausgleich) des Landes Steiermark den ordentlichen Haushalt nicht ausgleichen.

Auch im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Gressenberg im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Gemeinde wies in den Jahren 2008, 2010 und 2011 eine positive freie Finanzspitze aus. Die Entwicklung des Haushaltes der Gemeinde brachte es mit sich, dass die Gemeinde im Jahr 2012 nicht einmal mehr in der Lage war, den Saldo der laufenden Gebarung ausgeglichen zu gestalten.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Gemeinde Gressenberg lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt nicht erwarten.

Die Gemeinde musste daher von der Aufsichtsbehörde im Jahr 2013 schriftlich aufgefordert werden, ein Konsolidierungskonzept unter besonderer Beachtung einer drohenden übermäßigen Verschuldung der Gemeinde zu erarbeiten. Die Gemeinde Gressenberg wurde gleichzeitig aufgefordert, strukturelle Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes zu setzen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gressenberg hat die Vereinigung mit den Gemeinden Garanas, Hollenegg und Schwanberg beschlossen.


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