Stadtverwaltung Wittstock/Dosse
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Datum: 01.10.2016
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Amt:
| Antrag auf Zustimmung zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung
„Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.“ (§ 70 BbgKVerf )
HH-Jahr: 2016
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Produkt: 552100
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Produktbezeichnung: öffentliche Gewässer
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Konto*: 531300
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Kontobezeichnung: Zuweisungen an Zweckverbände und dgl.
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Investitionsnummer:
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* bei Investitionen das Finanzauszahlungskonto angeben!
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Ansatz
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210.000,00 €
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+ Haushaltsrest aus Vorjahr
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HV
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€
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+ Sollübertrag (Unechte Deckung)
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UD
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€
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+ Sollübertrag (Echte Deckung)
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ED
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€
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+ Üpl./apl. Bewilligung
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UA
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€
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- Deckung für Üpl./apl.
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UA
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€
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- Sperre
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SP
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€
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= Gesamtermächtigung
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210.000,00 €
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- Angeordnet
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242.930,21 €
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- Vormerkungen
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€
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- Noch bestehender Bedarf
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€
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Voraussichtlicher Gesamtbedarf
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242.930,21 €
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= benötigte Mehraufwendung/-auszahlung
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32.930,21 €
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Über-/außerplanmäßig beantragt werden
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UA
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32.930,21 €
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Begründung der Unabweisbarkeit: Die Mitgliedsbeiträge an die einzelnen Wasser- und Bodenverbände werden durch die Stadt entrichtet und entsprechend der Satzungen auf die Eigentümer umgelegt. Durch die Änderung der Zuordnung von Bundesflächen (s.beiliegendes Schreiben), ist der Bund für einige Flächen nicht mehr zuständig. Diese Flächen sind jetzt vom neuen Eigentümer (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu zahlen, die kein direktes Mitglied in den Verbänden ist. Die Umlegung der Bei-träge erfolgt nun durch die Stadt, d.h. es wird erhöhte Erträge geben, die den erhöhten Beiträgen durch die BImA zur Deckung zur Verfügung stehen werden. Da sich die Abgleichung der Flächen noch in der Prüfung befindet wurde die Deckung zunächst aus dem Mehrerlös des Schullastenausgleiches bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
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Produktkonto*
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Invest.-Nr.
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Bezeichnung
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Betrag
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611100.413100
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Schullastenausgleich § 14 FAG
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32.930,21 €
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€
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€
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* bei Deckung aus Investitionen das Finanzkonto und die Investitionsnummer angeben!
Es wird gebeten, die Zustimmung herbeizuführen.
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sachlich und Anordnungsbefugte/r Anordnungsbefugte/r Geschäftsbuchhalter
rechnerisch richtig für Deckungsvorschlag des Fachamtes
Die Zustimmung wird nach § 70 BbgKVerf erteilt:
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Kämmerin
über-/außerplanmäßig gebucht am: . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Genehmigung/Kenntnisnahme durch die Stadtverordnetenversammlung am: . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vorlagen\Antrag uepl + apl Vorlage ab 2012.doc
Do'stlaringiz bilan baham: |