DIE FAMILIE
Familie (von lateinisch familia „Gesinde“, „Gesamtheit der Dienerschaft“, einer Kollektivbildung von famulus „Diener“) bezeichnet soziologisch eine durch Partnerschaft, Heirat, Lebenspartnerschaft, Adoption oder Abstammung begründeteLebensgemeinschaft, meist aus Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie Kindern bestehend, gelegentlich durch weitere, mitunter auch im selben Haushalt lebende Verwandte oder Lebensgefährten erweitert. Die Familie beruht im Wesentlichen aufVerwandtschaftsbeziehungen. Definitionszweck
Zu klären ist nicht nur die Frage, ob eine bestimmte soziale Kleingruppe eine Familie bildet, sondern auch, wer zu einer Familie gehört. Die meisten Definitionen von Soziologenund Wirtschaftswissenschaftlern gehen davon aus, dass das Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt (dem „Familienhaushalt“) ein Wesensmerkmal einer Familie darstellt.
Für Juristen ist eher die Frage von Belang, ob jemand ein „Angehöriger“ einer anderen Person ist. Angehörige genießen Privilegien, die „Nicht-Angehörigen“ nicht zugestanden werden, sind aber auch mit spezifischen rechtlichen Pflichten belastet. Für Juristen sind beispielsweise Familien Gemeinschaften von Erbberechtigten oder die Gesamtmenge derjenigen Angehörigen, die berechtigt sind, vor Gericht die Aussage zu verweigern.
Begriffsgeschichte
Antike (Römisches Reich)
Der Begriff familia hat seine Wurzeln im oskischen Wort famel bzw. famelo sowie im umbrischen Wort fameria. Das oskische famat bedeutet „wohnen“ und verweist auf die Grundbedeutung des Zusammenwohnens.
Die lateinischen Begriffe famulus und famula bedeuteten „Haussklave“,„Diener“ bzw. „Sklave“ und „Dienerin“ bzw. „Sklavin“. Der davon abgeleitete lateinische Begriff familiaist in der lateinischen Sprache „vielschichtig“. Für den heutigen Familienbegriff gab es im Lateinischen – genau wie im Griechischen – kein Wort: „In keiner ihrer Bedeutungen war familia also die Kernfamilie, bestehend aus Vater, Mutter, Kindern.“
Die Begriffe familia und die zugehörige soziale Zentralposition des pater familias waren Herrschaftsbezeichnungen, die Machtverhältnisse bzw. unterschiedliche Aspekte von Machtverhältnissen anzeigten. Der biologische Erzeuger (Vater) hieß genitor, nicht Pater. Bereits in den indogermanischen Sprachen stand Pater nicht für leibliche und materielle Aspekte einer Vaterschaft, sondern für „Schöpfungskraft“ und „übernatürliche Kräfte“ jenseits der reinen Fruchtbarkeit eines Mannes.
In der römischen Antike wurde erstmals die Verwandtschaft als zentrale beziehungsstiftende Institution relativiert, indem die familia sich um die Zentralposition des pater familiaskonstituierte und durch diesen quasi als soziale Einheit ins Leben gerufen wurde. Nicht die Vereinigung von männlichem Samen mit weiblicher Fruchtbarkeit, sondern diecharismatisch überhöhte Stellung des Hausherrn, die Patria Potestas, verschaffte ihm das unbeschränkte Verfügungsrecht über die gesamte Hausgemeinschaft, d. h. Sachen und Personen wie Ehefrau, Kinder, Sklaven, Freigelassene und Vieh.
Die höchst unterschiedlichen Kontexte in denen der lateinische Begriff familia verwendet wurde, bezeichnen jeweils bestimmte Aspekte des komplexen Herrschaftsbegriffs:
Sklavengesinde, d. h. die Sklaven und abhängigen Freigelassenen einer Hausgemeinschaft (häufigste alltägliche Begriffsverwendung)
Geschlecht der Vorfahren in männlicher Linie
Sämtliche Personen, die unter der Gewalt des pater familias standen (Ehefrau, Kinder, ggfs. Enkel, Sklaven, Freigelassene)
Sämtliche Sachen und Personen, die unter der Gewalt des pater familias standen, also auch Vieh, Geld, Güter, Lebensmittel, Metalle etc.
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