Naturschutz
Der Schutz der Natur ist in Wien durch diverse Rechtsnormen, wie das Wiener Naturschutzgesetz, das Wiener Nationalparkgesetz und die Wiener Naturschutzverordnung, geregelt.[29] Es existieren folgende Schutzstufen: Europaschutzgebiet (Natura 2000), Nationalpark, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, geschützter Landschaftsteil, ökologische Entwicklungsfläche, Naturdenkmal, geschütztes Biotop, Biosphärenpark und Ramsar-Gebiet.[30]
Die größten und bedeutendsten Schutzgebiete sind der Nationalpark Donau-Auen und der Biosphärenpark Wienerwald, die Osten und Westen der Stadt schützen, sowie der Bisamberg und die Alten Schanzen. Daneben existieren eine größere Anzahl kleinerer Schutzgebiete und -objekte.
Stadtgliederung
Vereinigtes Wappen Wiens (H. Ströhl, 1902)
→ Hauptartikel: Wiener Gemeindebezirke
Siehe auch: Demografie Wiens
Wien, das als Statutarstadt auch als politischer Bezirk fungiert, wird seit 1954 in 23 Gemeindebezirke (1905–1938 21 Bezirke, 1938–1954 Groß-Wien mit 26 Bezirken) unterteilt. Von den Wienern werden die Bezirke entweder mit ihren Namen (beispielsweise „Ottakring“) oder mit ihren Nummern bezeichnet (beispielsweise „16. Bezirk“ oder auch „Der Sechzehnte“, schriftlich auch „Wien 16“). Diese Nummern befinden sich auf jedem Straßenschild vor dem Straßennamen (beispielsweise „16., Thaliastraße“) und bilden die zweite und dritte Stelle der Postleitzahl (1010 für den 1. Bezirk bis 1230 für den 23. Bezirk).
Stadtstruktur und Erweiterungen
Die historische Altstadt, heute Großteil des 1. Bezirks, war noch im Revolutionsjahr 1848 deckungsgleich mit dem Stadtgebiet. Unter Kaiser Franz Joseph kam es 1849/50, 1890 bis 1892 und 1904/05 zu drei großen Stadterweiterungen.
Am 17. März 1849 wurde durch kaiserliches Patent eine provisorische Gemeindeordnung für die Monarchie erlassen; ihr zufolge hatten „Vorstädte […] mit der eigentlichen Stadt immer eine einzige Ortsgemeinde zu bilden“.[31] Damit waren die Wiener Vorstädte ex lege eingemeindet.
Im Jahr 1850[32] wurden daher die 1849 bestehenden Vorstädte Wiens innerhalb des Linienwalls in die Bezirke 2 bis 8 gegliedert. 1861 erfolgte die Teilung des ursprünglichen 4. Bezirks in zwei Bezirke. 1874 wurden die außerhalb des Linienwalls gelegenen Gebiete des 4. und des 5. Bezirks zum neuen 10. Bezirk, Favoriten, zusammengefasst. Nach einem niederösterreichischen Landesgesetz vom Dezember 1890, das am 1. Jänner 1892 in Kraft trat, wurden die heutigen Außenbezirke am rechten Donauufer, damals Vororte genannt, obwohl teils selbst bereits städtische Viertel, eingemeindet; damit besaß Wien nun 19 Bezirke. 1900 wurde der nördliche Teil des 2. Bezirks zum 20. Bezirk erklärt. Bei der dritten großen Erweiterung, 1904 beschlossen, 1905 in Kraft getreten, wurde die Großgemeinde Floridsdorf am linken Donauufer als 21. Bezirk eingemeindet; er reichte von Strebersdorf im Norden bis zur Lobau im Südosten. (Das Gebiet zwischen Donau und Alter Donau verblieb aber zum Teil bis 1938 beim 2. Bezirk.) Eine Vervierfachung seines Stadtgebietes erlebte Wien zur Zeit des Nationalsozialismus, als die Diktatur per 15. Oktober 1938 Groß-Wien mit 26 Bezirken schuf. Diese Erweiterung wurde durch einen Beschluss des Nationalrates, des Wiener Landtages und des Niederösterreichischen Landtages von 1946, welcher wegen eines Vetos der Besatzungsmächte erst 1954 in Kraft treten konnte, großteils wieder rückgängig gemacht. Von den 97 im Jahr 1938 eingemeindeten Orten blieben nur 17 bei Wien: am linken Donauufer Stammersdorf, Süßenbrunn, Breitenlee und Essling, am rechten Donauufer (südlicher und südwestlicher Stadtrand) Albern, Unterlaa, Oberlaa und Rothneusiedl, die acht Ortschaften des heutigen 23. Bezirks (Liesing) samt dem Lainzer Tiergarten und Hadersdorf-Weidlingau am westlichen Stadtrand. In der Folge änderten sich 1954–1956 einige Bezirksgrenzen. Die Stadtgrenzen sind seit 1954 unverändert.
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