Verandlungsschrift



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#15792
VERANDLUNGSSCHRIFT

aufgenommen bei der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Tollet 29.06.2006

Tagungsort: Sitzungszimmer des Gemeindeamtes
Anwesende:

  1. Bürgermeisterin Dagmar Holter als Vorsitzende

  2. Vizebürgermeister Johann Schauer (ÖVP)

  3. GV-Mitglied Roland Lindenbauer (SPÖ)

  4. GR-Mitglied Walter Pirkner (SPÖ)

  5. GR-Mitglied Dr. Josef Moser (ÖVP)

  6. GR-Mitglied Maria Rössler (GRÜNE)

  7. GR-Mitglied Hermine Eisl (SPÖ)

  8. GR-Mitglied Manfred Lichtenwinkler (FPÖ)

  9. GR-Mitglied Johann Annerl (ÖVP)

  10. GR-Mitglied Wolfgang Rendl (SPÖ)

  11. GR-Mitglied Gisela Mayr (ÖVP)
  12. GR-Mitglied Christine Kreuzmayr (ÖVP)


  13. GR Ersatzmitglied Josef Rathwallner (ÖVP)



Entschuldigt ferngeblieben:

GR-Mitglied Annemarie Gittmaier


Schriftführer: GS Johann Gruber


Frau Bürgermeister Holter eröffnet um 20:30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

  1. die Sitzung von ihr einberufen wurde,

  2. die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht ergangen ist,

  3. die Beschlussfähigkeit gegeben ist,

  4. dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 04.04.2006 bis zur heutigen Sitzung und während der Sitzung noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

  5. Weiters begrüßt Bgm. Holter die erschienenen Zuhörer sehr herzlich zur heutigen Sitzung ( 3 Personen). Keine Anfragen gibt es in der Bürgerfragestunde.

Gem. § 54 Abs. 3 der OÖ. Gem0 1990 idgF. werden von den Gemeinderatsfraktionen die Fraktionsobleute für die Unterzeichnung der Verhandlungsschrift bekannt gegeben.

ÖVP BGM Dagmar Holter

SPÖ GR Roland Lindenbauer

FPÖ GR Manfred Lichtenwinkler

GRÜNE GR Maria Rössler



Eingans gibt die Bürgermeisterin nachstehenden Bericht:
Im Hof Tollet werden größere Umbauarbeiten bzw. ein Werkstättenzubau getätigt. Eine weitere Ausbildungsstätte wird auch in Taufkirchen an der Pram errichtet

Beim Zauner Alfons hat eine Großübung mit 6 Feuerwehren stattgefunden.

In Grieskirchen wurde erstmals eine Florianimesse für den gesamten Bezirks abgehalten.

Die Grundablöseverhandlungen für den Stillbachspeicher, wurden erfolgreich abgeschlos-sen.


Seitens des Wasserverbandes wird ein Hochwasser- Frühwarnsystem für die Trattnach, wie in Waizenkirchen für die Aschach, angekauft.

Bei den Betrieben wurde eine Feuerbeschau durchgeführt.

Das Rote Kreuz führte im FF-Haus in Unterstetten wieder eine Blutspendeaktion durch.

Mehrere Straßenzüge wurden wieder vermessen. Bis auf einige kleine Bereiche, ist jetzt das gesamte Straßenetz vermessen.

Ein neuer Rasenmäher wurde angekauft.

Im RVH wird an einem neuen System für die Umstellung auf Biogas gearbeitet. Es sollen dadurch die Energiekosten wesentlich gesenkt werden können.

Derzeit wird gerade wieder eine Ferienaktion geplant.

Die Gehsteigsanierung und Kabelverlegung an der Landesstraße soll im Herbst von der Straßenmeisterei weitergeführt werden.

Geburtstag feierten: Kemptner Maria (85), Gföllner Christine (80)

zu TOP. 1. Kindergartentransport – Verlängerung des Vertrages von 2006 – 2009

mit der Fa. Rainer Ratzenböck


Beratung und Beschlussfassung (240)
Die Vorsitzende berichtet:

Mit Ende des Schuljahres läuft der Vertrag über den Kindergartentransport mit der Fa. Rainer Ratzenböck aus. Herr Ratzenböck hat kürzlich diesbezüglich vorgesprochen und um Verlängerung um weitere 3 Jahre ersucht. Bezüglich der Regelung über die Bezahlung der Begleitperson, wäre er mit der bisherigen Lösung, dass die Gemeinde pro Monat einen Zuschuss in der Höhe von € 140,00 leistet, einverstanden. Zumal bisher der Kindergarten-transport zur vollsten Zufriedenheit der Eltern und auch der Gemeinde erfolgt ist, wird vorgeschlagen, den Vertrag mit der Fa. Rainer Ratzenböck um weitere 3 Jahre zu verlängern.


Die Vorsitzende ersucht um Wortmeldungen:

Dem ausgesprochen Lob an das Fahrpersonal, wird von dem im Gemeinderat vertretenen Müttern beigepflichtet.


Da keine eigentliche Wortmeldung erfolgt, stellt die Vorsitzende den

Antrag,

der Gemeinderat möge einer Vertragsverlängerung mit der Fa. Rainer Ratzenböck bis 2009 zustimmen.


Beschluss:

Der Antrag wird einstimmig durch Handerheben angenommen.



zu TOP. 2. Abschreibung von offenen Abgaben bei der St.Nr. 166
Beratung und Beschlussfassung (905)
Die Vorsitzende berichtet:

Seit dem Jahre 2000 wurde vom Abgabenpflichtigen keine Zahlung an die Gemeinde mehr geleistet. Getroffene Zahlungsvereinbarungen wurden nicht eingehalten und Zahlungs-aufforderungen nicht Folge geleistet. Lohnexekutionen führten ebenso zu keinem Ergebnis.

Im Jahre 2001 wurde erstmal über einen Betrag von € 843,12 eine Sicherstellung im Grundbuch veranlasst. Weitere Pfandrechtseintragungen folgten, weil weiterhin keine Zahlungen geleistet wurden.
Im Jahre 2005 wurde von einem anderen Gläubiger die Zwangsversteigerung des Objektes beantragt. Die Gemeinde hat im Rahmen des Verfahrens, ihre offenen Abgaben in der Höhe von € 6.973,18 geltend gemacht.
Vom Gericht wurde der Gemeinde durch den Verteilungsbeschluss lediglich ein Betrag von € 92,71 zuerkannt. Es handelt sich hierbei um die Grundsteuer, für welche ein Vorzugs-pfandrecht besteht.
Für die anderen Abgaben für Wasser, Kanal und Abfallabfuhr besteht dieses Privileg des Vorzugspfandrechtes nicht. Wegen des hohen Verschuldungsgrades, mussten die weiteren offenen Forderungen der Gemeinde abgewiesen werden. Auf Grund der Vermögensverhältnisse des Abgabenpflichtigen erscheint es aussichtslos, die noch offenen Forderungen jemals hereinzubringen, was auch mit weiteren nicht unerheblichen Kosten verbunden wäre. Es wird daher vorgeschlagen, eine Abschreibung der offenen Abgaben von Amts wegen durchzuführen.
Diese Vorgangsweise findet im § 180 LAO seine Deckung wonach fällige Abgaben-schuldigkeiten vom Amts wegen gelöscht werden können, wenn alle Möglichkeiten der Eintreibung erfolglos versucht wurden, oder Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos sind und aufgrund der Sachlage nicht angenommen werden kann, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Erfolg führen werden.
Der offene Betrag in der Höhe von € 6.880,47 setzt sich aus:

zusammen.
Die Vorsitzende ersucht um Wortmeldungen.
Vizebgm. Johann Schauer stellt in seiner Wortmeldung den

Antrag,

der Gemeinderat möge die Abschreibung der Abgaben beschließen.


Weil keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt die Vorsitzende über diesen Antrag abstimmen.
Beschluss:

Die Abschreibung der offenen Abgaben wird einstimmig durch Handerheben beschlossen.



zu TOP. 3. Nachwahl eines Ausschussmitgliedes und eines Ersatzmitgliedes in den Ausschuss für Bau- Straßen- und Örtliche Raumplanung
Fraktionswahl (004-4)
Die Vorsitzende berichtet:

GR-Ersatzmitglied Erich Meindl hat mit 30.05.2006 seine Funktion im Ausschuss zurückgelegt. Von der SPÖ-Fraktion wird ein Wahlvorschlag dazu eingebracht. Es handelt sich hierbei um eine Fraktionswahl, welche geheim durchzuführen ist, wenn nicht ein Antrag auf eine andere Art der Abstimmung gestellt und beschlossen wird.

Die Vorsitzende ersucht um Wortmeldungen.
GV-Mitglied Roland Lindenbauer stellt in seiner Wortmeldung den

Antrag,

der Gemeinderat möge beschließen, die Wahl per Akklamation durchzuführen.


Die Vorsitzende lässt über den Antrag anstimmen.

Einstimmig wird beschlossen, die Wahl per Akklamation durchzuführen.


Die Vorsitzende verliest dazu den Wahlvorschlag und lässt die SPÖ-Fraktion darüber abstimmen.
Der Wahlvorschlag lautend auf Roland Lindenbauer und Wolfgang Rendl wird einstimmig angenommen.

zu TOP. 4. Nachwahl eines Vertreters und eines Stellvertreters der Gemeinde Tollet in der Verbandversammlung des RHV
Fraktionswahl (004-4)
Die Vorsitzende führt dazu aus:

GR-Ersatzmitglied Erich Meindl hat auch diese Funktion mit 30.05.2006 zurückgelegt. Seitens der SPÖ-Fraktion wird dazu ebenfalls ein Wahlvorschlag eingebracht.

Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei TOP.3.
Sie ersucht um Wortmeldungen.

Auch in diesem Fall stellt GV- Mitglied Roland Lindenbauer den



Antrag,

auf Abstimmung bei Akklamation.

Die Vorsitzende lässt über diesen Antrag abstimmen.
Einstimmig wird per Handerheben beschlossen, dass die Wahl per Akklamation durchzu führen ist.

Die Vorsitzende verliest dazu den Wahlvorschlag und lässt die SPÖ-Fraktion darüber abstimmen.

Der Wahlvorschlag lautend auf Roland Lindenbauer und Wolfgang Rendl wird einstimmig angenommen.
zu TOP. 5. Abschluss einer Vereinbarung mit der Oberösterreichischen Baulandentwicklungsfonds GmbH & Co
Beratung und Beschlussfassung (031-7)
Die Vorsitzende berichtet:

Die Oö. Baulandentwicklungsfonds GMBH & Co beabsichtigt von Herrn Stieglhuber und Herrn Schauer rd. 22.000 m² Grund für Bauland anzukaufen und zu verwerten. Die Flächen liegen zwischen den Ortschaften Lahof und Winkeln und sind teilweise bereits im ÖEK als Bauland vorgesehen. Es sollen dort Bauparzellen mit einer Fläche von rd. 800 - 1.000 m², geschaffen werden. Auf einer Teilfläche wird auch die Möglichkeit für eine verdichtete Bauweise vorgesehen.

Es ist nach dem ROG auch Aufgabe der Gemeinde für eine geordnete Flächenentwicklung Sorge zu tragen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Aufgaben der Raumordnung durch privatwirtschaftliche Maßnahmen zu unterstützen. Die kann einerseits der direkte Ankauf von Grund durch die Gemeinde und andererseits eine Vereinbarung mit dem Grundbesitzer über die zeitgerechte und widmungsgemäße Nutzung sein.
Die Oö. Bauland ist an die Gemeinde mit dem Wunsch herangetreten, die Verwertung der Flächen gemeinsam durchzuführen, um die Kosten für die Infrastruktur so gering als möglich zu halten und den Verkauf zügig abzuwickeln.

Die Kosten für Umwidmung, Höhenplan, Bebauungsplan und anteilig für eine Oberflächenwasser – Rückhaltemaßnahme, werden beim Ankauf abgezogen und damit die kommenden Aufwendungen getragen.


Für derartige Baulandsicherungen sind auch Förderungsmittel im bescheidenen Ausmaß vom Land vorgesehen, die ebenfalls in die Infrastrukturkosten fließen werden.

Es liegt daher auch im Interesse der Gemeinde bei der Verwertung der Flächen ein Mitbestimmungsrechte zu haben. Dazu ist vorgesehen, dass die Gemeinde mit der OÖ Bauland eine Verwertungsvereinbarung abschließt.

Die von der Oö. Bauland vorgelegte Verwertungsvereinbarung ist auf der Basis des Oö. Raumordnungsgesetzes im Übereinstimmung mit dem Land OÖ erstellt worden und ist nach Abschluss der Aufsichtbehörde zur Prüfung vorzulegen.
Über Ersuchen der Vorsitzenden wird vom Schriftführer der Vertrag vollinhaltlich verlesen.

Anschließend ersucht die Vorsitzende um Wortmeldungen:
GR-Mitglied Manfred Lichtenwinkler hat dahingehend Bedenken, dass die angepeilten Verkaufspreise nicht erzielt werden können. Dies hätte nach der vorliegenden Vereinbarung

die Auswirkung, dass die Gemeinde die fehlenden Erträge übernehmen müsste.


Die Vorsitzende kann sich dem nicht anschließen. Aufgrund der Erfahrungen unsererseits und auch der Oö. Bauland, ist der angestrebte Preis zu erzielen. Es ist aufgrund der bereits vorhandenen Nachfrage mit einem Verkauf innerhalb der angesetzten Frist zu rechnen. Derzeit, so die Vorsitzende, ist eine starke Nachfrage nach Bauland.
GR-Mitglied Manfred Lichtenwinkler hält in einer weiteren Wortmeldung fest, dass der sich abzeichnende Preisverfall bei den Grundstückspreisen sich fortsetzen wird und dann die Gemeinde zahlen wird müssen. Es sei grundsätzlich dafür, dass so etwas gemacht wird, will aber dem Vorhaben dennoch - aus den angeführten Gründen - nicht zustimmen.
GR-Mitglied Dr. Josef Moser stellt in seiner Wortmeldung fest, dass seiner Ansicht nach der Grundpreis nicht zu hoch ist. Wenn man bedenkt, dass bei den Parzellen keine Abtretungen mehr notwendig sind.
GR-Mitglied Maria Rössler kritisiert, dass vorher in der Gemeinde keine Bedarfserhebung gemacht wurde. Außerdem findet sie den Bauzwang hinderlich für den Verkauf. Eltern könnten praktisch für ihre Kinder keine Grundstücke mehr ankaufen. Weiters findet sie, dass zu wenig Infrastruktur vorhanden und auch der Verkehrslärm nicht übersehen werden darf.
Dem entgegnet die Vorsitzende, dass neben allen Ver- und Entsorgungsleitungen ganz in der Nähe eine Bushaltestelle ist und auch der Gehsteig bis Grieskirchen durchgängig ausgebaut ist.
GV- Mitglied Roland Lindenbauer findet es für Tollet wichtig, dass sich wieder Leute ansiedeln können. Er sehe ebenfalls einen entsprechenden Bedarf und nannte als Beispiel die Tolleterau. Für ihn sei auch der Bauzwang in Ordnung. Die Gemeinde gebe viel Geld für die

Infrastruktur aus und es soll auch wieder welches Hereinkommen. Brach liegende Grundstücke bringen der Gemeinde keine Einnahmen.


Da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, stellt die Vorsitzende den

Antrag,

der Gemeinderat möge der vorliegenden Verwertungsvereinbarung die Zustimmung erteilen.


Beschluss:

Der Antrag mit den Stimmen der ÖVP- und der SPÖ- Fraktion durch Handerheben angenommen.

GR- Mitglied Maria Rössler stimmt gegen den Antrag.

GR-Mitglied Manfred Lichtenwinkler enthält sich der Stimme.



zu TOP. 6. Kostenbeitrag des Gemeindeverbandes Grieskirchen - St. Georgen - Tollet

zur Errichtung einer Unterführung der B 137 im Bereich der Fa. Pöttinger


Beratung und Beschlussfassung (781)
Die Vorsitzende berichtet:

Die Gemeinde Tollet ist am Gemeindeverband Grieskirchen – St. Georgen –Tollet mit 5 % beteiligt. Zur besseren Verbindung zwischen dem Betriebsgelände der Fa. Pöttinger und dem TIZ soll eine Unterführung durch die B 137 errichtet werden .Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf € 460.500,00 und sollen durch Landeszuschüsse, sonst. Mittel und einer Bedarfszuweisung in der Höhe von € 55.000,00 finanziert werden.

Diese werden entsprechend dem Aufteilungsschlüssel den drei Gemeinden zugeteilt.

Mit Schreiben vom 18.05.2006 hat das Land OÖ unter der Zahl Gem.311116/466-2006-Han mitgeteilt, dass die Gemeinde Tollet für dieses Projekt € 2.750,00 an Bedarfszuweisungsmittel

erhält.

Gleichzeitig wird mitgeteilt, wenn der Gemeinderat einen der Finanzierungs-darstellung entsprechenden Finanzierungsplan beschließt, die Genehmigung gemäß § 86 der Oö. GemO 1990 erteilt wird.

Sie berichtet weiters noch, dass das Projekt kürzlich abgeändert wurde.
Anstatt der Unterführung wird eine Überführung aus Stahl errichtet. Die Baukosten werden dadurch um rd. € 100.000,00 günstiger. In wie weit dies Auswirkungen auf die BZ- Mittel hat, kann derzeit nicht gesagt werden.
Sie ersucht anschließend um Wortmeldungen:

GR-Mitglied Lichtenwinkler ersucht um Aufklärung warum Tollet dazu einen Beitrag leisten

muss.
Die Vorsitzende erinnert daran, dass Tollet am TIZ mit 5 % beteiligt ist und daher auch die Finanzierung entsprechend aufgeteilt wird.


GV- Mitglied Roland Lindenbauer findet, dass auch die günstige Überführung noch viel zu teuer ist. Obwohl es der Gemeinde direkt keine Kosten verursacht, werden doch erhebliche öffentliche Mittel aufgebracht.
GR- Mitglied Dr. Josef Moser stellt in seiner Wortmeldungen den

Antrag,

der Gemeinderat möge den vorliegenden Finanzierungsplan genehmigen.


Beschluss:

Der Antrag wird einstimmig durch Handerheben angenommen.



zu TOP. 7. Gewährung eines Landesdarlehens an die Wassergenossenschaft Unterstetten
Kenntnisnahme (620-0)
Die Vorsitzende berichtet:

Im Jahre 2004 wurde der Wassergenossenschaft Unterstetten die Errichtung eines Bohrbrunnens wasserrechtlich bewilligt. Da es sich hierbei um eine Gemeinschaftsanlage handelt, gibt es dazu auch Förderungen des Bundes und ein Landesdarlehen. Dieses beträgt für die WG Unterstetten bis zu € 10.700,00.


Dieses Darlehen wir nach dem jeweils geltenden Aufteilungsschlüssel zum einen Teil aus dem Referat Siedlungswasserwirtschaft und zum anderen Teil aus dem Gemeindereferat aus Bedarfzuweisungsmittel aufgebracht.

Der Teilbetrag aus dem Referat Siedlungswasserwirtschaft wird der WG Unterstetten und der weitere Teilbetrag aus dem Gemeindereferat wird der Gemeinde mit der Verpflichtung der darlehensmäßigen Weitergabe gewährt.


Dieser Teil des Darlehens der aus dem Gemeindereferat stammt, kann auf Grund der Bestimmungen des § 11 Abs.1 FAG 2005 nur der Gemeinde Tollet gewährt werden. Weitere Einzelheiten über das Darlehen können dem beigeschlossen Schuldschein entnommen werden.
Über Ersuchen der Vorsitzenden wird vom Schriftführer der Schuldschein vollinhaltlich

verlesen.


Von seitens der Gemeinde ist die vorgesehene Abwicklung der Landesförderung durch Gemeinderatsbeschluss zur Kenntnis zu nehmen.
Anschließend ersucht die Vorsitzende um Wortmeldungen.
Vizebgm. Johann Schauer stellt in seiner Wortmeldung den

Antrag,

der Gemeinderat möge die Gewährung dieses Landesdarlehens zur Kenntnis nehmen.


Der Antrag wird einstimmig durch Handerheben zur Kenntnis genommen.

zu TOP. 8. Verkehrsbeschränkungen auf der Höretsmühlstraße
Beratung und Beschlussfassung (640-0)
Die Vorsitzende führt dazu aus:

Frau Gemeinderätin Maria Rössler hat namens der „Die Grünen“ einen Antrag auf

Verkehreinschränkungen auf der Höretsmühlstraße durch


  1. Fahrverbot für den durchziehenden Schwerverkehr

  2. Anbringung eines 30 km/h Beschränkung

  3. Anbringen der Straßenbezeichnung „Höretsmühlstraße“

eingebracht.
Bei den beantragten Verkehrsbeschränkungen handelt es sich bei der Geschwindigkeits-beschränkungen und der Straßenbezeichnung um Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde nach der STVO. Das angesprochene Fahrverbot für den durchziehenden Schwerverkehr, wäre vom der Bezirkshauptmannschaft auf Antrag zu verordnen.
Vorgangsweise zur Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung:

Vor Erlassung einer diesbezüglichen Verordnung durch den Gemeinderat ist dazu ein verkehrstechnischen Gutachten einzuholen, welches als Grundlage für die Vorordnung heranzuziehen ist. Dies VO würde jedoch nur für den Tolleter Teil gültig sein. Wenn auf der gesamten Straße eine 30 km/h Beschränkung erfolgen soll, fällt dies wieder in den Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft.


Vorgangsweise zur Straßenkennzeichnung:

Hat die Gemeinde für eine Verkehrsfläche einen Namen bestimmt, so ist darüber eine Verordnung zu erlassen und ist diese am Beginn und am Ende durch eine Straßennamenstafel zu kennzeichnen. Führt diese Straße über mehrere Gemeindegebiete, ist eine gemeinsame Vorgangsweise anzustreben. Die Verordnung einer Straßenbezeichnung wäre somit mit der Gemeinde Taufkirchen abzustimmen.


Vorgangsweise zur Verordnung eines Fahrverbotes für den durchziehenden

Schwerverkehr:

Die Verordnung eines Fahrverbotes für den durchziehenden Schwerverkehr durch die Bezirkshauptmannschaft ist nur möglich, wenn neben Tollet auch Taufkirchen, auf dessen Gemeindegebiet die Straße ebenfalls verläuft, einen gleich lautenden Antrag einbringt.


Sie ersucht Frau Rössler um Ihren Bericht.
Frau Rössler verliest dazu ihren schriftlichen Antrag und gibt dazu noch weitere Informationen zur Untermauerung ihres Antrages. Bevor die Vorsitzende um Wortmeldungen ersucht, berichtet sie noch, dass auch jetzt in Unterstetten ein Info-Punkt mit einem großen Ortsplan errichtet wird.
GR-Mitglied Manfred Lichtenwinkler findet, dass nach der STVO dort gar nicht schneller gefahren werden darf.
GR-Mitglied Wolfgang Rendl fügt dem an, dass dort wohl keine großen LKW`s fahren werden, außer es hat sich einer verfahren. Zu den Radfahrern merkt er an, dass wohl die Eltern die Aufsichtpflicht über die Kinder haben und diese auch dafür verantwortlich sind, dass die Kinder sich entsprechen verhalten.
GR- Mitglied Manfred Lichtenwickler zeigt ein gewisses Verständnis für Frau Rössler. Durch das Navigationssystem kann es vermehrt vorkommen, dass auch große Fernlastzüge bei Eingabe der kürzesten Strecke dort auftauchen.
GR-Mitglied Wolfgang Rendl findet, dass eine Beschussfassung derzeit nicht sinnvoll erscheint, er schlage vor, das notwendige Gutachten einzuholen und mit der Nachbargemeinde die notwenigen Details abzuklären. Wenn das Gutachten und die Stellungnahme der Nachbargemeinde vorliegen, soll eine weitere Behandlung im Gemeinderat erfolgen.
Die Vorsitzende erkundigt sich, ob dieser Vorschlag als Gegenantrag zu sehen ist.

Dazu Rendl: Ja, ich möchte diesen Vorschlag als Antrag einbringen.


Da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, lässt die Vorsitzenden über den Gegenantrag abstimmen.

Der Antrag wird einstimmig durch Handerheben angenommen.


Auch Frau Rössler ist mit dieser Vorgangsweise einverstanden und stimmt dem Gegenantrag zu.

Eine Abstimmung über den Antrag ist daher gegenstandslos.



zu Top. 9. Bericht des Prüfungsausschusses an den Gemeinderat
Kenntnisnahme (903)
Der Obmann des Prüfungsausschusses verliest den Bericht über die am 20.06.2006 durchgeführt Prüfung und stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfungsbericht zur Kenntnis nehmen.
Einstimmig wird der Bericht vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

zu Top. 10. Allfälliges
GV-Mitglied Roland Lindenbauer erkundigt sich, wer die Kosten für die Straßenreinigung nach den Unwettern wie sie jetzt täglich stattfinden, bezahlt.
Dazu die Vorsitzende:

Die Kosten für die Säuberung hat der jeweilige Straßenerhalter zu tragen. Im Fall der Straße nach Grieskirchen, das Land Oö.


GR-Mitglied Maria Rössler sieht in den Abschwemmungen aus den Feldern ein großes Problem für die Umwelt. Sie verweist auch darauf, dass manche Gemeinden und auch die Landwirtschaftskammer Förderungen für Grünsteifen an den Straßen gewähren.
GV- Mitglied Roland Lindenbauer will noch wissen, wann der endgültige Beschluss zur Übersiedlung in das Schloss fallen soll.
Die Vorsitzende berichtet dazu, dass derzeit alle Unterlagen, wie Verträge und der Finanzierungsvorschlag erarbeitet werden. Diese werden dann dem Land OÖ zur Überprüfung vorgelegt. Wenn alle rechtlichen Hürden genommen sind, wird der Gemeinderat die Entscheidung zu treffen haben. Man ist bemüht bis Ende dieses Jahres die Beschlussreife zu schaffen.
GR- Mitglied Manfred Lichtenwinkler noch dazu:

Für ihn sei die Sache bereits gelaufen. Er gehe jedenfalls von hohen Kosten für die Gemeinde aus, die letztlich das laufende Budget massiv beeinflussen werden und damit die frei verfügbaren Mittel für die Gemeinde immer weniger werden. Eine weitere gravierende Frage sei für ihn, was passiert mit dem alten Haus, und welche Mehrkosten durch das Schloss zusätzlich entstehen.


Die Vorsitzende erklärt dazu, dass derzeit es noch offen ist, wie das alte Haus verwertet werden soll. Natürlich gebe es gewisse Vorstellungen über die Verwendung, so könnten z.B. die Fraktionen einen Raum erhalten. Auch ein Dorfladen wäre möglich. Als letztes soll jedoch an einen Verkauf angedacht werden.
GR- Mitglied Dr. Josef Moser lädt alle anwesenden Personen zum Eröffnungsfest und zum Tag der offenen Tür vom 14.- 16. Juli 2006 ein.
GR-Mitglied Gisela Mayr berichtet noch über das Sonnwendfeuer von Jutoll und über das Fußballspiel Kinder gegen Väter. Dabei verweist sie auch auf das Problem mit den Bällen, die immer wieder in die Nachbargärten fliegen und eine gewisse Verärgerung bei den Anrainer hervorrufen.
Dazu stellt die Bürgermeisterin fest, dass dieses Problem bekannt sei. Eine Lösung wäre nur eine hoher Zaun und ob den alle wollen ist sehr fraglich.
Nachdem keine weiteren Anfragen und Wortmeldungen vorliegen, schließt die Vorsitzende um 21.45 Uhr die Sitzung und bedankt sich für die Mitarbeit.
DAGMAR HOLTER eh. Roland Lindenbauer eh.

________________________ -___________________________

Vorsitzende Gemeinderat der SPÖ-Fraktion

Maria Rössler eh. Manfred Lichtenwinkler eh.

_________________________ _____________________________

Gemeinderat der Grünen Fraktion Gemeinderat der FPÖ-Fraktion

Johann Gruber eh.

______________________________

GS JOHANN GRUBER eh.

Die Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung am ........................... keine Einwendungen erhoben wurden.


Tollet, am ........................... Die Vorsitzende:
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