Mortantsch Lfd. Nr. 5/14 Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates



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Verhandlungsschrift Seite


Gemeindeamt Mortantsch Lfd. Nr. 5/14

Verhandlungsschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

am 27.10.2014 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes


Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr
Die Einladung erfolgte am 20.10.2014 durch Einzelladung
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen:
Anwesend waren:
Bürgermeister Ök. Rat Alois Breisler

Vizebürgermeister Silvester Stanzer

Gemeindekassier (Finanzreferent) Alois Stecher
GR. Alexandra Wagner

GR. Martin Schaffler

GR. Peter Schlagbauer

GR. Christian Kahr

GR. Christian Leitner, Ing.

GR. Berta Lackner

GR. Herbert Frieß, DI (FH)

GR. Rudolf Bauernhofer, DI

GR. Günter Allemann

GR. Josef Reithofer



GR. Hubert Derler

GR. Anton Stöbel

GR. Peter Krones
Außerdem waren anwesend:

Sekr. Josef Frieß, (Protokollführer), Dr. Robert Pretterhofer

Entschuldigt waren:

GR. Hubert Derler


Nicht entschuldigt waren:

Der Gemeinderat ist xxxxxxxxxxxx beschlussfähig. Die Sitzung ist xxxx öffentlich.


Vorsitzender: Bgm. ÖR.Alois Breisler


Tagesordnung



1.

Eröffnung und Begrüßung, sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit


Vorstellung – Klimabündnisgemeinde Mag. Hofer



2.

Fragestunde gem. § 54 der Steierm. Gemeindeordnung





3.

Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeinderatssitzung





4.

Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Aufschließungsgebietes betreffend das Grundstück Nr. 279 KG. Göttelsberg und Ausweisung als vollwertiges Bauland





5.

Beratung und Beschlussfassung über die 14. Änderung im Flächenwidmungsplan 4.0 VF. 4.14 Siegl – Sandacker





6.

Beratung und Beschlussfassung über eine Vereinbarung mit der Energie-Steiermark über die Inanspruchnahme von öffentlichen Gut für die Errichtung einer 20-kV-Leitung UW-Weiz – KWE Raabklamm





7.

Beratung und Beschlussfassung über eine Vereinbarung mit der Energie-Steiermark über die Inanspruchnahme von öffentlichen Gut für die Errichtung einer 20-kV-Abzweigleitung Steinberg Münzgraben





8.

Beratung und Beschlussfassung über eine Verordnung - Tempo 30 km/h im Bereich der Hofanlagen Eder, Mortantsch 27 und Macher, Leska 19





9.

Beratung und Beschlussfassung über eine Verordnung „Wohnstraße – Göttelsbergsiedlungsweg“ beginnend Anfang Grundstück Nr. 433/8 (Fam. DI Winter- Leiner) bis Ende öffentliches Gut, Grundstück Nr. 433/2 KG. 68216 Göttelsberg inkl. aller Stichstraßen





10.

Beratung und Beschlussfassung über eine Verordnung – Tempo 70 km/h im Bereich der Katerlochstraße, Weganlage Nr.1, beginnend bei der Abzweigung Mortantschdorfweg, Weganlage Nr. 33 bis Beginn Ortsgebiet Haselbach.





11.

Beratung und Beschlussfassung über den Umtausch eines Schneepfluges aufgrund geänderter Winterdienst Einsatzgeräte





12.

Beratung und Beschlussfassung über die Einhebung des Kindergartenbeitrages für das Kindergartenjahr 2014/2015





13.

Beratung und Beschlussfassung über die Kosten der Nachmittagsbetreuung –Elternanteil





14.

Beratung und Beschlussfassung über eine neue Preisgestaltung bei der Hallenmiete für die Mehrzweckhalle





15.

Beratung und Beschlussfassung über eine gemeinsame Initiative der betroffenen Gemeinden bezüglich einer Einbindung der L 356 in die neu geplante Umfahrung Weiz





16.

Beratung und Beschlussfassung über die Verleihung der Ehrennadel an Franz und Christine Rosenauer – GH. Jägerwirt





17.

Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Mortantsch KG.





18.

Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2014





19.

Bericht des Prüfungsausschusses





20.

vertraulicher TOP





21.

vertraulicher TOP





22.

vertraulicher TOP.





23.

vertraulicher TOP





24.

Allfälliges




(Hier sind insbesondere der Berichterstatter zu jedem Punkt der Tagesordnung einschließlich Antrag und Begründung, aus der Wechselrede die Redner für und gegen den Antrag einschließlich Begründung und dergleichen anzuführen.)


sowie
Beschlüsse
in der Sitzung vom 27.10.2014
(Hier sind die Beschlüsse zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung in ihrem Wortlaut anzuführen. Bei jedem Beschluss ist außerdem anzugeben: Art der Abstimmung (offen, namentlich, geheim), Ergebnis der Abstimmung (einstimmig), Anzahl der Für- und Gegenstimmen; bei Abstimmung durch Erheben der Hand oder Erheben von den Sitzen sowie bei namentlicher Abstimmung sind die Namen jener Gemeinderatsmitglieder anzuführen, die für den Antrag

gestimmt haben, und kurze Begründung des Antrages, wenn deren Aufnahme vom Antragsteller bzw. von den Gemeinderäten besonders begehrt wird.)


1. Bürgermeister Breisler begrüßt die Gemeinderatsmitglieder, sowie Herrn Mag. Hofer als Regionalstellenleiter von Klimabündnis Steiermark, stellt die Beschlussfähigkeit fest und gibt die Tagesordnung bekannt. Gegen die Tagesordnung erhebt sich kein Einwand. Bgm. Breisler leitet kurz damit ein, dass er bei der Verleihung eines Preises betreffend Klimabündnis in Weiz eingeladen war, und sich auch durchaus vorstellen kann, dass auch unsere Gemeinde dem Klimabündnis Steiermark beitreten könnte. Bgm. Breisler hat daraufhin Herrn Mag. Hofer vom Klimabündnis Steiermark für heute eingeladen um das Projekt dem Gemeinderat vorzustellen.

Herr Mag. Hofer stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation kurz die Aufgabengebiete, Angebote und Leistungen bzw. Ziele von Klimabündnis Steiermark vor. Der Mitgliedsbeitrag für unsere Gemeinde würde Euro 582,-- kosten. Ziel unserer Gemeinde müsste sein, den CO 2 Ausstoß bis zum Jahre 2030 um 50% zu reduzieren. Über einen möglichen Beitritt wird noch gesondert beraten.


2. Fragestunde gem. § 54 der Steierm. Gemeindeordnung.
GK. Alois Stecher; wann wird sie Straßen-Solarlampe Leska-Ost im Bereich Kreuzung Haslinger-Schaffler-Reisinger aufgestellt. Bgm. Breisler dazu – wird in den nächsten Tagen durchgeführt.
GR .Anton Stöbel; Beschriftung – Hausnummerntafeln in Leska und Leska-Ost fehlen noch immer. Bitte dringend montieren.
GR. Alexandra Wagner; Ist das Wasserproblem-Drainage bei Fam. Gruber, Hafning gelöst? Bgm. Breisler dazu – wurde alles, bis auf die Asphaltierung erledigt.
GR. Peter Krones; Beantwortung der Fragen von letzter GR.- Sitzung fehlt noch. Dazu Bgm. Breisler:

Thema Müll, Für unsere Gemeinde werden ca. ca.12.000,--eingespart. Dabei wird es aber voraussichtlich nicht bleiben, da wir mehr Serviceleistungen anbieten. Alles was übrig bleibt, wird im Voranschlag eingearbeitet.

Thema Photovoltaik: Bgm. Breisler hat mit Hr. Dipl. Steiner von „Sonnengewinn“ eine vor Ort Begehung im Gemeindezentrum und Bauhof vorgenommen. Grundsätzlich ist eine Photovoltaikanlage im Gemeindezentrum machbar. Schwierig wird es bei der Schule, da das Dach veraltet ist. Auch beim Bauhof ist es möglich, die Statik müsste jedoch überprüft werden.

Förderungen sind möglich, es müsste jedoch am 2. Jänner um die bundesweite Tarifförderung über ein entsprechendes Online-Portal angesucht werden.


GR. Peter Krones; Frage 1: Querung der Landesstraße

Hat die Gemeinde die Absicht die Querung der Landesstraße bei der Abzweigung Katerloch sicherer zu gestalten (möglich z.B. durch Zebrastreifen, Ausweitung der Tempo 30 Zone, welche ohnehin im Umkreis und die Schule besteht, von Fußgängern zu schaltende Ampel, o.a.) bzw. sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen?


GR. Peter Krones; Frage 2: Hundekotsammelbehälter in Göttelsberg

Warum ist es nicht möglich zu den bestehenden (zwei!!) Hundekotsammelbehältern in Göttelsberg weitere aufzustellen?.... durch Befragung der Hundebesitzer könnten wesentliche Informationen für Aufstellungsorte sehr schnell herausgefunden werden!


Antwort des Bgm. zu Frage 2; Leute brauchen nur kommen wo welche aufgestellt werden sollen.
Antwort des Bgm. zu Frage 1, Keine Chance für einen Zebrastreifen auf der Landesstraße – wurde schon mehrmals versucht. Begründung: Auf Landesstraßen wo kein dauernder Verkehr ist fühlen sich die Fußgänger auf dem Zebrastreifen sicher und der Autofahrer auf der Straße. Somit kommt es immer wieder zu Unfällen auf Schutzwegen. Vorangegangene Verkehrszählungen haben ergeben, dass die Frequenz von Fußgängern zu gering ist, damit ein Schutzweg errichtet werden kann.
Beide Fragen liegen auch in schriftlicher Form auf. (Beilage)

3. Auf eine Verlesung des Protokolls der Sitzung vom 14.7.2014 wird verzichtet, da alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen die Protokolle bereits unterfertigt und für in Ordnung befunden haben.
4. Der Vorsitzende berichtet, dass das Grundstück 279 der KG. Göttelsberg von der ÖWG erworben wurde. Bisher war es nur als Aufschließungsgebiet ausgewiesen. Um dieses Grundstück als vollwertiges Bauland ausweisen zu können mussten einige Auflagenpunkte erfüllt werden. Nachstehend angeführter Beschlussvorschlag ausgearbeitet vom Büro Malek/Herbst liegt vor: (Beilage)
Gemäß §29 Abs.3 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 idF LGBl. Nr. 87/2013 beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Mortantsch im Rahmen seiner Sitzung am 27.10.2014 das Grundstück 279 KG Göttelsberg, welches im Flächenwidmungsplan 4.0 als Aufschließungsgebiet der Kategorie „Allgemeines Wohngebiet” mit einer Bebauungsdichte von 0,2 – 0,5 ausgewiesen ist, dem vollwertigen Bauland zuzuordnen.
Entsprechend der Festlegung im Wortlaut zum Flächenwidmungsplan 4.0 §4 lit.b Punkt b5 sind folgende Aufschließungserfordernisse festgelegt:


  • Neuteilung für eine zweckmäßige Bebauung

  • Klärung der inneren Erschließung

  • Straßenlärm – Schallschutzmaßnahmen

Auf dem gegenständlichen Grundstück soll ein Geschoßwohnbau errichtet werden, sodass eine weitere Teilung nicht zweckmäßig ist.

Auch die innere Erschließung ist aufgrund der Bebauung durch einen Bauträger mit einem einzigen Bauabschnitt geklärt.

Hinsichtlich Straßenlärm und Schallschutzmaßnahmen wurde ein schalltechnisches Gutachten von DI Wahlhütter erstellt, Zl.:12.042L/24.September 2012. Dieses Gutachten war auch Grundlage für die Beurteilung des Bauvorhabens am Wohnbautisch, wobei das begutachtete Projekt positiv, auch im Hinblick auf Schallschutzmaßnahmen, beurteilt wurde. Somit ist auch dieser Punkt als erfüllt anzusehen.


Daher liegen sämtliche Voraussetzungen für die Ausweisung als vollwertiges Bauland vor.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Grundstück 279 KG Göttelsberg, welches im Flächenwidmungsplan 4.0 als Aufschließungsgebiet der Kategorie „Allgemeines Wohngebiet” mit einer Bebauungsdichte von 0,2 – 0,5 ausgewiesen ist, dem vollwertigen Bauland zuzuordnen.
5. Der Vorsitzende berichtet, dass Herr Siegl Kurt, Frau Siegl Birgit und Frau Siegl Annemarie um Umwidmung ihres Grundstückes Nr. 91/4 der GK Göttelsberg von Freiland in Bauland angesucht haben. Nachstehend angeführter Beschlussvorschlag ausgearbeitet vom Büro Malek/Herbst liegt vor: (Beilage)

Gemäß § 39 Abs.1 Ziff.3 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 in der Fassung LGBl. Nr. 96/2014 beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Mortantsch im Rahmen seiner Sitzung am 27.10.2014 die 14. Änderung im Flächenwidmungsplan 4.0 vorzunehmen. Weiters beschließt der Gemeinderat den Wortlaut zur gegenständlichen Änderung.


Mit der gegenständlichen Änderung soll das neuvermessene Grundstück 91/4 KG Göttelsberg, in einem Ausmaß von ca. 965 m², als Bauland der Kategorie „Reines Wohngebiet“ (WR) ausgewiesen werden. Weiters soll eine Teilfläche des neuvermessenen Grundstücks 91/1 KG Göttelsberg, in einem Ausmaß von ca. 845 m², dem Freiland zugeordnet werden.
Die Anhörung der Anrainer und Betroffenen wurde im Sinne von §39 Abs.1 Z3 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 idgF durchgeführt. Zur beabsichtigten Änderung langte folgende Stellungnahme im Gemeindeamt ein.

Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 13 Bau- und Raumordnung, DI Dr. Skerbetz, mit Schreiben vom 25.09.2014 zu GZ ABT13-52.17-30/2014-110

Es wird kein Einwand erhoben.



Gemeinderat: zur Kenntnis genommen
Daher liegen sämtliche Voraussetzungen für die Durchführung der Änderung im Sinne von §39 Abs.1 Ziff. 3 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 idgF vor und wird die Änderung wie folgt beschlossen:


  1. Das neuvermessene Grundstück 91/4 KG Göttelsberg, in einem Ausmaß von ca. 965 m², wird als Bauland der Kategorie „Reines Wohngebiet“ (WR) gem. §30 Abs.1 Z1 STROG 2010 idF LGBl. 96/2014 mit einer Bebauungsdichte von 0,2 0,4 ausgewiesen.

2 Eine Teilfläche des neuvermessenen Grundstücks 91/1 KG Göttelsberg, in einem Ausmaß von ca. 845 m², wird dem Freiland gem. §33 Abs.1 StROG 2010 idF. LGBl. 96/2014 zugeordnet.
Die planliche Darstellung, bestehend aus Alt- und Neu-Zustand, verfasst von Malek Herbst Architekten ZT GmbH (Projekt-Nr. 2014/54 vom September 2014), stellt einen Bestandteil dieses Beschlusses dar.

Dieser Beschluss stellt eine Verordnung der Gemeinde dar und wird nach Ablauf der Kundmachungsfrist gemäß §92 der Gemeindeordnung rechtskräftig.


Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das neuvermessene Grundstück 91/4 KG Göttelsberg, in einem Ausmaß von ca. 965 m², dem Bauland der Kategorie „Reines Wohngebiet“ (WR) gem. §30 Abs.1 Z1 STROG 2010 idF LGBl. 96/2014 mit einer Bebauungsdichte von 0,2 0,4 zuzuordnen.

Eine Teilfläche des neuvermessenen Grundstücks 91/1 KG Göttelsberg, in einem Ausmaß von ca. 845 m², wird dem Freiland gem. §33 Abs.1 StROG 2010 idF. LGBl. 96/2014 zugeordnet.
6. Bgm. Breisler berichtet, dass die Energie-Steiermark eine 20 –kV Leitung UW Weiz- KW Raabklamm im Bereich von Jägerwirt bis Mortantsch-Dorf und in Richtung Steinberg verlegt und dafür auch die Inanspruchnahme von öffentlichen Gut für Grabarbeiten und Kabelverlegungen erforderlich ist. Für die Verlegung der Kabel sind Dienstbarkeiten zu Gunsten der Energie Steiermark für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung

einzutragen und ist hierüber eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der Energie Steiermark zu schließen. (Beilage)


Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die vorliegende Vereinbarung über die Verlegung der 20- kV-Leitung UW-Weiz – KW Raabklamm anzuerkennen und der Eintragung der Dienstbarkeiten zu Gunsten der Energie Steiermark laut Vereinbarung zuzustimmen.
7. Bgm. Breisler berichtet, dass die Energie-Steiermark eine 20 –kV- Abzweigleitung Steinberg/Münzgraben im Bereich HB-Steinberg bis zum Anwesen Gutkauf, Steinberg verlegt und dafür auch die Inanspruchnahme von öffentlichen Gut für Grabarbeiten und Kabelverlegungen erforderlich ist. Für die Verlegung der Kabel sind Dienstbarkeiten zu Gunsten der Energie Steiermark für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung

einzutragen und ist hierüber eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der Energie Steiermark zu schließen. (Beilage)


Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die vorliegende Vereinbarung über die Verlegung der 20- kV-Abzweigleitung Steinberg/Münzgraben anzuerkennen und der Eintragung der Dienstbarkeiten zu Gunsten der Energie Steiermark laut Vereinbarung zuzustimmen.
8. Bgm. Breisler berichtet, dass anlässlich der Verkehrszeichenüberprüfung im Jahre 2012 durch die BH-Weiz vorgeschlagen wurde, im Bereich der Hofanlagen Eder, Mortantsch 27 und Macher, Leska 19 eine Tempo 30 Regelung einzurichten bzw. zu verordnen. Ein entsprechender Sitzungsantrag liegt vor. (Beilage)
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Verkehrsregelung „Tempo 30“ im Bereich der Hofanlagen Eder, Mortantsch 27 und Macher, Leska 19 wie in der Beilage angeführt zu verordnen
9. Bgm. Breisler berichtet, dass seitens von Anwohnern des „Göttelsbergsiedlungsweges“ der Wunsch geäußert wurde eine Wohnstraße beginnend im Bereich des Wohnhauses Winter/Leiner bis zum Ende des Göttelsbergsiedlungsweges - Huber/Wurzinger zu verordnen. Nach Ansicht des Bgm. sollte man diesem Wunsch nachkommen. Es gilt nun nach Möglichkeiten zu suchen wie man die Zufahrtsstraße abzweigend vom Göttelsberg-Dorf-Weg bis zum Beginn der Wohnstraße verkehrstechnisch sinnvoll gestaltet, bzw. auch wie die Wohnstraße ausgebildet sein soll. (Asphaltbreite udgl). Grundsätzlich ist eine asphaltierte Fahrbahnbreite von 3,50 m vorgesehen. Mit allen Betroffenen ist nochmals das Gespräch zu suchen.

Ein entsprechender Sitzungsantrag über die Verordnung einer Wohnstraße liegt vor. (Beilage)


Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Verkehrsregelung „Wohnstraße Göttelsbergsiedlungsweg“ im Bereich beginnend beim Anwesen Winter/Leiner bis zum Ende des Göttelsbergsiedlungsweges Anwesen Huber/Wurzinger wie in der Beilage angeführt zu verordnen.
10. Bgm. Breisler berichtet, das Einwohner von Haselbach immer wieder Beschwerden vorbringen, dass im Bereich der Katerlochstraße sehr schnell gefahren wird. Es wird nun vorgeschlagen, im Bereich beginnend von der Abzweigung des Mortantschdorfweges bis zum Beginn Ortsgebiet Haselbach eine „Tempo 70“ Geschwindigkeitsbeschränkung einzuführen. Ein entsprechender Sitzungsantrag liegt vor. (Beilage)
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Verkehrsregelung

Tempo 70 “Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich beginnend von der Abzweigung des Mortantschdorfweges bis zum Beginn Ortsgebiet Haselbach zu verordnen.


11. Bgm. Breisler berichtet, dass Herr Mario Hütter nicht mehr für die Ausübung des Winterdienstes zur Verfügung steht. Daher musste nach einem Ersatz gesucht werden.

Aus unserer Gemeinde meldete sich Herr Weissenbacher Anton aus Leska, der bereit wäre mit einem weiteren Fahrzeug und seinen Söhnen den Winterdienst zu übernehmen. Da der 13 Jahre alte Schneepflug nicht richtig mit den Fahrzeugen von Herrn Weissenbacher zusammenpasst, ist Bgm. Breisler daher der Meinung, einen neuen Schneepflug zu kaufen und den alten zurückzugeben. Anschaffungskosten inkl. aller Umbauarbeiten abzüglich Rückgabe des alten Schneepfluges 9.000,-- Euro gesamt


Beschluss: Der Gemeinderat beschließt mit den Stimmen der ÖVP und SPÖ die Anschaffung des Schneepfluges, GR. Peter Krones, BLM ist dagegen.
12. Bgm. Breisler führt aus, das aufgrund eines Beschlusses der Steierm. Landesregierung die Einhebung des monatlichen Elternbeitrages für das Kindergartenjahr 2014/2015 dem Verbraucherpreisindex angepasst werden, und von Euro 126,33 auf Euro 129,36 angehoben werden soll.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Indexanpassung des monatlichen Elternbeitrages für das Kindergartenjahr 2014/2015 von Euro 126,33 auf Euro 129,36.
13. Bgm. Breisler berichtet, dass sich der Schulausschuss mit dem Thema Kosten Nachmittagsbetreuung beschäftigt hat und bittet Frau GR. Alexandra Wagner, als Obfrau des Schulausschusses um ihren Bericht. Sie führt aus, dass Frau Carmen Leitner Vergleiche mit anderen Gemeinden bzw. Schulen angestellt hat. Der Schulausschuss hat daraufhin beraten und liegt nun folgender schriftlicher Vorschlag zur Abstimmung vor: (Beilage)
die Tarife für die Nachmittagsbetreuung (Di.,13:00-16:00 Uhr, Mi. u. Do. 12:00-16:00 Uhr) sehen im Schuljahr 2014/2015 wie folgt aus:

€ 1,80 pro Stunde bei einer Anmeldung bis 4 Stunden die Woche

€ 1,60 pro Stunde bei einer Anmeldung bis 6 Stunden die Woche

€ 1,40 pro Stunde bei einer Anmeldung ab 7 Stunden die Woche

€ 3,-- pro Stunde für eine fallweise Anmeldung
Das Mittagessen kostet für Kindergartenkinder € 3,70 und für Schulkinder € 4,45.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, vor angeführte Tarife für die Nachmittagsbetreuung einzuheben.

14. Bgm. berichtet, dass sich der Sport- und Kulturausschuss mit dem Thema Vermietung von Räumlichkeiten und Sportplatz Literwirt beschäftigt hat und bittet Herrn GR. Herbert Frieß als Obmann des Sport,- und Kulturausschusses um seinen Bericht. Er führt aus, dass Frau Carmen Leitner bzw. die Gemeindebediensteten Vergleiche mit anderen Gemeinden angestellt haben. Folgender schriftlicher Vorschlag liegt zur Abstimmung vor. (Beilage)

Bgm. Breisler ist in der Diskussion der Meinung, dass man diese Tarife nicht mit 1. Jänner festsetzt, sondern die bisherigen Veranstaltungen auslaufen lässt, und erst bei Neubeginn von Veranstaltungen bzw. Neuanmeldungen für das kommende Jahr diese vorgeschlagenen Tarife verrechnet.


Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, vor angeführte Tarife für die Vermietung von Räumlichkeiten im Gemeindezentrum bzw. für den Fußballplatz Literwirt einzuheben.
15. Bgm. berichtet, über das alte Thema „ Einbindung L 356 nach Weiz“. Es gibt alte Pläne über diese Einbindung. Nachdem das Thema Umfahrung Weiz immer wieder aktuell genannt wird, wurde ein Schreiben verfasst, welches an LR. Kurzmann übermittelt wird. Inhalt dieses Schreibens ist die Darstellung der Verkehrssituation der Gemeinden Gutenberg, Kumberg, Mortantsch, Naas, Stenzengreith aber auch St. Radegund und die Bitte, sich des Problems anzunehmen, da die Verkehrsflächen im Bereich des Hauptplatzes für den Durchzugsverkehr absolut ungeeignet sind. (Beilage)
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, vorbereitetes und beiliegendes Schreiben an den zuständigen Landesrat. Dr. Gerhard Kurzmann zu schicken.

16. Bgm. berichtet, das die Fam. Rosenauer, Mortantsch „50 Jahre GH-Jägerwirt gefeiert“ hat. Der Gemeindevorstand gratulierte zu diesem Jubiläum und überreichte die Ehrennadel der Gemeinde.

Ein Beschluss hierfür ist nachträglich zu fassen und bittet der Bgm. um Zustimmung.


Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Ehrennadel der Gemeinde Mortantsch an Franz und Christine Rosenauer, als Inhaber des GH - Jägerwirt zu verleihen.
17. Bgm. Breisler berichtet, dass der Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Mortantsch KG vom Prüfungsausschuss aber auch vom Steuerberater überprüft wurde und bringt den Jahresabschluss zur Abstimmung. (Beilage)
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Mortantsch KG.
18. Bgm. Breisler berichtet, dass der 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2014 den Fraktionen bzw. dem Prüfungsausschuss vorgelegt wurde. Von der BH-Weiz wurde er ebenfalls überprüft und daher bringt der Bgm. den Nachtragsvoranschlag zur Abstimmung.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt mit den Stimmen der ÖVP und SPÖ den

1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2014. GR. Peter Krones, BLM ist dagegen.

Begründung von GR: Peter Krones:

Hätte man den Sitzungssaal nicht umgebaut, keinen neuen Traktor gekauft und würde man bei Auftragsvergaben wirtschaftlicher vorgehen, Anbote einholen und Leistungsbeschreibungen erstellen, wäre ein Nachtragsvoranschlag nicht nötig. Ein Nachtragsvoranschlag bedeutet eine Mehrbelastung für die Bürger.
19. Bgm. Breisler bittet GR. Peter Krones um seinen Bericht. GR. Peter Krones bringt als Obmann des Prüfungsausschusses dem Gemeinderat den Bericht des Prüfungsausschusses zur Kenntnis. (Beilage)
Kein Beschluss, nur Information
20. vertraulicher TOP
21. vertraulicher TOP
22. vertraulicher TOP
23. vertraulicher TOP

24. Allfälliges


  1. Gr. Krones Peter, informiert kurz im Namen von Dr. Robert Pretterhofer über ein Projekt der HTL Weiz über die Gruppe „SOL – soziale ökologische Lebensweise“. SOL ist ein Verein der sich um Nachhaltigkeit und gerechtere Wirtschaft einsetzt.




  1. Bgm. Breisler informiert, dass es immer wieder Probleme mit lebenden Zäunen gibt, und daher nachgedacht werden soll eine Verordnung für lebende Zäune zu erlassen. Seitens der Gemeinde wird vorgeschrieben, dass lebende Zäune 75 cm von der Grundgrenze entfernt und 2 m hoch sein dürfen. Anscheinend gibt es hier aber Interpretationsunterschiede. In der nächsten GR- Sitzung soll diesbezüglich beraten werden. Vorschlag des Bgm; lebende Zäune sollen 75 cm von der Nachbargrundgrundgrenze entfernt gesetzt werden dürfen.




  1. GR. Josef Reithofer fragt an, wann die Schäden nach dem Hochwasser beim Steinbergweg asphaltiert werden. Dazu Bgm. Breisler; Fa. Strobl ist in der Gemeinde unterwegs, und wird in den nächsten Tagen asphaltiert.




  1. GR. Christian Leitner; ersucht um Herstellung der Bankette beim Leitnerweg.




  1. GR. Alexandra Wagner berichtet, dass der Gehsteig in Hafning gut angenommen wird, und ersucht in diesem Zusammenhang und Aufstellung einiger Straßenpflöcke im Bereich Rainer Herbert.




  1. GR. Herbert Frieß gibt die Termine für den Adventnachmittag, 6.12. 2014 und für den Gemeindeball 17.1. 2015 bekannt.




  1. Bgm. Breisler gibt bekannt, dass für den 15. Dezember 2014 eine Gemeinderatsitzung geplant ist.




  1. GR. Peter Krones will wissen wie hoch die Kosten für die Wegverlegung beim Grundstück Retter am Steinberg sind. Dazu Bgm. Breisler; Dieses Vorhaben wird vorläufig nicht durchgeführt. Gemeinderatsbeschluss bleibt aber aufrecht.




  1. GR. Peter Krones fragt an, ob man den Wert bzw. die Stückzahl des Materials welches auf den Baustellen bzw. im Bauhof lagert feststellen kann. Dazu Bgm. Breisler, alles was lagert wird auch benötigt. Für GR. Peter Krones ist dass alles Bargeld. Er ist der Meinung das Material eingekauft wird und dieses dann herumsteht, keiner weiß genau was dann wo lagert. Bgm. Breisler meint dazu dass sehr sorgfältig Material eingekauft wird. Dabei wird vordergründig auf die heimische Wirtschaft geschaut und natürlich werden auch Anbote eingeholt. Es entsteht eine längere Diskussion.


*) der unter Tagesordnungspunkt gefasste Beschluss wird

*)die unter den Tagesordnungspunkten und gefassten Beschlüsse werden wird gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr. 87/1986, i.d.g.F. als dringlich erklärt.
Schluss der Sitzung 21 Uhr 15 min.
Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 11 Seiten.
vorgelesen - genehmigt – unterschrieben

Vorsitzender Schriftführer



Schriftführer Schriftführer

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