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Deutschland in der Europäischen Union



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Deutschland in der Europäischen Union
Europäische Union (EU)
Die Erweiterung der Europäischen Union (EU) - insbesondere die Osterweiterung - ist ein deutliches Zeichen der Űberwindung des Kalten Krieges. Länder, die sich vor etwas mehr als einem Jahrzehnt hoch gewaffnet feindlich gegenűberstanden, gehen gemeinsam in die Zukunft. Zum anderen entsteht ein riesiger Binnenmarkt mit einheitlichen Regeln fűr den Handel, harmonisierte Zőlle und vereinheitlichte Verwaltungsvorschriften. Dieser erőffnet immense Chancen sowohl was die Produktion von Waren und Dienstleistungen angeht als auch fűr die Schaffiing von Arbeitsplätzen.
Die «älte» EU hat auch schon einige Erweiterungen hinter sich. Be-gonnen hatte es 1957 mit Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Italien und den Niederlanden. Hinzu kamen 1973 Dänemark, Groβbritannien und Irland, 1981 Griechenland, 1986 Portugal und Spanien.
Die EU wurde am 7. Februar 1992 in Vertrag von Maastricht mit der Unterzeichnung des Vertrages űber die Europäische Union (EU-Vertrag) gegrűndet. Der Vertrag trat am 1. November 1993 in Kraft. Damals unterrzeichneten ihn zwőlf EU-Mitgliedsstaaten. Seit dem 1. Januar 1995 gehőren auβerdem Österreich, Schweden und Finnland zur EU, in der gegenwärtig etwa 375 Millionen Menschen leben.
Die Arbeit der EU basiert erstens auf dem Wirken der drei Gemein-schaften: Europäische Gemeinschaft (EG, ehemals EWG), Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) und die Europäische Gemeinschaft fűr Kohle und Stahl (EGKS/Montanunion), zweitens auf der Zusammenarbeit in den Bereichen Auβen- und Sicherheitspolitik – «Gemeinsarne Auβen- und Sicherheitspolitik (GASP)», drittens auf der Kooperation im Bereich Polizei und Justiz.
Die EU-Főrderpolitik fűr Deutschland und die neuen Bundesländer
Die EU versteht sich als Solidargemeinschaft, in der wohlhabendere Staaten und Regionen den anderen helfen, ihren Rűckstand aufzuholen. Finanzielle Unterstűtzung leistet die EU durch Mittel aus den Strukturfonds und mehr als 200 Főrderprogrammen. Strukturfonds tragen durch Investitionen in Infrastruktur- und Ausbildungsvorhaben in den weniger wohlhabenden Regionen zur Schaffung von Arbeitsplatzen und wirtschaftlicher Entwicklung bei.
«Mehr Wohlstand fűr alle Europäer» - so lautet die wirtschaftspolitische Botschaft der Europa-Politiker, die den Beitritt der neuen EU-Mitglieder in den vergangenen Jahren betrieben haben. Der Wegfall von Handelsschranken, mehr Wettbewerb und die Steigerung der Produktivität sollen die Osterweiterung zu einer Erfolgsgeschichte machen, bei der es nur Gewinner gibt.
Főrderprogramme der EU
Neben den - grundsätzlich űber Landes- und Bundesprogramme - ausgereichten Strukturfondsmitteln bietet die EU auch eine Vielzahl an Főrderprogrammen. Mit ihnen werden die verschiedensten Themenbereiche - auch die wirtschaftliche Főrderung - abgedeckt. Die Laufzeiten und Bedingungen sind unterschiedlich und műssen im Einzelfall ermittelt werden. Manche sind an bestimmte Ausschreibungstermine gebunden, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften verőffentlicht werden.
Die deutsche Sprache in der EU
Deutsch ist eine der zur Zeit elf rechtlich gleichgestellten EU-Sprachen (Verordnung Nr. 1 von 1958).
Grűndsatzlich gilt die Amtssprachenregelung (Vollsprachenregime fűr alle Rechtstexte, den amtlichen Auβenverkehr der EU-Institutionen und das Amtsblatt). Auch kann sich jeder Unionsbűrger schriftlich in einer von zwőlf Sprachen (elf Amtssprachen und Irisch als Vertragssprache) an jedes Organ und jede Einrichtung der EU wenden und muss eine Antwort in derselben Sprache erhalten.
Bei der Arbeitssprachenpraxis kőnnen die Beteiligten pragmatische Abweichungen vom Vollsprachenregime vereinbaren. Dabei ist zwischen der internen Arbeit in den einzelnen Organen der EU und den Verhandlungsgremien der EU zu unterscheiden.
In der täglichen Arbeit der Dienststellen der Kommission űberwiegen de facto Englisch und Franzősisch, weil ohne Dolmetschung/Űbersetzung gearbeitet wird und Deutschkenntnisse bei den EU-Bediensteten in geringerem Maβe verbreitet sind. Die Bundesregierung ist deshalb beműht, Deutschkenntnisse als karrierefőrdernde Qualification der EU-Bediensteten zu verankern. Das Angebot an Deutschkursen fűr EU-Bedienstete Kurde attraktiver gestaltet. Das Kollegium der Kommissare verhandelt auf Krund von Dokumenten, die in Deutsch, Englisch und Franzősisch vorgelegt werden műssen, mit voller Dolmetschung in diesen drei Sprachen.
Dagegen gilt in den Verhandlungsgremien der EU grundsätzlich das Vollsprachenregime (z.B. in allen Ratstagungen), soweit nicht aus Kostcn- und Effizienzgrűnden in einzelnen Bereichen eine Beschränkung der Arbeitssprachen mit oder ohne Dolmetschung/Űbersetzung vereinbart wurde oder seit langem űblich ist: z.B. mit Dolmetschung Deutsch/ Englisch/Franzősisch (Ausschuss der Ständigen Vertreter, Wirtschafts- und Finanzausschuss, Wirtschaftspolitischer Ausschuss, Euro-11-Gremien, Beitrittsverhandlungen), ohne Dolmetschung Englisch/Franzősich (vorläufige Praxis auf Arbeitsebene und im Coreu-Verkehr der Gemeinsamen Auβen- und Sicherheitspolitik) oder nur Englisch. In der errweiterten EU (mőglicherweise mehr als 20 Amtssprachen) werden Binschränkungen bei den tatsächlich praktizierten Arbeitssprachen zunehmend unvermeidbar werden. Diese dűrfen sich nicht zu Lasten von Deutsch auswirken.
Die EU und Arbeitsmarkt
Prinzipiell haben EU-Bűrger in der EU die freie Ortswahl des Arbeitsplatzes. Die bisherigen EU-Mitgliedstaaten haben aber die Mőglichkeit, die Zuwanderang von Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedstaaten fűr maximal sieben Jahre durch die Vergabe/Nichtvergabe von Arbeitserlaubnissen zu begrenzen. Deutschland und Österreich dűrfen, weil sie (mit Ausnahme von Italien-Slowenien) als einzige direkt an die neuen EU-Länder grenzen, in der Űbergangszeit zusätzlich ihre Dienstleistungsfreiheit einschränken. Sie dűrfen speziell Dienstleistern in den Bereichen Bau, Innendekoration und Gebäudereinigung den Zugang zum deutschen Markt verwehren.



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