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Leitfaden Geflügelhaltung
Mästen unter der Initiative Tierwohl (ITW)
Bei der Initiative Tierwohl geht es um eine tiergerechtere Fleischerzeugung in der eigentlich
konventionellen Mast. Sie gründet sich durch einen Zusammenschluss von Landwirtschaft,
Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel. Teilnehmende Landwirte müssen definierte Kriterien
erfüllen, die das Tierwohl verbessern sollen. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird von unabhängigen
akkreditierten Zertifizierungsstellen regelmäßig überprüft. Ins Leben gerufen wurde die Initiative 2015.
Laut Veröffentlichung auf der Internetseite der Initiative Tierwohl hatten die dabei gehaltenen
Masthühner und Puten 2019 einen Marktanteil von 70 %. 2.460 geflügelhaltende Betriebe mästen in
der Initiative Tierwohl und werden von 83 Auditoren im Land regelmäßig kontrolliert.
Hierbei wird zwischen den Grundanforderungen und der Pflichtkriterien unterschieden. Zu den
Grundanforderungen gehören Basiskriterien der Tierhaltung, Hygiene und Tiergesundheit aus dem QS-
Leitfaden Landwirtschaft Geflügelmast. Zudem ist hier beispielsweise geregelt, dass alle Eintagsküken
aus QS-lieferberechtigten Brütereien bezogen werden müssen. Die Mäster sind außerdem dazu
verpflichtet
am
Tierwohlkontrollprogramm
teilzunehmen
und
müssen
einmal
pro
Jahr
Fortbildungsmaßnahmen zur Auffrischung ihrer Sachkunde besuchen und entsprechende Nachweise
erbringen.
Indikatoren
beim
Tierwohlkontrollprogramm
sind
die
Mortalität
im
Stall,
Fußballenveränderungen und Transportverluste.
Zu den Pflichtkriterien gehört insbesondere das erhöhte Platzangebot. Die Besatzdichte darf 35 kg/m
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nutzbare Stallfläche im Schnitt über drei aufeinander folgende Durchgänge nicht überschreiten. Hinzu
kommen Stallklima- und Tränkwassercheck, die mindestens einmal pro Jahr von externen Experten
durchgeführt werden müssen.
Beim Stallklimacheck erfolgt eine Funktionsprüfung der Technik, ein Auslösen eines Testalarms inkl.
Weiterleitung des Alarms auf ein Telefon und eine sensorische Prüfung des Stallklimas. Beim
Tränkwassercheck wird eine physikalisch-chemische und eine mikrobiologische Untersuchung
vorgenommen. Kriterien sind hier: pH-Wert, Härtegrad, Eisen-, Nitrit- und Mangangehalt sowie die
Gesamtkeimzahl, Anzahl koloniebildender Einheiten an Schimmel- und Hefepilzen und der Keimgehalt
von
Escherichia coli
. Definierte Grenzwerte in der untenstehenden Tabelle dürfen nicht überschritten
werden.
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