1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Zu § 3 Abs. 3 Z. 7:


Die neue Marktgemeinde Raaba-Grambach

An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:


Gemeinde Grambach


Die Gemeinde Grambach liegt am südöstlichen Rand der Kernstadt Graz und liegt topographisch im Übergangsbereich des Oststeirischen Riedellandes zum Grazer Feld. Die Siedlungsstruktur ist aufgrund der unterschiedlichen Landschaftsformen uneinheitlich. Die Gemeinde ist vor allem im Bereich des Grazer Felds von der landwirtschaftlichen Nutzung geprägt, die das Bauland eng umschließt. Der östliche Bereich liegt im oststeirischen Hügelland, hier befinden sich Wohngebiete mit Einfamilienhäusern sowie landwirtschaftliche Streusiedlungen auf den Hügeln und Kuppen des Riedellandes.

Der Ortskern Grambach liegt im Übergangsbereich des Grazer Felds zum Hügelland. Das Hauptsiedlungsgebiet weist einen überwiegend dörflichen Charakter auf und erstreckt sich überwiegend entlang der L 370 sowie entlang von Gemeindestraßen in verdichteter Anordnung. Im Norden der Gemeinde ist das Siedlungsgebiet bereits mit dem Siedlungsraum der Gemeinde Raaba verflochten.

Die Gemeinde Grambach liegt verkehrstechnisch günstig im südlichen Einzugsgebiet von Graz. Die Bevölkerungsentwicklung ist vor allem auf die gute Wohnstandortlage und die günstige Verkehrsanbindung zu-rückzuführen.

Die Gemeinde Grambach ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt und bereits überwiegend zentralörtlich und funktionell nach Raaba orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-)Schulangebotes sowie der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Raaba in ca. vier Kilometer Entfernung.

Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde Grambach den Schulsprengeln der Volksschulen Raaba, Hausmannstätten und Gössendorf zugeordnet. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Hausmannstätten zugeordnet.

Kooperationen der Gemeinde Grambach bestehen als Teil der Kleinregion „GU-Süd“, dem Abwasserverband „AWV Grazer Feld“ sowie dem Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband „Fernitz“ und der Pfarre „Hausmannstätten“. Darüber hinaus ist die Gemeinde Grambach Mitglied der Verkehrs- und Wirtschaftsgemeinschaft „GU-Süd“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Grambach ist von 1981 bis 2013 stark gestiegen (+62,7%), am 1.1.2013 hatte Grambach 1.668 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungszuwachs auf 2.080 EinwohnerInnen aus.

Die Gemeinde ist verkehrsmäßig gut erschlossen und über die L 370 sowie die A 2 mit dem Anschluss in Raaba an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angeschlossen.

Westlich der L 370 befindet sich in verkehrsgünstiger Lage ein Industrie- und Gewerbegebiet. Aufgrund dieses Standorts ist die Gemeinde Grambach im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Graz- Umgebung als industriell-gewerblicher Entwicklungsstandort ausgewiesen. Dieser Standort ist aufgrund der Nähe zum Autobahnknoten A 2 als überaus günstig zu bewerten.

Grambach ist eine Einpendlergemeinde, ein Drittel der Einpendler kommt aus der Landeshauptstadt Graz. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 1.597 deutlich über dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Grambach war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Gemeinde Grambach konnte in den Jahren 2008, 2009 und 2011 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit Überschüssen abschließen, lediglich im Jahre 2010 wurde der ordentliche Haushalt ausgeglichen abgeschlossen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Grambach zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Grambach war in der Lage, durch erhebliche Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Dementsprechend war die Kennzahl „freie Finanzspitze“ im Betrachtungszeitraum immer positiv und wies die Gemeinde auch stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.


Marktgemeinde Raaba


Die Marktgemeinde Raaba liegt topographisch im Übergangsbereich des Oststeirischen Riedellandes zum Grazer Feld. Der Hauptsiedlungsraum der Gemeinde liegt im Osten von Raaba und weist eine kompakte Struktur mit Funktionsmischung auf. Die Industrie- und Gewerbezone konzentriert sich im Westen entlang der A 2, gemeindeübergreifend mit Graz.

Östlich der A 2, bereits im Oststeirischen Riedelland gelegen, ist eine lockere Verbauung auf den Hängen und Riedeln des Hügellandes anzutreffen. Dieser Siedlungsraum besteht aus mehreren Siedlungskörpern, die räumlich in keinem Zusammenhang stehen. Darüber hinaus bestehen Streusiedlungen im Riedelland. Im südlichen Gemeindebereich, entlang der L 370 bestehen bereits Siedlungsverflechtungen mit der Nachbargemeinde Grambach.

Die Marktgemeinde Raaba ist als Teilregionales Zentrum im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Graz/Graz Umgebung ausgewiesen. Mit ihrer guten Versorgungsinfrastruktur und der guten Erreichbarkeit der Nahversorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen hat die Marktgemeinde Raaba auch eine wichtige Funktion für die Nachbargemeinde Grambach.

Aufgrund der Lage an überregional bedeutsamen Verkehrsachsen weist das Gebiet eine Vielzahl an unterschiedlichen Nutzungen wie produzierendes Gewerbe, Handel sowie öffentliche und private Einrichtungen und Dienstleistungen auf. Damit verfügt die Marktgemeinde Raaba über eine umfassende Versorgungsinfrastruktur sowie ergänzende höherrangige Infrastruktureinrichtungen.

Die Marktgemeinde ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschulen Graz zugeordnet.

Kooperationen der Marktgemeinde Gemeinde Raaba bestehen als Teil der Kleinregion „GU-Süd“ und als Mitglied der Verkehrs- und Wirtschaftsgemeinschaft „GU-Süd“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Raaba ist von 1981 bis 2013 stark gestiegen (+52,3%), am 1.1.2013 hatte Raaba 2.204 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungszuwachs auf 2.586 EinwohnerInnen aus.

Die Gemeinde ist verkehrsmäßig ausgezeichnet erschlossen, die ÖBB-Ostbahnlinie, die A 2 sowie die L 370 und die L 311 durchqueren die Marktgemeinde Raaba und schließen diese an das regionale und überregionale Verkehrsnetz an.

Die Marktgemeinde Raaba ist ein Industrie- und Gewerbestandort, da sie als industrielles Zentrum Arbeitsplätze in regionalem Ausmaß bietet. Darüber hinaus ist die Marktgemeinde Raaba als regionaler Industrie- und Gewerbestandort im Regionalen Entwicklungsprogramm Graz und Graz Umgebung ausgewiesen. Durch diese Standortgunst haben sich zahlreiche Betriebe angesiedelt.

Die Marktgemeinde Raaba ist eine deutliche Einpendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote 2011 ist mit € 2.481 mehr als doppelt so hoch wie der steirische Durchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Marktgemeinde Raaba war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Marktgemeinde Raaba konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit Überschüssen abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Marktgemeinde Raaba zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren, jedoch in den Jahren 2008 und 2009 nicht zur Gänze ausfinanzieren. Die Marktgemeinde Raaba war in der Lage, durch erhebliche Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergab im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Marktgemeinde wies bis auf 2011 eine positive freie Finanzspitze auf. In der Hochphase des wirtschaftlichen Abschwungs, im Haushaltsjahr 2011, konnte die Marktgemeinde auf Grund von Kommunalsteuerausfällen den Saldo der laufenden Gebarung nicht positiv bestreiten.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.



Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Die Gemeinden Raaba und Grambach liegen in einer günstigen Lage im südöstlichen Einzugsgebiet von Graz. Naturräumlich haben die Gemeinden Anteil am Grazer Feld sowie am Oststeirischen Riedelland. Die genannten Gemeinden grenzen aneinander, sind bereits jetzt räumlich und funktionell miteinander verflochten. Die Nutzung der Infrastruktur sowie die Siedlungsentwicklung überschreiten die Verwaltungsgrenzen. Mit einer Vereinigung spiegeln sich bereits real bestehende Verflechtungen in den administrativen Strukturen der Gemeinde wider.

Beide Gemeinden sind im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Graz und Graz-Umgebung als regionale Industrie- und Gewerbestandorte ausgewiesen. Der Standort ist aufgrund seiner Lage am Autobahnknoten A 2 als eines der hochwertigsten Industrie- und Gewerbegebiete der Steiermark zu bewerten. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch eine maßgebliche Arbeitsplatzfunktion für beide Gemeinden und einen weit darüber hinaus gehenden Einzugsbereich.

Durch die Vereinigung der beiden Gemeinden wird die Grundlage für eine strategische und räumlich abgestimmte Standortentwicklung geschaffen. Damit wird eine bessere Nutzung der vorhandenen Flächen für die Standortentwicklung dieses sich dynamisch entwickelnden Industrie- und Gewerbestandortes ermöglicht. Entsprechende begleitende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen ermöglichen darüber hinaus eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für einen Siedlungsraum.

Ebenso kann ein wirksameres Standortmanagement bzw. Standortangebot betrieben werden. Wichtige, auf die Zukunft ausgerichtete Vorhaben wie die Ausweisung von Bauland oder von gewerblich genutzten Flächen können in einem größeren regionalen Kontext gelöst werden

Die neue Gemeinde weist eine sehr dynamische Siedlungsentwicklung mit starkem Zuzug auf. Die größere Gemeinde kann die Instrumente der örtlichen Raumplanung völlig neu einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung tatsächlich auf der jeweiligen Gemeindeebene gestaltbar ist. Dadurch können wirtschaftliche Interessen besser abgestimmt werden (z.B. Ausweisung von Gewerbegebieten, Betriebsansiedelungen).

Mit der Vereinigung der Gemeinden Raaba und Grambach wird eine multifunktionale Gebietseinheit mit einem gestärkten Arbeits- und Dienstleistungszentrum im zentralen Siedlungsgebiet in Raaba sowie ergänzenden Wohn-, Landwirtschafts- und Naherholungsfunktionen im Umfeld geschaffen. Das Gesamtgebiet kann von der wirtschaftlichen Dynamik entlang der hochwertigen Verkehrsträger profitieren.

Die Marktgemeinde Raaba ist als Teilregionales Versorgungszentrum mit einer über das Gemeindegebiet hinausgehenden Versorgungs- und Dienstleistungsfunktion festgelegt. Aufgrund des kompakten Siedlungskörpers und der guten verkehrsmäßigen Erschließung ist das Gebiet geprägt von günstigen Einzugsbereichen zur Nahversorgung. Insbesondere bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung sowie der ärztlichen und schulischen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Grambach im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen.

Im Gebiet der neuen Gemeinde leben auf einer Fläche von rund 15 km² 3.872 EinwohnerInnen. Zentrale Zukunftsherausforderung wird die Reaktion auf die prognostizierte positive Bevölkerungsentwicklung sein. Im Zusammenhang damit ist mit einer weiteren Dynamik in diesem Siedlungsraum zu rechnen. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, aber auch im Hinblick auf eine alternde Gesellschaft, ermöglicht die Vereinigung der Gemeinden Raaba und Grambach eine mittel- bis langfristige Erhaltung und Attraktivierung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebots.

Mit der Vereinigung der beiden angrenzenden Gemeinden wird der bereits vorhandene, bedeutende Wirtschaftsstandort gestärkt. Mit einer Vereinigung kann darüber hinaus eine bessere lokale Abstimmung und eine stärkere Vertretung von Interessen auf überregionaler Ebene erreicht werden.

Durch die Vereinigung der beiden Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe sowie der Gemeindeverwaltungen kann die Effizienz gehoben werden. Denn die möglichen positiven finanziellen Effekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie eine professionellere Verwaltung mit Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbare Vertretungsregelungen von Mitarbeitern versetzen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde zu heben.

Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, einer optimierten Raumplanung und die Schaffung der Möglichkeit der neuen Gemeinde besser auf den prognostizierten Bevölkerungszuwachs zu reagieren, sind Kosteneinsparungen bzw. ist ein effizienter Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten.

Die neue Gemeinde wird auch in finanzieller Hinsicht gut in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und notwendige Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Marktgemeinde Raaba und die Gemeinde Grambach haben sich jeweils für den Erhalt ihrer Eigenständigkeit ausgesprochen.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der beiden Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.



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