DIE VERFASSUNG DER REPUBLIK USBEKISTAN In Usbekistan feiert man am 8. Dezember den Tag der Verfassung. Die Verfassung der Republik Usbekistan wurde am 8.Dezember 1992 auf der elften Tagung der obersten Sowjets angenommen. Die Verfassung besteht aus 6 Abschnitten und hat 126. Artikel.
Der Artikel I läutet: Usbekistan stellt eine souveräne demokratische Republik. Staatsbezeichnungen „Republik Usbekistan“ und „Usbekistan" haben gleiche Kraft.
Der Artikel 5 läutet: Die Republik Usbekistan verfügt über eigene durch Gesetz bestimmte Staatssvmbole: Flagge, Wappen. Hymne.
Der Artikel 41 läutet: Jedem steht das Recht auf Bildung zu. Der Staat garantiert eine kostenlos Allgemeinbildung. Das Schulwesen steht Unter staatlicher Aufsicht.
Usbekistan ist ein souveräner demokratischer, parlamentarer Staat. Das Gesetzgebende Organ ist der "Oli Mashlis”.
FERGANA Die Vilojatshauptstadt Fergana ist die jüngste und schönste Stadt der sonnigen Republik Usbekistan. Die Stadt liegt im südlichen Teil des überaus fruchtbaren Ferganabeckens, die Perle Usbekistans, knapp 600 Meter über dem Meeresspiegel zu beiden Ufern des Margelansai. Dieses Tal stellt eine riesige von gebirgsketten umgebene mulde dar.
Fergana ist eine moderne Stadt der Republik. Sie ist etwa mehr als 100 Jahre alt. Sie zählt über450 000 Einwohner. Fergana ist die erste Stadt in Mittelasien, die im europäischen Stil gebaut wurde.
Die Stadt hat zahlreiche grosse Industriebetriebe. Im Norden der Stadt dehnt sich das weiträumige Industriegelände Ferganas aus. Nach der Industrie steht Fergana in der zweiten Stelle nach Taschkent.
Fast 80 Prozent der Produktion entfallen auf das riesige Textilkombinat. Der moderne Grossbetrieb hat eine eigenes Wohnstädchen, ein wohlausgestattetes Krankenhaus mit Kinderklinik und Entbildungsabteilung 13 Kindergarten und Krippen, einen Kultur- und Erholungspark, ein Stadion, einen Klub mit Sportsaal.
BILDUNCSSYSTEM VON USBEKISTAN Jeder Bürger Usbekistans hat das Recht auf Bildung. Mit 7 Jahren gehen unsere Kinder in die Schule. In der Mittelschule lernen die Kinder 9 Jahre. Dann können sie sich entscheiden, wo sie weiter lernen werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten: das akademische Lyzeum und das Berufcollege.
Die Schüler, die weiter an der Hochschule studieren wollen, lernen im akademischen Lyzeum oder im Gymnasium. Sie lernen mehr Stunden in Mathematik und Physik. Nach der Beendigung des Lyzeums können die Lyzeisten an der Hochschule studieren. Wer ein hochqualifizierter Fachmann sein will, geht ins Berufcollege.
Die Bildung an der Hochschule besteht aus zwei Stufen: Bakalavriat und Magistratur. In der Richtung der Bakalavriat studiert man 4 Jahre, in der Magistratur 2 Jahre. Nach der Atsolvierung der Hochschule kann man sich auch weiter ausbilden oder habilitieren.