Der Gerichtsbezirk



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Der Gerichtsbezirk
Der Ebersberger Raum zählte schon ab dem 12. Jahrhundert zum traditionellen Herrschaftsbereich der Wittelsbacher. Er litt zwar des öfteren unter den Landesteilungen innerhalb des Herzoghauses und gehörte vorübergehend dem Teilherzogtum

Bayern-Ingolstadt an (ab 1392), bis Herzog Albrecht IV. nach dem Landshuter Erbfolgekrieg die verderblichen Landesteilungen durch das Primogeniturgesetz von 1506 beendete.


Durch die Verordnung vom 24.3.1802 (Churpfalzbaier.RegBl. S. 236) wurden die Landgerichtsbezirke neu eingeteilt. Kleinere Gerichte wurden aufgelöst, zu weit ausgedehnte Landgerichte durch Abtrennung von Gebieten verkleinert.
Das Landgericht Schwaben behielt zunächst seine Grenzen und die Aufsicht über die Herrschaft Ebersberg (RegBl.1802 S.722), ehe dann durch Bekanntmachung vom 16.9.1803 (RegBl. S.752) die Dörfer Prezen und Rixing dem Landgericht Erding, das Dorf Putzbrunn dem Landgericht München und das Dorf Tuntenhausen dem Landgericht Aibling einverleibt wurden.

Nach Abschluss der durch Frh.v. Montgelas durchgeführten staatlichen Neugliederung und Verwaltungsreformen umfasste der Gerichtsbezirk Schwaben im Zeitpunkt der Amtssitzverlegung nach Ebersberg eine Fläche von 12.208 Quadrat-Meilen (= ca. 655 km2) mit rund 16.600 Einwohnern.


In seiner topographischen Beschreibung von 1811 zeichnet Landrichter Sartori folgendes Bild seines Gerichtsbezirkes:

Er grenzt „gegen Mitternacht“ (Norden) an die kgl. Landgerichte München und Erding, „gegen Morgen“ (Osten) an die kgl. Landgerichte Erding und Wasserburg, „gegen Mittag“ (Süden) an die kgl. Landgerichte Rosenheim und Miesbach und „gegen Abend“ (Westen) an die kgl. Landgerichte Miesbach und München. Im Bezirk liegen 2 Märkte, 86 Dörfer, 5 Hofmärkte, 148 Weiler, 191 Einöden, 102 Kirchen, 13 Schulhäuser, 14 Schlösser, 64 Mühlen, 50 Bräuhäuser und 38 Wirtshäuser“.

Weiter heißt es:

„Eigentliche Berge sind nicht vorhanden, wiewohl manche Gegend ziemlich hügelig ist. So wie die Berge nicht beträchtlich, so sind auch die Thaeler. Seen sind keine vorhanden, wiewohl manch große Lacke oder Weyher den Namen See hat.“


Im Jahre 1838 wurde die Gemeinde Hohenthann zum neugebildeten Landgericht Aibling abgetrennt (RegBl. 1838, S. 411).
Bereits ab 1830 hatten die Gemeinden Grasbrunn, Hohenbrunn, Höhenkirchen und Siegertsbrunn mit dem weitbekannten Ort Käferlohe ihre Zuteilung zum Landgericht München angestrebt. Diese Gesuche wurden 1832, 1837 und zuletzt 1845 von der Regierung abgelehnt, „weil die bestehende Bildung der Steuerdistricte, der Hypotheken- und Brandassekurranz als fortwährende gewichtige Bedenken entgegenstehen.“
Der damalige Landrichter Bernhard Joseph Höß hatte sich gegen jegliche Veränderung ausgesprochen, u. a. auch deshalb,“ weil die Gemeinde Siegertsbrunn in erster Linie eine Bierschänke erstrebe, welches ihr bisher wegen der häufigen Wildfrevel von höchster Stelle vorenthalten worden sei.“

Letztendlich aber hatten die Gemeinden dann doch Erfolg, als das kgl. Landgericht München rechts der Isar mit Amtssitz in Haidhausen neu gebildet wurde.

Mit Verordnung vom 25.7.1854 (RegBl. S. 576) wurden sie vom Bezirk des kgl. Landgerichts Ebersberg abgetrennt.
Danach umfasste der Bezirk Ebersberg nur noch 10,740 Quadrat-Meilen

(= ca. 576 km2) und 19.978 Einwohner.
Letzte Gebietsverkleinerungen erfuhr der Gerichtsbezirk ab 1.1.1879 und ab 1.7.1928, als zunächst die Gemeinden Finsing, Ober- und Niederneuching und schließlich die Gemeinde Ottenhofen dem Gerichtsbezirk Erding zugeschlagen wurden.

Mit Gemeinderatsbeschlüssen vom 30.8.1857 – die Gemeinderäte waren an jenem Sonntag nach dem Kirchgang zusammengerufen worden – hatten Finsing, Ober- und Niederneuching um die Zuteilung nach Erding gebeten.

In einem 50-seitigen Bericht vom 5.12.1857 verwahrte sich auch der seinerzeitige Landrichter Karl Zölch gegen die angestrebte Änderung.

Offensichtlich fürchtete er um den Weiterbestand des Landgerichts Ebersberg, „eines der größten Landgerichte Bayerns im Flachland.“

Er führte u. a. an, dass diese Gemeinden durchgängig aus Großbegüterten mit einem entsprechend hohen Steueraufkommen bestünden, dass die Gemeindeglieder zusammen 300 Pferde besäßen, die Hypothekenschulden unbedeutend und die Verkehrsbedingungen durch den Forst gut und sicher seien.

Seinen Bericht schloss er mit folgenden Sätzen:

Hätten die Bewohner von Finsing, Ober- und Niederneuching nicht in Zeitungen gelesen, dass anderwärtig die Landgerichtsbezirke besser arrondiert werden, und wären die guten Leute nicht von Geistlichen, welche sich einer hohen Protection rühmen und um jeden Preis gerne zu Erding gehören möchten, wo sie viel gesellschaftliche Vergnügungen finden und auf den Schrannen und Viehmärkten beständig Geschäfte machen, dann von leichtfertigen Verschwendern, welche die längste Zeit in den Wirtshäusern zu Erding sitzen, aufgeredet worden, so hätten die sich’s, da sie bei dem bisherigen Zustande sich wohl befinden, nicht im Traum einfallen lassen, um Zutheilung zum Landgerichte und Rentamte Erding zu bitten.

Geschieht jene Zutheilung wirklich, so wird es damit um den Wohlstand und das sittliche und häusliche Glück der meisten von ihnen geschehen seyn, indem nämlich der zu häufige Verkehr mit dem lockeren Erding die meisten zur Trunk- und Spielsucht und zu Ausschweifungen verleiten und ihren Familien und Berufsgeschäften entfremden wird, wie dieß leider die Erfahrung schon von so vielen in der Nähe größerer und belebterer Orte wohnenden Landleuten gelehrt hat.“


Er sollte damit nur vorübergehend Erfolg haben, denn zunächst wurde das Gesuch dieser Gemeinden mit Reg.Entschl. vom 15.1.1858 abgelehnt. Aber unter seinem übernächsten Amtsnachfolger, dem Landrichter und späteren Oberamtsrichter Joseph Klein wurde die Abtrennung dann doch noch verfügt.
Der Gerichtsbezirk war annähernd auf seine heute Größe von 549,32 km2

zusammengeschmolzen.


Die letzte große Gebietsreform unserer Tage, die bayerische Landkreis- und

Gebietsreform von 1972 überstand Ebersberg weitgehend unbeschadet.



Während sich die Bürger der Gemeine St. Christoph aus dem aufgelösten Landkreis Wasserburg a. Inn für die Eingliederung in die Gemeinde Steinhöring entschieden, wurde im südlichen Landkreis die Gemeinde Lampferding (ohne die Gebietsteile Angelsbruck, Kronau und Ried) aus dem Landkreis Ebersberg aus- und in den Landkreis Rosenheim eingegliedert. Die Rechtsverordnungen vom 10.2.1972 und 12.4.1976 traten am 1. Juli 1972 bzw. 1. Mai 1978 in Kraft.
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