Gemeinde Wartberg im Mürztal
In topographischer Hinsicht ist auszuführen, dass die Gemeinde Wartberg im Mürztal Anteil am Mittleren Mürztal sowie an den Fischbacher – und Mürztaler Alpen hat. Bedingt durch die naturräumlichen Verhältnisse beschränkt sich die Siedlungsentwicklung vornehmlich auf den Bereich des Talbodens der Mürz. Durch diese topographische Lage sowie die Nutzungsbeschränkungen aufgrund der steilen Hangsituation sowie ausgedehnte Wald- und Almenbereiche ergeben sich einschränkend-begrenzende Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung. Entlang des Mürztals sowie auf den Talrandflächen der Gemeinde befinden sich sowohl die Siedlungsgebiete als auch die landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Entsprechend dem Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Mürzzuschlag ist die Gemeinde Wartberg im Mürztal im Regionalen Entwicklungsprogramm als regionaler Industrie- und Gewerbestandort festgelegt.
In Ergänzung zum Teilregionalen Versorgungszentrum Mitterdorf im Mürztal bestehen eine Reihe von öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie Dienstleistungen. Im Gesamtzusammenhang bestehen funktionelle Verflechtungen von Wartberg im Mürztal mit dem Teilregionalen Versorgungszentrum in ca. drei Kilometer Entfernung, insbesondere hinsichtlich der fachärztlichen und höherrangigen schulischen Versorgung sowie Gütern und Dienstleistungen des längerfristigen Bedarfs.
Die Gemeinde Wartberg im Mürztal ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Hauptschulsprengel der Hauptschule Mitterdorf im Mürztal zugeordnet.
Die Gemeinde ist Teil der Kleinregion „Bezirk Mürzzuschlag“ sowie des Wasserverbandes „Mürzverband“.
Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Wartberg im Mürztal ist von 1981 bis 2013 deutlich rückläufig (-17,5%), am 1.1.2013 hatte Wartberg im Mürztal 2.067 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungsverlust auf 1.665 EinwohnerInnen aus.
Durch den verbreiterten Talboden der Mürz ziehen sich auch die Hauptverkehrswege S 6, L 118 und die ÖBB-Trasse durch die Gemeinde.
Die Gemeinde Wartberg im Mürztal ist eine Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 1.069 nur leicht unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170 (2011).
Die finanzielle Lage der Gemeinde Wartberg im Mürztal war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes grundsätzlich ausgeglichen. Die Gemeinde Wartberg im Mürztal konnte den ordentlichen Haushalt der Gemeinde im Jahr 2008 mit einem Überschuss und in den Jahren 2009 bis 2012 ausgeglichen abschließen. In der Hochphase des wirtschaftlichen Abschwungs, im Haushaltsjahr 2009 wurden zusätzliche Bedarfszuweisungsmittel als Härteausgleich zur Verfügung gestellt.
Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Wartberg im Mürztal im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren. Im Jahr 2012 wurden zusätzliche Bedarfszuweisungsmittel für Altlastenabdeckung des außerordentlichen Haushaltes zur Verfügung gestellt.
Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ der Gemeinde Wartberg im Mürztal war im Betrachtungszeitraum immer positiv und wies die Gemeinde auch stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.
Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Gemeinde Wartberg im Mürztal lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.
Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung
Die aneinandergrenzenden Gemeinden Mitterdorf im Mürztal, Veitsch und Wartberg im Mürztal haben topographisch Anteil an den Mürzsteger- und Mürztaler Alpen im Norden, den Fischbacher Alpen im Süden sowie dem Mittleren Mürztal, welches die Nordalpen vom Randgebirge trennt.
Die neue Gemeinde kann die Instrumente der örtlichen Raumplanung für den bisher geteilten Raum besser einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung des neuen, größeren Raumes tatsächlich auf der Gemeindeebene gestaltbar ist. Raumordnungspolitische Probleme einer kleinteiligen Entwicklungspolitik mit unterschiedlichen Vorstellungen der bisher beteiligten Gemeinden können durch diese Vereinigung überwunden werden.
Entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen der neuen, größeren Gemeinde eröffnen die Möglichkeit einer besseren Nutzung der nunmehr vorhandenen Fläche für den Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkend-begrenzenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile ergeben. Bedingt durch die naturräumlichen Verhältnisse beschränkt sich die Siedlungsentwicklung von Wartberg im Mürztal und Mitterdorf im Mürztal vornehmlich auf den Bereich des Talbodens der Mürz, wo überwiegend kompakte Siedlungsstrukturen vorherrschen. Die Hauptsiedlungsräume der Marktgemeinde Veitsch sind stark von den topographischen Gegebenheiten der Gebirgstäler geprägt und erstrecken sich bandartig entlang der Flusstäler mit teilweiser Zentrumsbildung in den Mündungsbereichen der Flüsse.
Die Marktgemeinde Mitterdorf im Mürztal ist im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Mürzzuschlag als Teilregionales Versorgungszentrum mit einer über das Gemeindegebiet hinausgehenden Versorgungs- und Dienstleistungsfunktion festgelegt. Mitterdorf im Mürztal erfüllt daher eine zentrale Funktion für die angrenzenden Gemeinden. Insbesondere bei höherer schulischer und (fach)ärztlicher Versorgung sowie bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestehen Verflechtungen im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen.
Räumliche Funktionen können in einer größeren Gemeinde so gebündelt werden, dass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde und den sich ergänzenden Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet.
Im Gesamtgebiet leben auf einer Fläche von rund 112 km² 6.902 EinwohnerInnen, langfristig werden für das Gesamtgebiet gemäß der aktuellsten Gemeindebevölkerungsprognose 2030 erhebliche Bevölkerungsverluste, wie bereits in der Vergangenheit, prognostiziert.
In Anbetracht des prognostizierten Bevölkerungsverlustes und der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung ermöglicht die Vereinigung der betroffenen Gemeinden, etwa durch Nutzung der Instrumente der Raumplanung und einem effizienteren Einsatz der vorhandenen Infrastruktur, eine mittel- bis langfristige Erhaltung und Attraktivierung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebotes.
Durch die Vereinigung der drei Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe sowie der Gemeindeverwaltung kann die Effizienz deutlich gehoben werden. So versetzen mögliche positive finanzielle Effekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie eine professionellere Verwaltung mit Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbare Vertretungsregelungen von MitarbeiterInnen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde zu heben.
Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und das Schaffen der Möglichkeit, besser auf den prognostizierten Bevölkerungsverlust sowie die Alterung der Bevölkerung zu reagieren, sind mittelfristig insgesamt Kosteneinsparungen bzw. ist ein effizienter Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten.
Durch die gegenständliche Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und notwendige Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.
Die Marktgemeinde Mitterdorf im Mürztal und die Gemeinde Wartberg im Mürztal haben sich grundsätzlich positiv zu einer geplanten Vereinigung geäußert, die Marktgemeinde Veitsch hat sich dagegen ausgesprochen.
Bei den Überlegungen über die Vereinigung der betroffenen Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.
Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.
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