Schloss Augustusburg als Gästehaus der Bonner Republik



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Sana08.09.2017
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#19668
Kulturgeschichte Preußens - Colloquien 4 (2017)

Marc Jumpers, Christiane Winkler

Schloss Augustusburg als Gästehaus der Bonner Republik

Eine nicht ausgeführte Planung zum Umbau des Brühler Schlosses



Abstract:

Ein im Archiv des Brühler Schlosses Augustusburg bei Bonn aufgefundener Plansatz vom Sommer 1949, der den projektierten Umbau des historischen Gebäudes zum Repräsentationssitz und Gästehaus des Bundespräsidenten wiedergibt, illustriert anschaulich die Suche der jungen Bundesrepublik nach einem adäquaten Maß baulicher Repräsentation. Nachdem Verantwortliche verschiedenster Landes- und Bundesbehörden eine recht aufwendige Planungen entwickelt und damit diesen Aufwand für die Selbstdarstellung des neuen Staates für angemessen empfunden hatten, wurde dieses Projekt durch das Eingreifen des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss nicht weiter verfolgt. Erst Bundeskanzler Konrad Adenauer, der hergebrachten Formen staatlicher Repräsentation weit mehr Wert beimaß, griff den Gedanken, einen Schlossbau des Ancien Régime für die Bonner Republik zu nutzen, in bescheidenerer Form wieder auf.



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Am 10. Mai 1949 fiel im Parlamentarischen Rat mit einer Mehrheit von zwei Stimmen die Entscheidung, Bonn zum "vorläufigen Sitz der Bundesorgane" des westdeutschen Staates zu bestimmen. Dieser Beschluss stellte die Verantwortlichen von Stadt und Bund vor große infrastrukturelle und organisatorische Herausforderungen. Parlament, Regierung und zahlreiche Gremien beanspruchten Büroräume, die Mitarbeiter der neu zu schaffenden Ministerien benötigten Wohnraum und schließlich mussten würdige Räumlichkeiten für repräsentative Veranstaltungen des Bundespräsidenten und der Bundesregierung gefunden werden. Hierfür wurde das ab 1725 als Sommersitz der Kölner Kurfürsten und Erzbischöfe erbaute Schloss Augustusburg im nur ca. 25 km entfernten Brühl ins Auge gefasst.



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Das Schloss war im Krieg recht stark beschädigt worden. Am 10. Oktober 1944 schlug eine Sprengbombe im Dachgeschoss des Nordflügels ein und brachte die darunterliegenden Gebäudeteile wenig später zum Einsturz (Abb.1). In den Folgemonaten hatte mehrfacher Artilleriebeschuss das Gebäude vor allem an der Westseite schwer in Mitleidenschaft gezogen. Das im Norden angrenzende Wirtschaftsgebäude war ebenfalls stark kriegsbeschädigt. Der wertvolle und hochgeschätzte Treppensaal Balthasar Neumanns u. a. (1740-1764) war weitgehend unversehrt geblieben. In der unmittelbaren Nachkriegszeit konnten bereits erste Maßnahmen zur Sicherung und Reparatur des Schlosses durchgeführt werden. Dies war vor allem der Initiative des bereits vor dem Kriege als Provinzialkonservator der Rheinlande tätigen Franz Graf von Wolff Metternich zur Gracht zu verdanken, der sich unmittelbar nach Kriegsende für die Schlossanlage als zuständig betrachtete und bei der britischen Militärregierung eine Bevorzugung bei der Vergabe von Baumaterialien erwirken konnte. Bereits 1948/49 konnten der eingestürzte Nordflügel wieder aufgebaut und der entsprechende Abschnitt des Dachstuhls neu errichtet werden. Der museale Betrieb des Schlosses wurde noch vor Gründung der Bundesrepublik eingeschränkt wieder aufgenommen.1




Abb. 1: Brühl, Schloss Augustusburg, Nordflügel, 1946.

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Bereits im Mai des Jahres 1949 wurden Überlegungen zu einer Nutzung des Brühler Schlosses Augustusburg durch die zukünftige Bundesregierung angestellt. Der für Brühl zuständige Referent des nunmehr als Landeskonservator für die nördlichen Rheinlande tätigen Graf Wolff Metternich, Hans Kisky, melde jedoch statische Bedenken wegen der Tragfähigkeit der Deckenbalken an. In einem Schreiben vom 28. Mai 1949 an Walter Bader beim Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen äußerte Kisky sich besorgt über die Tatsache, dass durch eine zu starke Nutzung der Säle im ersten Obergeschoss die darunter angebrachten Stuckaturen herabfallen könnten.2 In dem Brief bezog Kisky sich auf eine Besprechung, die zuvor am 16. Mai in der Landeshauptstadt Düsseldorf stattgefunden hatte und bereits eine zukünftige Nutzung des Schlosses zum Thema gehabt haben muss.3



<4>

Kisky hatte daraufhin einen Gutachter beauftragt, die Statik der Decken zu untersuchen.4 Dieser kam zu dem Schluss, dass die Decken in ihrem gegenwärtigen Zustand als nicht ausreichend tragfähig zu bewerten seien. Der Statiker fürchtete wie Kisky ein Durchhängen der Balkenlagen und dadurch bedingt ernsthafte Gefahren für die Stuckaturen. Ein weiteres Gutachten durch Mitarbeiter der auf die Herstellung von Stuckornamenten spezialisierten Stuckfabrik Albert Lauermann aus Detmold, das ebenfalls Kisky in Auftrag gab, bestätigte die Befürchtungen insbesondere für einen der der großen Säle, den kriegsbeschädigten Speise- und Musiksaal im ersten Obergeschoss des Schlosses. Hier wurden die Decke, aber auch die Stuckornamente an der Südseite als besonders gefährdet eingestuft und die Gutachter rieten sogar zu einer Abnahme der Ornamente, um diese überhaupt zu erhalten. Kisky teilte in seinem Schreiben mit, dass er die beiden Gutachten sowie Fotomaterial und Einzelbeschreibungen der Deckenrisse am Nachmittag desselben Tages in einer Sitzung vorlegen werde, "damit man sich über die Möglichkeiten der Verwendung der Räume im ersten Obergeschoss keinen Illusionen hingibt."5



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Besonders interessant an diesem Schreiben von Hans Kisky an Walter Bader ist die Erwähnung von Plänen des Staatshochbauamtes. Kisky wies darauf hin, dass er inzwischen Einblick in diese Pläne gehabt habe und dass diese "von größerer Mäßigung" als befürchtet und somit durchaus als Diskussionsgrundlage brauchbar seien: "Baurat Firmenich hat offenbar eingesehen, dass ein Anbau am Nordflügel – im Sinne des ursprünglichen kurfürstlichen Planes! – wesentlich vernünftiger ist, als irgendwelcher Umbau im Nordflügel oder an anderen Stellen des Schlosskomplexes."6



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Am Nachmittag des 28. Mai 1949, knapp drei Wochen nach der Entscheidung des Parlamentarischen Rates, fand die bereits angekündigte Sitzung in Brühl statt. Über diesen Ortstermin existieren ein Aktenvermerk von Landeskonservator Wolff Metternich, datiert "Bonn, Brühl, den 30.5.1949",7 und ein Protokoll, das von Ministerialrat Busley unterzeichnet wurde.8 Dieser hatte als Vertreter des Kultusministeriums an der Sitzung teilgenommen und unterrichtete mit dem Schreiben den im Kultusministerium zuständigen Staatskonservator Walter Bader.



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Besichtigt wurden die Räume des Erdgeschosses und des ersten Obergeschosses sowie die erhaltenen Räume im ehemaligen Wirtschaftsgebäude. Vertreter aller zuständigen Dienststellen waren anwesend, ihre Auflistung ergibt einen aufschlussreichen Einblick in die Zuständigkeiten für das Brühler Schloss und dessen Nutzung im Jahr 1949. Neben dem Kultusministerium waren Vertreter der Bauabteilung der Bezirksregierung Köln sowie der Vorstand des Staatshochbauamtes in Köln, Heinz Firmenich, anwesend. Landeskonservator Franz Graf Wolff Metternich und sein Referent Hans Kisky waren ebenfalls vor Ort wie auch zwei Vertreter des Wiederaufbauministeriums, ebenso der Chef der Landeskanzlei, Ministerialdirektor Hermann Wandersleb.9 Erwähnenswert ist zudem die Teilnahme des Architekten Hans Schwippert.10



<8>

Nach dem Willen Wanderslebs sei "Schloss Brühl vorgesehen als das grosse Empfangsgebäude und auch Gästehaus des Präsidenten der Bundesregierung".11 Diese Vorgabe scheint der Ausgangspunkt der Besprechung gewesen zu sein, im Protokoll Busleys heißt es weiter: "Dementsprechend ist alles vorzubereiten, damit hier die grossen staatspolitischen Empfänge sowohl des Abgeordnetenhauses wie auch der Ministerien und vor allem auch der auswärtigen Gesandtschaften usw. erfolgen können. Es ist bei derartig vorgesehenen Empfängen mit rund 8 [00] – 1.000 Menschen zu rechnen."12 In der Sitzung wurden auch die von Hans Kisky im Vorfeld eingeholten Gutachten über den schlechten Zustand der Räume erörtert. Graf Wolff Metternich stützte die Bedenken seines Mitarbeiters mit dem Hinweis auf die Folgen, die bauliche Eingriffe wie die Einbringung von Heizungsanlagen, Beleuchtung u. ä. für das Schloss als Kunstwerk von europäischem Rang mit sich brächten. Seinen Ausführungen zufolge sei das Brühler Schloss als einziges großes barockes Bauwerk erhalten, "nachdem Würzburg, Bruchsal, Dresden und Potsdam nunmehr zerstört sind".13 Diese Argumente führten laut Protokoll Busleys dazu, dass "Min.-Dir. Dr. Wandersleb einsieht, dass seine ursprünglichen Pläne tatsächlich nicht in Frage kommen".14



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Als durchaus möglich wurden die Nutzung des Treppenhauses und der Räume des Sommerappartements im Erdgeschoss des Südflügels für "kleinere und mittlere repräsentative Veranstaltungen, vorzugsweise in den Sommermonaten in Betracht gezogen".15 Darüber hinaus wurde auch ein Umbau von Bereichen des teilzerstörten Nordflügels zur Beherbergung von Gästen diskutiert. Oberbaurat Firmenich legte dazu Pläne vor, die sich in der Plansammlung der Brühler Schlösserverwaltung leider nicht erhalten haben. Laut Protokoll Busleys billigte man allerseits den in Firmenichs Plänen vorgesehenen Einbau von 30 bis 40 "Gast- und Übernachtungsräumen " im Nordflügel.



<10>

Landeskonservator Graf Wolff Metternich erwähnte in seinem Aktenvermerk zusätzlich zur Herrichtung der Schlossräume auch den Bau einer "unterirdischen Abortanlage unter dem Ehrenhof" sowie Arbeiten in den Gartenanlagen, die bereits im Kostenvoranschlag vom 26. Mai 1949 mit rund 450.000 DM berücksichtigt seien (sic!).16 In den von Firmenich vorgelegten Plänen waren ebenfalls Küchenräume im Nordflügel vorgesehen, die Wolff Metternich billigend erwähnte, zusammen mit dem Ausbau des ersten Obergeschosses und des Mansardgeschosses dieses Flügels zu Gästezimmern. Das angrenzende Wirtschaftsgebäude war für eine ähnliche Nutzung vorgesehen.



<11>

Südlich der zerstörten evangelischen Kirche, im Bereich des ehemaligen barocken Nordgartens, sollten Parkplätze und eine bessere Zufahrt zum Schlossgelände gebaut werden.17 Bemerkenswerterweise betonte der Landeskonservator gleich zu Beginn seiner Zusammenfassung der "Verhandlungen über die Verwendbarkeit des Schlosses Brühl für repräsentative Veranstaltungen der zukünftigen Bundesregierung": "Das Schloss Brühl bleibt Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen und daher unter der Verwaltung der Landesdienststellen. Die Landesregierung stellt das Schloss und seine Gartenanlagen der Bundesregierung zur Verfügung."18



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Vermutlich als Niederschlag dieser Beratung vom 28. Mai entstand ein weiterer vierteiliger Plansatz mit der Datierung "Brühl, den 12. Juli 1949" und der Signatur "Der Vorstand des Staatshochbauamtes Köln, Regierungsbaurat".19 Diese Blätter sind betitelt "Schloß Brühl. Entwurf zur Wiederherstellung als Repräsentations- und Gästehaus." und haben sich glücklicherweise in der Plansammlung der Schlösserverwaltung Brühl erhalten. Äußerst detailreich wird die projektierte Nutzung der Räume dargestellt. Dabei fällt auf, dass alle Räume und Etagen des Schlosses in die Nutzung einbezogen sind.



<13>

Die beiden geplanten Funktionen des Schlossgebäudes als Gäste- und Repräsentationshaus werden durch Beschriftungen und auch baulich klar geschieden. Der Nordflügel birgt Schlaf- und Sanitärräume, Frühstücks- und Gesellschaftssalons sowie die nötigen Funktionsbereiche zur Unterbringung hochgestellter Gäste, während das Erdgeschoss des Mittelbaus und des zur Terrasse und dem barocken Gartenparterre ausgerichteten Südflügels eher den repräsentativen Veranstaltungen des Bundespräsidenten vorbehalten werden sollen.



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Bemerkenswert ist zudem, dass sich tiefgreifende Einbauten überwiegend auf Räume beschränken, die ihre historisch wertvolle Ausstattung weitgehend verloren haben. Räume mit Boiserien, Stuckdecken und sonstigen wertvollen Dekorationen dienen als Gemeinschafts- und Festsäle. Dies mag neben denkmalpflegerischen Erwägungen auch ganz praktische Ursachen haben, wie etwa die Frage nach Repräsentativität der Räumlichkeiten. So konzentrieren sich im Erdschoss (Abb. 2) Einbauten auf die bereits im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert veränderte nördliche Raumflucht und die kriegszerstörten Bereiche im Osten des Nordflügels (Abb. 1). Im Südflügel ist lediglich der Einbau von Toilettenanlagen in ehemaligen Nebenräumen vorgesehen, während die gartenseitigen Repräsentationsräume u. a. mit Speisetischen und Sitzgruppen möbliert sind. Hier ist sowohl eine Nutzung als Bankettsäle, wie auch als Räume für Empfang und anschließende Konversation möglich.




Abb. 2: Heinz Firmenich (?), Planung zum Umbau des Schlosses Augustusburg in Brühl zum "Repräsentations- und Gästehaus". Erdgeschoss, Juli 1949.

<15>

Ähnlich ist das Vorgehen im Hauptgeschoss (Abb. 3). Moderne Zutaten sind nur in den kriegsbeschädigten Bereichen und weniger bedeutenden Zimmern vorgesehen. Den von Hans Kisky angeführten Bedenken bezüglich der Statik der großen Säle im Mittelbau scheint dahingehend Rechnung getragen worden zu sein, dass diese offenbar nicht dauerhaft genutzt werden sollen. Eine eher dekorative Möblierung an den Raumwänden und ein Konzertflügel im Speise- und Musiksaal lassen eine temporäre Funktion als Kammerkonzertsaal für die Hausgäste vermuten. Der oben zitierten Empfehlung des Landeskonservators lediglich das "Treppenhauses und [die] Räume des Sommerappartements im Erdgeschoss des Südflügels" für Festgesellschaften zu nutzen, folgt Firmenich, indem er die wertvollen und höchst repräsentativen Räume im ersten Obergeschoss des Südflügels nur als zusätzliche Gesellschaftsräume für den übersichtlichen Kreis der im Haus logierenden Gäste vorzusehen scheint. Auch das zweite Obergeschoss (Abb. 4) und das Mansardgeschoss (Abb. 5) dienen der Funktion als Gästehaus. Im Bereich des ehemaligen Grünen Appartements mit seinen hellen Räumen mit Blick auf den Garten sind drei Suiten für die hochrangigsten Gäste vorgesehen, während die Ausstattung der übrigen Zimmer gestaffelt ist, etwa mit eigenem Bad oder nur fließendem Wasser.




Abb. 3 Heinz Firmenich (?), Planung zum Umbau des Schlosses Augustusburg in Brühl zum "Repräsentations- und Gästehaus". Erstes Obergeschoss, Juli 1949.


Abb. 4 Heinz Firmenich (?), Planung zum Umbau des Schlosses Augustusburg in Brühl zum "Repräsentations- und Gästehaus". Zweites Obergeschoss, Juli 1949.


Abb. 5 Heinz Firmenich (?), Planung zum Umbau des Schlosses Augustusburg in Brühl zum "Repräsentations- und Gästehaus". Mansardgeschoss, Juli 1949.

<16>

Diese weitgediehenen Planungen kamen jedoch nicht zur Ausführung: Am 9. September 1949 schrieb Baurat Räppel im Auftrag des Ministeriums für Wiederaufbau an die Kultusministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Christine Teusch: "Der Ausbau des Schlosses Brühl als Gästehaus ist zurückgestellt worden."20 Der Grund für diese Maßnahme bleibt hier ungenannt. Er dürfte auf eine Entscheidung des Bundespräsidenten zurückzuführen sein, denn der Staatssekretär des Inneren im Bundeskanzleramt schrieb am 30. März 1950 an das Kultusministerium: "Der Herr Chef des Bundespräsidialamtes hat mir auf Anfrage mitgeteilt, dass der Herr Bundespräsident von einer Verwendung des Schlosses Brühl für seine Zwecke absehen möchte. Der Herr Bundespräsident stehe auf dem Standpunkt, dass repräsentative Veranstaltungen in diesem grossen Schloss leicht zu Missdeutungen bei weiten Bevölkerungsschichten Anlass geben könnten."21



<17>

Am 15. August 1950 wurde das Thema "Schloss Brühl als Gästehaus" nochmals in einem Zeitungsartikel der Rheinischen Post aufgegriffen, zu dem es aber gleich am Folgetag ein Dementi aus der Staatskanzlei gab.22 In einer Aktennotiz an die Kultusministerin vom 16.8.1950 wurde bekräftigt: "Der Herr Bundespräsident habe ausdrücklich erklärt, dass er es nicht gutheissen könne, dass für repräsentative Zwecke des Bundespräsidenten solche kostspieligen Einrichtungen hergerichtet würden. "23 Diese Aussage wurde nochmals am 30. August 1950 in einem Schreiben an das Kultusministerium unterstrichen, nachdem Theodor Heuss dem Brühler Schloss einen Besuch abgestattet hatte. Bei dieser Gelegenheit hatte der Bundespräsident auf die Schonungsbedürftigkeit der Anlage hingewiesen und eine repräsentative Verwendung des Schlosses ausdrücklich abgelehnt.24



<18>

Auf Initiative Bundeskanzler Konrad Adenauers geht es zurück, dass das Brühler Schloss dennoch, wenn auch nicht als Gästehaus, so doch für große Abendempfänge der Bundesregierung und des Bundespräsidenten genutzt wurde. Am 5. Juli 1954 empfing Adenauer den griechischen Ministerpräsidenten, Marschall Alexander Papagos, in Schloss Augustusburg. Dieser Empfang muss für die Beteiligten ein beeindruckendes Erlebnis gewesen sein, denn das Auswärtige Amt nannte in den Unterlagen zur Vorbereitung eine Illumination der Schlossfassade sowie der Gartenanlagen und der Wasserspiele.25 So bedankte Adenauer sich in einem Schreiben an die nordrhein-westfälische Kultusministerin Teusch ausdrücklich bei allen Beteiligten, die "in so tatkräftiger Weise bei den Vorbereitungen mitgearbeitet haben und dadurch dem Fest zu einem schönen Erfolg verhalfen".26



<19>

Schließlich nutze auch Bundespräsident Heuss das Brühler Schloss erstmals für den Abendempfang und das Staatsbankett zu Ehren des griechischen Königspaares Paul I. und Friederike am 17. September 1956 und begründete damit die Tradition der Staatsbankette in Schloss Augustusburg. Die Diskussion um ein angemessenes Gästehaus der Bundesregierung aber wurde schließlich noch bis weit in die 1970er Jahre geführt.27


Autoren:

Marc Jumpers, M.A.
m.jumpers@gmx.de

Christiane Winkler M.A.


UNESCO-Welterbestätte
Schlösser Augustusburg und Falkenlust
Christiane.Winkler@vsb.nrw.de

1 Zur unmittelbaren Nachkriegszeit und zum Wiederaufbau des Schlosses grundlegend: Marc Jumpers: Schloss Augustusburg in Brühl. Das Indianische und das Musik-Kabinett. Studien zur Geschichte des Schlosses in der ersten Hälft des 20. Jahrhunderts, Bonn 2007 (unveröffentlichte Magisterarbeit, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn).

2 Am 13. August 1946 war das Bundesland Nordrhein-Westfalen gegründet worden. In der Rechtsnachfolge des preußischen Staates sind Schloss Augustusburg und die dazu gehörenden Gartenanlagen seitdem im Eigentum dieses Bundeslandes.

3 LAV NRW R NW 60/516, pag. 3r.

4 Kisky nennt als Gutachter "Professor Schorn", der bisher nicht weiter nachgewiesen werden konnte.

5 LAV NRW R NW 60/516 pag. 3r.

6 LAV NRW R NW 60/516 pag. 3r.

7 VSB Archiv, Behördliche Korrespondenz, 1949.

8 Vgl. LAV NRW R NW 60/516, pag. 1f.

9 Hermann Wandersleb (1895-1977) war ein entschiedener Befürworter Bonns in der Hauptstadtdiskussion gewesen, was ihm seinerzeit den Spitznamen "Bonnifacius" (Bonn-Macher) eintrug. Zwischen Mai 1949 und November 1949 war er Leiter des "Büros Bundeshauptstadt", das die Unterbringung des Bundes und der Alliierten Hohen Kommission in Bonn und Umgebung von Seiten des Landes NRW koordinierte. Vgl. Helmut Vogt: "Der Herr Minister wohnt in einem Dienstwagen auf Gleis 4". Die Anfänge des Bundes in Bonn 1949/50, Bonn 1999, 34–42.

10 Hans Schwippert (1899-1973) war ab 1949 einer der wichtigsten Architekten beim Ausbau Bonns zur provisorischen Bundeshauptstadt. So plante und leitete er den Bau des Plenarsaals für den Bundestag und den weiteren Ausbau des Bundeshauses sowie den Umbau des Palais Schaumburg zum Bundeskanzleramt. Vgl. u. a. Gerda Breuer, Hans Schwippert: Bonner Bundeshaus. Mit einer Auswahl aus dem Briefwechsel mit Konrad Adenauer, Tübingen Berlin 2009 und Agatha Buslei-Wuppermann: Hans Schwippert 1899–1973. Von der Werkkunst zum Design, München 2007.

11 LAV NRW R NW 60/516, pag. 1f. Mit der Formulierung "Präsidenten der Bundesregierung" ist vermutlich das Amt des Bundespräsidenten gemeint.

12 LAV NRW R NW 60/516, pag. 1f.

13 LAV NRW R NW 60/516, pag. 1f.

14 LAV NRW R NW 60/516, pag. 1f.

15 VSB Archiv, Behördliche Korrespondenz 1949.

16 Vgl. VSB Archiv, Behördliche Korrespondenz 1949.

17 VSB Archiv, Behördliche Korrespondenz 1949. Die evangelische Christuskirche, am 21. September 1888 eingeweiht, wurde am 4. März 1945 durch Bombentreffer vollständig zerstört, am 11. November 1951 erfolgte die Einweihung des an gleicher Stelle errichteten Neubaus. Die Gemeinde nutzte in der unmittelbaren Nachkriegszeit Räume des Schlosses für ihre Gottesdienste.

18 Diese Eigentumsverhältnisse bedingten, dass der erste Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl Arnold, in seiner Festrede am 13. September 1949 auf dem Empfang zu Ehren der Wahl von Theodor Heuss zum ersten Bundespräsidenten das Brühler Schloss für die Nutzung durch die Bundesregierung ausdrücklich zur Verfügung stellte. Die Eigentumsverhältnisse wurden in der 152. Sitzung des Kabinetts des Landes Nordrhein-Westfalen am 15. September 1949 nochmals bekräftigt: "Außerhalb der Tagesordnung beschloss das Kabinett auf Vorschlag der Frau Kultusminister, Schloß Brühl dem Bundespräsidenten zur Benutzung für repräsentative Zwecke zur Verfügung zu stellen. Das Eigentum an Schloß Brühl verbleibt dem Land Nordrhein-Westfalen. In einer besonderen Vereinbarung soll festgelegt werden, daß die Verwaltung des Schlosses möglichst in der bisherigen Form weitergeführt wird.", LAV NRW R NW 60/516, pag. 11r.

19 Auch hier kann von Baurat Heinz Firmenich als Urheber ausgegangenen werden.

20 LAV NRW R NW 60/516, pag. 10r.

21 LAV NRW R NW 60/516, pag. 18r.

22 Vgl. LAV NRW R NW 60/516, pag 22r.

23 LAV NRW R NW 60/516, pag. 24r.

24 Vgl. VSB Archiv, Behördliche Korrespondenz 1950.

25 Vgl. LAV NRW R NW 60/520, pag. 1r.

26 LAV NRW R NW 60/520, pag. 9r.

27 Vgl. Filomena Carbone: Die Gästehäuser der Bundesregierung in Bonn. Hotel Petersberg und Schloss Gymnich, in: Schlösser für den Staatsgast – Schönhausen und Augustusburg. Staatsbesuche im geteilten Deutschland, hrsg. von der Generaldirektion der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg u. der UNESCO-Welterbestätte Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl, Dresden 2016, 31-35.

Lizenzhinweis: Dieser Beitrag unterliegt der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Keine Bearbeitung (CC-BY-NC-ND), darf also unter diesen Bedingungen elektronisch benutzt, übermittelt, ausgedruckt und zum Download bereitgestellt werden. Den Text der Lizenz erreichen Sie hier: https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/

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