4 Std. Team-Enduro
Frühjahrstraining in der Kiesgrube Schafhöfen
(von der B8 aus nach Schönach rein, weiter Richtung Schafhöfen, vor Schafhöfen rechts zur Kiesgrube Wolf,)
Sa. 23.03.2013
Start 12°°
Ein Team besteht aus 2 Fahrer (max. 35 Teams)
Dauer 4 Std.
Motocross und Endurostrecke zu einem Rundkurs verknüpft. Es kann mit 1 oder 2 Motorrädern pro Team gefahren werden, Wechselintervalle X-beliebig, gewechselt wird nur in der Wechselzone.
Nachnennung vor Ort 5 Euro extra pro Fahrer
Startaufstellung ab 11°°
Fahrerbesprechung 30 Min. vorm Start am Red-Bull Zelt
Transponderzeitnahme,
ca. 17.30 Siegerehrung
beim Vöglwirt in Pilling (siehe Anfahrtsplan)
Achtung: keine Einführungsrunde.
Fahreranmeldung und Startplatzauslosung von 10°° – 11°°
Voraussetzung: Enduro- oder Motocross Motorräder bis 96 db.
entsprechende Schutzausrüstung und Kleidung,
gewaltige Portion an Verstand und Fairness,
Nenngeld: Nenngeld ist Reuegeld und wird nicht zurückerstattet
Ausschreibung und Nennung unter www.mxduro.com zum downloaden.
Nennung ausgefüllt und unterschrieben, inkl. Nenngeld in bar bis 1 Woche vor Veranstaltung an
Helmut Berger
Schusshütte 18
93086 Wörth an der Donau
Nenngeld bitte zwischen den Blättern einwickeln, damit nix wegkommt !
Es werden nur Nennungen mit beigelegten Startgeld berücksichtigt.
Nennbestätigung steht auf www.mxduro.com unter Event / Starterliste 4 Std Team-Mxduro
Anmeldung per Email oder Telefon ist nicht möglich!
Für das leibliche Wohl drum herum wird natürlich bestens gesorgt !
Nennung Team-Mxduro 2013
Fahrer 1
Name: ___________________________________________
Straße: ___________________________________________
Plz. Ort. ___________________________________________
Tel: E-Mail ___________________________________________
Geburtsdatum ___________________________________________
Motorradtyp ___________________________________________
Team: ___________________________________________
Haftungsausschluss:
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein
Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar
gegen:
• die FIM; UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH,
• deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre
• die ADAC-Gaue, den Promotor/Serienorganisator
• den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer
• Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
• den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
• außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten
Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen;
gegen:
• die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
• den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen
Bewerber, Fahrerin, Mitfahrerin gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden,
die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (Training, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher
als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsklausel unberührt.
Die Mitgliedschaft Minderjähriger ist nur mit rechtsverbindlicher Unterschrift eines Erziehungsberechtigten möglich.
Die Veranstaltung ist nicht öffentlich genehmigt.
Ich komme zur Pokalverleihung mit ca. _____ Personen !
Datum + rechtsverbindliche Unterschrift
Nennung Team-Mxduro 2013
Fahrer 2
Name: ___________________________________________
Straße: ___________________________________________
Plz. Ort. ___________________________________________
Tel: E-Mail ___________________________________________
Geburtsdatum ___________________________________________
Motorradtyp ___________________________________________
Team: ___________________________________________
Haftungsausschluss:
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein
Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar
gegen:
• die FIM; UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH,
• deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre
• die ADAC-Gaue, den Promotor/Serienorganisator
• den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer
• Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
• den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
• außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten
Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen;
gegen:
• die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
• den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen
Bewerber, Fahrerin, Mitfahrerin gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden,
die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (Training, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher
als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsklausel unberührt.
Die Mitgliedschaft Minderjähriger ist nur mit rechtsverbindlicher Unterschrift eines Erziehungsberechtigten möglich.
Die Veranstaltung ist nicht öffentlich genehmigt.
Ich komme zur Pokalverleihung mit ca. _____ Personen !
Datum + rechtsverbindliche Unterschrift
Anfahrtsplan zum Vöglwirt
(Siegerehrung + After-Race-Party)
In 94368 Pilling-Siedlung, Mühlweg 9
Günstiges Essen und DJ sorgen für Unterhaltung,
Achtung: Parkplatzproblem, am Wirtshaus selber is recht eng, evtl. am Feldweg oben parken,
Wer zur Siegerehrung kommt und was essen möchte bitte vorab auf Nennung ankreuzen,
damit der Wirt etwas planen kann, Schnitzel und Currywurst gibt’s zu kommoden Preisen !!!
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