Staatsgebouw van de republiek oezbekistan



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DAVLAT QURILISHI nemischa


STAATSGEBOUW VAN DE REPUBLIEK OEZBEKISTAN.

Het Onderzoekscentrum voor Staatsopbouw en Publiekrecht doet het volgende:

Het uitvoeren van een uitgebreid politiek en juridisch onderzoek naar actuele kwesties van democratisering in de samenleving en staatsopbouw, ontwikkeling van publiekrecht, wetshandhaving in Oezbekistan, het parlementaire systeem, evenals het juridische kader van buitenlands beleid;

Om de internationale ervaring, buitenlandse praktijk in staatsopbouw en -beheer, evenals wetgeving en wetshandhavingsactiviteiten te bestuderen naar het voorbeeld van 's werelds toonaangevende landen;

Het centrum, dat over dit wetenschappelijk-praktisch laboratorium beschikt, ontwikkelt kansrijke vormen van juridisch onderwijs, richt een tijdelijke werkgroep op om de haar opgedragen vraagstukken op het gebied van onderzoek, analyse, voorlichting, deskundige begeleiding aan te pakken. Gedurende deze tijd zullen niet alleen alle faculteitsleden, maar ook werknemers van de overheid, vertegenwoordigers van publieke en andere organisaties op contractbasis, buitenlandse experts, evenals master- en bachelorstudenten, senior onderzoekers van de universiteit deelnemen aan het werk van het centrum mogelijk.
Het centrum werkt samen met verschillende educatieve en wetenschappelijke structuren, evenals met buitenlandse educatieve en wetenschappelijke centra, onder meer in de projecten voor juridische hervorming van UNDP, GIZ, IRZ, door het Coördinatiecomité voor Wetenschap en Technologie-ontwikkeling, en neemt actief deel aan subsidies.
Op dit moment, het werkprogramma van het centrum en de plannen van de werkgroep voor de voorbereiding van ontwerpverordeningen die de implementatie van wijzigingen in de artikelen 93 en 98 van de grondwet van de Republiek Oezbekistan garanderen, evenals op 31 januari 2013 № 12 / 1- Volgens het actieplan van het kabinet van ministers over de uitvoering van wet nr. 878 werkt het centrum effectief.

Staat und Gesellschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wo Menschen zusammenleben, geraten deren Interessen oft in einen Konflikt miteinander. In größeren Gemeinschaften entsteht dann „in dem Gefüge widerstreitender Interessenten- und Mächtegruppen […] das Bedürfnis nach einer regulierenden Instanz, die den partikulären gesellschaftlichen Kräften mit überlegener Entscheidungsmacht gegenübertritt“. Solch eine „staatliche“ Instanz hat nicht nur durch eine formale Kanalisierung und Ordnung der Interessenbefriedigung ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten, sondern auch für einen gerechten Ausgleich der widerstreitenden Bedürfnisse zu sorgen.[7]

Begriffsgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das deutsche Wort „Staat“ ist dem lateinischen status („Stand, Zustand, Stellung“) entlehnt. Das daher stammende italienische lo stato kam in der Renaissance auf und bezeichnete dort die mehr oder weniger stabile Verfassungsform einer Monarchie oder Republik. Für Niccolò Machiavelli (1469–1527) waren alle menschlichen Gewalten, die Macht über Menschen haben, Staat. Der status regalis meinte Stellung, Macht und Einfluss des zur Herrschaft gelangten Königs oder Fürsten, später auch seines Anhangs, des Hofstaats. Die französische Übersetzung état konnte dann auch auf den ökonomischen Haushalt der Zentralmacht, später auch auf die rechtliche und politische Einheit aller Staatsbürger (von der Ständeordnung hin zur bürgerlichen Gesellschaft) eines Staatsgebiets bezogen werden.

Seit in Europa der neuzeitliche Staat aus den Bürgerkriegen der frühen Neuzeit hervorging, gilt es als sein unbestrittenes Merkmal, dass das Zusammenleben in einer staatlichen Gemeinschaft einer zentralen Regelungsmacht unterliegen und in durchorganisierter Weise auch gewährleistet sein muss, damit die Menschen in Frieden und Sicherheit in ihm zusammenleben. So haben es vor allem Jean Bodin und Thomas Hobbes gelehrt.[8]

Erst an der Wende zum 19. Jahrhundert erhält der Staat seine moderne Bedeutung. Die persönliche Herrschaft des Monarchen, seine absolute Souveränität, wurde durch die Schriften Lockes und Montesquieus zu einem funktionalen „Baustein des politischen Systems“.[9] Erst mit dieser Ablösung der Herrschaft von der Person des Monarchen konnte der Staat als abstrakte Institution, als „Handlungssubjekt mit eigenem Willen“[10] gedacht werden.

Seine heutige Bedeutung hat der Staat als äußerlicher, immer mächtigerer Organisations­zusammenhang der Gemeinschaft dann in neuerer Zeit erlangt; aus staatsrechtlicher Sicht gibt es diese spezifische Form von Herrschaftsorganisation erst seit der europäischen Neuzeit.[11] Viele Historiker des 19. Jahrhunderts sahen im (National-)Staat einen Fixpunkt ihrer GeschichtsschreibungJacob Burckhardt (1818–1897) sah im Staat eine der wesentlichen Kräfte neben Religion und Kultur, die die menschliche Geschichte bestimmen.

Die Wortgeschichte ist also Ausdruck des historischen Wandels politischer Gebietskörperschaften, sodass umstritten ist, ob sich der neuzeitliche Staatsbegriff auf ältere Herrschaftsformen anwenden lässt. Dies wird zum Teil bejaht;[12] andere wollen den Begriff des Staates nur für politische Gemeinschaften der Neuzeit verwenden[13] und ältere Gebilde nach ihren ursprünglichen Bezeichnungen benennen, wie beispielsweise polis („Stadtstaat“), civitas („Bürgerschaft“), res publica („öffentliche Angelegenheit“), regimen („Königsherrschaft“), regnum („Königreich“) oder imperium („Herrschaftsbereich“).

Entstehung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

→ Hauptartikel: Staatsentstehung

Für Zehntausende von Jahren lebten die Menschen in Gesellschaften ohne formale politische Institutionen oder konstituierte Autorität. Erst vor etwa 6000 Jahren, mit den Anfängen der Zivilisation, nahmen die ersten Gesellschaften mit formalen Strukturen Gestalt an. Hierarchie, Führungs- und Gehorsams-Ideen begannen sich regional durchzusetzen. Über diese vorgeschichtliche Entstehung der ersten einheitlich verfassten politischen Gemeinwesen gibt es verschiedene historische Theorien. Zunächst waren diese hierarchischen Gesellschaften relativ selten und auf das heutige Vorderasien und später auch auf Südasien (d. h. den Nahen und Mittleren Osten) beschränkt; die meisten Menschen lebten weiterhin in segmentären Stammesgesellschaften. Langsam vergrößerten hierarchische Gesellschaften Größe und Einfluss, manchmal eroberten sie umliegende segmentäre Gesellschaften und unterwarfen sie, meist in Form der Sklaverei. Teilweise unabhängig davon, teilweise als Reaktion des Drucks von außen entwickelten andere Stammesgesellschaften ebenfalls Hierarchien in der sozialen und politischen Organisation. Bis zur europäischen Expansion und Kolonisation blieb jedoch ein Großteil der Menschen in den verschiedenen Teilen der Welt im Wesentlichen nichtstaatlich organisiert, in einigen Regionen bis ins 19. Jahrhundert. Erst seit dem 20. Jahrhundert umfasst das staatliche Modell politischer Organisation die gesamte Erde.

Die ersten Staaten bildeten sich im vierten Jahrtausend vor Christus. Staatliche Gemeinschaften als rechtlich durchorganisierte Macht- und Wirkungsgefüge haben sich im Laufe der Geschichte allmählich herausgebildet.


Inkorporation im Gegensatz zur Fusion

Weil es heute kaum ein staatenloses Gebiet für eine Neugründung mehr gibt, entstehen neue Staaten auf drei Arten:


  • Durch Sezession (Abspaltung gegen den Willen des bisherigen Staates) oder (einvernehmliche) Entlassung eines Staatsteils aus dem früheren Staatsverband,

  • durch Dismembration, also Zerfall eines bisherigen Staates und sein Untergang, es bilden sich Neustaaten.

  • Umgekehrt können sich durch Fusion (z. B. bei einer Neugliederung des Bundesgebietes) zwei oder mehrere Staaten zu einem neuen zusammenschließen; häufiger kommt es allerdings zum Beitritt zu einem bestehenden Staatsverband und schließlich zur Eingliederung des betroffenen Territoriums in die Staats- und Verfassungsordnung des Inkorporanten:[14][15] Auch die deutsche Wiedervereinigung führte zu keiner Staatsneugründung, sondern das Beitrittsgebiet wurde in die weiterbestehende Bundesrepublik inkorporiert, die als vereintes Deutschland bezeichnet wird.

Staatennamen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

→ Hauptartikel: Etymologische Liste der LändernamenLändercode und ISO-3166-1-Kodierliste

Die meisten Staaten haben zwei Namen, einen Protokollnamen und einen geografischen Namen oder Kurznamen.[16][17]

Mit der amtlichen Vollform (amtliche Bezeichnung, protokollarische Bezeichnung) wird ein Staat als Rechtsgebilde bezeichnet. Bei mehrfacher Anführung der amtlichen Vollform in einem Text kann mit dem Hinweis „im Folgenden [Kurzform]“ nach erstmaliger Verwendung der Vollform im weiteren Text auf die Kurzform zurückgegriffen werden.[18]

Mit der amtlichen Kurzform (geografische Bezeichnung) wird ein Staat als geografische oder wirtschaftliche Einheit bezeichnet: z. B. die Wanderarbeitnehmer in Deutschland, die Ausfuhren nach Österreich usw.

Einige Staaten haben nur eine Bezeichnung für Voll- und Kurzform: z. B. Demokratische Republik Kongo, Dominikanische Republik, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Irland, Jamaika, Japan, Kanada, Malaysia, Mongolei, Montenegro, Neuseeland, Salomonen, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Tuvalu, Ungarn, Rumänien, Turkmenistan, Ukraine.

Staatssymbole[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

→ Hauptartikel: Staatssymbol



  • Staatswappen

  • Staatsflagge

  • Staatssiegel

  • Nationalhymne

Staatsformen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

→ Hauptartikel: Politisches System

In der modernen Politikwissenschaft wird unterschieden zwischen StaatsformenHerrschaftsformen und Regierungssystemen; eine Unterscheidung, die in der Antike noch unüblich war. In der Antike wurden Staatsformen und Herrschaftsformen synonym verwendet. Die bekannteste Einteilung stammt von Aristoteles und ordnet die sechs Herrschaftsformen in gute und schlechte Formen der Herrschaftsausübung: Die guten Formen sind MonarchieAristokratie und Politie, die entarteten Formen sind TyrannisOligarchie und DemokratieCicero ließ nur die drei positiven Herrschaftsformen (Monarchie, Aristokratie, Demokratie) als res publica gelten (Cicero zählt die Demokratie zu den guten Herrschaftsformen).

Seit dem 20. Jahrhundert werden in der Politikwissenschaft Herrschaftsformen und Staatsformen getrennt betrachtet und dürfen nicht miteinander verwechselt werden. Es sind zwei grundlegende Staatsformen zu unterscheiden: Monarchie und Republik. Die Staatsform gibt den verfassungsgemäßen Aufbau eines Staates an – also den De-jure-Zustand. Wie genau der Staat tatsächlich regiert wird, ist jedoch von der jeweiligen Herrschaftsform abhängig (De-facto-Zustand). So werden viele Monarchien demokratisch regiert, wohingegen in einer Republik die Herrschaft nicht zwingend vom Volke ausgehen muss. Um die politische Ordnung eines Staates charakterisieren zu können, sind folglich beide Begriffe nötig.

Die in der Europäischen Union und Nordamerika vorherrschende Herrschaftsform ist durch Parlamentarismus und repräsentative Demokratie geprägt (→ Staatsmodell).

Soziologie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

→ Hauptartikel: Staatssoziologie

Ferdinand Tönnies ordnet in Gemeinschaft und Gesellschaft den Staat in der politischen Sphäre der „Gesellschaft“ zu.[19] Max Weber folgt dem, indem er in seiner Herrschaftssoziologie „Staat“ als eine menschliche Gemeinschaft definiert, deren Verwaltungsstab innerhalb eines bestimmten Territoriums erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol des Staates) für die Durchführung der Ordnungen beansprucht.[20] Für den modernen Staat sind nach Weber Territorialität, Gewaltmonopol, Fachbeamtentum und bürokratische Herrschaft kennzeichnend. Dem Anspruch nach hat sich diese Form politischer Herrschaft spätestens seit der Epoche des Kolonialismus global verbreitet.[21]

Als System verwendet Niklas Luhmann den Begriff „Staat“ nur in Anführungszeichen.[22] Luhmann definiert den Begriff als eine semantische Einrichtung: Der Staat sei kein politisches System, sondern die Organisation eines politischen Systems zur Selbstbeschreibung dieses politischen Systems.[23]

Zur Abgrenzung (bzw. Kongruenz) der Begriffe „Staat“ und „Gesellschaft“ siehe Staat und Gesellschaft.

Ökonomie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Staat bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre jedes hoheitlich tätige Wirtschaftssubjekt, beispielsweise eine Regierung, eine Verwaltung sowie teilweise eine Institution sui generis. Der Staat wird als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Staatliches Handeln im volkswirtschaftlichen Sinn umfasst demnach die Tätigkeit aller politischer Ebenen (d. h. kommunaler, regionaler und bundesstaatlicher Einrichtungen).

Der Staat wird als wirtschaftlich agierendes Subjekt unter dem Aspekt seiner Rolle und Bedeutung für eine Volkswirtschaft betrachtet. Die Volkswirtschaftslehre sieht den Staat als zentralen Träger der Wirtschaftspolitik an. Über OrdnungspolitikStrukturpolitik und Prozesspolitik soll er die Funktionsfähigkeit des Wirtschaftssystems sicherstellen.

In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist der Staat ein Element des Wirtschaftskreislaufs. Er greift mittels monetärer Transaktionen in Marktabläufe ein:


  • indem er Waren und Dienstleistungen produziert, kauft und verkauft,

  • indem er Steuern, Abgaben und Zölle erhebt und

  • indem er Transferzahlungen leistet (z. B. SubventionenSozialleistungen).

Die Fiskalpolitik legt fest, wie viel Geld für welche Positionen eingenommen und ausgegeben wird; ihre Entscheidungen beeinflussen unter anderem den Haushaltsplan, die Staatsverschuldung und das Wirtschaftswachstum. Die Betrachtung des Staates als Wirtschaftssubjekt bezieht sich nur auf Einrichtungen, die von einer Regierung direkt oder indirekt kontrolliert werden. Demnach gehören unabhängige Zentralbanken nicht dazu. Unklar ist die Abgrenzung zwischen Staats- und Unternehmenssektor; allgemein werden beispielsweise Staatsunternehmen, die einer Gewinnerzielungsabsicht unterliegen, dem Unternehmenssektor zugerechnet. Liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor, so wird eine betriebliche Tätigkeit zumeist dem Staatssektor zugerechnet.

Völkerrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]




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