Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation wurde 1949 unter der Bezeichnung Bundesministerium für Angelegenheiten des Fernmeldewesens errichtet und am 1. April 1950 in Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen umbenannt. Es wurde in der Folge meist kurz als Bundespostministerium bezeichnet; postintern war allgemein die Abkürzung BPM üblich. Der Sitz des Ministeriums war von 1954 bis 1988 im Gebäude des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen in Bonn untergebracht, bevor es einen Neubau bezog. 1989 erfolgte im Rahmen der ersten Stufe der Postreform die Umbenennung in Bundesministerium für Post und Telekommunikation (kurz BMPT). Als Folge der Privatisierung von Post- und Fernmeldewesen wurde es zum 31. Dezember 1997[1] aufgelöst Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das ehemalige Gebäude des BMPT am Bonner Rheinufer (1954–1988), jetzt Sitz des Bundesrechnungshofes
Neubau am Rande der Rheinaue (1988–1997), jetzt Sitz des Bundesumweltministeriums
Das BMPT nahm hoheitliche und politische Aufgaben im Bereich des Post- und Fernmeldewesens wahr. Es gliederte sich in vier Abteilungen, den Leitungsstab und eine Organisationseinheit Beauftragter für Internationale Beziehungen. Die Abteilungen hatten folgende Bezeichnungen:
(1/2) Grundsatzabteilung Politik, Strategie und Zielvorgaben, Wettbewerbskontrolle, Regulierung;
Zum Geschäftsbereich des BMPT gehörten die nachgeordneten Bundesoberbehörden:
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost mit Sitz in Bonn
Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation (BZT) in Saarbrücken
Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) mit Hauptsitz in Mainz.
Mit seiner Auflösung am 31. Dezember 1997 gingen die verbliebenen hoheitlichen Aufgaben mit Wirkung des 1. Januar 1998 auf das Bundesministerium der Finanzen (z. B. Herausgabe von Postwertzeichen = Briefmarken, Ausübung des Stimmrechts aus den Aktienanteilen und Besetzung der Aufsichtsratsmandate bei den Aktiengesellschaften) und das Bundesministerium für Wirtschaft (z. B. Vertretung der deutschen Interessen bei der Europäischen Union, internationale Frequenzangelegenheiten) über. Aufgaben zum Personal der ehemaligen Deutschen Bundespost wurden der Bundesanstalt für Telekommunikation und Post übertragen, dazu zählen insbesondere die Selbsthilfeeinrichtungen der ehemaligen Deutschen Bundespost (z. B. Postbeamtenkrankenkasse, Erholungswerk der Deutschen Bundespost oder Postkleiderkasse) und der Unfallkasse Post und Telekommunikation (Aufgaben nach SGB 7). Der nicht mehr hoheitliche Teil des BMPT und das Bundesamt für Post und Telekommunikation wurden zur Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vereinigt, die heute als Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen die Aufgaben fortführt.
Das Ministerium war oberste Instanz im Bereich der Deutschen Bundespost. Ihm waren unmittelbar die Oberpostdirektionen und die anderen zentralen Mittelbehörden (Posttechnisches Zentralamt, Fernmeldetechnisches Zentralamt, Sozialamt der Deutschen Bundespost etc.) der Bundespost unterstellt.
Es führte bis zu seiner Auflösung auch die Aufsicht über die Bundesdruckerei. Diese wurde dann durch das Bundesministerium der Finanzen wahrgenommen.