ko|di|fi|zie|ren [zu Kodex u. lat. facere= machen]:
1. (Rechtsspr.) Gesetze, Rechtsnormen in einem Gesetzeswerk zusammenfassen: Gesetze k.; kodifiziertes Recht.
2. in einem Kodex (3) festlegen: Normen k.
mus|ter|gül|tig : als Muster, als Beispiel (2) gelten könnend; vorbildlich
sta|bil [lat. stabilis= fest stehend, standhaft, dauerhaft, zu: stare= stehen]:
in sich konstant bleibend, gleich bleibend, relativ unverдnderlich
dy|na|misch [zu griech. dynamikуs= mächtig, wirksam]: die Differenzierung der Tonstärken betreffend
ra|vie|rend (bildungsspr.): schwer ins Gewicht fallend, schwerwiegend u. sich möglicherweise nachteilig auswirkend
Man|gel, der; -s, Mängel [mhd. mangel, zu 1mangeln]:
[teilweises] Fehlen von etw., was vorhanden sein sollte, was gebraucht wird
Do'stlaringiz bilan baham: |