Wie sind die Betriebsergebnisse zu bewerten?
Grundsätzlich muss zwischen der Messung eines Indikators (z. B. Anteil lahmer Tiere im Bestand) und dessen Bewertung (z. B. weni-
ger als 10 % sind „gut“, mehr als 20 % sind „inakzeptabel“) unterschieden werden. Handlungsbedarf kann ein Tierhalter beispiels-
weise aus dem Vergleich seiner aktuellen Daten mit den Ergebnissen aus früheren Erhebungen ableiten, sofern Verschlechterungen
zu erkennen sind. Eine andere Möglichkeit stellt der Abgleich der eigenen Daten mit denen von Kollegen dar. Zu einigen Indikatoren
liegen zudem als Orientierungswerte Ergebnisse aus Erhebungen von Erzeugerverbänden oder praxisübliche, bereits in der Beratung
genutzte, Faustzahlen vor. Solche Bewertungsgrößen sollten im Verlauf der nächsten Jahre unter Einbeziehung von Vertretern aus
Praxis, Beratung, Tierärzteschaft und Wissenschaft auf breiter Basis abgestimmt werden. Unterstützung beim Umgang mit erkann-
ten Missständen bieten Hoftierarzt und Spezialberater, ggf. auch einschlägige Merkblätter (z. B. DLG 2012, 2014).
Welche Materialien werden für die Eigenkontrolle benötigt?
• Leitfaden
• Vorbereitete Erhebungsformulare auf Klemmbrett mit Stift
• Tierwaage
• Ein 1-, 2- bzw. 5-cm-Maß (siehe jeweilige Steckbriefseite. Zu empfehlen ist ein Referenzmaß am eigenen Körper, z. B. die Länge
oder Breite von Fingergliedern, die vorher gemessen wurden).
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Wenn beispielsweise 20 % der Tiere in einem baulich wesentlich unterschiedlichen Stallteil gehalten werden, sollten 20 % aller zu untersuchenden Tiere aus
diesem Stallteil gewählt werden.
Die Hauptsache: Eigenverantwortung der Tierhalter in Tierschutzfragen
Das Ziel einer systematischen, regelmäßigen Erhebung tierbezogener Indikatoren im Rahmen einer betrieblichen Schwachstellen-
analyse ist die Kontrolle und stete Verbesserung des Tierschutzes auf dem Betrieb. Durch diese Erhebung soll der Tierhalter in seiner
Eigenverantwortung für das Wohl seiner Tiere sensibilisiert und gestärkt werden. Dieses Ziel wird auch mit der Anforderung an eine
betriebliche Eigenkontrolle gemäß § 11(8) TierSchG verfolgt, zu der allerdings keine genaueren rechtlichen Vorgaben oder Ausfüh-
rungsbestimmungen existieren.
Der vorliegende Leitfaden ist als Expertenempfehlung zu verstehen. Er stellt für den Nutztierhalter eine von mehreren alternativen
Möglichkeiten dar, eine betriebliche Schwachstellenanalyse durchzuführen, mit der er gleichzeitig seiner Pflicht zur betrieblichen
Eigenkontrolle gemäß § 11(8) TierSchG nachkommen kann. Dabei handelt es sich um einen „ersten Aufschlag“, der in der Praxisan-
wendung erprobt werden soll, um auf dieser Basis zeitnah weiterentwickelt und verbessert zu werden.
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