Zu § 3 Abs. 10 Z. 3:
Die neue Stadtgemeinde Köflach
An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:
Gemeinde Graden
Die Siedlungsstruktur der Gemeinde ist von den topographischen Gegebenheiten des Randgebirges der Gleinalpe und des Westlichen Grazer Berglandes geprägt. Außerhalb des Hauptortes Graden sind die Siedlungsbereiche auf mehrere kleine Siedlungsköper im Gradnerbachtal bzw. auf den Gunstlagen des angrenzenden Randgebirges verteilt. Darüber hinaus bestehen aufgrund der hohen land- und forstwirtschaftlichen Orientierung der Gemeinde zahlreiche Weiler bzw. Einzelhöfe.
Die Gemeinde Graden ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Köflach orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Köflach in ca. zehn Kilometer Entfernung.
Die Gemeinde verfügt mit einigen gastronomischen Betrieben und Zimmervermietern durch die Nähe zu touristischen Zielen wie dem Gaberl über ein gewisses touristisches Potential.
Die Gemeinde ist Volksschulstandort.
Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Köflach zugeordnet.
Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Graden ist von 1981 bis 2013 rückläufig (-13,7%), am 1.1.2013 hatte Graden 485 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungsverlust auf 434 EinwohnerInnen aus.
Die überörtliche Verkehrsanbindung ist durch die B 77 und die L 341 gegeben.
Graden ist eine Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 875 rund ein Viertel unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.
Die finanzielle Lage der Gemeinde Graden war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Gemeinde Graden konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde grundsätzlich mit Überschüssen bzw. mit einem Haushaltsausgleich abschließen. Seit dem Jahr 2009 wurden alljährlich erhebliche Bedarfszuweisungsmittel als Härteausgleich zur Verfügung gestellt.
Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Graden im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.
Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Gemeinde wies lediglich in den Jahren 2008, 2011 und 2012 eine positive freie Finanzspitze aus. In der Hochphase des wirtschaftlichen Abschwungs, im Haushaltsjahr 2009 und auch noch im Jahr 2010, konnte die Gemeinde nicht einmal den Saldo der laufenden Gebarung positiv bestreiten.
Der Voranschlag 2013 der Gemeinde Graden lässt einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt erwarten.
Stadtgemeinde Köflach
Das Hauptsiedlungsgebiet der Stadtgemeinde ist gekennzeichnet durch zwei städtisch dominierte Siedlungskörper mit kompakter Siedlungsstruktur und Funktionsmischung, die Wirtschaftskerne der Stadtgemeinde liegen entlang der beiden hochrangigen Verkehrsachsen B 77 und B 70. Ergänzt wird dieser Siedlungskern durch vereinzelte Streusiedlungen im Norden der Gemeinde.
Im Landesentwicklungsprogramm Steiermark idgF. ist Köflach als Regionales Zentrum festgelegt und hat eine zentrale Funktion für die angrenzenden Gemeinden. Die Stadtgemeinde weist eine Vielzahl an unterschiedlichen Nutzungen wie produzierendes Gewerbe, Handel sowie öffentliche und private Einrichtungen und Dienstleistungen auf. Die Gemeinde verfügt damit über eine umfassende Versorgungsinfrastruktur und ergänzende höherrangige Infrastruktureinrichtungen.
Mit der konzentrierten Siedlungsstruktur und einer guten Erreichbarkeit der hochrangigen Nahversorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen hat Köflach auch eine wichtige Auffangfunktion für das Hinterland.
Die Stadtgemeinde weist als Regionales Zentrum auch ein breites Angebot an Schulinfrastruktur auf und verfügt mit mehreren öffentlichen und einem privaten Kindergarten, einem Heilpädagogischen Kindergarten und Volksschule, zwei neuen Mittelschulen, dem Polytechnischen Lehrgang, der Realschule, dem BG und BRG und der HLW Köflach über ein umfassendes Angebot.
Die Gemeinde ist Volksschul- und Hauptschulstandort.
Kooperationen der Gemeinde bestehen als Teil der Kleinregion „Kernraumallianz Voitsberg“ sowie des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Köflach“. Darüber hinaus ist die Gemeinde im Abwasserverband „Voitsberg“ und Reinhaltungsverband „Köflach-Maria-Lankowitz-Edelschrott“ sowie im Tourismusverband „Lipizzanerheimat“ organisiert.
Köflach liegt verkehrstechnisch günstig, die B 70, B 77, L 345 und die L 346 erschließen als wichtigste Verkehrsträger den Hauptsiedlungsraum. Damit verfügt Köflach über eine gute Standortqualität und ist geeigneter Standort für Industrie- und Gewerbeansiedlungen. Durch den ÖPNV-Bahnhof Köflach hat die Stadtgemeinde auch eine wichtige Funktion als Verkehrsdrehscheibe. Zur Sicherung der Standortvoraussetzungen für die bestehenden Betriebe und Flächenpotentiale ist Köflach im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Voitsberg als regionaler Industrie- und Gewerbestandort festgelegt.
Der Dienstleistungsbereich hat als Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor die größte Bedeutung, gefolgt vom bearbeitenden und produzierenden Gewerbesektor. Auch der Tourismus spielt in der Stadtgemeinde eine übergeordnete Rolle – das Gestüt Piber und die Therme in Köflach sind die Hauptstandorte.
Trotz des eigenen Betriebsaufkommens weist Köflach 2010 einen Auspendlerüberschuss auf, ein Großteil der Pendler pendelt nach Graz und Voitsberg aus. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 1.044 leicht unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.
Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Köflach ist von 1981 bis 2013 rückläufig (-19,6%), am 1.1.2013 hatte Köflach 9.653 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem Bevölkerungsverlust auf 9.136 EinwohnerInnen aus.
Die finanzielle Lage der Stadtgemeinde Köflach zeigt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Stadtgemeinde Köflach konnte in den Jahren 2008 und 2009 den ordentlichen Haushalt der Stadtgemeinde nicht ausgeglichen gestalten. Seit dem Jahr 2008 wurden alljährlich Bedarfszuweisungsmittel für den Haushaltsausgleich bzw. als Härteausgleich zur Verfügung gestellt. Ab dem Jahre 2010 zeigt sich der ordentlichen Haushalt mit einem jährlich stark ansteigenden positiven Ergebnis.
Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Stadtgemeinde Köflach im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.
Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Im Jahre 2008 wies die Stadtgemeinde Köflach noch eine negative Kennzahl, ab dem Jahre 2009 eine positive freie Finanzspitze aus. Der Stadtgemeinde war es aber möglich, über den gesamten Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 den Saldo der laufenden Gebarung positiv auszuweisen.
Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.
Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung
Die Gemeinde Graden liegt im Bereich des steirischen Randgebirges und weist weitläufige Wald- und Berggebiete auf. Die Stadtgemeinde Köflach liegt eingebettet ins Köflach-Voitsberger Becken und weist in diesem Bereich sehr kompakte Strukturen auf, welche sich Richtung Norden und Randgebirge auflockern. Die genannten Gemeinden grenzen aneinander. Durch diese topographische Lage sowie Nutzungsbeschränkungen ergeben sich außerdem einschränkend-begrenzende Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung.
Die Stadtgemeinde Köflach ist als Regionales Zentrum mit einer über das Gemeindegebiet hinausgehenden Versorgungs- und Dienstleistungsfunktion festgelegt. Sie hat eine zentrale Funktion für die angrenzenden Gemeinden, indem sie eine hohe Verwaltungskapazität und ein großes Angebot an wirtschaftlichen und soziokulturellen Ressourcen aufweist.
Die Siedlungen der Gemeinde Graden hingegen stellen etwas dislozierte Siedlungsräume dar, sind aber funktionell der Stadt Köflach zugeordnet. Zentralörtlich und hinsichtlich der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ist die Gemeinde nach Köflach orientiert, Versorgungseinrichtungen werden bereits grenzübergreifend genutzt. Insbesondere bei schulischer und ärztlicher Versorgung sowie bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestehen Verflechtungen im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen. Die Entfernung zum Gemeindezentrum in Köflach von rd. zehn Kilometer kann aufgrund der bestehenden Verkehrsanbindung als zumutbar angesehen werden.
Durch eine Vereinigung der beiden Gemeinden ergeben sich neue Handlungsspielräume hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung, entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkend-begrenzenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile ergeben.
Mit einer Vereinigung entsteht eine neue Gemeinde, in der sich die Potenziale beider Gemeinden ergänzen, gleichzeitig ergibt sich damit eine Gebietseinheit mit einem städtischen Arbeits-, Dienstleistungs- und Bildungszentrum im zentralen Siedlungsgebiet sowie einer ergänzenden Wohn- und Naherholungsfunktion im Umland. Weiters kann eine bessere lokale Abstimmung und eine stärkere Vertretung von (touristischen) Interessen auf regionaler Ebene erreicht werden.
Darüber hinaus kann das Gesamtgebiet von der wirtschaftlichen Dynamik und der touristischen Ausrichtung des Hauptortes Köflach sowie dessen professioneller Stadtverwaltung profitieren. Durch die Stärkung der Funktionsfähigkeit des bestehenden Zentrums kann mittel- bis langfristig die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen und privaten Dienstleistungen in zumutbarer Entfernung sichergestellt werden. Mit einer Vereinigung dieser Gemeinden wird somit einem erklärten Ziel der Strukturreform entsprochen, regionale Gemeindezentren zu stärken, die diese Grundversorgung leisten können.
Durch eine breite Verfügbarkeit und Abstimmungsmöglichkeit bei Infrastruktur und Personal kann auch von einem erhöhten Handlungsspielraum im Hinblick auf die Erweiterung der Versorgungsleistungen für eine alternde Gesellschaft, eine Konzentration und Rationalisierung der Basisinfrastruktur zugunsten ergänzender Einrichtungen im Jugend- und Sportbereich sowie für ältere Personengruppen – aber auch touristischen Funktionen – ausgegangen werden. In diesem Zusammenhang ist auf die stetig abnehmende Bevölkerungszahl beider Gemeinden hinzuweisen, wobei die Gemeinde Graden bereits weniger als 500 Einwohner aufweist.
Im Gesamtgebiet leben auf einer Fläche von rund 43 km² 10.138 EinwohnerInnen (Bevölkerungsregister 1.1.2013), langfristig werden für das Gesamtgebiet gemäß der aktuellsten Gemeindebevölkerungsprognose 2030 Bevölkerungsverluste prognostiziert (Prognose für 2030: 9.570 EW).
Diese neu geschaffene Gemeinde wäre aufgrund ihrer Bevölkerungszahl sowie ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und ihrer Verwaltungseinrichtungen in der Lage, die Anforderungen bestmöglich zu erfüllen. Durch die neue Gemeindegröße mit mehr als 10.001 EinwohnerInnen ist entsprechend der Verteilungssystematik des Finanzausgleiches eine Besserstellung bei den Ertragsanteilen zu erwarten. Durch eine Vereinigung können auch die Bevölkerungsteile von Graden von einer professionellen Stadtverwaltung und dessen Serviceeinrichtungen profitieren.
Die Stadtgemeinde Köflach hat sich für, die Gemeinde Graden nach einer Bürgerbefragung gegen eine Vereinigung ausgesprochen.
Bei den Überlegungen über die Vereinigung der beiden Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden und ihrer Gemeindemitglieder einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.
Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.
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