Zu § 3 Abs. 10 Z. 1:
Die neue Gemeinde Geistthal-Södingberg
An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:
Gemeinde Geistthal
Die Gemeinde liegt größtenteils im westlichen Grazer Bergland und zum Teil im Gleinalpengebiet. Das Hauptsiedlungsgebiet - der Ort Geistthal - orientiert sich vornehmlich entlang der L 315 (Stübinggrabenstraße). Dieses Gebiet weist auch eine Konzentration der öffentlich-sozialen Einrichtungen der Gemeinde Geistthal auf. Einen weiteren Siedlungsraum stellt die Ortschaft Eggartsberg dar, welche sich an der südlichen Gemeindegrenze befindet. In diesem Bereich bestehen bereits Ansätze einer Siedlungsverflechtung mit der Nachbargemeinde Södingberg.
Der Gemeinde Geistthal ist im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Voitsberg keine zentralörtliche Funktion zugeordnet, die Gemeinde weist aber eine Grundversorgung vor Ort auf.
Kooperationen der Gemeinde Geistthal mit der Gemeinde Södingberg bestehen als Teil des Abwasserverbandes „Mittleres Kainachtal mit Södingtal“.
Die Gemeinde ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde Geistthal dem Schulsprengel der Hauptschule Stallhofen sowie dem Schulsprengel der Hauptschule Bärnbach zugeordnet.
Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Geistthal ist von 1981 bis 2013 rückläufig (-18,4%), am 1.1.2013 hatte Geistthal 825 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem stagnierenden Bevölkerungsstand von 839 EinwohnerInnen aus.
Überregional ist die Gemeinde über die L 315 sowohl vom Murtal über den Stübinggraben, als auch entlang des Södingbaches Richtung Voitsberg erschlossen.
Aufgrund der begrenzten Beschäftigungsmöglichkeiten im Gemeindegebiet pendelt ein Großteil der Arbeitnehmer aus. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 713 deutlich unter dem steirischen Durchschnitt in Höhe von € 1.170.
Die finanzielle Lage der Gemeinde Geistthal war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Gemeinde Geistthal konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit einem Überschuss bzw. ausgeglichen abschließen. Seit dem Jahr 2010 wurden alljährlich Bedarfszuweisungsmittel für den Haushaltsausgleich bzw. als Härteausgleich zur Verfügung gestellt.
Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Geistthal zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Geistthal war in der Lage, durch erhebliche Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen.
Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Gemeinde wies – außer in der Hochphase des wirtschaftlichen Abschwungs in den Jahren 2009 und 2010 – eine positive freie Finanzspitze aus. Den Saldo der laufenden Gebarung konnte die Gemeinde Geistthal jedoch über den gesamten Betrachtungszeitraum positiv bestreiten.
Der Voranschlag 2013 zeigt sich ausgeglichen, die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 weist jedoch eine negative Entwicklung des ordentlichen Haushalts der Gemeinde auf.
Die Gemeinde Geistthal musste daher von der Aufsichtsbehörde im Jahr 2013 schriftlich aufgefordert werden, ein Konsolidierungskonzept unter besonderer Beachtung einer drohenden übermäßigen Verschuldung der Gemeinde zu erarbeiten.
Gemeinde Södingberg
Die Gemeinde liegt topographisch im westlichen Grazer Bergland. Der Naturraum ist im Wesentlichen durch eine Tallage mit einer teilweise breiten Talsohle sowie umliegenden Höhenzügen mit mehreren Seitengräben gekennzeichnet. Der Hauptsiedlungsbereich besteht aus dem Ort Södingberg, in welchem sich die öffentlichen Einrichtungen befinden. Hier sind im Randbereich bereits Ansätze einer Siedlungsverflechtung mit Geistthal vorhanden. Des Weiteren existieren mehrere dezentrale, kleine Siedlungsbereiche.
Die Gemeinde Södingberg ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt.
Die Gemeinde Södingberg kooperiert mit der Gemeinde Geistthal im Rahmen des Abwasserverbandes „Mittleres Kainachtal mit Södingtal“. Die Gemeinde ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Stallhofen zugeordnet.
Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Södingberg ist von 1981 bis 2013 steigend (+12,0%), am 1.1.2013 hatte Södingberg 819 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungszuwachs auf 865 EinwohnerInnen aus.
Überregional ist Södingberg über die L 315 (Stübinggrabenstraße) erschlossen, welche die Verbindung in die nahe gelegenen Nachbargemeinden Geistthal und Stallhofen darstellt.
Die Arbeitsplatzsituation innerhalb der Gemeinde begründet eine hohe Anzahl an Auspendlern. Die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 764 deutlich unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170.
Die finanzielle Lage der Gemeinde Södingberg war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Gemeinde Södingberg konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit einem Überschuss bzw. ausgeglichen abschließen. Seit dem Jahr 2008 wurden alljährlich Bedarfszuweisungsmittel für den Haushaltsausgleich bzw. als Härteausgleich zur Verfügung gestellt.
Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Södingberg im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.
Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im gesamten Betrachtungszeitraum ein negatives Bild. In der Hochphase des wirtschaftlichen Abschwungs, ab dem Haushaltsjahr 2008 bis 2010 sowie auch in dem Jahr 2012 konnte die Gemeinde nicht einmal den Saldo der laufenden Gebarung positiv bestreiten.
Der Voranschlag 2013 zeigt sich ausgeglichen, die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 weist jedoch eine negative Entwicklung des ordentlichen Haushalts der Gemeinde auf.
Der Gemeinderat der Gemeinde Södingberg hat die Vereinigung mit der Gemeinde Geistthal beschlossen.
Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung
Die Gemeinden Geistthal und Södingberg liegen nordöstlich des regionalen Zentrums Voitsberg im Westlichen Grazer Bergland. Durch die gemeinsame naturräumliche Lage im steirischen Randgebirge stellen die beiden Gemeinden weitgehend eine geographische Einheit dar. Die genannten Gemeinden grenzen aneinander.
Die Siedlungsstruktur ist stark von den topographischen Gegebenheiten geprägt. Neben den Hauptsiedlungsräumen entlang der L 315 Stübinggrabenstraße existieren mehrere Siedlungsansätze und bäuerliche Anwesen. Die neue Gemeinde kann die Instrumente der Raumplanung für die bisher getrennten Gebiete besser einsetzen und die lokale Infrastruktur auf eine längerfristige, realistische Bevölkerungszahl ausrichten. Durch eine Vereinigung ergeben sich neue Handlungsspielräume hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung, entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkend-begrenzenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile ergeben.
Die Gemeinde Geistthal weist eine Grundversorgung vor Ort auf, die Gemeinde Södingberg ist mit privaten und öffentlichen Gütern und Dienstleistungen unterversorgt. Durch die Stärkung der Funktionsfähigkeit des bestehenden Zentrums kann mittel- bis langfristig die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen in zumutbarer Entfernung sichergestellt werden. Räumliche Funktionen können in der neuen Gemeinde so gebündelt werden, dass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde und den sich ergänzenden Daseinsgrundfunktionen Wohnen und Versorgung stattfindet.
Im Gebiet der neuen Gemeinde leben auf einer Fläche von rund 53 km² insgesamt 1.644 EinwohnerInnen (Bevölkerungsregister 1.1.2013). Langfristig wird für das Gesamtgebiet ein stagnierender Bevölkerungsstand prognostiziert (Prognose für 2030: 1.704 EW). In Anbetracht der notwendigen Reaktion auf die Bevölkerungsentwicklung, aber auch der zunehmenden Alterung, ermöglicht die Vereinigung eine mittel- bis langfristige Erhaltung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebotes.
Durch die Vereinigung der beiden Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe und der Gemeindevertretung kann die Effizienz gehoben werden. Denn die möglichen positiven finanziellen Aspekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern als auch eine Verwaltung mit der Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbare Vertretungsregelungen unter den MitarbeiterInnen versetzen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren, bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde weiter zu heben.
Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und die Schaffung der Möglichkeit für die neue Gemeinde, besser auf die demografische Entwicklung sowie insbesondere die voranschreitende Alterung der Bevölkerung zu reagieren, ist ein noch effizienterer Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten.
Durch die Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht leichter in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben die notwendigen Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.
Die Gemeinde Geistthal hat sich für eine Vereinigung (zusätzlich mit der Gemeinde Gschnaidt) ausgesprochen, die Gemeinde Södingberg für eine Vereinigung mit der Gemeinde Geistthal.
Bei den Überlegungen über eine Vereinigung der beiden Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der beiden Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.
Diese Gebietsänderung entspricht daher auch den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und ist leitbildgerecht im Sinne des § 1 StGsrG.
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