1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Stadtgemeinde Schladming


Die Gemeinde hat topographisch Anteil an den Schladminger Tauern im Süden, der Dachsteingruppe im Norden sowie dem Oberen Ennstal. Bedingt durch die naturräumlichen Verhältnisse beschränkt sich die Siedlungsentwicklung vornehmlich auf den Bereich des Ennstals.

Die verschiedenen Nutzungsansprüche von Wohnen, Arbeiten, Tourismus und Landwirtschaft führen zu Nutzungskollisionen, wobei der Siedlungsraum für Erweiterungen beschränkt ist. Im Talraum existieren landwirtschaftliche Böden hoher Qualität, im südlichen Bereich nehmen die Schigebiete weite Flächen ein.

Die Stadt Schladming ist in den landwirtschaftlich genutzten Talboden eingebettet und weist einen kompakten Siedlungskörper auf, der durch die Enns, der ÖBB-Trasse und der B 320 Ennstal Bundesstraße durchbrochen wird. Dies führt zu einer räumlichen Segmentierung des Stadtgebietes in den Bereich mit den zentralörtlichen Funktionen südlich der Enns sowie den Industrie- und Gewerbegebieten entlang der B 320 bzw. im Bereich des Bahnhofs. Diese Bereiche werden durch Wohnbebauung durchmischt.

Im Landesentwicklungsprogramm idgF ist Schladming als Regionales Nebenzentrum festgelegt. Schladming hat eine überaus wichtige Funktion als Arbeits-, Einkaufs- und Bildungszentrum im Oberen Ennstal. Die Stadtgemeinde weist eine Vielzahl an unterschiedlichen Nutzungen wie Gewerbe, Handel sowie öffentliche und private Einrichtungen und Dienstleistungen auf. Die Gemeinde verfügt damit über eine umfassende Versorgungsinfrastruktur und ergänzende höherrangige Infrastruktureinrichtungen.

Mehrere praktische Ärzte, Fachärzte und Zahnärzte sowie das Diakonissenkrankenhaus Schladming stellen die ärztliche Versorgung sicher. Die Infrastruktur für die Betreuung alter und beeinträchtigter Menschen ist mit Hauskrankenpflege, Alten- und Pflegehilfe, Heimhilfe, Pensionistenheim, Sozialberatungsstelle und sonstigen Einrichtungen in der Stadtgemeinde mit verschiedenen Trägerstrukturen konzentriert. Als Regionales Nebenzentrum weist Schladming auch ein umfassendes Angebot an Schulinfrastruktur auf.

Die Gemeinde ist Teil des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Schladming“. Darüber hinaus ist Schladming Teil des Tourismusverbandes „Schladming-Rohrmoos“ sowie der Kleinregion „Schladming“.

Schladming ist Volksschul- und Hauptschulstandort.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Schladming ist von 1981 bis 2013 steigend (+10,6%), am 1.1.2013 hatte Schladming 4.335 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem Bevölkerungszuwachs auf 4.736 EinwohnerInnen aus.

Der Tourismus hat für die Gemeinde eine herausragende Bedeutung. Die Gemeinde Schladming liegt bei der Anzahl der Nächtigungen im absoluten Spitzenfeld der steirischen Gemeinden; neben den Skigebieten verfügt die Stadtgemeinde über ein umfassendes Freizeitangebot für den Sommer und Winter.

Die Gemeinde ist gut an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angeschlossen, Schladming liegt an der Bahnlinie Selzthal-Bischofshofen sowie der B 320, der L 711 und der L 722. Durch die gute verkehrsmäßige Erschließung hat Schladming auch eine wichtige Drehscheibenfunktion.

Die Gemeinde besitzt eine große Bedeutung als Einpendlergemeinde und ist regionaler Arbeitsstandort. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 1.360 über dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Stadtgemeinde Schladming war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Stadtgemeinde Schladming konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit Überschüssen abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Stadtgemeinde Schladming zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Stadtgemeinde Schladming war in der Lage, durch erhebliche Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen. Durch die Vorbereitungen der Ski-WM im Jahr 2013 und der damit verbundenen Investitionstätigkeit war die Kennzahl „freie Finanzspitze“ im Betrachtungszeitraum negativ. Der Saldo der laufenden Gebarung war bis auf die Jahre 2009, 2010 und 2012 immer positiv.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schladming hat die Vereinigung mit den Gemeinden Pichl-Preunegg und Rohrmoos-Untertal beschlossen.

Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Die drei Gemeinden Schladming, Pichl-Preunegg und Rohrmoos-Untertal haben topographisch Anteil an der Dachsteingruppe der Nordalpen im Norden, den Schladminger Tauern im Süden sowie dem Oberen Ennstal, welches naturräumlich die Nordalpen von den Zentralalpen trennt. Die genannten Gemeinden grenzen aneinander.

Durch die topographische Lage sowie Nutzungsbeschränkungen aufgrund von Almen, Gefahrenzonen (etwa wildbach- und lawinengefährdete Bereiche) oder ausgedehnter Waldflächen ergeben sich einschränkend begrenzende Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung.

Die Siedlungsstruktur ist uneinheitlich und stark von den topographischen Gegebenheiten geprägt. Während der Hauptsiedlungskörper von Schladming kompakte Strukturen aufweist, sind die Siedlungsstrukturen der beiden Gemeinden Rohrmoos-Untertal und Pichl-Preunegg stark dörflich geprägt und bestehen aus mehreren Siedlungseinheiten, die meist ohne räumlichen Zusammenhang zueinander stehen.

Durch eine Vereinigung ergeben sich neue Handlungsspielräume hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung, entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für den Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkend-begrenzenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile ergeben.

Die Herausforderung der Region Schladming besteht darin, die Raumansprüche als traditionelle Tourismusgemeinde mit internationaler Bedeutung mit den Wohnbedürfnissen der BewohnerInnen in Einklang zu bringen.

Der Hauptsiedlungsraum der Gemeinde Rohrmoos-Untertal ist bereits mit dem Siedlungsgebiet der Stadtgemeinde Schladming verflochten, die Siedlungsentwicklung überschreitet bereits die Verwaltungsgrenzen. Dies ist ein Indikator dafür, dass Standortentscheidungen der Bevölkerung bereits grenzüberschreitend getroffen werden und das Infrastruktur-, Versorgungs- und Dienstleistungsangebot übergreifend genutzt wird.

Mit dieser Vereinigung spiegeln sich die bestehenden Verflechtungen in der verwaltungsmäßigen Struktur der neuen Gemeinde wider.

Die Stadtgemeinde Schladming ist als Regionales Nebenzentrum gemäß Landesentwicklungsprogramm idgF mit einer über das Gemeindegebiet hinausgehenden Versorgungs- und Dienstleistungsfunktion festgelegt. Sie hat eine zentrale Funktion für die angrenzenden Gemeinden, indem sie eine hohe Verwaltungskapazität und ein großes Angebot an wirtschaftlichen und soziokulturellen Ressourcen aufweist, die die Umlandgemeinden intensiv nutzen. Aufgrund des kompakten, verflochtenen Siedlungskörpers ist das Gebiet geprägt von günstigen Einzugsbereichen zur Nahversorgung, Rohrmoos-Untertal und Pichl-Preunegg partizipieren unmittelbar an der guten Ausstattung in Schladming.

Insbesondere bei schulischer und ärztlicher Versorgung sowie bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestehen Verflechtungen der Gemeinden im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen.

Mit der Vereinigung kann eine multifunktionale Gebietseinheit mit einem gestärkten Arbeits- und Dienstleistungszentrum im zentralen Siedlungsgebiet von Schladming sowie ergänzenden Wohn-, Landwirtschafts- und Naherholungsfunktionen im Umfeld erreicht werden. Darüber hinaus kann das Gesamtgebiet von der wirtschaftlichen Dynamik der starken touristischen Ausrichtung profitieren.

Durch eine Annäherung der administrativen Gemeindegrenzen an die funktionalen Verflechtungs- und Nutzungsräume wird es einfacher, Nutzen und Kostentragung der Infrastruktur in der neuen größeren Gemeinde zur Deckung zu bringen.

Räumliche Funktionen können in der neuen Gemeinde somit so gebündelt werden, dass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde und den sich ergänzenden Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet.

Mit der Stärkung der Funktionsfähigkeit des bestehenden Zentrums kann mittel- bis langfristig die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen und privaten Dienstleistungen in zumutbarer Entfernung sichergestellt werden, womit einem erklärten Ziel der Strukturreform entsprochen wird, regionale Gemeindezentren zu stärken, die diese Grundversorgung leisten können.

Die Gemeinden Schladming, Pichl-Preunegg und Rohrmoos-Untertal liegen bei der Anzahl der Nächtigungen im Spitzenfeld der steirischen Gemeinden; sie sind Tourismusgemeinden der Kategorie A und an mehreren gemeindeübergreifenden Projekten zur Weiterentwicklung des Tourismus beteiligt (4-Berge-Schischaukel, Ski-amadé). Die Gemeinden sind Teil der Region „Schladming-Dachstein“, welche gemeinsam beworben wird. Dadurch ergeben sich bereits Synergien im touristischen Angebot, welche nach der Vereinigung noch besser genutzt werden können.

Vorteile werden auch in einer ab der Vereinigung möglichen, großräumig abgestimmten Infrastruktur‐, Siedlungs‐ und Standortpolitik gesehen.

Im Gesamtgebiet leben auf einer Fläche von rund 211 km² 6.657 EinwohnerInnen, langfristig werden für das Gesamtgebiet gemäß der aktuellsten Gemeindebevölkerungsprognose 2030 Bevölkerungszuwächse prognostiziert (Prognose für 2030: 7.037 EW).

In Anbetracht der Bevölkerungsentwicklung ermöglicht die Vereinigung eine mittel- bis langfristige Erhaltung und Attraktivierung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebots.

Durch die Vereinigung der drei Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe sowie der Gemeindeverwaltung kann die Effizienz für diesen Raum deutlich gehoben werden.

Die möglichen positiven finanziellen Effekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, sowie eine professionellere Verwaltung mit Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbare Vertretungsregelungen von MitabeiterInnen versetzen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren bzw. bei gleiche Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde zu heben.

Die neu geschaffene Gemeinde wäre aufgrund ihrer Bevölkerungszahl sowie ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und ihrer Verwaltungseinrichtungen in der Lage, die gesetzlichen Anforderungen bestmöglich zu erfüllen.

Durch eine besser abgestimmte Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und die Fähigkeit der neuen, größeren Gemeinde, besser auf die Bevölkerungszunahme und die dynamische Entwicklung in diesem Raum zu reagieren, wird mit dieser Vereinigung eine Stärkung des Tourismus- und Wirtschaftsraumes vollzogen und ein effizienterer Einsatz der vorhandenen Budgetmittel gewährleistet. Durch eine optimierte Ressourcenplanung im Bereich der Gemeindebediensteten sind mittelfristig weitere Kosteneinsparungen zu erwarten.

Die Stadtgemeinde Schladming hat sich für, die Gemeinden Pichl-Preunegg und Rohrmoos-Untertal gegen eine Vereinigung ausgesprochen. Volksbefragungen in Pichl-Preunegg und in Rohrmoos-Untertal ergaben eine Ablehnung der Vereinigung der drei Gemeinden.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der drei Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden und ihrer Gemeindemitglieder einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung dieser Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 Stmk. Gemeindeordnung normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.


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