Finanzen
Leiterin der Finanzabteilung:
Frau Birgit Kocian E-Mail: Birgit.Kocian@ekmd.de
Telefon: 03621/4594-32
Ansprechpartner für Fragen zur Kirchrechnung der Kirchenkreise
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Apolda-Buttstädt
Frau Eileen Baumbach E-Mail: Eileen.Baumbach@ekmd.de
Telefon: 03621/4594-33
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Bad Frankenhausen-Sondershausen
Frau Elke Pohlke E-Mail: Elke.Pohlke@ekmd.de
Telefon: 03632/782372
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Eisenach-Gerstungen
Frau Margit Köllner E-Mail: Margit.Koellner@ekmd.de
Telefon: 03621/4594-94
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Gotha
Herr Thomas Frech E-Mail: Thomas.Frech@ekmd.de
Telefon: 03621/4594-49
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Waltershausen-Ohrdruf
Frau Katja Trier E-Mail: Katja.Trier@ekmd.de
Telefon: 03621/4594-17
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Weimar
Frau Jana Schmidt E-Mail: Jana.Schmidt@ekmd.de
Telefon: 03643/815929-10
Ansprechpartner für Fragen zur Kirchrechnung der Kirchengemeinden in den Kirchenkreisen
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Apolda-Buttstädt
Buchungs- und Kassenstelle Weimar, Lisztstr. 2a, 99423 Weimar
Leiterin: Frau Jana Schmidt E-Mail: Jana.Schmidt@ekmd.de
Mitarbeiterinnen:
Frau Andrea Niendorf E-Mail: Andrea.Niendorf@ekmd.de
Telefon: 03643/815929-15 Fax: -19
Frau Kerstin Werbunat E-Mail: Kerstin.Werbunat@ekmd.de
Telefon: 03643/815929-11; Fax: -19
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Bad-Frankenhausen-Sondershausen
Buchungs- und Kassenstelle Sondershausen,
Leiterin: Frau Elke Pohlke E-Mail: Elke.Pohlke@ekmd.de
Mitarbeiterinnen:
Frau Gisela Wegewitz E-Mail: Gisela.Wegewitz@ekmd.de
Frau Galina König E-Mail: Galina.Koenig@ekmd.de
Telefon: 03632/782372
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Eisenach-Gerstungen
Buchungs- und Kassenstelle, Obere Predigergasse 1, 99817 Eisenach
Leiterin: Frau Monika Kallenbach E-Mail: Monika.Kallenbach@ekmd.de
Telefon: 03691/888873-24
Mitarbeiterin:
Frau Gabriele Brinkel E-Mail: Gabriele.Brinkel@ekmd.de
Telefon: 03691/888873-25
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Gotha
Buchungs- und Kassenstelle (im KKA Gotha), Gartenstr. 12, 99867 Gotha
Mitarbeiterinnen:
Frau Marita Brandt E-Mail: Marita.Brandt@ekmd.de
Telefon: 03621/4594-36
Frau Claudia Krankemann E-Mail: Claudia.Krankemann@ekmd.de
Telefon: 03621/4594-27
Frau Mandy Schröder E-Mail: Mandy.Schroeder@ekmd.de
Telefon: 03621/4594-20
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Waltershausen-Ohrdruf
Buchungs- und Kassenstelle Jüdenstr. 27, 99867 Gotha
Mitarbeiterin:
Frau Cornelia Linck E-Mail: Cornelia.Linck@ekmd.de
Telefon: 03621/302920
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Weimar
Leiterin: Frau Jana Schmidt E-Mail: Jana.Schmidt@ekmd.de
Telefon: 03643/815929-10
Mitarbeiterinnen:
Frau Karin Eckardt E-Mail: Karin.Eckardt@ekmd.de
Telefon: 03643/815929-12
Frau Nicole Münter E-Mail: Nicole.Muenter@ekmd.de
Telefon: 03643/815929-13
Frau Christine Schmidt E-Mail: Christine.Schmidt@ekmd.de
Telefon: 03643/815929-14
Nach vorheriger Terminabsprache stehen Ihnen die Mitarbeitenden auch außerhalb der oben genannten Sprechzeiten zur Verfügung.
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Einleitung
Die kirchliche Arbeit auch finanziell zu sichern, ist eine wichtige Aufgabe. Zudem tragen eine zuverlässige Finanzplanung, eine zeitnahe Kassenführung sowie die passende Vermögensverwaltung dazu bei, dass das kirchliche Leben in den Kirchengemeinden vor Ort vielfältig gestaltet werden kann.
Für die Beantwortung der sich aus dem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen ergebenden Fragen der Ehrenamtlichen stehen die Mitarbeitenden der Buchungs- und Kassenstellen sowie der Finanzabteilung des Kreiskirchenamtes Gotha gerne zur Verfügung.
Gleichzeitig stellt die Finanzabteilung des Kreiskirchenamtes Gotha den Ehrenamtlichen Informationen zum Dienstleistungsangebot der Buchungs- und Kassenstellen zur Verfügung und nimmt eine kurze Erläuterung der Aufgaben der Finanzabteilung vor.
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Dienstleistungen der Buchungs- und Kassenstellen (BuKaSt‘en) für die Kirchengemeinden
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Die BuKaSt erstellt die Haushaltspläne und Jahresrechnungen für die Kirchengemeinden. Auf Wunsch der Kirchengemeinde stellt die BuKaSt den Haushaltsplan sowie die Jahresrechnung in der Gemeinde vor, z. B. im Gemeindekirchenrat.
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Die BuKaSt nimmt die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle in der Kirchenkasse vor, die anhand der von der Kirchengemeinde eingereichten Belege erfolgt.
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Es können auf Wunsch Auswertungen der Jahresrechnungen erstellt werden, z. B. Entwicklung von Spenden-, Kirchgeld- und Kollekteneinnahmen.
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Die BuKaSt berechnet die Kirchspielumlagen, d. h. die gemeinschaftlichen Sach- und Personalkosten eines Kirchspiels, die im Haushaltsplan der Pfarrgemeinde (Muttergemeinde) veranschlagt und nicht von Dritten finanziert werden, die im Verhältnis der Gemeindeglieder auf die Filialgemeinden umgelegt werden.
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Die BuKaSt überwacht den Eingang von Geldern, z. B. Mieten, Pachten und sonstige Zahlungen und kümmert sich gleichzeitig um die Erstellung von offenen Posten.
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Wenn es von der Kirchengemeinde gewünscht wird, erledigt die BuKaSt Bankangelegenheiten (Überweisungen usw.) per Online-Banking.
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Die BuKaSt berät die Gemeindekirchenräte in finanziellen Angelegenheiten.
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Um die Zusammenarbeit reibungslos zu ermöglichen, ist seitens der Kirchengemeinde folgende Zuarbeit zu gewährleisten:
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Die Führung der örtlichen Barkasse und des Barkassenbuches durch die Kirchrechnerin/den Kirchrechner der Kirchengemeinde. Sie sollen bis zum 10. des Folgemonats mit der BuKaSt abgerechnet werden (sh. § 40 Abs. 2 HKR-G – RS 854).
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Das vierteljährliche Einreichen von Belegen (Kopie Sakristeibuch, Rechnungen, Quittungen usw.). Bei größeren Gemeinden sollen die Belege bitte monatlich eingereicht werden.
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Das Einreichen von Überweisungsbelegen (falls kein Onlinebanking durch die BuKaSt vorgenommen werden soll).
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Die Wahrnehmung von Beratungsterminen mit der BuKaSt.
Der Beitritt zur BuKaSt erfolgt durch einen Gemeindekirchenratsbeschluss. Eine Kopie davon ist im Kreiskirchenamt oder bei der BuKaSt einzureichen.
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Fristen für die Kirchengemeinden zur Abgabe der Haushaltsunterlagen sowie der Jahresrechnung
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Beschluss der Haushaltspläne und Abgabe der notwendigen
Haushaltsunterlagen beim Kreiskirchenamt Gotha 31.12.
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Beschluss der Jahresrechnung und Abgabe beim
Kreiskirchenamt Gotha 31.03. (Folgejahr)
Die Formulare zur manuellen Haushaltsführung können bei der Diako-Westthüringen gGmbH (Druckerei) abgefordert werden.
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Spendenbescheinigungen
Seit Ende 2013 gibt es neue Formulare für Spendenbescheinigungen, welche im Internet unter http://www.ekmd.de/servicekontakt/arbeitshilfen/#spendenbescheinigung zu finden sind. Dabei wird zwischen Geld- und Sachzuwendung unterschieden.
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Vergabegrundsätze Strukturfonds
Die Vergabe von Mitteln aus dem Strukturfonds erfolgt in der Regel auf Antrag der Kirchengemeinden. Über die Vergabe entscheidet der Kreiskirchenrat. Voraussetzung für die Bewilligung des Antrages ist insbesondere der Nachweis, dass die Kirchengemeinde den Gemeindebeitrag (früher Kirchgeld) gemäß den kirchengesetzlichen Bestimmungen erhebt.
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Fragen zu allgemeinen Finanzangelegenheiten
Neben den Mitarbeitenden in der BuKaSt stehen den Ehrenamtlichen die Mitarbeitenden der Finanzabteilung des Kreiskirchenamtes Gotha zur Beratung und Beantwortung von Fragen rund um das Thema Finanzen zur Verfügung.
Diese Beratungsleistung kann beispielhaft folgende Punkte umfassen:
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Information zum Finanzsystem
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Information zur Haushaltssystematik
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Beratung bei der Geld- und Vermögensanlage
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Beratung hinsichtlich der Finanzierung von kirchengemeindlichen Vorhaben
(z. B. Kirchensanierung, Orgelrestaurierung, Modernisierung der Pfarrerdienstwohnung, Finanzierung inhaltlicher Projekte)
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Verweise zu Gesetzen
Internet: www.kirchenrecht-ekm.de
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Kirchengesetz über die Finanzierung der kirchlichen Arbeit in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Finanzgesetz-FG) vom 19.03.2011 – RS 840
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Ausführungsbestimmungen zum Kirchengesetz über die Finanzierung der kirchlichen Arbeit in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (AFG) vom 02.07.2011 mit erster Veränderungsverordnung vom 09.09.2011 – RS 840.1
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Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesengesetz - HKRG) vom 19.11.2011 – RS 854
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Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Ausführungsverordnung zum Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesengesetz - AVHKRG) vom 19.10.2012 – RS 854.1
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Richtlinie über die Anlage des Geld- und Wertpapiervermögens der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Anlagerichtlinie - AnlR) vom 11.10.2011
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Kirchengesetz über die Vermögensverwaltung und die Aufsicht in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Vermögensverwaltungs- und Aufsichtsgesetz - VVwAufsG) vom 23.11.2013 – RS 870
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Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz über die Vermögensverwaltung und die Aufsicht in der EKM (VVwAufsV) vom 13.09.2014 – RS 870.1
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