Erziehungswohngruppe mit innewohnender Erzieherin



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#4826

Erziehungswohngruppe

mit

innewohnender Erzieherin


Schöneberger Straße


Leistungsbeschreibung


Erziehungswohngruppen

mit innewohnender Erziehungsfachkraft

(§§ 27/41 in Verbindung mit § 34 SGB VIII)
Leistungstyp B3,
Angebot mit Intensivleistung


  1. Formelle Angaben

1.1 Anschrift der Geschäftsstelle


S & S

gemeinnützige Gesellschaft f. Soziales mbH

Bundesallee 56

10715 Berlin

Tel.: 030/85 40 23 47

Fax: 030/82 70 53 13

bundesallee@sozialarbeit-segeln.de
Bereichsgeschäftsführerin

Christine Willms

Tel.: 030/82 70 53 12

Mobil: 0172/643 48 19

c.willms@sozialarbeit-segeln.de
Pädagogische Leitung

Susanne Hüttel

Tel.: 030/85 07 08 29

Mobil: 0172/237 48 90

s.huettel@sozialarbeit-segeln.de

1.2 Anschriften der Erziehungswohngruppen


S & S gemeinnützige Gesellschaft für Soziales mbH

1. EWG Kaiserdamm 98, 14057 Berlin, 4 Plätze

2. EWG Karlsbergallee 29 b, 14089 Berlin, 4 Plätze

3. EWG Fichtestraße 14, 13467 Berlin, 5 Plätze

4. EWG Bundesplatz 2, 10715 Berlin, 4 Plätze

5. EWG Elsholz, 14547 Beelitz OT Elsholz, Elsholzer Dorfstr. 13, 4 Plätze

6. EWG Carl von Ossietzky Str. 28, 14471 Potsdam, 4 Plätze

7. EWG Sanderstr. 49, 49413 Dinklage, 4 Plätze

8. EWG Ernst-Thälmann Str. 15, 14532 Kleinmachnow, 4 Plätze

9. EWG Oberspree, Oberspreestr. 86, 12489 Berlin, 3 Plätze

10. EWG Benekendorff, Benekendorffstr. 135, 13469 Berlin, 4 Plätze

11. EWG Waidmannsluster Damm, Waidmannsluster Damm 185, 13469 Berlin, 1 Platz

12. EWG Kleinmachnow, Rudolf-Breitscheid-Str. 63, 14532 Kleinmachnow, 6 Plätze

13. EWG Schöneberger Str., Schöneberger Str. 7a, 10719 Berlin, 3 Plätze



1.3 Spitzenverband


DPWV Landesverband Berlin


  1. Art der Einrichtung/Maßnahme

Erziehungswohngruppe mit innewohnender Erziehungsfachkraft nach §§ 27/41 in Verbindung mit § 34 SGB VIII.


  1. Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage dieser Hilfeform ist durch den § 34 SGB VIII gegeben. Demnach soll dieses Betreuungsangebot "entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie


  • eine Rückkehr in die Familie erreichen oder

  • eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten oder

  • auf ein selbstständiges Leben vorbereiten."




  1. Zielgruppe und Indikation

Die EWG bietet drei Kindern eine familienanaloge Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Sie ist besonders für Kinder geeignet, die aufgrund ihres Erfahrungshintergrundes nicht in einer Wechseldienstgruppe betreut werden sollen, da sie ein besonderes Beziehungsangebot benötigen.
Wird in der Hilfeplanung festgestellt, dass


  • eine stationäre, familienanaloge Unterbringung erforderlich ist,

  • eine auf längere Zeit angelegte Lebensform geeignet ist,

  • eine kontinuierliche und individuelle Betreuung geeignet ist,

  • eine Betreuung in einem überschaubaren familiären Rahmen erforderlich ist,

dann kann die EWG das geeignete Angebot sein.

Drogenabhängige und psychisch schwer erkrankte Kinder und Jugendliche können nicht aufgenommen werden.


  1. Hilfeplanung

Ziel und Auftrag der Leistung werden nach § 36 SGB VIII, entsprechend dem jeweiligen Bedarf im Einzelfall, vereinbart und im Hilfeplan dokumentiert.

Zusammen mit den Mitarbeitern des Jugendamtes, den Personensorgeberechtigten, dem Kind, den Mitarbeitern der EWG und des Trägers sowie anderen am Hilfeprozess beteiligten psychosozialen Einrichtungen soll die gemeinsame Basis für die Betreuung erarbeitet werden.


Der Betreuungsverlauf wird dokumentiert und in Form von Entwicklungsberichten dem Jugendamt in vereinbarten Abständen zugesandt. Die Entwicklungsberichte dienen als Vorlage für die regelmäßigen Hilfeplangespräche (HPG).
Weitere Angaben des Verfahrens finden sich im Qualitätsmanagementhandbuch (QMH) des Trägers.


  1. Allgemeine Zielsetzungen

6.1 Förderung der Rückkehr in die Familie

  • Zusammenarbeit mit den Eltern

  • Einbeziehung der Eltern in die Hilfegestaltung

  • Aufarbeitung und Bearbeitung der Familiengeschichte

  • Entwicklung des Kindes fördern

6.2 Erziehungswohngruppe als Lebensform und Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben



  • Bearbeitung der bisherigen Entwicklungs- und Elternhausgeschichte

  • Kontinuität im Lebensumfeld

  • Aufbau neuer persönlicher Bezüge

  • Förderung von Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit im gesamten Betreuungsprozess

  • Beratung und Unterstützung in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung

  • Beratung und Unterstützung in Fragen der allgemeinen Lebensführung

  • Schaffung eines neuen, auf lange Sicht angelegten Lebensmittelpunktes

  • Erfüllung der Schulpflicht

  • Förderung der Entwicklung des Kindes




  1. Inhalt der Leistungen

In der Rund-um-die Uhr-Betreuung durch eine innewohnende Erzieherin erfahren die Kinder in einem kleinen überschaubaren familienanalogen Rahmen ein konstantes Beziehungsangebot, das ihm Schutz, Stabilität, Ruhe und Fürsorge vermittelt. Die Vermittlung lebenspraktischer Kompetenzen, zugewandtes, förderndes und forderndes pädagogisches Handeln stärkt das Kind in seiner gesamten Persönlichkeit. Die pädagogische Arbeit orientiert sich an seinen individuellen Bedürfnissen, Interessen und Fähigkeiten. Es wird altersentsprechend gefördert in Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Das Kind erfährt Hilfestellung bei der Bewältigung von Problemen und bei der Bearbeitung seiner bisherigen Entwicklungsgeschichte. So können soziale und emotionale Beeinträchtigungen abgebaut, Entwicklungsrückstände aufgeholt, Fähigkeiten erweitert werden, neue Beziehungen aufgebaut und Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen gestärkt werden.
Eine regelmäßige Zusammenarbeit mit Schule, Hort und Fachdiensten wird angestrebt, um die Entwicklung des Kindes auf vielfältige Art und Weise zu unterstützen.

Der emotionale Bezugspunkt bleibt in der Regel die Herkunftsfamilie. Den Kontakt zu seiner Familie soll das Kind soweit wie möglich erhalten. Die Erzieher unterstützen eine positive Eltern-Kind-Beziehung durch Vereinbarung von Eltern-Kind-Kontakten, Einladungen der Eltern, regelmäßige Telefonate und Gesprächsangebote. Die pädagogische Leitung bietet bei Bedarf Eltern- und Familienberatungsgespräche.



Fachliche Ansätze des Trägers

  • Ganzheitlicher pädagogischer Ansatz

  • Familienorientierte systemische Ansätze

  • Integrative/klientenzentrierte Ansätze

7.1 Grundleistungen



  • Umfassende Aufsicht, Betreuung und Versorgung der Kinder/Jugendlichen

  • Vermittlung lebenspraktischer Kompetenzen im Alltagsbereich

  • Erziehungs- und Betreuungsplanung

  • Arbeit mit der Herkunftsfamilie

  • Vorbereitung einer Rückkehr in das Elternhaus, Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie, Vorbereitung des Wechsels in eine andere Betreuungsform, Vorbereitung auf ein selbständiges Leben

  • Klientenbezogene Verwaltungsarbeiten

7.2 Individuelle Zusatzleistungen

Psychotherapie, Familientherapie, Nachhilfe usw. können, entsprechend der Hilfeplanung, ggf. in Kooperation erbracht werden. Die Kosten werden gesondert berechnet.


7.3 Partizipation

Die Einbeziehung der betreuten Kinder und Jugendlichen bei allen das Zusammenleben betreffenden Ereignissen und Entscheidungsprozessen ist das wichtigste Ziel in der Betreuungsarbeit der Einrichtung. Partizipation fördert die Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen. Sie entwickeln dadurch Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein. Sie unterstützt sie darin, Verantwortung zu übernehmen und Folgen von Entscheidungen zu tragen. Kinder und Jugendliche lernen so in der Gemeinschaft Toleranz, Selbstbestimmung und Selbstorganisation. Sie werden befähigt, ihr Leben selbstbestimmt zu leben.


Damit dieser Prozess gelingt, wird er dem Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen angepasst und für sie verständlich gestaltet. Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung sind klar und werden altersgemäß vermittelt. Die Betreuten erfahren, in welchen Bereichen sie sich wie beteiligen können und welche Entscheidungsräume sie haben. Diese sind verbindlich und kontinuierlich, damit sich die Kinder und Jugendlichen darauf verlassen können und ihre Wirksamkeit wahrnehmen.
Die Betreuer der Einrichtung unterstützen und fördern besonders folgende Stufen der Beteiligungsformen:
Mitsprache

Die Möglichkeit der Mitsprache wird seitens der Betreuer bei jeder Gelegenheit vermittelt. Die Kinder und Jugendlichen (sowie deren Eltern) werden angehalten, ihre Anliegen und Wünsche zu äußern. Es werden Möglichkeiten geschaffen, das Mitspracherecht umzusetzen, in Form von Gruppengesprächen, Einzel-Feedback-Gesprächen sowie der schriftlichen Eingabeform.


Mitwirkung

In der Stufe der Mitwirkung können die Beteiligten konkrete Vorschläge einbringen, die auch bei der Entscheidungsfindung mit einbezogen werden. Die Betreuer der Einrichtung sind angehalten, Vorschläge ernst zu nehmen, Gremien zu errichten, bei denen die Vorschläge debattiert, ggf. abgestimmt werden. Wichtig ist hierbei auch eine Motivationsarbeit, sodass ein hohes Maß an Beteiligung der Betreuten an diesem Prozess erreicht werden kann.


Mitbestimmung

Die weitestgehende Intensität ist bei der Mitbestimmung gegeben. Hier wird durch festgeschriebene Rechte Entscheidungskompetenz an die Beteiligten abgegeben. So wird ständig darauf hingearbeitet, dass beispielsweise Arbeitsabläufe der Haushaltsführung durch die Betreuten selbst geregelt und strukturiert werden. Es können feste Vereinbarungen unter großer Mitbestimmung zu den Themen Ausgang, Besuch, Übernachtungen, Feierlichkeiten, Speiseplan etc. getroffen werden.


7.4 Beschwerdemanagement


Allgemeines

Kritik, Einwände und Beschwerden sollen in unseren Angeboten als Chance zur Weiterentwicklung betrachtet werden. Im Sinne der Partizipation von Kindern und Jugendlichen reagieren wir auf Beschwerden angemessen, zugewandt und verantwortungsbewusst. Wir nehmen Beschwerden offen, ernst und wertschätzend auf, verstehen sie als Anregung und Chance zum Dialog.


Generell begegnen wir Beschwerden, indem wir


  • Verständnis zeigen,

  • uns Einwände und Bedenken erklären lassen,

  • das Kind, den Jugendlichen, den Beschwerdeführer nicht unterbrechen,

  • offen zuhören

  • nachfragen, bis man weiß, was der Anlass des Einwands ist,

  • gemeinsam eine Lösung erarbeiten.

Beschwerdeweg

Jede/jeder verfügt über Wissen zum aktuellen Beschwerdeweg. Jedes Kind/jeder Jugendliche wird bei Einzug bzw. Aufnahme in die jeweilige Gruppe/Wohnform über das Vorgehen einer Beschwerde informiert und erhält die dazugehörigen Formulare.


In Gruppen- bzw. Einzelgesprächen weisen die Betreuer in regelmäßigen Abständen immer wieder auf diesen Weg hin und frischen Wissen darüber auf. Möglich sind auch Aushänge an Gruppenwänden oder schriftliche Mitteilungen. Kinder und Jugendliche sind darüber informiert, welche Beschwerden beschwerdefähig sind und welche nicht. Zu den nicht beschwerdefähigen Aspekten zählen die allgemeinen Gruppenregeln bzw. die Regeln des Zusammenlebens, die bspw. in Gesetzen und/oder Hausordnungen beschrieben sind.
Kinder und Jugendliche haben das Recht und die Möglichkeit sich Hilfe bei Betreuern, anderen Gruppenmitgliedern oder der Leitung zur Beschwerdestellung zu holen.
Der Zugang zum Beschwerdeformular und zum adressierten und frankiertem Umschlag muss für jedes Kind und Jugendlichen ohne Umwege sichergestellt sein. Das ausgefüllte Formular wird der zuständigen BeschwerdemanagerIn zugesandt. Diese setzt sich mit der Beschwerde auseinander und gibt der/dem BeschwerdeführerIn eine telefonische, schriftliche oder persönliche Rückmeldung zum Beschwerdestand.
Ist die Beschwerde beschwerdefähig erfolgt die Klärung je nach Gegebenheit und Besonderheit, indem lösungsorientierte Gespräche zwischen BeschwerdemanagerIn und BeschwerdeführerIn, und ggf. auch BetreuerIn und Leitung stattfinden, bis hin zur Lösung.
Wichtig ist es, Transparenz zum Vorgehen für Kinder und Jugendlichen zu schaffen, sowie den Kontakt zur Thematik und zur Person „BeschwerdemanagerIn“ zu wahren. Kinder und Jugendliche müssen ein Bild von der/dem BeschwerdmanagerIn haben und deren Aufgaben kennen und verstehen. Dies kann über Erläuterungen bei Gruppengesprächen, Einzelgesprächen mit Kindern und Jugendlichen oder durch Aushänge in Gruppen geschehen.


  1. Standort, Räumlichkeiten und Ausstattung

Die EWG Schöneberger Straße befindet sich in einer großzügigen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in unmittelbarer S-Bahn-Nähe. Die zu betreuenden Kinder bewohnen je ein Einzelzimmer. Unterschiedliche Schultypen sind gut zu erreichen. Es gibt vielfältige Freizeitmöglichkeiten in der Nähe.
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9. Personal



  • Die innewohnende Erzieherin agiert in ihrer pädagogischen Arbeit souverän, klar und liebevoll. Sie ermöglicht den Kindern vielfältige Erfahrungen und Aktivitäten und begleitet sie fürsorglich, sehr aufmerksam, engagiert und mit hohem Verantwortungsbewusstsein in ihrer Entwicklung.

  • Sie wird durch eine hinzukommende Fachkraft unterstützt.

  • Urlaubs-und Krankheitsvertretungen werden von pädagogischen Mitarbeitern des Trägers geleistet.

  • Der Träger bietet eine 24-Stunden-Rufbereitschaft durch leitende Mitarbeiter an. Die Pädagogische Leitung unterstützt und berät die Erzieher regelmäßig in Beratungs- und Fallgesprächen.




  1. Supervision

Die Teilnahme an Supervision ist für alle Mitarbeiter des Trägers dienstverpflichtend.


  1. Qualität

Die Erziehungswohngruppe (EWG) mit innewohnender Erziehungsfachkraft ist eingebunden in das Qualitäts-Management-System (QMS) des Trägers. Das QMS gewährleistet, dass die beschriebenen Leistungen in Art und Umfang von allen Mitarbeitern in der beschriebenen Form umgesetzt werden. Des Weiteren garantiert es eine Partizipation aller Mitarbeiter an der Fortschreibung der Qualitätsstandards.


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