Der Bund-Länder-Ausschuss besteht aus dem Bundesvorstand und zwei Bevollmächtigten eines jeden Landesverbandes oder einer Landesgruppe. Der Vorsitz des Bund-Länder-Ausschusses übernimmt der Bundesvorsitzende oder im Vertretungsfalle einer seiner Stellvertreter. Die Aufgabe des Bund-Länder-Ausschuss ist den Bundesvorstand zu kontrollieren und die Anliegen zwischen Bundes- und Landesverbänden zu kommunizieren.
Bundesvorstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, ein bis fünf stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Beisitzer können den Bundesvorstand erweitern, deren Anzahl darf die Anzahl der Vorstandsmitglieder nicht überschreiten. Durch Bundesgeschäftsführer und Bundesgeneralsekretär kann der Bundesvorstand erweitert werden. Der Bundesvorstand übernimmt die Erledigung aller Verwaltungsangelegenheiten zwischen den Bundesparteitagen.
Der aktuelle Bundesvorstand von 2020:[38] Die Familien-Partei besitzt mehrere Kreis-, Bezirks- und Stadtverbände. In Schleswig-Holstein existiert der Bezirksverband Ost und ein Ortsverband in Bad Oldesloe, wo man seit der letzten Kommunalwahl mit einem Mandat im Gemeinderat vertreten ist. In Nordrhein-Westfalen existieren in den Landkreisen Unna und Coesfeld jeweils Kreisverbände. In Herten gibt es zudem noch einen Stadtverband, wo man ebenfalls seit der letzten Kommunalwahl im Stadtrat vertreten ist.[47] Der mitgliederstärkste Landesverband ist Nordrhein-Westfalen mit über 200 Mitgliedern. Das Saarland und Schleswig-Holstein folgen mit jeweils um die 100 Mitgliedern. Alle anderen Landesverbände haben weit unter 100 Mitglieder. Als politische Hochburg ist insbesondere das Saarland zu werten, wo die Partei bereits siebenmal zu Landtagswahlen antrat und auch regelmäßig zur Bundestagswahl zugelassen ist. In NRW ist die Partei im Kreis Coesfeld mit einem Mandat im Kreistag und mit zwei Gemeinderatsmandaten vertreten.
Verhältnis zu anderen Parteien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
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Mitte 2004 gab es Kooperationsgespräche mit der Ökologisch-Demokratische Partei (ödp). Bei der saarländischen Landtagswahl 2004 kandidierten ÖDP-Mitglieder auf den Listen der Familien-Partei, sie erreichte 3,0 Prozent. Bei der Bundestagswahl 2005 verzichtete die ÖDP zugunsten der Familienpartei auf eine Kandidatur. Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2006 und in Rheinland-Pfalz 2006 verzichtete die Familienpartei zugunsten der ÖDP. Ende 2006 beschloss die Familien-Partei jedoch, keine Fusion mit der ÖDP anzustreben.
Die Partei Die Bürgerlobby löste sich 2018 auf und schloss sich der Familien-Partei an. Die Familien-Partei beschloss 2018, den Mitgliedern der Partei Demokratische Bürger Deutschland (DBD) eine begrenzte Doppelmitgliedschaft von einem Jahr einzuräumen. Nach Beendigung des einen Jahres löste sich die DBD auf und schloss sich 2019 der Familien-Partei an. Gegenüber der AfD gibt es innerhalb der Partei ein Abgrenzungsbeschluss. So dürfen nicht ehemalige AfD-Mitglieder aufgenommen werden und auf kommunaler Ebene keine Fraktionen mit ihr gebildet werden.
Auf kommunaler Ebene arbeitet die Familien-Partei regelmäßig mit anderen Parteien und Wählergruppen zusammen. In Potsdam bestand von 2009 bis 2014 eine Fraktionsgemeinschaft mit der FDP. Im Kreis Coesfeld bestand mit Die Linke von 2014 bis 2019 im Kreistag Coesfeld eine Fraktionsgemeinschaft. In Bad Oldesloe tat man sich mit den Freien Wählern zusammen. In Schönwalde-Glien mit Die Linke und Freie Wähler seit 2019 eine gemeinsame Fraktion im Gemeinderat. In der Stadt Coesfeld bestand von 2014 bis 2020 eine Fraktion mit einer Wählergruppe.