Tertiärbereich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
→ Hauptartikel: Tertiärer Bildungsbereich in Deutschland
Der tertiäre Bildungsbereich in Deutschland umfasst die Bildung an Universitäten, Hochschulen, Berufsakademien, Fachakademien (Bayern) und Fachschulen.
Quartärbereich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der quartäre Bildungsbereich umfasst alle Formen der Weiterbildung, welche vom Deutschen Bildungsrat definiert wurde als Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase.[5] In Deutschland wird er als eigene Stufe betrachtet, während die OECD ihn dem tertiären Bereich zurechnet. Der anteilsmäßig bedeutendste Teil der Weiterbildung ist das informelle Lernen, welcher jedoch schwer zu fassen ist. Ihm gegenüber steht die formale Weiterbildung, welche sich in berufliche, allgemeine und politische Weiterbildung untergliedert. Im Bereich der beruflichen Weiterbildung ist oft auch vom lebenslangen Lernen die Rede. Die üblichen Orte des Weiterbildungssektors sind die Bibliotheken, Volkshochschulen, Bildungszentren der Kirchen, Gewerkschaften und Kammern, private und betriebliche Bildungseinrichtungen, Hochschulen.
Aufgrund der Länderhoheit im Schulwesen muss der Bund sich bei bildungspolitischen Fragen auf seine Rahmenkompetenzen beschränken, die vor allem im Hochschulbereich und in der Berufsausbildung liegen. Für die inneren Schulangelegenheiten sind ausschließlich die Länder zuständig. Diese gestalten das Schulwesen und führen die Schulaufsicht durch. Sie finanzieren das Schulwesen, erlassen Gesetze und Verordnungen oder genehmigen Schulbücher. Die Aufgabe der Gemeinden sind die äußeren Schulangelegenheiten, die sich vor allem auf die Verwaltung der Gebäude und die Sachausstattung erstrecken. Um eine gewisse Einheitlichkeit des Bildungswesens zu erreichen, sind die Gremien des kooperativen Föderalismus notwendig, besonders die KMK. Die BLK hingegen war ursprünglich als Planungsgremium konzipiert, hat sich jedoch mehr zu einem Gremium der punktuellen Innovations- und Forschungsförderung entwickelt.
Die nichtstaatlichen Akteure und Beratungsgremien haben keinen direkten Einfluss auf das Bildungssystem, sondern wirken vor allem beratend. So entwerfen sie Konzepte und Empfehlungen oder stellen Forderungen an die Bildungspolitik, wirken in der Bildungsforschung mit oder führen Studien durch. Diese haben einen enormen Einfluss auf die Bildungspolitik, welcher sich jedoch nur schwer erfassen lässt.
Rechtliche Bedingungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Schulsystem liegt laut Art. 7 GG im Verantwortungsbereich des Staates. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder sind diese auch für die Durchführung, Aufsicht und Gestaltung des Schulwesens zuständig, was über die Schulgesetze und Schulordnungen sowie Lehrpläne und Curricula der Länder geschieht. Für die gymnasiale Oberstufe können zusätzliche Gesetze existieren. Vor allem der Bereich der Berufsbildung wird auch durch Bundesgesetze und Regelungen geregelt, etwa das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Ausbildungsrahmenpläne. Im Bereich der Hochschulen existieren das Hochschulrahmengesetz, zahlreiche Landesgesetze und hochschulinterne Regelungen. Der Bereich der Weiterbildung ist wenig reglementiert.
Lehrende[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
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Leider gar nichts über die Ausbildung der Lehrenden in tertiären und quartären Bildungsbereich.
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Lehrende im Primär- und Sekundärbereich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
→ Hauptartikel: Schullehrer in Deutschland
Schullehrer müssen in Deutschland ein spezielles Lehramtsstudium absolviert haben. Ausbilder, die in der dualen Berufsausbildung tätig sind, müssen eine abgeschlossene Ausbildung im jeweiligen Beruf und darüber hinaus auch entweder eine Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) oder eine Meisterprüfung absolviert haben.
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