Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/2391



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#18476

Bayerischer Landtag

16. Wahlperiode Drucksache 16/2391

22.10.2009


Anfragen zum Plenum

vom 19. Oktober 2009

mit den dazu eingegangenen Antworten der Staatsregierung

Verzeichnis der Fragenden


Abgeordnete Nummer

der Frage


Abgeordnete Nummer

der Frage


Biedefeld, Susann (SPD) 7

Schopper, Theresa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15

Dr. Dürr, Sepp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 1

Schweiger, Tanja (FW) 13

Güller, Harald (SPD) 11

Stachowitz, Diana (SPD) 18

Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 12

Stahl, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 8

Hartmann, Ludwig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 14

Steiger, Christa (SPD) 16

Kamm, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 2

Tausendfreund, Susanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 6

Karl, Annette (SPD) 3

Tolle, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 9

Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 4

Werner-Muggendorfer, Johanna (SPD) 10

Schindler, Franz (SPD) 5

Wörner, Ludwig (SPD) 17


Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Landesregierung


der 1

Dürr, 1


des 2

Christine 2

Annette 3

Thomas 4


Franz 5

Susanna 6



des 7

Susann 7


Christine 7

Simone 8


Johanna 11

des 11

Harald 11

Eike 12

Tanja 13


des 13

Ludwig 14

Theresa 14

Christa 15

Ludwig 15

des 16

Diana 16






Geschäftsbereich der Staatskanzlei

  1. Abgeordneter
    Dr. Sepp
    Dürr
    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nachdem die Staatsregierung in ihrer Antwort auf meine Anfrage vom 4. September 2009 betreffend der „Verleihung der Bayerischen Musiklöwen in Berlin am 17. September 2009“ festgestellt hat, die diesjährige Verleihung der „Bayerischen Musiklöwen“ sei anders als die gleichnamigen Veranstaltungen in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 „keine Veranstaltung des Freistaates Bayern. Es handelt sich vielmehr um ein Ereignis, an dem die Staatsregierung in keiner Weise, weder organisatorisch noch in Form von finanzieller Unterstützung, beteiligt ist“, ohne allerdings Auskunft darüber zu geben, wer der diesjährige Veranstalter dieses von der Staatsregierung etablierten Preises war, aber entgegen dieser späten und nur nachträglichen Distanzierung aus Ende August veröffentlichten Pressemeldungen hervorging, dass, wie in den Jahren zuvor, die „undotierte Preistrophäe, ein bayerischer Löwe aus Nymphenburg Porzellan, von der Münchner Manufaktur für das Event gefertigt“ wurde, zwei Bands „in diesem Jahr ihren zweiten ‚Bayerischen Musiklöwen’ bekommen“ und der „Musikpreis trotz der Popkomm-Messe-Absage wieder in Berlin vergeben“ werde, so dass also eine klare Kontinuität zu den früheren Preisverleihungen behauptet und ersichtlich wurde, frage ich die Staatsregierung, wem sie warum die Rechte dazu übertragen und insbesondere zugelassen hat, dass die Bekanntgabe der Preisträger nicht von einem Mitglied der Staatsregierung, sondern von der Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Dagmar Wöhrl, vorgenommen wurde und der Fokus der Veranstaltung nicht – wie bisher – auf dem Wirtschaftsstandort Bayern, sondern laut Pressemeldungen auf dem Wirtschaftsstandort „Deutschland in Europa“ lag, und welche finanzielle oder sonstige Entschädigung sie für die Verwendung der eingeführten Marke „Bayerischer Musiklöwe“, die Porzellanlöwen, die Überlassung der Bayerischen Vertretung und eventuelle sonstige Vergünstigungen an die Veranstalter eingefordert hat?


Antwort der Staatskanzlei

Die Staatsregierung hat bereits in ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dürr vom 4. September 2009 dargelegt, dass es sich bei dem Empfang zur Verleihung eines sog. „bayerischen Musiklöwen“ am 17. September 2009 in Berlin nicht um eine Veranstaltung des Freistaates Bayern gehandelt hat. Nach Kenntnis der Staatsregierung hat vielmehr ein privater Veranstalter dieses Ereignis initiiert und ausgerichtet.

Die Veranstaltung am 17. September 2009 hat nicht in der Bayerischen Vertretung in Berlin stattgefunden. Ort der Veranstaltung war vielmehr die Niederlassung eines privaten Unternehmens. Alle Gäste haben auf Einladung des Veranstalters teilgenommen, der sowohl den Teilnehmerkreis als auch den Fokus des Ereignisses selbst festgelegt hat. Mitglieder der Staatsregierung waren nicht zugegen.

Die Staatsregierung hat im Rahmen der Veranstaltung am 17. September 2009 in Berlin auch keinen Preis verliehen. Auch bei den Veranstaltungen in den Jahren 2005 bis 2008 ist der sog. „bayerische Musiklöwe“ nicht als Staatspreis vergeben worden. Vielmehr hatte der MedienCampus Bayern e.V. lediglich einen Preis für Newcomer-Bands und -Musiker ausgelobt, dessen Vergabe entsprechend Anregungen aus dem Landtag einer unabhängigen Jury übertragen worden war. Die ausgewählten Nachwuchskünstler erhielten als Anerkennung ein Geschenk in Form eines Porzellanlöwen sowie einen Gutschein des MedienCampus Bayern e.V. für die Ausstattung mit Musikequipment. Die Aushändigung erfolgte in den Jahren 2005 bis 2008 im Rahmen eines Empfangs in der Bayerischen Vertretung in Berlin, um die öffentliche Wahrnehmung im Interesse der jungen Nachwuchskünstler zu erhöhen.

Der Veranstalter hat für das Ereignis am 17. September 2009 in Berlin keine finanziellen oder sonstigen Entschädigungen oder Vergünstigungen durch den Freistaat Bayern erhalten, wie die Staatsregierung bereits in ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dürr vom 4. September 2009 dargelegt hat.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern

  1. Abgeordnete
    Christine
    Kamm
    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nachdem in den nächsten Jahren der Digitalfunk bei Polizei, Rettungsdiensten und Feuerwehr eingeführt werden soll, frage ich die Staatsregierung, wie hoch die jährlichen Betriebskosten, jeweils aufgeführt nach Einzelkomponenten, für den Betrieb des Digitalfunks in der Polizei, den Rettungsdiensten und den Feuerwehren ab dem Jahr 2012 sein werden?


Antwort des Staatsministeriums des Innern

Die für den bayerischen Staatshaushalt maßgeblichen Gesamtnetzbetriebskosten setzen sich aus den Netzbetriebskosten Bayern und dem bayerischen Kostenanteil an der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zusammen. Die Netzbetriebskosten lassen sich weiter in folgende Einzelkomponenten unterteilen:

– aktueller sog. Interimsbetrieb und endgültiger Betrieb (nach Erteilung des Zuschlags durch den Bund an den künftigen Netzbetreiber) inkl. Preissteigerungen,

– Mietkosten (z.B. für Basisstationsstandorte),

– Energiekosten,

– Kosten der Autorisierten Stelle (als zentrale Betriebsstelle mit landesweiten Aufgaben für alle BOS),

– Kosten für Übertragungsstrecken,

– Kosten für Facility-Management (baulicher Unterhalt für Standorte usw.),

– Kosten zur Erhaltung der Systemtechnik,

– Kosten der technischen Schnittstellen.

Eine „verursachergerechte“ exakte Aufteilung der Kosten zwischen staatlichen (z.B. Polizei) und nichtstaatlichen BOS (z.B. Rettungsdienst und Feuerwehren) ist nicht möglich. Insbesondere die Erhebung der tatsächlichen Nutzung des Funknetzes durch die jeweilige BOS (in Analogie zur Gebührendatenerfassung in der Telefonie) ist nicht vorgesehen und wäre, sofern sie überhaupt technisch ermöglicht werden könnte, sehr zeitaufwändig und mit hohen Zusatzkosten verbunden. Die Klärung, ob und ggf. in welcher Höhe sich die Kommunen an den Betriebskosten beteiligen sollen, erfolgt derzeit auf politischer Ebene. In diesem Zusammenhang wird auch über einen eventuellen Betriebskostenanteil für den Rettungsdienst entschieden.

In zeitlicher Hinsicht wird bei den Gesamtnetzbetriebskosten zwischen der Aufbauphase in den Jahren 2007 bis 2012 und der Betriebsphase von 2013 bis 2021 unterschieden, auf der Grundlage des bundesweit vereinbarten Rollout-Planes. Diese betriebliche Unterteilung berücksichtigt den Beginn des Wirkbetriebes, in dem durch den Netzbetreiber vertragsstrafenbewehrt die Service Level zu erbringen sind.

Die bislang nur mögliche Schätzung der voraussichtlichen Gesamtnetzbetriebskosten berücksichtigt über Hochrechnungen die zum aktuellen Zeitpunkt bekannten Kosten aus den bereits durchgeführten Vergabeverfahren und die Erfahrungen aus dem bisherigen teilweisen Netzaufbau im Großraum München. Die Schätzung hat aber noch Unschärfen, da z.B. die Vergaben bzgl. des Gesamtbetriebes oder bzgl. der Bereitstellung der Übertragungsstrecken noch nicht abgeschlossen sind. Schließlich sind die konkreten Standorte bisher nur zu ca. 17 Prozent bekannt. Insbesondere sind die Mieten von Standort zu Standort sehr unterschiedlich.

Während der Betriebsphase fallen nach der aktuellen Kostenschätzung die nachfolgenden durchschnittlichen jährlichen Gesamtnetzbetriebskosten an; die Zahl in der Klammer ergibt die geschätzten Gesamtkosten für die o.g. Betriebsphase von 2013 bis 2021:

– Interims- und endgültiger Betrieb: 8,29 Mio. Euro (74,6 Mio. Euro)

– Mietkosten: 4,06 Mio. Euro (36,5 Mio. Euro)

– Energiekosten: 3,21 Mio. Euro (28,9 Mio. Euro)

– Kosten der Autorisierten Stelle: 2,49 Mio. Euro (22,4 Mio. Euro)

– Kosten für Übertragungsstrecken: 8,87 Mio. Euro (79,8 Mio. Euro)

– Kosten für Facility-Management: 2,23 Mio. Euro (20,1 Mio. Euro)

– Kosten zur Erhaltung der Systemtechnik: 5,88 Mio. Euro (52,9 Mio. Euro)

– Schnittstellenbetriebskosten: 0,61 Mio. Euro (5,5 Mio. Euro)

– Bayerischer Kostenanteil an der BDBOS: 2,50 Mio. Euro (22,5 Mio. Euro)

Summe: 38,14 Mio. Euro (343,2 Mio. Euro).

Darüber hinaus bestehen auch interne betriebliche Aufwände für jede teilnehmende BOS (z.B. Wartungsarbeiten für Endgeräte über die Mängelrechte hinaus), die das digitale Funknetz nicht unmittelbar betreffen. Diese Aufwände sind daher nicht Teil der Gesamtnetzbetriebskosten. Im Übrigen sind hier Entscheidungen der jeweiligen BOS dafür maßgeblich, inwieweit solche Aufwände entstehen und bezifferbare Kosten anfallen.

  1. Abgeordnete
    Annette
    Karl
    (SPD)

Vor dem Hintergrund der Hauptschulreform frage ich die Staatsregierung, hat die Ablehnung der Bereitstellung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II für die energetische Sanierung der Grundschule in Bechtsrieth in der Oberpfalz durch die Regierung der Oberpfalz seine Ursache in einer langfristig beabsichtigten Schließung dieser Schule, liegt ein Zusammenhang vor mit der gleichzeitigen energetischen Sanierung der benachbarten Schule in Schirmitz, in der noch Klassenräume, leer stehen und wie ist die Begründung der Regierung der Oberpfalz nachzuvollziehen, die Gemeinde in Bechtsrieth hätte „zuviel“ Geld, um gefördert zu werden, wenn eben diese Förderung in Schirmitz gewährt wird, der nach Weiherhammer zweitreichsten Gemeinde des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab?


Antwort des Staatsministeriums des Innern

Bei förderfähigen Projekten im Konjunkturpaket II muss auf Grundlage hinreichender Kriterien geklärt sein, dass sie auch angesichts der zu erwartenden demographischen Veränderungen weiterhin längerfristig für Zwecke der Infrastruktur genutzt werden. Bei der Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II haben nach Mitteilung der Regierung der Oberpfalz weder bei der Gemeinde Schirmitz noch bei der Gemeinde Bechtsrieth schulorganisatorische Überlegungen eine Rolle gespielt. Es gibt seitens der Regierung keine Überlegungen bezüglich der Schließung eines Schulstandorts.

Die Nichtberücksichtigung der Maßnahme in der Gemeinde Bechtsrieth steht ferner in keinem Zusammenhang mit der Auswahl der Schule der Gemeinde Schirmitz im Konjunkturpaket II. Die Regierung der Oberpfalz hat im Einvernehmen mit dem bei ihr gebildeten Beirat Wert darauf gelegt, unter der Berücksichtigung der Finanzkraft qualitativ hochwertige Projekte auszuwählen. Auch wenn das Zukunftsinvestitionsprogramm finanziell gut ausgestattet ist, konnte ein nicht unerheblicher Teil der Bewerbungen wegen der großen Nachfrage nicht berücksichtigt werden. Das Programm zur energetischen Sanierung von Schulen ist bayernweit mehrfach überzeichnet. Bei der Regierung der Oberpfalz gingen aus dem Bereich des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab insgesamt 119 Bewerbungen mit einem Bedarf an Bundes- und Landesmitteln in Höhe von rund 37 Mio. Euro ein. Für eine Förderung im Rahmen des Konjunkturpakets II waren 85 Vorhaben geeignet. Der Mittelbedarf (Bund-Land) hierfür belief sich auf eine Höhe von knapp über 30 Mio. Euro.

Für Projekte im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab standen nach dem Kontingent der Oberpfalz und dem vorgegebenen Verteilungsschlüssel jedoch nur rund 7,64 Mio. Euro zur Verfügung. Ein wesentliches Merkmal bei der Auswahl der Maßnahmen war vor allem die energetische Effizienz der Modernisierungsmaßnahme. Das von der Gemeinde Bechtsrieth eingereichte Schulprojekt konnte sich bei der vergleichenden Beurteilung mit anderen Bewerbungen hinsichtlich der energetischen Effizienz nicht durchsetzen. Die Haushaltslagen der Gemeinden Bechtsrieth und Schirmitz waren daher nicht alleine ausschlaggebend.



  1. Abgeordneter
    Thomas
    Mütze
    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zum Ausbau der Staatsstraßen 3115 im Bereich der Großostheimer Brunnen und 2305 Ortsdurchfahrt Schimborn, deren Dringlichkeitsstufe im November 2009 durch die Oberste Baubehörde festgelegt werden soll, frage ich die Staatsregierung, wie ist der aktuelle Stand und konkret geplante zukünftige Ablauf des Ausbaus, wann wird die Dringlichkeitsstufe genau festgelegt und welche Dringlichkeitsstufen sind für die beiden Projekte geplant?


Antwort des Staatsministeriums des Innern

Zurzeit laufen die Vorbereitungen für die Fortschreibung des derzeit gültigen 6. Ausbauplans für die Staatsstraßen in Bayern. Der Zeitplan sieht vor, dass im Jahr 2010 ein aktualisierter, 7. Ausbauplan vorliegt und vom Kabinett beschlossen werden kann. Bei der Aufstellung des 7. Ausbauplans wird, wie bereits bei der Aufstellung des 6. Ausbauplans, ein gesamtwirtschaftliches Bewertungsverfahren angewendet, das eine Dringlichkeitsreihung der geplanten Maßnahmen nach objektiven Kriterien und unter Berücksichtigung der besonderen bayerischen Belange erlaubt. Nachdem die Staatlichen Bauämter zusammen mit den Bezirksregierungen bis Ende September die Daten für die erwogenen Projekte erhoben haben, steht als nächster Schritt die Durchführung der gesamtwirtschaftlichen Bewertung der Projekte an. Nach Vorliegen der Bewertungsergebnisse in der ersten Jahreshälfte 2010 wird, unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Finanzrahmens, ein Entwurf des Ausbauplans erstellt werden. Dieser enthält, entsprechend dem Ergebnis der Bewertung, eine Festlegung zur Dringlichkeitsstufe der bauwürdigen Projekte. Bevor der Ausbauplan Ende 2010 vom Kabinett beschlossen wird, erfolgt dann noch eine Abstimmung mit den regionalen Planungsverbänden.

Eine Aussage über die zukünftige Dringlichkeitsstufe einzelner Projekte ist zum derzeitigen Verfahrensstand noch nicht möglich. Zu den angesprochenen Projekten kann im Einzelnen aber Folgendes mitgeteilt werden:

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg wurde von der Obersten Baubehörde beauftragt, den Vorentwurf für den Ausbau der Staatstraße 3115 zwischen der Landesgrenze zu Hessen und Großostheim bis Ende 2010 zu erarbeiten.

Für die möglichen Trassenkorridore im Norden und im Süden Schimborns wurden Voruntersuchungen durchgeführt. Für den konfliktärmeren Nordkorridor werden derzeit die Varianten „Große Nordverlegung“ und „Kleine Nordverlegung“ beplant und in einem Variantenvergleich gegenübergestellt. Der Vorentwurf für die am besten geeignete Variante soll vom Staatlichen Bauamt Aschaffenburg bis zum Frühjahr 2010 erstellt werden.

  1. Abgeordneter
    Franz
    Schindler
    (SPD)

Bezugnehmend auf die Schriftliche Anfrage und Beantwortung vom 12. Mai 2004 zur Problematik der Herbeiführung sog. künstlicher Staus auf Bundesautobahnen (Drs. 15/762) frage ich die Staatsregierung, ob es zutrifft, dass der Freistaat wegen der einem Unbeteiligten bei dem von der Polizei am 5. November 2003 auf der Autobahn A 3 bei Geiselwind herbeigeführten künstlichen Stau entstandenen Schäden gesamtschuldnerisch dem Grunde nach zum Schadensersatz verurteilt worden ist und falls ja, welche Erwägungen und welche Konsequenzen sie hieraus bezüglich der Befugnis zur Anordnung und Durchführung entsprechender Maßnahmen zieht?


Antwort des Staatsministeriums des Innern

Mit Beschluss vom 23. Mai 2006 (Az. 5 U 289/05) hat das OLG Bamberg u.a. eine gesamtschuldnerische Haftung des Freistaates Bayern zusammen mit der Versicherung des Flüchtenden bestätigt und die Berufung des Freistaates Bayern gegen das Urteil des LG Würzburg vom 28. September 2005 (Az. 22 O 603/04) zurückgewiesen.

In dem vom OLG Bamberg bestätigten Urteil des LG Würzburg wurde festgestellt, dass sich auch beim streitgegenständlichen Einsatz des Polizeifahrzeugs zur Staubildung eine Betriebsgefahr im Sinne des § 7 StVG realisiert habe, so dass ein Fall der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung vorliegt. Eine Amtspflichtverletzung von Bediensteten des Freistaates Bayern wurde seitens der Gerichte nicht festgestellt. Diese Problematik wird erst bei der Entscheidung über die Höhe des Schmerzensgeldes eine Rolle spielen.

Hinsichtlich der sich aus dem Urteil ergebenden Konsequenzen bezüglich der Befugnis zur Anordnung und Durchführung entsprechender polizeilicher Maßnahmen ist darauf hinzuweisen, dass die Verurteilung des Freistaates Bayern zur Leistung von Schadensersatz im vorliegenden Fall nicht mit der Rechtswidrigkeit der Maßnahme nach den Vorschriften des Polizeiaufgabengesetzes gleichgesetzt werden kann.

Nicht erst seit dem Unfall vom 5. November 2003 wird bei der Beurteilung von Einsatzlagen seitens der Polizei sehr kritisch und sorgfältig abgewogen, ob die Drosselung des Verkehrs bis zum Stillstand in Betracht kommt. Die Situation am Ende eines sich bildenden Staus ist zwar regelmäßig gefährlich, sie führt jedoch nicht immer und nicht zwangsläufig zu einer (absehbaren) erheblichen Gefährdung unbeteiligter Personen. Hierzu muss auch angemerkt werden, dass bei einem künstlichen Stau die Verlangsamung und Verdichtung des Verkehrs unter Beachtung der Verkehrsverhältnisse, der Witterungsverhältnisse und ähnlicher Umstände kontrolliert erfolgen kann. Ein künstlicher Stau kann daher (bei strikter Beachtung der Verhältnismäßigkeit) in bestimmten Konstellationen durchaus ein legitimes und erforderliches Mittel polizeilicher Tätigkeit sein (vgl. auch LG Bückeburg v. 5. Januar 2005, Qs 77/04). Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt grundsätzlich nur auf Weisung des örtlichen Einsatzleiters unter Beachtung der o.a. Voraussetzungen.

Das Staatsministerium des Innern hat zurückliegend bereits mehrmals in Besprechungen auf Führungs- und Fachebene mit den Polizeipräsidien die Thematik erörtert und rechtliche Hinweise zur Verfügung gestellt. Zuletzt wurde die Thematik im Juli 2008 im Rahmen einer Besprechung mit den Polizeipräsidenten mit der Zielrichtung der Sensibilisierung der Beamten im Rahmen der Aus- und Fortbildung thematisiert.

Die Polizeipräsidien haben ihrerseits die Thematik „künstlicher Stau“ in ihre Handlungskonzeptionen aufgenommen.

  1. Abgeordnete
    Susanna
    Tausendfreund
    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, wie lange die Vorlaufzeit bei den Dienstplanungen der Bayerischen Polizei in geschlossenen Einheiten ist, auf die sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Dienst- bzw. Freizeitplanung einstellen können, und wie häufig und unter welchen Umständen die Dienstplanungen für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jahren 2008 und 2009 kurzfristig geändert wurden?


Antwort des Staatsministeriums des Innern

Die Bayerische Polizei verfügt zur Bewältigung von Einsatzanlässen im Rahmen des täglichen Dienstes, aber auch aus besonderem Anlass, über geschlossene Einheiten sowohl beim Polizeieinzeldienst (sog. Einsatzzüge), als auch bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei. Die Dienstplanung für die geschlossenen Einheiten des polizeilichen Einzeldienstes obliegt grundsätzlich den jeweils zuständigen Polizeipräsidien für den eigenen Dienstbereich. Die Einsatzeinheiten der Bayerischen Bereitschaftspolizei haben die Aufgabe, den polizeilichen Einzeldienst zu unterstützen, wenn eigene Kräfte nicht oder nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen oder aber wenn die Einsatzdurchführung spezielle Fähigkeiten und Einsatzmittel erfordert. Hinzu kommt die Unterstützung der Polizeien anderer Bundesländer, wenn diese beim Staatsministerium des Innern zur Bewältigung von besonderen Einsatzanlässen um Unterstützung ersuchen.

Für die Kräfte der Bayerischen Bereitschaftspolizei wird eine vorläufige Dienstplanung für einen Zeitraum von etwa vier Wochen erstellt. Die endgültige Planung erfolgt für einen Zeitraum von zwei Wochen und wird den Einheiten mit einer Vorlaufzeit von mindestens einer Woche übermittelt.

In Einzelfällen sind Abweichungen von der bestehenden Planung unumgänglich. Gründe dafür können beispielsweise sein:

– kurzfristiger Kräftebedarf aufgrund neuer Lageerkenntnisse,

– eine Verschärfung der Sicherheitslage (z.B. Terrordrohung Oktoberfest),

– zu bewältigende Sofortlagen (z.B. Vermisstensuche, Bombenfund, Amoklagen, Unglücksfälle und Katastrophen).

Um dennoch eine größtmögliche Planungssicherheit zu gewährleisten, werden – soweit möglich – zunächst schon im Dienst befindliche Kräfte umdisponiert. Geplante längere Freizeitphasen werden nur im Ausnahmefall und bei unabwendbarem Kräftebedarf unterbrochen.

Konkrete Aussagen über die Häufigkeit kurzfristiger Änderungen in den letzten beiden Jahren sind nicht möglich, weil keine statistische Erfassung über Anzahl und Vorlaufzeiten von Änderungen erfolgt. Dies wäre nur mit einem erheblichen zeitlichen und personellen Aufwand möglich.

Abschließend ist festzustellen, dass die Zielvorgabe für alle Beamten in den geschlossenen Einheiten besteht, alle vier Wochen mindestens ein freies Wochenende zu erhalten. Allerdings ist aufgrund aktueller Lageentwicklungen die Einhaltung dieses Ziels nicht immer möglich.



Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

  1. Abgeordnete
    Susann
    Biedefeld
    (SPD)

An welchen bayerischen Schulen unterrichten Personen welcher Herkunft und mit welcher Qualifikation islamische Religionslehre?


Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Zum konkreten Lehrereinsatz im Modellversuch „Islamischer Unterricht“ im Schuljahr 2009/2010 hat das Ministerium am 15. Oktober 2009 eine Umfrage in Auftrag gegeben. Für die Rückmeldung gilt der Termin 1. November 2009.

Derzeit kann nur Folgendes gesagt werden:

Im Islamischen Unterricht sind zum größten Teil türkische Lehrkräfte, aber daneben auch Lehrkräfte aus anderen muslimischen Ländern wie Marokko oder Tunesien eingesetzt, die über eine bis zu fünfjährige Lehr-erfahrung im Fach „Islamische Unterweisung in deutscher Sprache/ ISUD“ und gute deutschen Sprachkenntnisse verfügen. Sie nehmen seit Juli 2009 an einem mehrstufigen Fortbildungslehrgang der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen in Kooperation mit der Universität Erlangen-Nürnberg (Prof. H. Behr) teil, der darauf abzielt, religionspädagogische Themen des „Erlanger“ Lehrplans zu vermitteln. Es unterrichten derzeit mindestens 44 Islamlehrkräfte an schätzungsweise 70 bis 80 bayerischen Grund- und Hauptschulen in allen Bezirken; allein in München sind es 25 Grund- und Hauptschulen. Darüber hinaus sind die Islamlehrkräfte an fünf Realschulen und einem Gymnasium eingesetzt.

  1. Abgeordnete
    Christine
    Stahl
    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welchen Hintergrund hat die erst vier Wochen nach Beginn des laufenden Schuljahres vom Ministerialbeauftragten des Kultusministeriums bekannt gegebene Regelung, dass externe Aktivitäten, wie z.B. Trainingsstunden für Leistungssport, nicht mehr wie bisher als freiwillig einzubringende Stunden im Rahmen des Wahlunterrichts im achtjährigen Gymnasium (G 8) anerkannt werden, auf welcher Rechtsgrundlage fußt dies und ist diese Regelung endgültig?


Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Die Grundlage für Unterricht und Erziehung in den Schulen bildet gemäß Art. 45 Abs. 1 S. 1 BayEUG neben den Lehrplänen und sonstigen Richtlinien die Stundentafel, in der Art und Umfang des Unterrichtsangebots einer Schulart festgelegt ist. Die Stundentafel des Gymnasiums weist 14 Intensivierungsstunden aus, von denen zehn über die Jahrgangsstufen 5 bis 10 belegt werden müssen. Es handelt sich bei den Intensivierungsstunden also um verpflichtende Unterrichtsstunden, die von den Schülerinnen und Schülern in der Schule abgeleistet werden müssen, weil sie nur auf diese Weise die Belegung der von der Kultusministerkonferenz (KMK) geforderten Mindestwochenstundenzahl für die bundesweite Anerkennung des Abiturs erreichen.

Nach diesen Vorgaben kann die Unterrichtsverpflichtung der Schülerinnen und Schüler – jetzt nicht anders als früher – nicht durch die Teilnahme an außerschulischen Veranstaltungen ersetzt, sondern nur durch den Besuch von schulisch organisiertem Unterricht erfüllt werden. Dieser Grundsatz gilt und galt auch bisher schon gleichermaßen für die Intensivierungsstunden. Insofern stellt der in der Anfrage genannte Hinweis des Ministerialbeauftragten keine rechtliche Änderung dar, sondern er bekräftigt lediglich die geltenden Bestimmungen.

  1. Abgeordnete
    Simone
    Tolle
    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Hauptschulen in Unterfranken haben bis zu 300 Schülerinnen und Schüler, welche über 300 Schülerinnen und Schüler (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten sortieren – falls neue Daten noch nicht vorliegen, bitte die Daten aus dem vergangenen Schuljahr verwenden)?


Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Die Hauptschulen in Unterfranken mit bis zu 300 Schülern ergeben sich aus Anlage 1, die Hauptschulen mit über 300 Schülern sind in Anlage 2 enthalten. Die Daten beziehen sich jeweils auf den Stand 1. Oktober 2008.

Das Staatsministerium weist darauf hin, dass für die Einrichtung von Schulverbünden keine verbindlichen Mindestschülerzahlen vorgegeben werden. Die Verbünde werden gerade deshalb angestrebt, um möglichst viele kleine Standorte erhalten zu können.

Anlage 1: Hauptschulen mit einer Schülerzahl mit bis zu 300 Schülern

Aschaffenburg/Stadt

Hefner-Alteneck-Volksschule Aschaffenburg

Dalberg-Volksschule Aschaffenburg

Pestalozzi-Volksschule Aschaffenburg Mozart-Volksschule Aschaffenburg-Obernau



Schweinfurt/Stadt

Auen-Volksschule Schweinfurt



Würzburg/Stadt

Volksschule Würzburg-Zellerau

Mönchberg-Volksschule Würzburg

Pestalozzi-Volksschule Würzburg

Goethe-Volksschule Würzburg

Aschaffenburg/Land

Volksschule Glattbach

Volksschule Goldbach

Volksschule Haibach

Volksschule Elsavatal-Heimbuchenthal

Volksschule Karlstein a.Main

Volksschule Kleinostheim

Volksschule Laufach

Ascapha-Volksschule Mainaschaff

Ivo-Zeiger-Volksschule Mömbris

Volksschule Stockstadt a. Main

Volksschule Waldaschaff



Bad Kissingen

Volksschule Bad Bocklet

Volksschule Bad Brückenau

Volksschule Burkardroth

Johannes-Petri-Volksschule Elfershausen-Langendorf

Einhard-Volksschule Euerdorf

Volksschule Maßbach

Freiherr-von-Lutz-Volksschule Münnerstadt

Schlossberg-Volksschule Nüdlingen

Volksschule Thulbatal Oberthulba

Volksschule Oerlenbach

Volksschule Schondratal in Schondra

Volksschule Wildflecken

Rhön-Grabfeld

Kreuzberg-Volksschule Bischofsheim a.d. Rhön

Volksschule Fladungen

Edmund-Grom-Volksschule Hohenroth

Volksschule Mellrichstadt

Volksschule Ostheim v.d. Rhön



Haßberge

Volksschule Ebelsbach

Volksschule Ebern

Volksschule Hofheim i. UFr.

Volksschule Knetzgau

Volksschule Maroldsweisach

Johann-Peter-Wagner-Volksschule Theres

Volksschule Zeil a. Main/Sand a. Main Verbandsschule



Kitzingen

Volksschule Buchbrunn

Rudolf-v.-Scherenberg Volksschule Dettelbach

Drei-Franken-Volksschule Burghaslach/Geiselwind

Dr.-K.H.-Spielmann-Volksschule Iphofen

Volksschule Kitzingen-Siedlung

D.-Paul-Eber-Volksschule Kitzingen

Volksschule Marktbreit

Volksschule Prichsenstadt

Volksschule Volkach



Miltenberg

Parzival-Volksschule Amorbach

Volksschule Bürgstadt

Barbarossa-Volksschule Erlenbach a. Main

Valentin-Pfeifer-Volksschule Eschau

Volksschule Faulbach

Volksschule Großheubach

Kardinal-Döpfner-Volksschule Großwallstadt/Niedernberg

Volksschule Kleinheubach

Josef-Anton-Rohe-Volksschule Kleinwallstadt

Dr.-Konrad-Wiegand-Volksschule Klingenberg a. Main

Volksschule Leidersbach

Volksschule Miltenberg

Johannes-Obernburger-Volksschule Obernburg a. Main

Herigoyen-Volksschule Sulzbach

Volksschule Wörth a. Main



Main-Spessart

Max-Balles-Volksschule Arnstein

Volksschule Bischbrunn

Sinngrund-Volksschule Burgsinn

Volksschule Eußenheim

Volksschule Frammersbach

Volksschule Kreuzwertheim

Volksschule Zellingen



Schweinfurt/Land

Volksschule Dittelbrunn „Am Sonnenteller“

Johannes-Cuspinian-Volksschule Kolitzheim

Hugo-von-Trimberg-Volksschule Niederwerrn

Volksschule Oberes Werntal Poppenhausen

Maintalblick-Volksschule Schonungen

Volksschule Schwanfeld

Volksschule Sennfeld

Friedrich-Rückert-Volksschule Stadtlauringen

Volksschule Schweinfurter Rhön in Uchtelhausen

Balthasar-Neumann-Volksschule Werneck

Würzburg/Land

Volksschule Kürnachtal in Estenfeld

Volksschule Gaukönigshofen

Volksschule Gerbrunn

Volksschule Helmstadt

Volksschule Höchberg

Volksschule Kleinrinderfeld

Volksschule Margetshöchheim

Maximilian-Kolbe-Volksschule Rimpar

Volksschule Röttingen

Pleichachschule Unterpleichfeld

Volksschule Veitshöchheim

Volksschule Waldbüttelbrunn

Anlage 2: Hauptschulen mit einer Schülerzahl von mehr als 300 Schülern

Aschaffenburg/Stadt

Brentano-Volksschule Aschaffenburg

Schönberg-Volksschule Aschaffenburg

Schweinfurt/Stadt

Albert-Schweitzer-Volksschule Schweinfurt

Frieden-Volksschule Schweinfurt

Würzburg/Stadt

Volksschule Würzburg-Heuchelhof

Gustav-Walle-Volksschule Würzburg

Aschaffenburg/Land

Karl-Amberg-Volksschule Alzenau i. UFr.

Volksschule Großostheim

Volksschule Hösbach

Volksschule Schöllkrippen

Bad Kissingen

Anton-Kliegl-Volksschule Bad Kissingen

Volksschule Hammelburg

Rhön-Grabfeld

Volksschule Bad Königshofen i. Grabfeld

Volksschule Bad Neustadt a.d. Saale

Haßberge

Georg-Göpfert-Volksschule Eltmann

Albrecht-Dürer-Volksschule Haßfurt

Kitzingen

Nikolaus-Fey-Volksschule Wiesentheid



Miltenberg

Georg-Keimel-Volksschule Elsenfeld



Main-Spessart

Volksschule Gemünden a. Main

Konrad-von-Querfurt-Volksschule Karlstadt

Gustav-Woehrnitz-Volksschule Lohr a. Main

Volksschule Marktheidenfeld

Schweinfurt/Land

Volksschule Holderhecke Bergrheinfeld

Volksschule Gerolzhofen

Volksschule Gochsheim



Würzburg/Land

Volksschule Ochsenfurt



  1. Abgeordnete
    Johanna
    Werner-Muggendorfer
    (SPD)

Gibt es Planungen der Staatsregierung und wie sehen sie aus, für die Absolventinnen und Absolventen der Gymnasien nach bestandener 12. Klasse bei G 9 und Klasse 11 bei G 8 den Abschluss als Fachabitur zu werten?


Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Die Staatsregierung plant nicht, Schülerinnen und Schülern nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 12 im neunjährigen Gymnasium bzw. der Jahrgangsstufe 11 im achtjährigen Gymnasium den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu bescheinigen.



Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

  1. Abgeordneter
    Harald
    Güller
    (SPD)

Nachdem Ministerpräsident Horst Seehofer in einem Schreiben an den Augsburger Oberbürgermeister Kurt Gribl vom 24. September 2009 Stellung zur Umsetzung eines Regio-Schienen-Taktes Augsburg bezieht und erklärt, dass er für eine Finanzierung von Schieneninfrastrukturmaßnahmen aus Mitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (früher sogenannte Sammelvereinbarung 05) keinen Spielraum sieht, da unter anderem die Landesquote auf mehrere Jahre hinaus vollständig ausgefüllt sei, vor allem mit Vorhaben in Schwaben, frage ich die Staatsregierung, welche konkreten Maßnahmen mit welcher tatsächlichen einzelnen Planungssumme aus Mitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (§ 8 Abs. 2 Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes – BSWAG) für den Zeitraum 2009 bis 2013 sind in Bayern und insbesondere in Schwaben angemeldet und belegen die Behauptung des Ministerpräsidenten?


Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Für Neu- und Ausbaumaßnahmen an bayerischen Nahverkehrsstrecken stellt der Bund der Bahn Mittel in Höhe von insgesamt rund 120 Mio. Euro für die Jahre 2009 bis 2013 zur Verfügung, also etwa 24 Mio. Euro pro Jahr.

Das Budget ist in diesem Zeitraum für laufende oder fest disponierte Vorhaben verplant. In Abstimmung mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen werden die Mittel unter anderem für den Bau des Bahnsteigs F im Augsburger Hauptbahnhof nebst einiger Zusammenhangsmaßnahmen, den Ausbau der Strecke München – Memmingen – Lindau (anteilig) und das Projekt NeigeTechnik Allgäu eingesetzt.

Die entsprechende von der DB geführte Projektliste mit den genaueren Kostenschätzungen ist nicht öffentlich. Es trifft jedoch zu, dass über die Hälfte der Mittel aus der aktuellen Liste auf Vorhaben aus Schwaben entfallen.



  1. Abgeordneter
    Eike
    Hallitzky
    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nachdem die Bayernhafen GmbH & Co. KG und damit auch die Hafen Nürnberg-Roth GmbH (HNR) aus dem kaufmännisch eingerichteten Staatsbetrieb Landeshafenverwaltung (LHV) hervorgegangen sind und die HNR selbst seit 2006 in Höhe von 25 Prozent Anteile an der privaten Betreibergesellschaft TriCon GmbH für die im Eigentum der HNR stehende trimodalen KV1-Anlagen im Hafen Nürnberg hält, frage ich die Staatsregierung, ob die TriCon GmbH die gleichen Leistungsentgelte für die Nutzung der Hafeninfrastruktur entrichtet wie es bei der Nutzung durch Dritte der Fall ist, ob die öffentliche Infrastruktur des Nürnberger Hafens neutral und diskriminierungsfrei Dritten zur Verfügung gestellt wird und wie die Staatsregierung den neutralen und diskriminierungsfreien Zugriff Dritter gewährleistet?

1 Kombinierter Verkehr

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Die Hafen Nürnberg-Roth GmbH (HNR) hat mit Fördermittelzuschuss aus der Richtlinie Kombinierter Verkehr des Bundes ein Terminal für den Kombinierten Verkehr errichtet. Entsprechend der Förderrichtlinie wurde dann der Betrieb des Terminals europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibung hat dann ein Konsortium bestehend aus den heutigen TriCon-Gesellschaftern gewonnen. Die Vergabe an dieses Konsortium erfolgte mit Zustimmung des Eisenbahnbundesamtes als Fördergeber. Eine wesentliche Verpflichtung aus dem Pacht- und Betreibervertrag ist, dass die TriCon das Terminal, das gemäß Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) auch als öffentliche Eisenbahninfrastruktur gilt, diskriminierungsfrei betreibt. Die Umschlagsätze müssen mit dem Eisenbahnbundesamt abgestimmt werden und werden auch regelmäßig durch die Bundesnetzagentur geprüft.

Die TriCon selbst nimmt keine Infrastruktur der HNR in Anspruch. Deshalb fallen auch keine Leistungsentgelte an. Die Inanspruchnahme der Infrastruktur der HNR erfolgt durch die entsprechenden Eisenbahnverkehrsunternehmen, die die Verkehre abwickeln. Nachdem die Infrastruktur der HNR kraft Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) öffentliche Infrastruktur darstellt, erfolgt diese Nutzung auf der Basis von allgemein gültigen Nutzungsbedingungen und Entgelten, die von der Bundesnetzagentur genehmigt werden müssen. Sowohl die bestehenden gesetzlichen Regelungen des AEG, die Genehmigungspflicht und Überwachung durch die Bundesnetzagentur als auch die vertraglichen Regelungen mit der TriCon bieten ausreichend Gewähr dafür, dass die Infrastruktur sowohl im Terminal als auch im gesamten übrigen Hafengebiet diskriminierungsfrei zur Verfügung steht.

  1. Abgeordnete
    Tanja
    Schweiger
    (FW)

Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, vor dem Hintergrund der geplanten Elektrifizierung darauf hinzuwirken, die Strecke München-Regensburg wieder in eine Fernverbindung einzubetten, wie das früher auch der Fall war, und wie kann darauf hingewirkt werden, diese über Hof hinaus fortzuführen, um den ostbayerischen Raum besser an die Landeshauptstadt anzubinden?


Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Die Zuständigkeit für das Angebot im Schienenpersonenfernverkehr liegt gemäß der grundgesetzlichen Regelungen beim Bund (Art. 87e GG). Die entsprechende Angebotsplanung führt die DB Fernverkehr AG durch, die ausschließlich nach betriebswirtschaftlichen Erwägungen entscheidet. Der Freistaat hat daher keinen


direkten Einfluss auf das Fernverkehrsangebot. Er versucht jedoch auf zwei Wegen, ein besseres Angebot im Schienenpersonenfernverkehr zu erreichen:

1.) In regelmäßigen Gesprächen mit der DB Fernverkehr AG verdeutlicht der Freistaat seine Forderungen nach Angebotsverbesserungen. Aus hiesiger Sicht sollte auch auf der Relation München – Hof (Dresden) wieder Fernverkehr angeboten werden.

2.) Der Freistaat versucht, den Bund auf gesetzlichem Weg zu einer aktiveren Rolle bei der Gestaltung des Fernverkehrsangebotes zu verpflichten, um auch Aspekten der Daseinsvorsorge Rechnung zu tragen. Ein vom Bundesrat bereits beschlossener Gesetzentwurf, der unter anderem ein Mindestangebot für Oberzentren vorsah, wurde leider in der abgelaufenen Legislaturperiode vom Bundestag nicht aufgegriffen. Der Freistaat wird sich jedoch weiterhin für eine entsprechende Regelung einsetzen. Erster Schritt müsste eine sorgfältige Begutachtung des Status quo durch den Bund und eine Bedarfsabschätzung sein.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

  1. Abgeordneter
    Ludwig
    Hartmann
    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wo lagert das bei der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen abgetrennte Uran aus den bayerischen Atomkraftwerken und kann die Staatsregierung definitiv ausschließen, dass Teilmengen davon nach Russland zur Herstellung neuer Brennelemente geliefert wurden und Abfälle aus dieser Brennelementherstellung in Russland unsachgemäß lagern?


Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Gemäß Atomgesetz haben die Energieversorgungsunternehmen den sicheren Verbleib des aus der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen gewonnenen Urans nachzuweisen. Dies geschieht jährlich in Form sogenannter Entsorgungsvorsorgenachweise, die in Bayern dem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit als Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird regelmäßig über diese Nachweise vom Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit unterrichtet.

Aus diesen Nachweisen geht hervor, dass wiederaufgearbeitetes Uran in Lagern der Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und Großbritannien aufgrund von bestehenden Verträgen zwischengelagert bzw. an diese als Wertstoff übertragen wurde.

Während die radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und Großbritannien in Form von Glaskokillen nach Deutschland zurückgehen, wird teilweise das wiederaufgearbeitete Uran als Wertstoff nach Russland geliefert. Der weitere Umgang mit diesem Wertstoff in Russland liegt nicht im Geltungsbereich des deutschen Atomgesetzes. Weitere Einzelheiten sind deshalb nicht bekannt. Im Übrigen ist für die auswärtigen Beziehungen auf dem Gebiet der Kernenergie der Bund zuständig.



  1. Abgeordneter
    Theresa
    Schopper
    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, ob es auch in Bayern Pläne gibt, Vertreterinnen und Vertreter von Regierung und nachgeordneten Behörden gegen das Virus H1N1 mit einem anderen Impfstoff als die Bevölkerung (Impfstoff der Firma Baxter ohne Adjuvans) zu impfen, ob die von der Staatsregierung gegebene Impfempfehlung für Schwangere aufrecht erhalten werden soll und wurde mit der Pharma-Industrie vereinbart, ob die übrig gebliebenen Impfstoffe in jedem Fall komplett abgenommen und bezahlt werden sollen?


Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Für die Bevölkerung in Bayern steht der Impfstoff Pandemrix der Firma GlaxoSmithKline (mit Adjuvanz) zur Verfügung. Mit diesem Impfstoff werden auch die Vertreterinnen und Vertreter von Regierung und Behörden geimpft.

Die Impfempfehlung wurde von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) ausgesprochen. Die Entscheidung über eine Impfung in der Schwangerschaft bedarf einer individuellen Beratung durch den behandelnden Arzt. Die Ständige Impfkommission empfiehlt vorzugsweise für Schwangere Impfstoff ohne Verstärkersubstanz zu verwenden. Die Stellungnahme der Bundesoberbehörden hierzu bleibt abzuwarten.

Die Länder haben 50 Mio. Impfdosen (Anteil Bayerns 7,56 Mio.) bei GlaxoSmithKline bestellt und müssen diese komplett abnehmen und bezahlen.



  1. Abgeordnete
    Christa
    Steiger
    (SPD)

In Ergänzung zu meiner Anfrage zum Plenum vom 6. Oktober 2009, die Ungleichbehandlung der privaten Pflegedienste in der Vergütung (SGB V und SGB XI) betreffend, frage ich die Staatsregierung, wie hat sich die Trägerstruktur in der ambulanten Pflege im Verhältnis freie Wohlfahrtspflege zu privaten Pflegediensten in den letzten zwei Jahren verändert und wie hoch ist der Prozentanteil der privaten Pflegedienste, die ihre Fachkräfte nach Tarif entlohnen?


Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wird zur ergänzenden Anfrage Folgendes mitgeteilt:

Zahlen zur Veränderung der Trägerstruktur in der ambulanten Pflege im Verhältnis freie Wohlfahrtspflege zu privaten Pflegediensten aus den letzten zwei Jahren liegen den beiden Staatsministerien nicht vor, da die Pflegestatistik für 2009 noch nicht veröffentlicht ist. Mit Blick auf die Pflegestatistik Bayern aus dem Jahr 2007 stellt sich die Entwicklung der Anteile privater/freigemeinnütziger Träger ambulanter Pflegedienste wie folgt dar:

Quelle: Pflegestatistik 2003/2005/2007

Pflegedienste insgesamt Privat freigemeinnützig öffentlich

2003 1583 723 848 12

2005 1710 860 830 20

2007 1778 936 820 22

Zahlen zur Tarifgebundenheit privater Träger liegen nicht vor.


  1. Abgeordneter
    Ludwig
    Wörner
    (SPD)

Trifft es zu, dass anlässlich des Besuchs einer europäischen Kommission Defizite im Nationalpark Berchtesgaden festgestellt wurden und wenn ja, um welche handelt es sich und wie sollen diese behoben werden?


Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Dem Nationalpark Berchtesgaden wurde 1990 erstmals durch den Europarat das Europadiplom der Kategorie A verliehen. Diese Auszeichnung erhält ein Gebiet jeweils für 5 Jahre. Sie ist mit Empfehlungen verbunden, deren Einhaltung Voraussetzung für eine Verlängerung ist. Nunmehr steht eine Verlängerung des Europadiploms aus dem Jahre 2005 an. Um die Rahmenbedingungen für eine Erneuerung zu evaluieren hat Herr Pierre Galland (Schweiz) als externer Experte im Auftrag des Europarates in der Zeit vom 31. August bis 3. September 2009 den Nationalpark Berchtesgaden besucht. Eine Empfehlung der Evaluierung aus 2005 war, dass speziell im Bereich der Umweltbildung dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden sollen. Zusätzlich zu dem vorhandenen Personal im Bereich der Umweltbildung verfügt der Nationalpark nunmehr seit drei Jahren über eine pädagogische Fachkraft in fester Anstellung. Ziel ist auch künftig eine Personalstärkung im Rahmen der vorhandenen finanziellen Möglichkeiten.

Das Ergebnis der neuen Evaluierung dürfte im Laufe des kommenden Jahres bekannt werden.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

  1. Abgeordnete
    Diana
    Stachowitz
    (SPD)

Trifft es zu, dass die Staatsregierung auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) einen Beschluss herbeiführen will, dass im Rahmen der Zukunft der Eingliederungshilfe alle Kinder, die jetzt unter den § 35a SGB VIII fallen, in den Geltungsbereich des SGB XII fallen sollen und mit welcher Begründung will dies die Staatsregierung?


Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Es trifft nicht zu, dass die Staatsregierung auf der diesjährigen ASMK einen entsprechenden Beschluss herbeiführen will. Sie hat für die ASMK keinen derartigen Antrag gestellt und beabsichtigt auch nicht, dies zu tun.





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