Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom



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Zahl: 004-3-7/2003 Serfaus, 2003-10-08


K U N D M A C H U N G



Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom


7.Oktober 2003.
Anwesend: Bgm. Georg Mangott, Viz.Bgm. Mag. Paul Greiter, Johann

Waldner, Martin Kirschner, Christian Hochenegger, Helmut

Dollnig, Franz Erhart, Rudolf Hammerle, Hansjörg Zerzer,

Karlheinz Luggen, Rupert Geiger, Purtscher Lorenz;



Entschuldigt: Dr. Franz Tschiderer, Albin Oberacher, Mag. Georg Geiger,

Franz Patscheider;



ZU 1.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Änderung des Wegverlaufes auf


Komperdell (Gp. 2369) auf Grund der erfolgten Neutrassierung und vorliegenden Vermessungsurkunde vom Vermessungsbüro Obex-Pfeifer-Haas vom 20.3.2003, GZl. 3739/01, zuzustimmen.

Gemeinderat Franz Erhart war bei diesem Tagesordnungspunkt noch nicht

anwesend.
ZU 2.
Auf Grund des Ansuchens von Frau Annemarie Geiger, Madatschen Nr. 1, vom 3.6.2003 beschließt der Gemeinderat einstimmig, die jährlichen Stromkosten

für die Straßenbeleuchtung nach Madatschen ab Dezember 2003 zur Gänze zu

übernehmen.

Gemeinderat Rupert Geiger hat an der Beratung und Abstimmung wegen Befangenheit nicht teilgenommen.



ZU 3.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Beschluss des Ausschusses der

Agrargemeinschaft Serfaus vom 9.9.2003, betreffend die Übereignung von Grund im Ausmaß von 225 m² - im Bereich der neuen Kälberhütte auf Komperdell – zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Die Vermessung und

Vertragserstellung kann in Auftrag gegeben werden.
ZU 4.

Bürgermeister Georg Mangott berichtet dem Gemeinderat über das Ergebnis


der gemeinsamen Besprechung zwischen Vertretern von GV-Logistik, Mag.

Siegmund Geiger von der Bezirkshauptmannschaft Landeck, dem Gemeindevorstand und dem Rechtsberater der Gemeinde RA Dr. Söllner betreffend die geplanten Maßnahmen zur Reduzierung des Lieferantenverkehrs im Dorf.

Auf Grund dieser Besprechung und einer intensiven Diskussion beschließt der

Gemeinderat einstimmig folgendes:


Die Belieferung von allen Betrieben durch GV-Logistik kann kommende

Wintersaison aus formalrechtlichen Gründen (keine EU-weite Ausschreibung)

noch nicht erfolgen. Als nächster Schritt soll seitens der Gemeinde Serfaus über deren Rechtsvertreter geprüft werden, inwieweit eine EU komforme

Ausschreibung betreffend die Zulieferung von Waren nach Serfaus rechtlich standhält. Der Gemeinderat wird sich dann nach Erhalt der entsprechenden Informationen und unter Beiziehung ihres rechtskundigen Vertreters über die weitere Vorgangsweise befassen.


Um jedoch bereits in der kommenden Wintersaison eine Verbesserung

(Entflechtung des Lieferantenverkehrs) zu erwirken, soll eine entsprechende

Verordnungsänderung für die Lieferanten betreffend die Lieferzeiten angestrebt werden.
Die Änderungen könnten dahingehend aussehen:


  • Lebensmittel und Frischdienst jeweils Dienstag und Freitag von 8.00 Uhr

bis 12.00 Uhr

  • Getränkelieferanten jeweils Dienstag und Freitag von 10.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. nur am Mittwoch zu einer gewissen Zeit.

  • Zeitliche Einschränkung des Hausverkaufes (10.30 Uhr bis 15.00 Uhr)

  • Abendbelieferung der Seilbahn und Lebensmittelgeschäfte

  • Die Fa. GV-Logistik führt den Probebetrieb fort und darf jeden Tag

(außer Samstag) den Ort beliefern – so wie bisher.

  • Die jeweiligen LKW-Gruppen sollen entsprechend mit Aufkleber

gekennzeichnet werden (z.B. GELB – ROT).

Vorstehende Punkte und noch weitere dienen als Diskussionsgrundlage und werden noch hinsichtlich der Umsetzbarkeit geprüft. Auch sollen noch Detailfragen mit Mag. Geiger - BH Landeck - bezüglich einer allfälligen Verordnungsänderung abgeklärt werden.

Auch die angestrebten Sofortmaßnahmen setzen voraus, dass die Betriebe

in Serfaus an einer Reduzierung des Lieferantenverkehrs interessiert sind

und hinter den Maßnahmen stehen.


ZU 5.

Der Gemeinderat hat über die vorliegende Vereinbarung (welche zwischen dem


Verein Umweltwerkstatt Landeck für den Bezirk Landeck und der Firma Umweltwerkstatt Consulting – Promotion – Trading GmbH. abgeschlossen werden soll sowie über die vorgelegten Liefer- und Abnahmeverträge) intensiv

beraten und einstimmig wie folgt beschlossen:




  1. Die Gemeinde Serfaus schließt keine Vereinbarung zwischen dem Verein

Umweltwerkstatt für den Bezirk Landeck und der Fa. Umweltwerkstatt

Consulting-Promotion-Trading-GmbH. ab.




  1. Die Liefer- und Abnahmeverträge für Altpapier, Haushaltsschrott, Altholz und Sperrmüll werden nicht mit der Fa. Umweltwerkstatt Consulting-

Promotion-Trading-GmbH. abgeschlossen.

Den Auftrag erhält, auf Grund der wesentlich günstigeren Angebote, die

Fa. Eisen Eigl in 6430 Ötztal Bahnhof. Die Abnahmevereinbarungen

gelten ab Unterzeichnungsdatum 5 Jahre.


ZU 6.
Auf Grund des Ansuchens von Westreicher Siegfried, wohnhaft in 6534 Serfaus, Mühlbachweg Nr. 24, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 7.10.2003 einstimmig beschlossen, den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß § 69 in Verbindung mit § 65 TROG 2001 ab 9.10.2003 durch vier Wochen hindurch im Gemeindeamt Serfaus während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Im Entwurf ist folgende Umwidmung vorgesehen:
Umwidmung der im Änderungsplan ersichtlichen Teilflächen der Gp. 216 von derzeit Freiland bzw. Sonderfläche Schipiste in „Landwirtschaftliches Mischgebiet“ gemäß § 40 Abs. 5, TROG 2001.
Personen die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger,

die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das

Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Gleichzeitig wird mit der Auflage die Änderung beschlossen. Sollte während

der gesetzlichen Frist keine Stellungnahme zum Entwurf eingehen so tritt dieser Beschluss in Kraft.


Begründung: Eine positive raumplanerische Stellungnahme des Büro

PRO ALP, Pettneu am Arlberg, vom 29.9.2003 zur

beabsichtigten Umwidmung liegt vor. Dem Inhalt der

Stellungnahme wird seitens des Gemeinderates vollinhaltlich

zugestimmt. Die angesuchte Widmungsänderung liegt innerhalb

der festgelegten maximalen Siedlungsgrenze des rechtskräftigen

örtlichen Raumordnungskonzeptes und steht auch den sonstigen

raumplanungsfachlichen Kriterien grundsätzlich nicht entgegen.


ZU 7.

Das Ansuchen der Schischule Serfaus vom 1.10.2003 um Mietung der Kälberhütte während der Wintersaison 2003/04 wird einstimmig abgelehnt.

Gemeinderat Hammerle Rudolf hat wegen Befangenheit an der Beratung und


Abstimmung nicht teilgenommen.
ZU 8.

Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich einstimmig dafür aus, dass die


erforderlichen Sanierungsmaßnahmen in der Alpe Komperdell (Milchlager,

Käsereieinrichtung und sonstige Einrichtungen) lt. Angebot der Fa. Bertsch vom

13.10.2003 so rasch als möglich durchgeführt werden sollen, dies deshalb, da die Einrichtungen nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen und in der nächsten Alpperiode ein reibungsloser Ablauf gewährleistet sein muss. Die Alpinteressentschaft hat um die entsprechende Förderung anzusuchen und

Darlehensangebote einzuholen. Die Gemeinde wird dann der Alp-interessentschaft die erforderlichen Zuschüsse gewähren.



Bürgermeister





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