Ausschreibung zur Ausstellung
„Urban-Art…“
Kunstverein Wörth e.V.
z.Hd. Christel Baldes
Richard-Wagnerstr.23
76744 Wörth a.Rh.
Teilnahmebedingungen:
Altersbegrenzung: keine / die Bewerber sollten sich nachweislich mit Urban- Art auseinandergesetzt/ beschäftigt haben
Teilnahmeberechtigt:
Graffiti, Street Art, Sticker Kunst, Urban Knitting, Adbusting, sowie weiter alle Techniken, die im öffentlichen urbanen Raum angewendet und gleichzeitig im Innenraum gezeigt bzw. ausgestellt werden können; keine Fotografie
Urban Art als Kunstbewegung mit Geschichte und Potenzial gerade auch- aber nicht ausschließlich- der jüngeren Generation; gesehen im Kontext der rasanten weltweiten Verbreitung von Information durch Medien und kulturelle Macher selbst. Sie existiert ungeachtet nationaler Grenzen, Hautfarben oder kultureller Unterschiede; sie wächst rasant und bringt ständig neue Techniken in den öffentlichen legalen sowie illegalen Anwendungen hervor.
Die Stadt wird als künstlerisch zu bearbeitende Leinwand be- und genutzt. Der Kunstverein Wörth e.V. möchte dies in einer aktuellen Schau unter Beweis stellen und fordert hiermit Künstler/innen auf, sich unter Beachtung der aufgeführten Richtlinien an der Ausstellungsausschreibung zu beteiligen.
Alle zur Jurierung eingereichten Exponate müssen in den Räumen der Städtischen Galerie Altes Rathaus präsentierfähig sein, d.h. hängefertig im Falle der Einjurierung angeliefert werden.
Bewerbungsende: 25.Februar 2017 (Poststempel)/keine digitalen Bewerbungen
Jury: Fachjury, steht namentlich noch nicht fest
Ausstellungs-Dauer: 02.06.2017 bis 02.07.2017
Ort: Städtische Galerie Altes Rathaus Wörth a. Rhein, Ludwigstr.1
ZUM THEMA „Urban Art“
Künstlerische Ausdrucksformen des urbanen öffentlichen Raumes zeigbar gemacht für das Interieur.
Die Bewerbungsrichtlinien
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Kurze Vita zum Aufzeigen der Beschäftigung mit Urban Art
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Erwartet werden 6-10 (nicht mehr und nicht weniger) aussagekräftige fotografische Abbildungen der auszustellenden Arbeiten auf DIN A 4- Blätter montiert und auf der Vorderseite beschriftet. Bitte auch beschrifteten und frankierten Rückumschlag den Bewerbungsunterlagen beilegen. Ansonsten gehen wir davon aus, dass nach der Jurierung das Material vernichtet werden kann.
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Nur verkäufliche Werke sind zugelassen.
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Bewerbungsbogen mit allen notwendigen Angaben ausfüllen
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Mit Ihrer Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen erklären Sie sich mit der Künstlervereinbarung einverstanden.
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Maximale Kantenlänge für bildnerische Wandarbeiten: 170 cm incl. Rahmen
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Alle Arbeiten müssen bei Anlieferung mit entsprechenden Haken (für Seilsystem als Hängesystem) versehen sein. Sind sie es nicht, werden pro Arbeit 10 € als Aufwandsentschädigung berechnet. Nägel und Schrauben sind zur Hängung aus Denkmalschutzgründen nicht zugelassen.
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Für zugelassene Objekte sind entsprechende Sockel mitzubringen.
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Anlieferung der in die Ausstellung jurierten Arbeiten und Aufbau/ Hängung: Dienstag, der 30.05.2017 zwischen 10:30 und 15:00 Uhr. Die Hängung bzw. das Aufstellen der Objekte erfolgt durch den einzelnen Teilnehmer selbst, an dem ihm zugewiesenen Platz.
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Bewerber, die sich nicht oder fehlerhaft an die Richtlinien halten, werden bei der Jurierung nicht berücksichtigt.
Ansprechpartner bei Unklarheiten: Andreas Hella, stellv. Vorstand, Tel.: 07271-79591
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