Präsident Ing. Penz: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Krismer-Huber
Abg. Dr. Krismer-Huber (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Zum Einen hat es mich jetzt schon sehr gewundert, dass es keinen Ordnungsruf gibt wenn Kommunalpolitikerinnen und –politiker als Flaschen bezeichnet werden. Sowohl vom Rednerpult aus als auch von der Bank aus. Und das eine, Kollege Riedl, also 90 Prozent was du hier von der Stelle jetzt gesagt hast, sehe ich ähnlich, ja? Aber ich denke genauso einen Seitenhieb wie gegen den Kollegen Waldhäusl, das ist mir jetzt egal ob der Waldhäusl heißt oder sonst eine Person ist, genau diese Debatten sollen wir nicht führen.
Wenn die gesetzliche Grundlage in Niederösterreich ganz einfach und klar geregelt ist, als
Klubobmann oder als Klubobfrau, habe ich eine sonstige Einkunft, ja oder nein, bekomme den Bezug Ypsilon … (Abg. Mag. Riedl: Die Frage ist, kann ich es mir richten oder nicht!)
Nein! Das ist relativ einfach: Wenn hier der Herr Klubobmann angibt, dass er keine weiteren Einkünfte hat, bekommt er die 140 Prozent. Das sind, du hast es ausgerechnet, gegenüber jetzt einem Klubobmann, der nur sonst einen Nebenerwerb hat oder eine Einkunft hat, quasi die 100 Prozent. Da geht’s dann nur darum, ob man sich daran hält. Das ist aber ganz was anderes. Und ich unterstell’ das niemanden da im Raum ob er sich daran hält oder nicht.
Ich will ja das nur deshalb sagen, nicht, weil jetzt irgendwie ich mir anmaße, die Richterin zu sein. Aber Kollege Riedl, genau das sind die Feinheiten, die Nuancen, die wir uns selber nicht antun sollten. Ja? Das würde ich dich wirklich bitten. (Beifall bei den Grünen.)
Präsident Ing. Penz: Ich möchte Ihnen nur, Frau Dr. Krismer, sagen, dass einen Ordnungsruf der Präsident erteilt und nicht auf Empfehlung irgend eines Redners. Zum Ersten. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Das würde ich auch hoffen! Nein! Nie im Leben!)
Und zum Zweiten: Es könnte sein, dass Sie wegen Kritisieren des Präsidenten einen Ordnungsruf bekommen. (Beifall bei der ÖVP und SPÖ. – Unruhe bei Abg. Dr. Krismer-Huber.)
Aber der Ordnungsruf muss also auch immer … oder die Wortwahl auch immer in dem Zusammenhang mit der gesamten Wortwahl zu sehen sein. Und ich sehe keinen Anlass, Abgeordneten Riedl für seine Wortmeldung einen Ordnungsruf zu erteilen.
Als nächster Redner ist Herr Klubobmann Waldhäusl zu Wort gemeldet.
Abg. Waldhäusl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen des Landtages!
Ich habe mich eigentlich nur mehr deswegen zu Wort gemeldet, weil ich auch – so wie die Kollegin Krismer-Huber – etwas klarstellen möchte. Ich sage nicht Berichtigung dazu, ich habe diese paar Minuten noch. Es ist ziemlich beschämend, wenn hier jemand unterstellt, ich hätte mir etwas gerichtet.
Die Funktion des Klubobmannes, bin ich angetreten und hätte auch, Kollege Riedl, ich hätte auch genauso meinen Betrieb weiterführen können. Habe aber vorher schon gewusst und habe jetzt die Bestätigung: Wenn man den Klubobmann ernst nimmt … Und ich muss es ehrlich sagen, ich könnte mir keine andere Tätigkeit nebenbei vorstellen – ich würde es nicht schaffen. Ich bin total ausgelastet und könnte keinen weiteren Beruf nebenbei ausüben.
Die Unterstellung, dass man sich aus finanziellen Gründen hier etwas richtet, würde ich an deiner Stelle – und ich habe es noch einmal gesagt – … ist gefährlich zu führen. Denn dann müssten wir uns in dem Haus anschauen, ob sich andere etwas richten, weil sie bezahlte Jobs haben, die sie dann nebenbei auch dann nehmen dürfen und können.
Ich geh mit erhobenem Haupt hier heute hinaus, weil ich weiß, dass ich für eine Funktion einmal ein Gehalt bekomme. Ich habe kein Problem, Kollege Riedl, wenn man sich das jetzt genauer anschaut, wer, wenn du sagst, es sich richtet, wer sich vielleicht etwas anderes gerichtet hat und hier die geringere Position, Funktion, in dem Fall vom Gehalt des Klubobmannes genommen hat, weil er auf der Gehaltsliste von anderen Jobs steht. Ich habe kein Problem mit dir, dass wir das aufzeigen. Wir können es thematisieren.
Nur, eines sage ich dir: Wenn ich es nicht mache, dann mache ich es deswegen nicht, weil ich weiß, dass dieser andere auch dafür etwas leistet. Dann mach ich es aber nicht, deswegen, weil ich Angst davor habe. Denn bei diesem Vergleich kommt nämlich schon eines heraus: Dass die Leute da merken, wer sich was richtet und wer nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Ing. Penz: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Schneeberger.
Abg. Mag. Schneeberger (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren!
Ursprünglich wollten wir dieses Thema nicht ansprechen. Aber ich muss wirklich sagen, ich finde es nicht in Ordnung, wenn beispielsweise gestern in der Pressekonferenz der FPÖ behauptet wird, die Kollegin Rinke verdient mehr als der Herr Landeshauptmann. Das ist schlichtweg falsch! Dass man den Kollegen Schuster denunziert für Tätigkeiten, die er macht: Ich halte das nicht für in Ordnung. Und weil du auch meine Person angesprochen hast, und ich sage das in aller Deutlichkeit und Klarheit: Ich habe nur eine Aufwandsentschädigung neben der Einkunft des Klubobmanns in der Größenordnung von 295 Euro. Und alle anderen Tätigkeiten sind ehrenamtlich, von der Arena Nova bis hin zu Med Austron. Und ich glaube, dass das unsere Aufgabe ist. Das ist in unserer Funktion inbegriffen. Und ich halte nichts davon, ich halte es für saugefährlich, wenn man hier in einer Art der Denunziation in den Raum stellt, was in Wahrheit nicht stimmt! (Beifall bei der ÖVP und Abg. Präs. Rosenmaier.)
Präsident Ing. Penz: Die Rednerliste ist erschöpft. Wird von den Berichterstattern ein Schlusswort gewünscht?
Berichterstatter Abg. Ing. Gratzer (SPÖ): Ich verzichte!
Berichterstatter Abg. Dr. Michalitsch (ÖVP): Ich verzichte!
Präsident Ing. Penz: Beide verzichten. Wir kommen daher zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses, Ltg. 601-1/A-2/20, betrifft Landes- und Gemeindebezügegesetz:) Ich stelle fest, dass für diesen Antrag alle Fraktionen dieses Hauses stimmen und dieser Antrag somit einstimmig angenommen wurde.
(Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses,
Ltg. 602/A-2/21, Bezügegesetz:) Dafür stimmen alle Fraktionen. Der Antrag ist einstimmig angenommen.
(Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses, Ltg. 603/A-2/22, Gemeindebezügegesetz:) Für diesen Antrag stimmen ebenfalls alle Fraktionen dieses Hauses und ist somit einstimmig angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses, Ltg. 615/A-3/29, Bürgermeisterbezugserhöhung. Das ist der Antrag der Abgeordneten Waldhäusl u.a. betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes, Rücknahme der Bürgermeisterbezugserhöhung. Der Antrag lautet: „Der Antrag wird abgelehnt.“ (Nach Abstimmung:) Dafür stimmen die Abgeordneten der SPÖ, der ÖVP und der Grünen. Der Antrag ist somit angenommen.
Somit ist die Tagesordnung dieser heutigen Sitzung erledigt. Die nächste Sitzung ist für den 18. November in Aussicht genommen. Die Einladung und die Tagesordnung werden Sie wie üblich im schriftlichen Wege erhalten. Die Sitzung ist um 20.00 Uhr geschlossen. (Ende der Sitzung um 20.00 Uhr.)