Stadt Reutlingen



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#21445

Stadt Reutlingen
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111. Flächennutzungsplanänderung, Eningen unter Achalm (2.26):
Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in gewerbliche Baufläche, Bereich Gewerbegebiet Arbachtal
- Abschließender Planbeschluss
Beschlussvorschlag:

Die zum Entwurf der 111. Flächennutzungsplanänderung vorgebrachten Stellungnahmen werden, wie in dieser Vorlage unter Beschlussvorschlag der Verwaltung aufgeführt, behandelt.


Die 111. Flächennutzungsplanänderung wird gemäß der Planzeichnung und der Begründung vom 02.09.2008 beschlossen.

Begründung:

Die Unterlagen zur 111. Flächennutzungsplanänderung haben in der Zeit vom 17.11.08 bis 19.12.08 öffentlich ausgelegen.
Während dieser Zeit gingen nachfolgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein:


  • Regierungspräsidium Tübingen Referat 21 (16.12.08)

    Das Regierungspräsidium Tübingen regt an, die Aussage im Kapitel 3 des Umweltberichts „Weiterhin gibt es keine Hinweise auf das Vorkommen der FFH-relevanten Tierarten“ zu ergänzen. Hierzu müssen Angaben nachgereicht werden, worauf sich diese Aussage stützt.

    Im Bezug auf den besonderen Artenschutz wird im Kapitel 2 des Umweltberichts die Aussage getroffen „Hinweise auf Vorkommen der nach BNatSchG § 42 streng geschützten Arten gibt es im Gebiet nicht“. Hierzu müssen ebenfalls Angaben nachgereicht werden, worauf sich diese Aussage stützt.



Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde vom Büro Waltraud Pustal Landschaftsökologie und Planung eine Umweltprüfung mit integrierter Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die im Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung getroffenen Aussagen wurden - wie nachfolgend dargestellt -durch das Büro Pustal ergänzt:
Zur Aussage „Weiterhin gibt es keine Hinweise auf das Vorkommen der FFH-relevanten Tierarten“ (Kapitel 3):

Während des Bauleitplanverfahrens erfolgte zeitgleich die Artenerhebung für das Vogelschutzgebiet im Auftrag der LUBW. Darauf war die Gemeinde Eningen u. A. bereits im Herbst (Oktober und November 2006) von Herr Dr. Schall, RP Tübingen hingewiesen worden, verbunden mit der Bitte und Anregung, die Ergebnisse dieser Kartierung abzuwarten und einzuarbeiten.

Es erfolgte darauf hin sofortige Kontaktaufnahme zur LUBW, Frau Rothgänger als zuständige Sachbearbeiterin.

Frau Rothgänger teilte mit, dass im März/April mit der Kartierung durch das Büro Bioplan in Tübingen begonnen werden sollte und die Ergebnisse Mitte Juli 2007 vorlägen. Am 23. Juli 2007 erhielten wir Bescheid, dass die Ergebnisse erst Mitte September schriftlich vorlägen, aber vom Kartierer die endgültige Aussage gemacht wurde, dass keine Art- Nachweise der Vogelschutzrichtlinie betroffenen Arten im Plangebiet und nächster Umgebung vorliegen (Telefonat und E-Mail Frau Rothgänger am 23.07.2007).


Zur Aussage „Hinweise auf Vorkommen der nach BNatSchG § 42 streng geschützten Arten gibt es im Gebiet nicht“ (Kapitel 2):

Nachdem nach eingehender Biotopstrukturtypen-Kartierung (vgl. Darstellung in E-A-Bilanz) mit eingehender Untersuchung hinsichtlich Vorhandensein von potenziellen Bruthöhlen für Vögel und Fledermäuse an mehreren Ortsterminen Anfang Juni 2007 keine Habitatstrukturen gefunden wurden, und auch die telefonische Rücksprache mit dem und gut bekannten Kartierer-Büro (s. o.) ergab, dass keine weiteren Erkenntnisse vorliegen, wurde dieser Abschnitt im Umweltbericht knapp gehalten. Die Vegetationsstruktur schließt das Vorkommen streng geschützter Farn- und Blütenpflanzen, Moose, Flechten, Pilze und Algen aus.

Es gab keine Habitatstrukturen, die auf das Vorkommen sonstiger streng geschützter Arten, wie Amphibien, Reptilien, Insekten und sonstige Säugetiere schließen lassen. Keine Verstecke für Eidechsen, keine Maulwurfshügel, keine extremen Trockenstandorte die innerhalb des Plangebietes liegen oder randlich durch die Planung in Mitleidenschaft gezogen werden könnten, insbesondere nicht derart, so dass ein Verbotstatbestand nach § 42 eintritt.
Die zur Stellungnahme erarbeiteten Ergänzungen vom Büro Pustal wurden im Vorfeld mit dem Regierungspräsidium abgestimmt.


  • Regierungspräsidium Freiburg Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (17.12.08)

    Geotechnik
    Nach Geologischer Karte liegt das Plangebiet im Verbreitungsbereich von Kalktuffsedimenten, die mit sandig-schluffigen Flusskiesen vermengt sein können. Die Mächtigkeiten der quartären Schichten sind nicht im Detail bekannt. Im tieferen Untergrund stehen Ton- und Mergelsteine des Mitteljuras an.
    Auffüllungen der vorangegangenen Nutzung können nicht ausgeschlossen werden.

    Allgemein ist im Talbereich mit bauwerksrelevanten, hohen Grundwasserständen zu rechnen. Sofern eine Versickerung von Oberflächenwasser geplant, bzw. wasserwirtschaftlich zulässig ist, wird die Erstellung entsprechender hydrologischer Versickerungsgutachten empfohlen.


    Die Kalktuffsedimente sind i. a. sehr stark setzungsfähig und können bei der Erschließung und Bebauung zu Erschwernissen führen.
    Bei geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizonts, zu Grundwasserverhältnissen, zur Standsicherheit und Baugrubensicherung, etc.) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:


Die Empfehlung wird zur Kenntnis genommen und an die Gemeinde Eningen u. A. weitergeleitet.
Weitere Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Die 111. Flächennutzungsplanänderung kann nunmehr beschlossen werden.

gez.
Dvorak

Planzeichnung und Begründung vom 02.09.2008

siehe Anlagen der NBV-Drucksache Nr. 08/009/01 NBV



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