Jugendgefängnissen und Heimen gehen die Täter aus. Dass die Jugendkriminalität in den vergangenen Jahren gesunken ist, ist nur einer der Gründe für die Unterbelegung



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NZZ v. 19.02.2016

Generation brav
Die Jugendlichen von heute sind weniger kriminell, trinken kaum und schwänzen nicht die Schule
Jugendgefängnissen und Heimen gehen die Täter aus. Dass die Jugendkriminalität in den vergangenen Jahren gesunken ist, ist nur einer der Gründe für die Unterbelegung. ANDREA KUCERA, VALERIE ZASLAWSKI



Jugendgefängnis sucht kriminelle Jugendliche. Dieser Slogan passt zur Situation im Jugendsanktionsvollzug: Nachdem Anfang Februar der Kanton Bern die Schliessung des Jugendheims Prêles angekündigt hatte, zog zwei Wochen später die Waadt nach und gab am Donnerstag bekannt, dass im Jugendgefängnis Aux Léchaires in Palézieux neu auch junge Erwachsene placiert werden. Der Grund für das Handeln der Behörden ist in beiden Fällen der gleiche: Unterbelegung. In Prêles wurden im Dezember 2015 nur gerade 25 der 70 Plätze genutzt, in Palézieux betrug der Auslastungsgrad seit der Eröffnung im Mai 2014 im Schnitt 69 Prozent. Von den 18 Plätzen waren durchschnittlich 12 belegt.
Rauchen ist out
Die Überkapazität im Jugendsanktionsvollzug ist ein schweizweites Phänomen. Wie das Bundesamt für Statistik (BfS) Ende Januar mitteilte, ist die Zahl der strafrechtlich placierten Minderjährigen 2015 zum fünften Mal in Folge zurückgegangen (siehe Grafik). 433 minderjährige Straftäter befanden sich im September 2015 in einer Vollzugsanstalt. Seit 2010 habe sich der Bestand halbiert, schreibt das BfS. Was sind die Gründe für diese Entwicklung? Ist die Zahl der Straftaten zurückgegangen, oder werden kriminelle Jugendliche heute anders mit Sanktionen belegt? Wer die Kriminalstatistiken konsultiert, kommt unweigerlich zum Schluss: Die Jugenddelinquenz ist in der Tat rückläufig. Um rund 40 Prozent gingen die polizeilichen Anzeigen zwischen 2009 und 2014 zurück. Entsprechend war auch die Zahl der Verurteilungen rückläufig. Aus einer Langzeitstudie der Kriminologischen Forschungseinheit der ETH Zürich geht hervor, dass in den letzten Jahren im Kanton Zürich nicht nur die Jugendgewalt zurückging, sondern dass die Minderjährigen heute auch weniger Alkohol trinken, weniger rauchen und weniger kiffen. Nicht zuletzt schwänzen sie weniger oft: In den Schulhäusern wächst die Generation brav heran.
Um den Vergleich mit anderen Kantonen zu ermöglichen, wurden 2004 und 2014 zwei ähnliche Befragungen im Kanton Waadt durchgeführt (im Kanton Zürich fanden die Umfragen 1999, 2007 und 2014 statt). Federführend war das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Lausanne und des Kantonsspitals Waadt. Der Befund ist auch am Genfersee eindeutig: Die Minderjährigen sind weniger gewalttätig, klauen weniger und konsumieren weniger Drogen. Vorsicht bei der Interpretation der Ergebnisse ist insofern angebracht, als die Studien auf der Selbstaussage von 15- und 16-jährigen Jugendlichen fussen.
Angesichts der Tatsache, dass die Kriminalstatistiken sowie internationale Studien zum Suchtverhalten Minderjähriger zu ähnlichen Schlüssen kommen, scheint der Sachverhalt eindeutig: Die Teenager von heute werden weniger oft straffällig, nehmen die Ausbildung ernster und leben gesünder als die Jugend in den 1990er und zu Beginn der 2000er Jahre. Dies stellt auch Marcel Riesen-Kupper, Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege, fest: «Wir haben es mit einer vergleichsweise angepassten Generation zu tun, die bemüht ist, den Leistungsanforderungen gerecht zu werden.» Bleibt die Frage, weshalb es gelungen ist, die Jugenddelinquenz einzudämmen. Riesen-Kupper verweist auf das 2011 lancierte Präventionsprogramm «Jugend und Gewalt» des Bundes, das zu einer Aufstockung der Mittel bei der Schulsozialarbeit, bei der polizeilichen Ahndung von Jugendgewalt und bei der Prävention führte. «Der koordinierte Effort hat Früchte getragen», sagt er. Interessant sind ferner die Befunde aus den zwei Langzeitstudien zum Freizeitverhalten: Die Jugendlichen halten sich weniger häufig im öffentlichen Raum auf und verbringen stattdessen mehr Zeit am Computer oder Handy.
Marktwirtschaftliche Gründe
Die sinkende Jugendkriminalität erklärt die Unterbelegung der Anstalten für straffällige Minderjährige jedoch nur zum Teil. Der Rückgang bei den Fremdplacierungen ist auch darauf zurückzuführen, dass seit einigen Jahren weniger stationäre Massnahmen oder Freiheitsstrafen verhängt werden. Laut Hanspeter Achermann, Direktor des Jugenddorfs Knutwil im Kanton Luzern, gewinnen ambulante und teilstationäre Angebote - wie die sozialpädagogische Familienbegleitung - stark an Bedeutung. So musste auch er 2015 wegen Unterbelegung eine Wohngruppe provisorisch schliessen. Das Konzept der «Sozialraumorientierung» ist in aller Munde: Man versucht, die Jugendlichen so lange wie möglich in ihrem Umfeld zu belassen. Achermann begrüsst grundsätzlich, dass individuelle Lösungen gesucht werden und dabei Wert auf die Kooperationsbereitschaft der Jugendlichen gelegt wird. Aus seiner Sicht trägt jedoch auch der Spardruck zum Rückgang der Fremdplacierungen bei. Dies habe zur Folge, dass oftmals zu lange gewartet werde, bis stationäre Massnahmen ausgesprochen würden. «Und dann erwartet man, dass die Heimleitung plötzlich Wunder vollbringt.»
Der Fall Aux Léchaires verweist auf eine weitere Problematik im Strafvollzug: Die Anpassung der Zahl der Gefängnisplätze hinkt der Realität stets hinterher. Als die Westschweizer Polizei- und Justizdirektorenkonferenz 2007 entschied, im Kanton Waadt ein Jugendgefängnis zu errichten, war seit über zehn Jahren ein Anstieg der Jugendgewalt zu beobachten. Entsprechend plante man grosszügig und sah vor, die Kapazität laufend zu erhöhen: von 18 auf 36 und später gar auf 54 Plätze. Ein neues Gefängnis aus dem Boden zu stampfen, braucht jedoch Zeit - vor allem, wenn es sich um eine interkantonale Institution handelt. Als Aux Léchaires schliesslich vor zwei Jahren eröffnet wurde, war die Jugenddelinquenz bereits rückläufig. Das Gefängnis war von Beginn weg überdimensioniert.



So werden Jugendliche mit Sanktionen belegt



aku./zas. · Für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren gilt ein anderes Strafrecht als für Erwachsene. Man geht davon aus, dass die Persönlichkeitsentwicklung von jugendlichen Straftätern noch nicht abgeschlossen ist, und gewichtet deshalb die Bekämpfung der Ursache stärker als das Delikt selbst. Die zentralen Fragen lauten: Was braucht es, damit der oder die Jugendliche nicht rückfällig wird? Welche Defizite sind vorhanden? Wie kann die Person resozialisiert werden? Man spricht im Fachjargon von einem Täterstrafrecht - dies im Gegensatz zum Tatstrafrecht, bei dem die Schwere der Tat im Vordergrund steht. Das Jugendstrafrecht sieht eine breitere Auswahl an Sanktionen vor als das Strafrecht für Volljährige. Massgebend ist aber wie bei den Erwachsenen das Schweizerische Strafgesetzbuch.
Unterschieden wird zwischen Schutzmassnahmen und Strafen, wobei die beiden Sanktionsformen auch miteinander kombiniert werden können. Strafen können im Gegensatz zu Massnahmen auch bedingt verhängt werden. Bei den Schutzmassnahmen wird zwischen den folgenden Formen unterschieden:

  • Aufsicht: Begleitung und Beratung der elterlichen Erziehung durch einen Sozialarbeiter, eine Sozialarbeiterin.

  • Persönliche Betreuung: Der Jugendliche erhält eine Betreuungsperson zugewiesen. Diese Massnahme kann mit der Beschränkung des Sorgerechts der Eltern einhergehen.

  • Ambulante Behandlung: Wird namentlich bei psychischen Störungen, Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsentwicklung oder Suchterkrankungen verhängt. Der Jugendliche wird aber in seinem Umfeld belassen.

  • Unterbringung: Der jugendliche Straftäter wird vorübergehend fremdplaciert. Er kann bei einer Privatperson, in einer Erziehungseinrichtung (zum Beispiel Jugendheim Prêles) oder einer Behandlungseinrichtung (psychiatrische Anstalt) untergebracht werden.

Bei den Strafen kommen folgende Sanktionsformen zur Anwendung:



  • Verweis (ab 10 Jahren): Dabei handelt es sich um eine förmliche Missbilligung der Tat durch die Jugendanwaltschaft oder das Jugendgericht.

  • Persönliche Leistung (ab 10 Jahren): Das Kind oder der Jugendliche muss eine gemeinnützige Arbeit verrichten.

  • Busse (ab 15 Jahren): Die Person wird zu einer Zahlung von bis zu 2000 Franken verurteilt.

  • Freiheitsentzug (ab 15 Jahren): Es handelt sich um die schwerste Strafe. 15-Jährige können höchstens zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt werden. Ab 16 Jahren sind seit der letzten Revision des Jugendstrafrechts Freiheitsentzüge bis zu 4 Jahren möglich. Die Strafe wird in einer geschlossenen, einer halboffenen oder einer offenen Anstalt verbüsst - zum Beispiel im Jugendgefängnis Aux Léchaires.





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