Gemeindeamt Reith bei seefeld



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#12144


Gemeindeamt Reith BEI Seefeld



Bezirk Innsbruck/Land

Telefon 05212/3116 FAX 05212 3116 77

E-MAIL amtsleiter@reith-seefeld.tirol.gv.at

HOMEPAGE www.reithbeiseefeld.tirol.gv.at


22. Juni 2017

PROTOKOLL

über die 28. Sitzung des Gemeinderates am 30.10.2001

in der Periode 1998 bis 2004
Sitzungsort: Gemeindeamt, 1. Obergeschoß

Beginn: 20.00 Uhr

Ende: 21.18 Uhr
Anwesende:

Vorsitzender: Bürgermeister Ing. Willi Gruber (Liste Dorfgemeinschaft)

Gemeinderäte: Alois Sailer, Bgm-Stv. (Liste Dorfgemeinschaft)

Ernst Fili (Liste Dorfgemeinschaft)

Ing. Günther Schweninger (Liste Dorfgemeinschaft)

Dr. Hansjörg Haslwanter (Liste Dorfgemeinschaft)

Johannes Marthe (Liste Dorfgemeinschaft)

Gerhard Kuprian (Liste Dorfgemeinschaft)

Andreas Kluckner (Liste Bürgerforum Reith)

Dr. Philipp Hiltpolt (Liste Bürgerforum Reith)

Ing. Flatscher Siegfried (Liste Bürgerforum Reith)

Ing.Udo Wanner (Liste Reith 2000)


Der Bürgermeister eröffnet die 28. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt alle anwesenden Zuhörer und Gemeinderäte.
Vor Eingang in die Tagesordnung beantragt der Bürgermeister nachfolgende Änderung und Ergänzung der Tagesordnung:
12. Widmungsänderung des GST 513/1 KG Reith

13. Anträge, Anfragen und Allfälliges


Abstimmung: einstimmig

Tagesordnung:


  1. Änderungen im Bereich der GR-Mitglieder.

  2. Grundkauf GST 537/34 KG Reith.

  3. Erstellung wasserrechtl. Einreichoperat der WVA Reith, Erweiterung Wilhelmshöhe.

  4. Baukostenzuschuss für Garage.

  5. Vereinbarung mit Mobilkom – Einrichtung eines Funkmastens am Hochleitenkopf.

  6. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des GST 465 KG Reith, Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung.

  7. Neuerliche Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes und über die dem Entwurf entsprechende Änderung im Bereich des GST 472/6 KG Reith (Klima).

  8. Rückkauf GST 143/41, KG Leithen.

  9. Bericht Kassenprüfung.

  10. Beitritt zur Landesmusikschule – Grundsatzbeschluss.

  11. Ansuchen um Unterstützung SK-Casino Sparkasse Seefeld.

  12. Widmungsänderung des GST 513/1 KG Reith

13. Anträge, Anfragen und Allfälliges



Ausführung:
1. Änderungen im Bereich der GR-Mitglieder:
GR Ing. Stengg Engelbert (Liste Bürgerforum Reith) hat gemäß § 26 TGO mit Schreiben vom 24.09.2001 auf sein Gemeinderatsmandat verzichtet. Der Verzicht wurde mit 02.10.2001 rechtswirksam. Das erste Ersatzmitglied, Herr Ing. Flatscher Siegfried, rückt in den Gemeinderat nach.

2. Grundkauf GST 537/34 KG Reith:
Der Bürgermeister berichtet, dass Herr Fibinger das Grundstück 537/34 KG Reith, 3.186m², (oberhalb Firma Riedle in Auland) der Gemeinde zum Kauf angeboten hat. Wunschpreis ATS 1,7 Mio. Daraufhin hat der Gemeindevorstand einen Ankauf ins Auge gefasst und die Kaufsumme mit ATS 1,4 Mio. (DM 200.000,--) begrenzt. Parallel dazu wurde eine Kostenschätzung durch die Bezirksforstinspektion eingeholt – Schätzkosten: ca. ATS60.000,00.

Das gegenständliche Grundstück hat die Widmung Freiland, Wald. Durch das Grundstück führt ein Weg zur Erschließung der Einfamilienhäuser Ude und Hainz. Weiters besteht ein Zufahrtsrecht entlang des Grundstückes Frau Schöne zum Grundstück 360 (Firma Riedle). Das Raumordnungskonzept und der Flächenwidmungsplan (noch nicht rechtskräftig) lassen eine allfällige Widmung der unterhalb des Weges liegenden Teilfläche des GST 537/34 in Bauland möglich erscheinen. Es könnten somit zwei kleinere Bauplätze zu je ca. 600 m2 gewonnen werden.

Unter diesem Aspekt ist der nunmehr feststehende Kaufpreis von Euro 102.258,37 zu sehen (Grunderwerbssteuer, Übertragungskosten und Anderes mehr sind von der Gemeinde zu tragen).

Der Bürgermeister beantragt den Ankauf dieses Grundstückes, wobei als Bedeckung für die erste Teilzahlung von 50 % (Euro 52.258,37 = ATS 719.090,85) Mittel aus den im VA 2001 präliminierten Mittel für Grunderwerb (Rest 840/001), sowie Mittel in der Höhe von ATS262.300,-- aus Grundverkauf an Frau Rainer Christina zur Verfügung stehen. Der Rest für die 1. Teilzahlung wird aus Mehreinnahmen abgedeckt Die zweite Teilzahlung wird in den VA 2002 unter dem Titel „Grunderwerb“ aufgenommen.


Beschluss – Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen

3. Erstellung wasserrechtliches Einreichoperat der WVA Reith, Erweiterung Wilhelmshöhe:
Der Bürgermeister berichtet, dass die Wasserrechtsbehörde von der Gemeinde Reith die unverzügliche Einleitung eines Genehmigungsverfahrens für die Quellfassung Wilhelmshöhe verlangt hat. Seinerzeit wurde diese Quelle seitens der Gemeinde Reith (Bgm. Kluckner) ohne wasserrechtliche Genehmigung in Betrieb genommen.

Der Bürgermeister beantragt die nachträglich Vergabe für die Erstellung des Einreichoperates an Ing. Wolfgang Tscherner zum Nettopreis von ATS 49.731,--.


Beschluss – Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen

4. Baukostenzuschuss für Garage:
Herr Nairz Max, Ausländer Dorfstraße 33, hat um einen Baukostenzuschuss angesucht. Der vorgeschriebene Erschließungsbeitrag beträgt laut Bescheid vom 13.06.2001 ATS 31.022,--. Der Bürgermeister beantragt, dass der Gemeinderat einen Baukostenzuschuss in der Höhe von ATS 15.000,-- gewähren möge.
Beschluss – Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen

5. Vereinbarung mit Mobilkom Errichtung eines Funkmastens am Hochleitenkopf:
Der Bürgermeister berichtet, dass die Firma Mobilkom zur Verbesserung der Empfangslage im Bereich der Gemeinde am Hochleitenkopf einen Funkmasten im Wald aufstellen möchte. Der diesbezügliche Vertragsentwurf liegt vor. Unter der Voraussetzung, dass mit den Holz- und Streunutzungsberechtigten seitens der Telekom Einvernehmen erzielt wird, beantragt der Bürgermeister eine Beschlussfassung unter Zugrundelegung des vorliegenden Vertragsentwurfes. Die Firma Telekom würde der Gemeinde ein monatliches Entgelt von ATS 1.000,-- bieten.
Antrag: Die Firma Mobilkom errichtet zur Verbesserung der Empfangslage im Bereich der Gemeinde am Hochleitenkopf auf GST 451 KG Reith einen Funkmasten . Unter der Voraussetzung, dass mit den Holz- und Streunutzungsberechtigten seitens der Telekom Einvernehmen erzielt wird, genehmigt die Gemeinde der Firma Telekom die Errichtung dieses Funkmastens auf dem gemeindeeigenen GST 451 KG Reith (Inanspruchnahme von ca. 80 m²) sowie die Verlegung der erforderlichen Erdkabel im Wegbereich (Zuleitung vom Gapphof!),

gegen ein monatliches Entgelt von ATS 2.000,00. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren und wird bei einem Ausbleiben einer Kündigung stillschweigend jeweils um 1 Jahr verlängert.


Jede Erweiterung der Anlage (z.B. UMTS) bedarf der Zustimmung der Gemeinde als Grundeigentümerin, daher ist dem Vertrag von der Telekom eine genaue Konstruktionszeichnung und Anlagenbeschreibung beizufügen.

Beschluss – Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen



6. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des GST 465 KG Reith, Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung:

Der Bürgermeister teilt mit, dass während der Auflagefrist vom 18.01.2000 bis 21.02.2000 keine Einsprüche eingegangen sind.


Über Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat, die Umwidmung eines Teil-stückes des GST 465 KG Reith (Klaus Haslwanter, Leithen – Nageler) von derzeit Freiland in eine „Sonderfläche für sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude - Kochhütte“ gemäß § 47 TROG 2001 im Ausmaß von 120 m².
Beschluss – Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen
Der Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes des GST 465 KG Reith (Klaus Haslwanter, Leithen – Nageler) von derzeit Freiland in eine „Sonderfläche für sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude - Kochhütte“ gemäß § 47 TROG 2001 im Ausmaß von 120m² wird auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses zur allgemeinen Einsicht im Gemeindeamt während vier Wochen aufgelegt und dies an der Amtstafel kundgemacht. Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine Schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. (§64 Abs. 1 TROG 2001)
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat eintimmig die Änderung des Flächenwidmungsplanes des GST 465 KG Reith (Klaus Haslwanter, Leithen – Nageler) von derzeit Freiland in eine „Sonderfläche für sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude - Kochhütte“ gemäß§47 TROG 2001 im Ausmaß von 120 m². Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. (§ 68 Abs. 1 lit. a) TROG 2001)

7. Neuerliche Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes und über die dem Entwurf entsprechende Änderung im Bereich des GST 472/6 KG Reith (Klima):
Der Bürgermeister berichtet: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 4.5.2000 einstimmig beschlossen, das Grundstück 472/6 KG Reith von „Freiland“ in „Sonderfläche Gastbetrieb mit Betriebsinhaberwohnung“ zu widmen. Die Auflage des Entwurfes der Umwidmung erfolgte gemäß der Bestimmungen TROG 1997 vom 6.6.2000 bis 20.6.2000. Während der

Auflagefrist sind keine Einwände erhoben worden. Nachdem eine Auflagefrist von 4 Wochen erforderlich ist, muss der Entwurf neuerlich aufgelegt werden.


Über Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat, die Änderung des Flächenwid-mungsplanes für das Grundstück 472/6 KG Reith von „Freiland“ in „Sonderfläche Gastbetrieb mit Betriebsinhaberwohnung“.

Beschluss – Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen

Der Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes für das Grundstück 472/6KG Reith von „Freiland“ in „Sonderfläche Gastbetrieb mit Betriebsinhaberwohnung“ gemäß § 43 TROG 2001 wird auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses zur allgemeinen Einsicht im Gemeindeamt während vier Wochen aufgelegt und dies an der Amtstafel kundgemacht. Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine Schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. (§ 64 Abs. 1 TROG 2001)


Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat einstimmig die Änderung des Flächenwidmungsplanes für das Grundstück 472/6 KG Reith von „Freiland“ in „Sonderfläche Gastbetrieb mit Betriebsinhaberwohnung“ gemäß § 43 TROG 2001. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

(§ 68 Abs. 1 lit. a) TROG 2001)



8. Rückkauf GST 143/41, KG Leithen:
Der Bürgermeister verliest das Schreiben der Fam. Marion und David Bell vom 16.10.2001, nach welchem diese der Gemeinde das GST 143/41 KG Reith zum Rückkauf anbietet. Gemäß Kaufvertrag vom Juni 1994 hat die Gemeinde ein Rückkaufsrecht, wobei die Teuerung gemäß VPI 1986 abzugelten ist. Nach Wissensstand des Bürgermeisters musste die Fam. Bell das Holz- und Streunutzungsrecht seinerzeit separat ablösen.
Über Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat:
Das Recht des Rückkaufs wird in Anspruch genommen.

Die Fam. Bell wird analog zu den Bestimmungen des Kaufvertrages ersucht, einen Vorschlag hinsichtlich der Ablöse des Holz- und Streunutzungsrechtes zu unterbreiten.


Beschluss – Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen

9. Bericht Kassenprüfung:
Der Bürgermeister berichtet, dass der Überprüfungsausschuss des Gemeinderates die Kasse am 04.10.2001, ohne Beanstandungen aufzuzeigen, überprüft hat.

Es erfolgt keine Wortmeldung.



10. Beitritt zur Landesmusikschule – Grundsatzbeschluss:
Der Bürgermeister berichtet, dass die Gemeinden des Seefelder Plateaus einhellig den Beitritt zur Landesmusikschule beschlossen haben.

Der Bürgermeister ersucht um folgenden Beschluss:



Die Gemeinde Reith tritt der Landesmusikschule Tirol bei. Nach Vorliegen des entsprechenden Vertrages, wird der Gemeindevorstand ermächtigt, diesen Vertrag rechtskräftig zu zeichnen.
Beschluss – Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen

11. Ansuchen um Unterstützung SK-Casino Sparkasse Seefeld:
In Anbetracht von ca. 9 Vereinsmitgliedern aus Reith, beschließt der Gemeinderat dem SK Casino-Sparkasse Seefeld (Fußballclub), so wie in den Vorjahren, auch im laufenden Spieljahr einen Sportförderungsbeitrag in der Höhe von ATS 10.000,-- zu gewähren.
Beschluss – Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen

12. Widmungsänderung GST 513/1 KG Reith:
Das GST 513/1 KG Reith steht im Eigentum der Gemeinde. Von einer Gemeindebürgerin wurde der Antrag gestellt, das Grundstück zum Errichten eines Einfamilienhauses ankaufen zu können. Vor dem Verkauf muss die Widmung von Freiland in „Wohngebiet“ erfolgen. Trotz der Bedenken der Landesorgane ersucht der Bürgermeister die Widmungsänderung zu beschließen und er beantragt, die Umwidmung des GST 513/1 KG von derzeit „Freiland“ in „Wohngebiet“.
Beschluss – Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen
Der Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes des GST 513/1 KG von derzeit „Freiland“ in „Wohngebiet“ gemäß § 38 TROG 2001 wird auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses zur allgemeinen Einsicht im Gemeindeamt während vier Wochen aufgelegt und dies an der Amtstafel kundgemacht. Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. (§ 64 Abs. 1 TROG 2001)
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat einstimmig die Änderung des Flächenwidmungsplanes des GST 513/1 KG von derzeit „Freiland“ in „Wohngebiet“ gemäß § 38 TROG 2001. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. (§ 68 Abs. 1 lit. a) TROG 2001)

13. Anträge, Anfragen und Allfälliges:
Der Bürgermeister berichtet:


  1. Der Funkmast der ÖBB beim Bahnhof wird trotz aller Proteste unverändert bleiben. Dr. Hiltpolt beanstandet – wie dies vom Bürgermeister bereits geschehen - die Höhe der Fahrleitungsmasten, des Funkmastens und den unzureichenden Unterstand für die Fahrgäste.

  2. Die Proteste gegen die Auflassung des Postamtes Reith dürften wirkungslos bleiben.

  3. Die Mitfinanzierung einer Lawinenvorwarnstation auf der Gehrnspitze ist notwendig, weil Lawinenwarnung auch Sache der Gemeinde ist. Von Seiten des Landes wurde folgender Vorschlag unterbreitet und der Gemeindevorstand hat diesem zugestimmt: Die Errichtung und der Betrieb der Station erfolgt durch das Land Tirol. Die Errichtungskosten von ATS 606.809,00 werden nach folgendem Schlüssel auf die Gemeinden aufgeteilt: Reith/S 20%, Seefeld 17,8%, Scharnitz 11,1%, Leutasch 22,2%, Telfs 28,9%. Die Übernahme der Betriebskosten durch das Land ist vertraglich festgehalten.

  4. Der Bürgermeister fordert die Mitglieder des Gemeinderates auf, sich freiwillig als Mitglied der Lawinenkommission zu melden. Voraussetzung ist der Besuch von zwei dreitägigen Kursen.

  5. Der stumme Gendarm in Leithen wurde gestohlen. Anzeige ist erfolgt.

  6. Die Gemeinde hat nachfolgendes verbindliches Angebot an die Bundesstraßenverwaltung zum ausgeschriebenen Verkauf des Bundesstraßenbauhofes gestellt. Die Gemeinde Reith/S bietet für den Straßenbauhof ATS 2.503.000,00 und für den neu zu errichtenden Bauhof des Bundes neben dem Gemeindebauhof ein Baurecht auf Gemeindegrund für 50 Jahre. Verhandlungsmöglichkeit noch offen.


Ing. Wanner fragt:

Reith ist bei den europäischen Spitzenklubs als Trainingslager sehr gefragt. Hinderlich ist das zu geringe Ausmaß des Trainingsplatzes (Fussballplatz in Auland). Ist ein Ausbau möglich?

Nach Diskussion werden Ing. Flatscher und Ing. Wanner ersucht, die Möglichkeiten zur Erweiterung auf internationale Maße zu prüfen und zu berichten.
Ing. Flatscher fragt:

Am Lus wird im Freiland ein Bauwerk errichtet (oberhalb Panoramaweg, oberhalb Zach), gibt es eine baubehördliche Genehmigung?

Der Bürgermeister antwortet, dass die notwendige Verfahren laufen.

Ende der Sitzung: 21.18 Uhr

Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Gemeinderäte:



(Gruber) (Fili)


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