Auftragsart



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#8250







Soweit in dieser Ausschreibung personenbezogene Ausdrücke verwendet werden, umfassen sie Frauen und Männer gleichermaßen !
AUFTRAGSART:
Dienstleistungsauftrag
VERFAHREN:
Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Bekanntmachung

im Oberschwellenbereich
AUFTRAGSGEGENSTAND:
Vermietung von Veranstaltungsräumen und Büros

im Schloss Mattsee
(ausgenommen Schlosscafe und Kunstakademie)
AUFTRAGGEBER UND VERGEBENDE STELLE :
Marktgemeinde Mattsee

vertreten durch Hr. Bgm. Matthäus Maislinger

5163 Mattsee Gemeindeweg 1

Fernruf: +43(0)6217/7885-11 oder 0664 3837964
AUSKÜNFTE über den Leistungsgegenstand bei:
Hr. Bgm. Matthäus Maislinger

Fernruf: +43(0)6217/7885-11 oder 0664 3837964
AUSKÜNFTE über das Vergabeverfahren bei:

BOA


Dr. Berger –

Büro für öffentliches Auftragswesen

Konzessioniertes Unternehmensberatungsbüro mit Schwerpunkt öffentliches Auftragswesen

A-5412 Puch . Raschlstrasse 689 .

Tel.: +43(0)6245/78223 Mobil: +43/(0)699/13332333

FAX.: +43(0)6245/78223

e-mail: robert.berger@salzburg.at

1. Angebotshauptteil





Firma und Adresse des Bieters:


Name/Handelsrechtlicher Firmenwortlaut:
…………………………………………………………………………………………………………

Geschäftssitz (PLZ, Ort Adresse):
………………………………………………………………………………………...…………........

Elektronische Adresse jener Stelle, die zum Empfang der Post berechtigt ist:
……………………………………………………………………………………………..…………



Gilt nur für Bietergemeinschaften:

Angabe aller Mitglieder der Bietergemeinschaft:


1.) Handelsrechtlicher Firmenwortlaut: 2. Handelsrelsrechtlicher Firmenwortlaut:
……………………………………………… ………………………………………………....

Sitz (PLZ, Ort Adresse): Sitz (PLZ, Ort Adresse):
……………………………………………… ………………………………………………....

Elektronische Adresse jener Stelle, die zum Empfang der Post berechtigt ist:
………………………………..……………………………………………………………….………


Name des zum Abschluss und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens und des Vertrages bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft:








I N H A L T S V E R Z E I C H N I S


I. Gegenstand der Ausschreibung
II. Art des Vergabeverfahrens
III. Rahmenbedingungen
IV. Verfahrensbestimmungen
V. Termine
VI. Werkvertrag/Rechtlicher Ausschreibungsinhalt


  1. Befugnis/Eignung




  1. Zuschlagskriterien




  1. Preisgericht




  1. Preisangebot


XI. Rechtsgültige Fertigung

Teil A ALLGEMEINER TEIL – Ausschreibungsbedingungen
I. GEGENSTAND DER AUSSCHREIBUNG:


A) ALLGEMEINES / BESCHREIBUNG

Das Schloss Mattsee


und die Entwicklung zu einem regionalen Zentrum

Die „Geschichte“

Nach einer relativ langen Sanierungsphase war es im Frühsommer 2003 so weit: Das Schloss Mattsee wird eröffnet und ist nach einem jahrhundertlangem „Dornröschenschlaf“ wiederbelebt.


Der Start mit unseren neuen Schloss-Partnern:
„Der Verein der Genießer“
initiiert vom damaligen ORF-Landesdirektor Ing. Fritz Urban und Brauereibesitzer Josef Sigl hatte sich zum Ziel gesetzt, das Schloss Mattsee zu einem Kompetenzzentrum für „Genießen mit allen Sinnen“ zu machen. Dieses Konzept entsprach ganz unseren Vorstellungen und Zielsetzungen. Insbesondere die Kultur sollte in der Zukunft ein besonderer Schwerpunkt in unserer Gemeinde sein.

Von vornherein war beabsichtigt, dass sich die „Genussakademie“ auch um eine adäquate Gastronomie bemühen wird. Nach kurzfristigen Absagen anderer Interessenten gelang es den Betreibern, Frau Roswitha Maislinger zu gewinnen. Mit dem „Schlosscafe“ bekommt das vielfältige gastronomische Angebot Mattsees einen attraktiven Zuwachs.


Die Kunstakademie
Ganz im Sinne unserer Zielsetzungen war auch unser zweiter Partner, die neu ins Leben gerufene „Leonardo-Kunstakademie“, positioniert. Herausgetrennt aus dem Raumangebot des Schlosses wurden das erste und zweite Dachgeschoss (ausgenommen Lagerraum für Schlossverwaltung und Technikräume) dieser Kunst- und Malakademie bzw. den Betreibern Prof. Hannes Baier und Frau Elfriede Kotrba zur Verfügung gestellt.

Die Entwicklung

Relativ bald hat sich die „Genussakademie“ aus rationellen und auch finanziellen Gründen entschlossen, das sehr attraktive aber aufwändige Angebot zu reduzieren und die Gemeinde 2004 ersucht, die Verwaltung zu übernehmen. Trotz einer finanziellen Schlechterstellung hat sich die Gemeinde bereit erklärt, die Genussakademie aus dem Vertrag frei zugeben und vorübergehend die Verwaltung selbst in die Hand zu nehmen. Auch mit der Überlegung, dass damit in der Startphase die Interessen der Gemeinde optimal berücksichtigt werden können.

Auch das Schlosscafe war mittlerweile Pächter der Marktgemeinde Mattsee geworden.
Jetzt 2008 nach fast fünf Jahren Anlaufzeit lässt sich sagen: Das „Schloss Mattsee“ ist eine Erfolgsgeschichte, ein starker Impuls und eine nicht mehr wegzudenkende Einrichtung für unseren Ort geworden.
So hat sich gerade im kulturellen Bereich unglaublich viel getan. Der „Diabelli Sommer“ hat sich auf Grund dieser neuen Entwicklungsmöglichkeiten zu kleinen „Mattseer Festspielen“ mit mittlerweile jährlich 5.000 Besuchern entwickelt. Die Anzahl der Trauungen im Ort hat sich von etwa 30 jährlich fast auf das Fünffache erhöht. Renommierte Firmen und Institutionen nützen das Schloss Mattsee für besonders repräsentative Events.
Schlossverwaltung - Betrieb 2007: Zahlen, Fakten
Mit Trauungen, Hochzeitsfeiern, Seminartagen, Tagungen und Kongressen, Konzerten und Kabarettveranstaltungen wurden Mieteinnahmen in Höhe von über Euro 100.000 erwirtschaftet.

Dem gegenüber stehen Ausgaben in Höhe von Euro 106.000 - davon Personalkosten 68%, Betriebskosten 15,5%, Werbung 8,3%, Büro, Telekommunikation 2,5% und Sonstiges.



Die Gastronomie

Positiv: Das „Schlosscafe“ hat sich zu einem „Magnet“ für viele Gäste über die Region hinaus entwickelt. Ganz besonders beliebt und erfolgreich ist das „Frühstücksangebot“. Und ganz überraschend: das Schlosscafe ist ganzjährig ein starker Frequenzbringer für das Schloss und auch den Ort geworden..


Ein Manko: Das letzte Jahr hat aufgezeigt, dass die Möglichkeiten der gastronomischen Versorgung für größere Veranstaltungen durch eine den Erfordernissen nicht entsprechende Infrastruktur (Küche) eingeschränkt sind; dies sowohl aus der Sicht der Gewerbebehörde als auch des bisherigen Betreibers „Schlosscafe“.

Auf Grund der Erfahrungen in den letzten Jahren bieten sich als mögliche Alternativen an:



  • die Schaffung eines geeigneten Küchenraums oder

  • die Versorgung durch einen fixen externen, leistungsfähigen Catererbetrieb.

Das Schloss Mattsee hat sich mit der Gemeinde als Betreiber gut und in die richtige Richtung entwickelt. Wir erkennen aber auch unsere Grenzen und sehen unsere eigentliche Aufgabe nicht in der Führung eines so gelagerten Betriebes.


Mit diesem Schritt der Ausgliederung aus dem Gemeindebetrieb wollen wir einem Partner die Chance eröffnen, mit unternehmerischem Einsatz und Verständnis für die Zielsetzungen unserer Gemeinde, die Möglichkeiten des „Schlosses Mattsee“ für sich und auch zum Vorteil unseres Ortes zu nützen.
Zusätzliche Informationen über das Schloss Mattsee finden Sie unter

www.schloss-mattsee.at

und von den Partnern im Schloss unter



www.schloss-cafe.at und www.leonardo-kunstakademie.at

B) AUFGABENSTELLUNG:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vermietung von diversen Räumlichkeiten im Schloss Mattsee, Schlossberg 1, 5163 Mattsee, sowie zugehörigem Inventar

(lt. Inventarliste).

.


    1. ZIELE

Ergebniszielsetzung der gestellten Aufgabe ist, dass bezüglich der zu vermietenden Flächen das zukünftige Konzept mit den inhaltlichen und wirtschaftlichen Zielsetzungen sowohl des Schlosses wie auch der Gemeinde übereinstimmt.


Nicht erwünscht ist:

  • Eine nicht dem Charakter des Hauses entsprechende Nutzung

  • Eine Beeinträchtigung der Fremdenverkehrsziele der Gemeinde

  • Ein „Loslösen“ der Schlossflächen aus der gemeindeeigenen kulturellen Infrastruktur


D) Zielgruppe
Unternehmer, welche die Räume (zeitlich beschränkt) qualitätvoll untervermieten.

II. ART DES VERGABEVERFAHRENS
1. Beschreibung des Verfahrensablaufes

Für das Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Bekanntgabe werden (zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsstellung) befugte, leistungsfähige und zuver-lässige Unternehmer eingeladen, hinsichtlich der ausschreibungsgegenständlichen Leistung, entsprechende Angebote zu legen.


Von diesen eingeladenen Bietern wird aufgrund der ebenfalls in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagskriterien der Bestbieter ermittelt und diesem nach einer Bietermitteilung und einer Wartefrist der Zuschlag erteilt.

2. Geschätzter Auftragswert
Grundlage für die Berechnung des geschätzten Auftragswertes eines öffentlichen Auftrages ist der Gesamtwert ohne Umsatzsteuer, der vom Auftraggeber voraussichtlich zu zahlen ist. Bei dieser Berechnung ist der geschätzte Gesamtwert aller der zum Vorhaben gehörigen Leistungen einschließlich aller Optionen und etwaiger Vertragsverlängerungen zu berücksichtigen.
Der geschätzte Auftragswert der auszuschreibenden Leistung ohne Umsatzsteuer ist vom Auftraggeber vor der Durchführung des Vergabeverfahrens sachkundig zu ermitteln.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung ist der Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber. Bei Vergabeverfahren mit vorheriger Bekanntmachung ist dies der Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung.


Der geschätzte Nettoauftragswert wurde wie oben ermittelt und es wurde festgestellt, dass dieser über dem mit Verordnung der Kommission (EG) Nr. 2083/2005 vom 19.12.2005 festgelegten Schwellenwert von € 206.000,-- liegt.

Es handelt sich daher um eine oberschwellenwertige Ausschreibung,

weshalb die Durchführung eines

Verhandlungsverfahrens mit vorherige Bekanntmachung“



rechtlich möglich ist.

3. Widerruf des Vergabeverfahrens
Wird ein Vergabeverfahren aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, widerrufen, so sind auf Verlangen die Kosten der Ausschreibungsunterlagen den Bietern jedenfalls, den Bewerbern jedoch nur gegen Rückstellung der Ausschreibungsunterlagen zurückzuerstatten.
Werden für die Ausarbeitung des Angebotes besondere Ausarbeitungen verlangt, so ist hierfür eine angemessene Vergütung vorzusehen. Diese Vergütung wird jedoch nur dann fällig, wenn das Angebot der Ausschreibung entspricht.
Wird ein Vergabeverfahren vor Ablauf der Angebotsfrist widerrufen, gebührt die Vergütung gemäß Abs. 3 nur jenen Bietern, deren Angebote bereits vorliegen oder die binnen drei Tagen, nachdem die Mitteilung der Widerrufsentscheidung abgesendet wurde, ihr Angebot oder lediglich den bereits ausgearbeiteten Teil einreichen. Bei Teilausarbeitungen ist die Vergütung anteilsmäßig zu berechnen. Wird ein Vergabeverfahren nach Ablauf der Angebotsfrist widerrufen, gebührt die Vergütung all jenen Bietern, die ein Angebot gelegt haben, das der Ausschreibung entspricht.

4. Arbeitsgemeinschaften
Die Bildung von Arbeits- oder Bietergemeinschaften ist zulässig.
Im Falle der Angebotslegung durch eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder die entsprechende Befugnis nachzuweisen, wenn der Leistungsgegenstand ausschließlich Leistungen umfasst, für die dieselbe Befugnis erforderlich ist.

Im Falle der Ausschreibung einer Gesamtleistung, die unterschiedliche Befugnisse in verschiedenen Fachrichtungen erfordert, hat jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft die Befugnis für den ihm konkret zufallenden Leistungsteil nachzuweisen.


Die Arbeitsgemeinschaft als solches muss überdies die dem Leistungsumfang entsprechende wirtschaftliche, technische und finanzielle Eignung, sowie die Zuverlässigkeit, Sachkenntnis und Erfahrung besitzen und im übrigen alle in den einzelnen Bestandteilen dieser Ausschreibung angeführten Bedingungen erfüllen können.
5. Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen
Der künftige Auftragnehmer verpflichtet sich hiermit ausdrücklich zur Einhaltung der sich aus den Übereinkommen Nr. 29, 87, 94, 95, 98, 100, 105, 111 und 138 der Internationalen Arbeitsorganisation, BGBl. Nr. 228/1950, Nr. 20/1952, Nr. 39/1954, Nr. 81/1958, Nr. 86/1961, Nr. 111/1973 und BGBl. III Nr. 200/2001, ergebenden Verpflichtungen.
Die Erstellung des Angebots für in Österreich durchzuführende Arbeiten hat unter Berücksichtigung der in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften zu erfolgen. Der künftige Auftraggeber verpflichtet sich hiermit, bei der Durchführung des Auftrages in Österreich diese Vorschriften einzuhalten.
Diese Vorschriften liegen bei der für die Ausführung des Auftrages örtlich zuständigen Gliederung der gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zur Einsichtnahme durch interessierte Bieter und Bewerber auf.
6. Sonstiges
Es wird mit allen Bietern nachverhandelt.
Es ist ausdrücklich Bedingung dieser Ausschreibung, das der künftige Auftragnehmer sämtliche bis zur rechtsgültigen Auftragsvergabe von der Gemeinde Mattsee verfügten (vergebenen) Rauminanspruchnahmen (den Auftragsgegenstand betreffend) zu den vereinbarten und somit vorgegebenen Bedingungen übernimmt. Das vereinbarte Entgelt hierfür steht dem Auftragnehmer zu und ist entsprechend einzukalkulieren.
Die Liste mit den aktuellen Raumvergaben ist als Beilage dem Beilagenteil dieser Ausschreibung beigefügt und wird somit mit Angebotslegung rechtsverbindlich im obigen Sinne anerkannt.
III. Rahmenbedingungen

Die Auswertung des Zuschlagskriteriums „Qualität“ erfolgt durch eine Bewertung des/der jeweiligen Bieters/Bietergemeinschaft vor einer Kommission. Dabei werden die vorgetragenen Nutzungskonzepte anhand der in den Zuschlagskriterien formulierten Parametern geprüft und einer Wertung unterzogen (Termin – siehe Punkt V.)


Ein Grobkonzept der Nutzungskonzepte auf einer A4 Seite (nicht mehr – siehe Anlagenteil) ist dem Angebot beizuschließen, also muss bereits bei Angebotseröffnung vorliegen.

IV. Verfahrensbestimmungen

für die Kommissionierung


Vor dieser Bewertungskommission hat der Bieter/die Bietergemeinschaft 60 Minuten Zeit, den Lösungsansatz für die ausgeschriebene Aufgabenstellung und dessen Umsetzung darzustellen. Für seine Darstellungen wird der Bieter/die Bietergemeinschaft anhand der untenstehenden Zuschlagskriterien von der Kommission bewertet.

Die hier erhaltenen Punkte werden schließlich den nach Abschluss der Verhandlungen erreichten Punkte für das Zuschlagskriterium „Preis“ zugezählt und somit der Bestbieter (also der mit der höchsten Punktezahl) ermittelt.


V. TERMINE
Verfahrenstermine:
Die Einladung für dieses Verhandlungsverfahren und die Ausgabe der Unterlagen erfolgt ab
Freitag, den 15. Februar 2008
Offizieller Informations- und Besichtigungstermin im Schloss am
Dienstag 4. März 2008 10.00 Uhr
Die Angebote sind im verschlossenen Zustand mit der Aufschrift „Vorsicht Angebot“ einzureichen bis spätestens
Mittwoch, 9. April 2008 12:00 Uhr
Nach diesem Zeitpunkt einlangende Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
Abgabeort der Angebote:
Marktgemeinde Mattsee - Gemeindeamt

5163 Mattsee - Gemeindeweg 1


Die Angebotseröffnung findet am
Mittwoch, 9. April 2008 13:00 Uhr
im Besprechungszimmer der Marktgemeinde Mattsee statt.
Die Angebotseröffnung ist im Verhandlungsverfahren für die Bieter nicht öffentlich.

Die Bieter sind daher nicht zur Teilnahme berechtigt.


Die kommissionelle Bewertung findet am
Mittwoch, 16. April 2008
im Besprechungszimmer der Marktgemeinde Mattsee Gemeindeweg 1, 5163 Mattsee statt. Diesbezüglich ergeht an die Bieter noch eine gesonderte Einladung. Es wird jedoch gebeten, sich auf den Termin inhaltlich vorzubereiten und diesen frei zu halten.
Kommission:
der Vergabeausschuss der Marktgemeinde Mattsee und ein/e Vertreter/in der Vereine

Begleitung und Schriftführer – Dr. Robert Berger

Die Zuschlagsfrist beträgt 5 Monate und beginnt mit der Vorlage des Honorarangebotes im Verhandlungsverfahren.

TEIL B BESONDERER TEIL - AUFGABENSTELLUNG

VI. Vertrag/rechtlicher Ausschreibungsinhalt
Wichtig !

Nachfolgend ist der Inhalt der ausgeschriebenen Leistung und deren rechtliche Modalitäten etc. definiert.

B E S T A N D V E R T R A G
Die Marktgemeinde Mattsee, vertreten durch den Bürgermeister Matthäus Maislinger,

5163 Mattsee, Gemeindeweg 1, im folgenden Bestandgeberin genannt, gibt an


………………………………………………………………..
im folgenden Bestandnehmer/in genannt und diese nimmt von ersterer das unter

Punkt II. näher umschriebene Objekt zu nachstehenden Bedingungen in Bestand:



I. Bestandgegenstand
In Bestand gegeben werden diverse im beiliegenden Bestandsplan rot gefärbt dargestellt Räumlichkeiten im Schloss Mattsee samt zugehöriger Inneneinrichtung – und Ausstattung laut Inventarliste. Dieser Bestandsplan und die Inventarliste sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.
Der Vertragsgegenstand bestehend aus folgenden Räumlichkeiten:
Ausschließliche Nutzung (rot gefärbt):
Erdgeschoß: Tassilosaal (ohne Lagerraum unter der Stiege)………………….…………… 124,50 m²

der davor liegende Eingangsbereich

und die Stiege zum Wolf Dietrich Saal
1. Obergeschoss: Wolf Dietrich Saal…………................... 143,03 m²
2. Obergeschoss: Diabellisaal …………………................... 191,93 m²

Büro Verwaltung und Vorraum……....... 62,91 m²

WC………………………….…................. 1,54 m²
Dachgeschoss: Sessellager…………………................... 42,75 m²
Gemeinsame Nutzung mit den anderen Mietern (gelb gefärbt):
Erdgeschoß: WC Herren……………………..…..…19,16 m²

WC Damen……………………………19,16 m²

Behinderten WC…………………….... 3,24 m²

Foyer samt Stiege und Lift………..…19,16 m²

Eingangsbereich vor WC
Zwischengeschoß: Eingang samt Stiege und Vorraum...64,15 m²

1. Obergeschoß: Foyer samt Stiege, Gang und Lift…..65,93 m²
2. Obergeschoß: Stiege, Gang und Lift….....................58,73 m²
Dachgeschoß: Vorraum und Lift………………..…….21,06 m²
Außenbereich: Teile des Schlossvorplatzes (siehe gelbe Fläche)

Parkplätze beim Schloss: Direkt bei Schlossvorplatz besteht eine eingeschränkte

Möglichkeit für das Abstellen von PKW`s.

Im konkreten handelt es sich um

2 Plätze für das Schlosscafe

1 für die Kunstakademie und

2 Plätze für den Bestandnehmer




Parkplätze für Gäste: stehen auf den öffentlichen Parkflächen beim Strandbad

(125) und in der Weyerbucht (45) zur Verfügung. An Sonn- und Feiertagen und im Sommerhalbjahr sind diese Parkplätze gebührenpflichtig. Am Ortsrand gibt es ca. 300 Gratisparkplätze.




II. Verwendungszweck
Der Bestandgegenstand wird zum Betrieb…..(Anm.: ist Gegenstand des Verhandlungsverfahrens) in Bestand genommen. Eine Änderung der Betriebsart ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Bestandgeberin gestattet.

III. Bestanddauer
Das Bestandverhältnis wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Es beginnt am

…………………und wird auf die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen. Es endet somit

am ……………………, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
IV. Bestandzins
Der Bestandzins beträgt monatlich € ……………… zuzüglich der gesetzlichen

Mehrwertsteuer (derzeit 20 %) und ist am ersten jeden Monats im Voraus

fällig.

Der Bestandzins wird wertgesichert mit dem VPI 2000, Stand Juni 2008 oder einem an seine Stelle tretenden Nachfolgeindex. Die Indexanpassung erfolgt jährlich.


V. Betriebskosten
Soweit dies möglich ist, sollten für das Bestandobjekt von der Bestandnehmerin direkte Bezugsverträge mit den Anbietern für Wasser, Strom, etc. abgeschlossen und der Verbrauch durch eigene Zähler festgestellt werden.
Die weiteren Betriebskosten für die allgemeinen Flächen (allgemeine Betriebskosten) werden analog der §§ 21 ff MRG ermittelt und sind mit einem Anteil von 53 % der Gesamtkosten von der Bestandnehmerin zu bezahlen.
Zu den allgemeinen Betriebskosten gehören:
Sämtliche Betriebskosten und öffentlichen Abgaben im Sinne des § 21 MRG, weiters allgemeiner Strom (Stiegenhaus, Gänge, Lift, Außenbeleuchtung für Vorplatz und Gebäude, WC), Kehrgebühren, sowie die Reinigung der Allgemeinflächen.

Grundsteuer und Gebäudeversicherung gehen zu Lasten der Bestandgeberin.


Für die anfallenden anteilig zu zahlenden Betriebskosten leistet die Bestandnehmerin eine monatliche a`conto Zahlung.
Die Betriebskosten sind jährlich bis längstens 30.06. des Folgejahres durch die Bestandgeberin abzurechnen und allfällige Guthaben oder Nachzahlungen binnen 14 Tagen nach Vorlage der Jahresabrechnung auszugleichen. Auf Grund der Jahresabrechnung erfolgt eine jährliche Anpassung der a`conto Vorschreibungen.

VI. Kontrollrecht der Bestandgeberin
Die Bestandgeberin hat das Recht, das Bestandobjekt jederzeit zu den

Betriebszeiten zu betreten und zu besichtigen. Außerhalb der Betriebszeiten

ist die Bestandgeberin bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, die

Räumlichkeiten des Bestandgegenstandes gegen vorheriges schriftliches Aviso,

das mindestens drei Tage vor dem Besichtigungstermin bei der Bestandnehmerin

eingelangt sein muss, zu betreten.



VII. Instandhaltung
Die Bestandnehmerin ist verpflichtet, das Bestandsobjekt pfleglich zu

behandeln, es in ordentlichem Zustand zu erhalten und bei der Auflösung des

Bestandverhältnisses im übernommenen Zustand unter Berücksichtigung der

normalen Abnützung, besenrein, der Bestandgeberin zu übergeben. Die

Bestandgeberin ist für die Instandhaltung der Gebäudesubstanz, der Fassade

und der nicht vom Bestandvertrag umfassten Außenanlagen verantwortlich.


Der Bestandnehmerin hingegen obliegt die Instandhaltung der in Bestand

genommenen Räumlichkeiten und Außenflächen, sowie der Einrichtung und des Inventars.

Insbesondere hat die Bestandnehmerin stets für eine gefahrlose Benützung der

den gewerblichen Zwecken dienenden Räume und Stiegenhäuser zu sorgen. Auf sämtlichen im Bestand berücksichtigten Außenflächen ist im Winter die entsprechende Gehsicherheit zu gewährleisten. Sie hat diesbezüglich die Bestandgeberin vollkommen schad- und klaglos zu halten.


Die Schneeräumung und Eisfreihaltung der Zufahrt, des Schlosshofes und der übrigen Treppen zum Schloss ist von der Bestandgeberin zu veranlassen. Wenn unvermittelt große Schneefälle auftreten, kann die Gemeinde nur die Zufahrtsstraße ausräumen. Die Räumung der Stiege (ostseitig zum Schlossbergrundweg) kann in diesem Fall nicht kurzfristig gewährleistet werden. Die Strassen und Wege im Ort haben Vorrang.

VIII. Änderungen am oder im Objekt
Bauliche Veränderungen am Bestandobjekt bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Bestandgeberin, sowie der Zustimmung des Bundesdenkmalamtes und der zuständigen Behörden.
Der Mieter hat dem Vermieter gem. § 9 Abs. 1 MRG beabsichtigte Arbeiten (Veränderungen, Verbesserungen) am Mietgegenstand schriftlich unter Angabe von Art und Umfang der Arbeiten rechtzeitig anzuzeigen.

Bei Erteilung einer derartigen Genehmigung ist schriftlich zu vereinbaren, ob bei Be-endigung des Bestandverhältnisses entweder der frühere Zustand wieder herzustellen ist oder eine durch die Veränderung bewirkte Wertsteigerung entschädigungslos der Bestandgeberin verbleibt. Es ist auch möglich, einvernehmlich eine andere Regelung zu treffen.


IX. Vorzeitige Auflösung
Der Bestandvertrag kann ohne Rücksicht auf die im Punkt III. vereinbarte Bestanddauer mit sofortiger Wirkung durch einseitige Erklärung aufgelöst werden;
Von der Bestandgeberin:
Aus den Gründen des § 1118 ABGB, insbesondere aber

  • bei vertragswidrigem Gebrauch des Vertragsobjektes, bei Zahlungsrückstand des Bestandzinses oder der Betriebskosten trotz schriftlicher Mahnung und einer Nachfristsetzung von 14 Tagen

  • bei Eröffnung des Konkurs- oder Ausgleichsverfahren über das Vermögen der Bestandnehmerin oder

  • bei Abweisung desselben mangels eines die Konkurskosten deckenden Vermögens

  • bei Einstellung des Gewerbebetriebes

  • bei Entzug oder Fehlen der Gewerbeberichtigung

  • bei wiederkehrenden Beanstandungen durch die Gewerbe- oder

Sicherheitsbehörde

  • bei konsensloser Änderung der Betriebsart

  • bei wiederholter Nichtbefolgung gesetzlicher oder behördlicher Anordnung

betreffend die Gewerbeausübung

  • bei beharrlicher Verletzung einer anderen Pflicht aus diesem Vertrag, obwohl die Bestandnehmerin schriftlich angemahnt wurde.

Von der Bestandnehmerin: Aus den Gründen des § 1117 ABGB.



X. Zurückstellung des Bestandgegenstandes
Bei Beendigung des Bestandverhältnisses hat die Bestandnehmerin der Bestand-geberin den Vertragsgegenstand in der Weise zurückzustellen, dass die Bestand-geberin selbst oder durch jemand Dritten das gegenständliche Unternehmen ohne

jede Betriebsunterbrechung fortsetzen kann.


Zum Zeitpunkt der faktischen Rückübergabe des Bestandgegenstandes haben sich

daher sämtliche Bestandräumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände in einem

gereinigten, funktionsfähigen und tadellosen Zustand zu befinden, widrigenfalls die Bestandgeberin berechtigt ist, diesen Zustand zu Lasten der Bestandnehmerin

entweder durch Verwendung der bedungenen Kaution oder durch direkte Verrechnung mit der Bestandnehmerin, herzustellen (Ersatzvorname).


Die Bestandnehmerin hat weder während noch nach Beendigung des

Bestandverhältnisses Anspruch gegen die Bestandgeberin auf Ersatz der von ihr auf dem Bestandgegenstand getätigten Aufwendungen, wenn diesbezüglich nicht eine Sonderregelung vereinbart wurde.



XI. Rechtsnachfolger
Die Rechte und Pflichten aus dem Bestandvertrag gehen beiderseits auf deren

Rechtsnachfolger über.


XII. Verkürzung über die Hälfte
Beide Vertragsteile verzichten auf die Geltendmachung des Rechtsmittels, den

gegenständlichen Vertrag wegen Verletzung über oder unter die Hälfte des wahren Wertes klage- oder einspruchsweise anzufechten.



XIII. Vertragskosten
Die mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten, öffentlichen

Abgaben und Gebühren gehen zu Lasten des Bestandnehmers / der Bestandnehmerin.


XIV. Kaution

Für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages, die ordnungsgemäße

Rückgabe der Einrichtung und des Inventars, sowie für die Bezahlung aller Abgaben, Steuern, Betriebskosten und Bestandzinse (samt Wertsicherung) leistet die Bestandnehmerin eine Kaution in der Höhe der dreifachen Bruttomiete, welche vor Vertragsunterfertigung entweder in Form eines Sparbuches ohne Losungswort bzw. mittels unbedingter Bankgarantie eines österreichischen Kreditinstitutes beim Vermieter deponiert wird.

Die Zinsen fallen der Bestandnehmerin zu. Das Sparbuch bleibt während des

Bestandverhältnisses in Verwahrung der Bestandgeberin.

XV. Änderungen
Sämtliche Änderungen des Bestandvertrages bedürfen ebenso wie das Abgehen

von dieser Regelung der Schriftform. Nebenabreden gelten als nicht getroffen, wenn

sie nicht schriftlich vereinbart sind.

XVI. Gerichtsstand
Für den Fall von Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag unterwerfen sich beide Vertragsparteien dem zuständigen Bezirksgericht Neumarkt am Wallersee.

XVII. Vertragsausfertigungen
Dieser Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt. Jede Partei erhält ein Exemplar.

XVIII. Zusatzvereinbarungen
Jedwede Gewährleistung der Bestandgeberin für eine bestimmte Beschaffenheit,

Eignung oder ein bestimmtes Erträgnis des Bestandobjektes wird ausdrücklich

ausgeschlossen.

Mattsee, am ............................



Bestandnehmerin: ....................................................................

Bestandgeberin:

Der Bürgermeister ......................................................................


Der Vizebürgermeister: ......................................................................


VII. Befugnis/Eignung

Befugnis/ Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit


Nur jene Nachweise und Belege sind der Ausschreibung beizulegen, die mit



gekennzeichnet sind !

A ) Geforderte Befugnis des Bewerbers/Bieters

EU – Ausländer:
 Kopie der entsprechenden Befugnis zur Berufsausübung


Österreicher:

 Kopie des Gewerbescheines



Arbeits – oder Bietergemeinschaft:
Im Falle der Anbotslegung durch eine Arbeitsgemeinschaft oder eine Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied die Befugnis für den ihm konkret zufallenden Leistungsteil nachzuweisen !
Allgemeine berufliche Zuverlässigkeit:
 Nachweis, dass

gegen den Bewerber/Bieter (ev. Subunternehmer), oder

- sofern es sich um juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt –



gegen in deren Geschäftsführung tätige physische Personen
a) keine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist, die einen der folgenden Tatbestände betrifft:

  • Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation (§ 278a des Strafgesetzbuches – StGB,

BGBl.Nr. 60/1974),

  • Bestechung (§§ 302, 307, 308 und 310 StGB; § 10 des Bundesgesetzes gegen den

unlauteren Wettbewerb 1984 - UWG, BGBl. Nr. 448),

  • Betrug (§§ 146 ff StGB), Untreue (§ 153 StGB),

  • Geschenkannahme (§ 153a StGB),

  • Förderungsmissbrauch (§ 153b StGB) oder

  • Geldwäscherei (§ 165 StGB)

bzw. einen entsprechenden Straftatbestand gemäß den Vorschriften des Landes, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat.

b) oder kein rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist, das die berufliche

Zuverlässigkeit in Frage stellt.



 Nachweis, dass



  • kein Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren, kein gerichtliches Ausgleichsverfahren, kein

Vergleichsverfahren oder kein Zwangsausgleich eingeleitet oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde und

  • dass man sich nicht in Liquidation befindet oder seine gewerbliche Tätigkeit eingestellt hat;



 Nachweis, dass der anbietende Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Steuern und Abgaben erfüllt hat.




Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Nachzuweisen durch

 - eine entsprechende Bankerklärung (Bonitätsauskunft).

 - den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung.

Es ist als Mindestanforderung der Nachweis über eine aufrechte Haftpflichtversicherung in Höhe von zumindest EUR 500.000,-- zu erbringen.

 -Angaben über die Anzahl der beschäftigten Dienstnehmer.

 - eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, in den die gegenständliche Vergabe fällt, für die letzten drei Geschäftsjahre oder für einen kürzeren Tätigkeitszeitraum, falls das Unternehmen noch nicht so lange besteht.


Falls gefordert, bitte nachstehende(n) Tabelle(n) ausfüllen !

Nachweis des Bieters (bzw aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen) über einen Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (bzw für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind) jeweils exklusive Mehrwertsteuer.

Gesamtumsatz

200[___])

200[___])

200[___])

in EUR gesamt

(mind EUR [___])











Nachstehende Tabelle ist nur von einer Bietergemeinschaft auszufüllen; die dabei von jedem Einzelmitglied angegebenen Umsätze müssen in Summe den vorstehenden Gesamtumsätzen entsprechen.




(Einzel-)Umsätze




200[___])

200[___])

200[___])


.....................................

(Mitglied 1 – Firma / Name)











.....................................

(Mitglied 2 – Firma / Name)











.....................................

(Mitglied 3 – Firma / Name)











.....................................

(Mitglied 4 – Firma / Name)











.....................................

(Mitglied 5 – Firma / Name)











Kann ein Unternehmer aus einem von ihm glaubhaft zu machenden berechtigten Grund die oben geforderten Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht beibringen, so kann er diese durch folgende Nachweises erbringen:

Technische Leistungsfähigkeit

Nachzuweisen durch

 - eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen;

in folgenden Projekten hat der/die Bewerberin/Bieter/in, ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein Subauftragnehmer in den letzten 3 Jahren ähnliche Leistungen erbracht. Für jedes Projekt ist eine Kopie der Tabelle auszufüllen (bei Bedarf diese Seite daher bitte kopieren und beilegen):




Projektname:



Grobkonzept des Projektinhaltes (Kurzbeschreibung der Leistungsschwerpunkte)




Name Referenzauftragnehmer






Funktion des Referenzauftragnehmers (Generalunternehmer/Mitglied einer ARGE/Subunternehmer)



Name und Anschrift des Auftraggebers:







Ansprechpartner beim Auftraggeber:

Name:


Tel:

Fax:


E-Mail:


Auftragswert gesamt in EUR (exkl USt)






Im Falle einer ARGE, Anteil des Referenzauftragnehmers an der Leistungserbringung in %




Ort der Leistungserbringung




Projektbeginn (Jahr/ Monat)




Projektende (Jahr/ Monat)




Wurde die Leistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt?

 Ja  Nein



Beglaubigungsvermerk des öffentlichen Auftraggebers: Bescheinigung des privaten Auftraggebers:

obige Angaben sind wahrheitsgetreu obige Angaben sind wahrheitsgetreu

obige Angaben sind nicht richtig obige Angaben sind nicht richtig

Unterschrift: Unterschrift:





Wenn der Leistungsempfänger ein öffentlicher Auftraggeber war, sind die Referenznachweise in Form einer vom öffentlichen Auftraggeber ausgestellten oder beglaubigten Bescheinigung beizubringen. Ist der Leistungsempfänger ein privater Auftraggeber gewesen, ist der Nachweis über erbrachte Leistungen (Referenzen) in Form einer vom Leistungsempfänger ausgestellten Bescheinigung oder, falls eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich ist, durch eine einfache Erklärung des Unternehmers zu erbringen. Wenn der private Auftraggeber oben keine Bescheinigung abgegeben hat, wird angenommen, dass diese nicht erhältlich ist. Obige Angaben gelten dann mit der Unterschrift unter dieses Angebot als „einfach erklärt“.

Der Bewerber erklärt sich einverstanden, dass der Auftraggeber zur Überprüfung der angegebenen Referenzdaten mit dem entsprechenden Referenzpartner (Ansprechpartner beim ehemaligen Auftraggeber) Kontakt aufnimmt.
Der/Die Bieter/in bzw die Bietergemeinschaft hat unabhängig von der Zahl der Mitglieder der Bietergemeinschaft und/oder der Zahl der Subunternehmer mindestens [___] (Mindestanforderung) Referenzaufträge nachzuweisen, die den obigen Anforderungen entsprechen.
 - Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des

Unternehmers und der Führungskräfte des Unternehmers, insbesondere der für die

Erbringung der Dienstleistungen verantwortlichen Personen.

VIII. Zuschlagskriterien – Kriterien für die Auftragserteilung
Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Bekanntmachung

Wirtschaftlich günstigstes Angebot

nach den folgenden Kriterien
im Verhältnis ihrer zuerkannten Bedeutung:


  • Angebotspreis: gewichtet mit 35%



  • Qualität max. 100 Punkte, gewichtet mit 65%



Ermittlung des Faktors Preis:
Formel:

Preis bewerteter Bieter

Preis Höchstbieter  Faktor 100  35 %

maximale Punktezahl hier also 35 Punkte


Ermittlung des Faktors Qualität:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein mit den allgemeinen Interessen der Gemeinde übereinstimmendes Nutzungskonzept der in Bestand zu gebenden Mietflächen.

Die Ermittlung des Faktors Qualität erfolgt (wie unter IV. „Verfahrensbestimmungen“ dargestellt), über die Bewertung der jeweils max. 1 Stunde dauernden Darbietung des/derBieters/in/der Bietergemeinschaft vor einer Bewertungskommission anhand untenstehender Kriterien.

Informationen zum Schloss bezüglich der Entwicklung des Schlosses und den

Vorstellungen der Gemeinde über die weitere Nutzung finden Sie auf den Seiten 4/5.

Die Bewertung der Darbietung wird nach folgendem Schlüssel vorgenommen (die angegebenen Punktezahlen stellen die maximal erzielbaren Werte dar):
1.

Die Nutzungsmöglichkeiten und Bedingungen des Bieters zur Nutzung

der Bestandsräume für die öffentlichen Vereine, Schulen und im allgemeinen

Interesse stehenden Institutionen der Gemeinde.

Konzept entspricht:
 Sehr gut =40 Punkte

Konzept entspricht:
 Gut =25 Punkte

Konzept entspricht:
 Mittelmäßig =10 Pkte

Konzept entspricht:
 Mangelhaft =0 Pkte




Begründung durch die Kommission:



2.

Qualität des eigenen Nutzungskonzeptes und dessen Übereinstimmung mit den

Zielvorstellungen der Gemeinde, das Schlosses/den Ort zu einem regionalen

Zentrum für Kultur, Freizeit und Tourismus zu entwickeln.

Konzept entspricht:
 Sehr gut =40 Punkte

Konzept entspricht:
 Gut =25 Punkte

Konzept entspricht:
 Mittelmäßig =10 Pkte

Konzept entspricht:
 Mangelhaft =0 Pkte




Begründung durch die Kommission:



3.

Kompetenz des Bewerbers

 Sehr gut =20 Pkte


 Gut =15 Pkte


 Mittelmäßig = 5 Pkte


 Mangelhaft =0 Pkte






Begründung durch die Kommission:


Insgesamt können hier - vor Gewichtung - max. 100 Punkte – nach Gewichtung – max. 65 Punkte erreicht werden.


Die maximale Punkteanzahl gesamt nach Gewichtung beträgt daher

für das Zuschlagskriterium Preis………………………………35 Punkte



für das Zuschlagskriterium Qualität……………………..….…65 Punkte

insgesamt............…………………………………………… 100 Punkte



IX. Preisangebot
Preiszusammenstellung

Gesamtpreis

Angebotene monatliche Miete des ausschreibungsgegenständlichen Mietgegenstandes



€ …………………..,--


20% USt

............................,-




Angebotspreis / Brutto

..............................,--










X. Rechtsgültige Fertigung
Ich bestätige hiermit, dass ich die Ausschreibungsunterlagen kenne und anerkenne, dass ich über die erforderlichen Befugnisse verfüge und dass ich mich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an mein Angebot binde.

...................................,........................... ………..................................................

Ort Datum rechtsgültige Fertigung


Gilt nur für Bietergemeinschaften !


Bei Bietergemeinschaften

haben alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen eine rechtsgültige Unterschrift abzugeben.


Partner der Bietergemeinschaft:
...................................... ....................... .…......................................

Ort Datum rechtsgültige Fertigung


...................................... ....................... .…......................................

Ort Datum rechtsgültige Fertigung

...................................... ....................... .…......................................
Ort Datum rechtsgültige Fertigung

Wir erklären als Mitglieder der Bietergemeinschaft bereits jetzt mit unserer Unterschrift, dass wir die gesamten Leistungen des gegenständlichen Vergabeverfahrens im Falle einer Beauftragung als solidarisch haftende Erwerbsgesellschaft des bürgerlichen Rechtes (Arbeitsgemeinschaft) erbringen werden.


./.
Bitte umblättern, umseits befindet sich der Anlagenteil
ANLAGE 1
Nutzungskonzept der Schlossbenützung im Sinne der Zuschlagskriterien

(siehe Seite 22 dieser Ausschreibung)
Beschreibung:

Bitte die Ausführungen auf 1 A4 Seite beschränken !




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