25 Jahre Jugend- und Drogenberatung Gelnhausen und Schlüchtern



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Vortrag
25 Jahre Jugend- und Drogenberatung

Gelnhausen und Schlüchtern

Sozialpädagogische Familienhilfe-Sucht

gem.§ 31 SGB VIII

in Familien mit Suchtproblemen


Ralf Bartholmai

Geschäftsführung und Gesamtleiter stationäre Hilfen/Jugendhilfebereich

Fachklinik Böddiger Berg, 34587 Felsberg, Tel.: 05662-94800


email: ralf.bartholmai@boeddigerberg.de

http: www.drogenhilfe.com


Stand 10/2007

Ba./DN


Vorbemerkung:
Soziale Unternehmen müssen sich den Besonderheiten einer sich verändernden Gesellschaft stellen.

Die Anforderungen an Flexibilität, Innovation und Zukunftsfähigkeit werden deutlich höher.

Wir müssen lernen Antworten zu finden und diese als Dienstleistungen unseren Auftraggebern nahe zu bringen. Die „gute Tat“ allein ist nicht mehr entscheidend, unsere Angebote müssen für Nutzer, Kostenträger und Betreiber „Gewinn“ versprechend sein.
Soziale Dienstleistungen werden immer mehr zu einem Markt, der nicht mehr nur für die klassischen „Träger“ interessant ist, sondern auch von gewinnorientierten Unternehmen entdeckt worden ist. Dieser Realität müssen sich zunehmend gemeinnützige Träger stellen und ihre Strukturen und Angebote der veränderten Nachfrage- und Angebotslandschaft anpassen.

Wir haben gelernt, auf Veränderungen in der Angebotsnachfrage schnell zu reagieren und durch kreative Konzepte eine Verbesserung unserer ökonomischen Basis zu erreichen. Die hier vorgestellte Hilfeform wird seit 2003 angeboten und ist mittlerweile in den Kreisen Kassel, Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder-Kreis, Werra-Meißner-Kreis und in der Stadt Kassel umgesetzt. Aktuell werden in den Kreisen ca. 54 Familien von unserer SPFH-Sucht betreut.





  1. Allgemeines

Als allgemeine Definition des Begriffs „Droge“ hat sich die Bezeichnung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 1964 durchgesetzt. Danach ist jede Substanz eine Droge, die es vermag, innerhalb des lebenden Organismus, eine oder mehrere seiner Funktionen zu verändern, insbesondere eine psychoaktive Substanz, das heißt eine Substanz mit zentralnervöser Wirkung. Als Droge bezeichnet werden damit alle Rauschmittel und auch praktisch jedes Arzneimittel.

Als Suchterkrankung bezeichnen wir das unwiderstehliche Verlangen nach weiterer Einnahme der betreffenden Droge (psychische Abhängigkeit) und Toleranzsteigerung sowie Entzugserscheinungen beim Absetzen der psychotropen Substanz (physische Abhängigkeit). Laut Definition WHO handelt es sich um einen Zustand periodischer oder chronischer schädlicher Intoxikation durch wiederholten Gebrauch von Drogen.

In ihrer psychosozialen Dimension umfasst Abhängigkeit das unabweisbare Verlangen nach einem bestimmten Erlebniszustand. Diesem Verlangen werden die Kräfte des Verstandes untergeordnet. Andere Werte und Ziele treten dahinter zurück. Die Entwicklung der Persönlichkeit wird nachhaltig beeinträchtigt, die sozialen Bedingungen des Individuums weitgehend zerstört.


1.1. Suchtentwicklung


Sucht entwickelt sich aus einem Zusammenspiel von Drogeneinwirkung, betroffener Persönlichkeit und Umwelteinflüssen; Konstitution, Disposition durch frühe Sozialisationsstörungen, suchterzeugende Substanz und äußere Auslöser führen zur Suchterkrankung, die über den bloßen Missbrauch hinausgeht.

Positives Erleben mittels psychotroper Substanzen bedingt ebenso einen Drang zur Wiederholung wie die chemisch induzierte Lösung von Angst und Spannung. Oft findet man in der Vorgeschichte von Suchtkranken einen vergleichsweise hohen Anteil an psychiatrischen Erkrankungen wie Angstneurosen, Depressionen und Persönlichkeitsstörungen.

Unabhängig von Einstiegsanlässen und Ursachen entwickelt sich bei einem Teil der Drogengebraucher durch Wiederholung der Drogeneinnahme eine Drogenbindung. Das Rauschmittel wirkt konfliktverdrängend und rückt in den Mittelpunkt des Lebensinteresses. Faktoren der Persönlichkeit und des sozialen Umfeldes treten in den Hintergrund. Die Wirkeffekte des Suchtmittels prägen zunehmend das Verhalten, es entwickelt sich eine körperliche Abhängigkeit. Dabei bewirkten Gewöhnung und pharmakologische Toleranz, dass eine euphorisierende und konfliktüberdeckende Wirkung kaum mehr eintritt. Die Droge wird Bestandteil eines Stoffwechselgleichgewichts. Ihr Mangel führt zu einer Stoffwechselstörung, die sich in Form von sehr unangenehmen Entzugserscheinungen äußert mit Symptomen wie Schweißausbrüchen, Gliederschmerzen und depressiven Verstimmungen. Im Fall einer schweren Alkohol- oder Beruhigungsmittelabhängigkeit kann die körperliche Entzugssymptomatik sogar zu lebensbedrohlichen Zuständen führen.

Die Vermeidung des Entzugssyndroms wird zum zentralen Problem und praktisch identisch mit der Existenzbewältigung.



1.2. Sucht und Familie

In Deutschland sind ca. 1,7 Millionen Menschen alkoholabhängig, 2,7 Millionen zeigen missbräuchliche Konsummuster und 4,9 Millionen weisen ein riskantes Konsumverhalten auf.

In unserem Land leben ca. 1,4 Millionen Medikamentenabhängige und etwa 120.000 Abhängige von illegalen Drogen. Man geht von etwa 8 Millionen durch Suchterkrankungen betroffene Angehörige, Partner und Kinder aus. Nach Informationen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen ist jede siebte bis achte Familie von Suchtproblemen betroffen.

Viele süchtige Menschen kommen aus Suchtfamilien (30 bis 50%). 60% der PartnerInnen von Suchtkranken kommen aus Familien mit süchtigen Vätern und/oder süchtigen Müttern.

In der Bundesrepublik leben mehrere zehntausend Kinder in Familien mit süchtigen Eltern/Elternteilen. In diesen Familien sind häufig tiefe Beziehungsstörungen beobachtbar. Die Kinder als schwächstes Glied in der familiären Struktur leiden hier am meisten. Die Störungen werden nicht gelöst, sondern oft auf das Kind übertragen bzw. über das Kind ausgetragen. Durch Schuldzuweisungen, erfahrene Ablehnung und häufig fehlende Orientierung durch die primären Interaktionspartner wird die Entwicklung und Individuation nachhaltig gestört.

In vielen Biographien sind traumatische Erfahrungen nachweisbar.


Gewalt als tiefe Verletzung zieht sich durch nahezu alle Lebensgeschichten von Menschen aus Suchtfamilien. Physische und psychische Misshandlung, Abwertung und Ablehnung werden zu unüberwindbaren Erleidensprozessen. Soweit die Familienbiographie zu rekonstruieren ist, zeichnen sich immer wieder Traumata der Betroffenen als innerhalb der Familien tradierte Störungsmuster ab. Die erlebten Grenzverletzungen werden von den Betroffenen oft als „normal“ kategorisiert. Im Wertesystem der Familie oder des Milieus werden diese Übergriffe und Missbrauchshandlungen nicht als „schlimm“ empfunden. Trotz allen Leidens bleibt der Wunsch nach tragfähigen, verlässlichen und Orientierung gebenden Beziehungen, der aber oft in den Herkunftsfamilien unerreichbar bleiben, ein zentraler Punkt.


2. Sozialpädagogische Familienhilfe





    1. Gesetzliche Grundlagen

      Sozialpädagogische Familienhilfe soll gemäß §§ 27 und 31 SGB VIII durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sozialpädagogische Familienhilfe ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.





    1. Zielgruppe



Kinder süchtiger Eltern sind häufig in den Suchtalltag eingebunden und werden oft funktionalisiert. Sie werden zu Co-Süchtigen, die die Lebensorganisation mit übernehmen müssen. Es ist oft zu beobachten, dass die primäre Sozialisation im subkulturellen Umfeld der Sucht erfolgt. In der Regel leiden mit dem Abgleiten der Eltern/Elternteile in die Sucht, auch die Beziehungen zu anderen Angehörigen und führen zum Verlust von suchtmittelfreien Beziehungen/Beziehungsalternativen.

Abhängigkeit bei Eltern führt somit bei Kindern zu erheblichen Entwicklungsdefiziten bis hin zu deutlichen Verwahrlosungserscheinungen. Wir stellen immer wieder die Fortsetzung „kranker“ Familienbiographien fest, d. h., das Störungsbild der Eltern setzt sich in den Kindern fort.

Wir beobachten häufig bei Eltern und Kindern die gleichen Störungsbilder, die sich folgendermaßen darstellen:
- Beziehungsstörungen
- Bindungslosigkeit
- frühe sexuelle Missbrauchserfahrungen
- Verwahrlosung / Verelendung
- mangelnde soziale Kompetenz
- fehlende Problemlösestrategien.

Das Angebot der Sozialpädagogischen Familienhilfe Sucht richtet sich an betroffene Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind. Sie wird Familien gewährt, bei denen eine Suchtproblematik vorliegt und die dadurch in ihrer Erziehungsfähigkeit eingeschränkt sind.


Die sozialpädagogische Familienhilfe ist ein an den Notwendigkeiten und Bedürfnissen des gesamten Familiensystems orientiertes Betreuungs- und Unterstützungsangebot.

    1. Ziele



Die multifaktorielle Entwicklung von Abhängigkeitserkrankungen erfordert eine differenzierte Betreuungsstruktur und Kooperation unterschiedlicher Fachdisziplinen innerhalb der sozialpäda-gogischen Familienhilfe.
Übergeordnetes Ziel unserer Arbeit ist die Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit und die Wiedererlangung von Selbstachtung und sozialer Kompetenz. Es wird auf eine dauerhafte Abstinenz hingearbeitet.
Für Eltern mit Suchtproblemen reicht ein suchttherapeutisches Setting alleine nicht aus, die Vermittlung von Elternkompetenzen ist dringend notwendig.
Die Eltern benötigen insbesondere Hilfestellung bei

- der Beziehungsaufnahme und -klärung zu ihren Kindern


- Anleitung in der Gestaltung des Alltags mit Kindern
- der Versorgung und Pflege der Kinder
- der Gesundheitsfürsorge und Ernährung
- der Entwicklung von gemeinsamer, suchtmittelfreier Lebens- und
Freizeitgestaltung
- dem Umgang mit Paarkonflikten
- der Einleitung von ambulanten und/oder stationären Entwöhnungsmaßnahmen
- der Vermittlung von lebenspraktischen Fähigkeiten (Haushaltsführung und -planung)
- der Vermittlung von Kompetenzen im Umgang mit Kindergärten, Schule u. ä.
- der evtl. notwendigen Fremdunterbringung der Kinder.

Die Kinder benötigen Betreuung und Behandlung bei

- der Entwicklung durch die Verbindung von Alltagserleben mit gezielten pädagogischen und therapeutischen Maßnahmen
- der Förderung der sozialen Integration, der altersgemäßen Alltagsbewältigung und Selbstständigkeit
- dem Vermitteln emotionaler Sicherheit/Beziehungskonstanz (durch Bezugsbetreuer/Bezugstherapeuten)
- der Förderung der Identitätsentwicklung/

Persönlichkeitsentwicklung


- der Entwicklung sozialer Kompetenz
- der Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien
- der Aufarbeitung traumatischer Ereignisse
- der Aufarbeitung von Missbrauchserfahrungen (psychische, sexuelle und physische Gewalterfahrung)
- dem Aufdecken und Bearbeiten familiensystemischer Störungen
- der Klärung der gemeinsamen Lebensperspektiven von Eltern und Kindern
- der Suchtprävention
- der Beratung und Förderung im Bereich der schulischen Bildung
- der Anleitung in der Lebensbewältigung/Alltagsgestaltung von Eltern und Kindern
- der Einübung lebenspraktischer Kompetenzen
- der Gesundheitsvorsorge/Gesundheitsinformation/Prävention



    1. Betreuungskonzept

In der Arbeit mit süchtigen Menschen zeigt sich, dass die Lebensgeschichten dieser Menschen immer wieder durch Brüche in ihren Beziehungen gekennzeichnet sind. Der Aufbau einer tragfähigen Beziehung wird zu einer zentralen Phase der Betreuung. Beziehungskonstanz wird somit zu einem wichtigen Qualitätsmerkmal in der Arbeit mit Süchtigen. Wir halten es daher für notwendig, die Familie von einem Bezugsbetreuerteam in einem ihnen vertrauten Umfeld/Setting zu betreuen.


Im Rahmen der Betreuungsplanung werden individuelle Hilfen für die betroffenen Eltern und die Kinder beschrieben. Störungen werden identifiziert, aufgedeckt um sie im Rahmen von gemeinsamen Gesprächen zu lösen bzw. es wird dafür gesorgt, dass geeignete Behandlungs- und Fördermaßnahmen, die der geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung der Kinder und ihrer Eltern/Elternteile dienen, eingeleitet werden.

Bei Bedarf können ambulante suchttherapeutische Leistungen vermittelt werden. Die Eltern werden immer wieder angeregt, aktiver Teil des pädagogischen Alltags zu sein, und sie sollen so lernen, die eigenen Bedürfnisse und die Bedürfnisse ihrer Kinder wahrzunehmen und adäquat darauf zu reagieren.

Unsere Arbeit basiert also auf einem strukturierten Beziehungsangebot, das die Bearbeitung lebensgeschichtlicher Erleidensprozesse, Nachreifung und die Entwicklung lebensgeschichtlicher Alternativen zum Ziel hat.

Besondere Bedeutung bekommt die Verbesserung und Stabilisierung lebenspraktischer Kompetenzen. Hier setzt eine intensive Begleitung und gegebenenfalls Anleitung im Lebensalltag der Familie an.

Bei entsprechender Bereitschaft zur Mitarbeit der Betroffenen kann die Erziehungsfähigkeit der Eltern bei begleitenden suchttherapeutischen Leistungen verbessert werden. Die individuellen Defizite der Kinder können durch gezielte Fördermaßnahmen innerhalb der Familie und durch die Vermittlung externer Leistungen kompensiert werden.

Unsere Erfahrungen in der Arbeit mit süchtigen Eltern zeigen, dass die Lösung aus der Sucht eine deutliche Verbesserung der Beziehung zu den Kindern mit sich bringt und damit auch die Auffälligkeiten bei den Kindern deutlich abnehmen. Eine sinnvolle Hilfe für die Kinder steht also immer im engen Zusammenhang mit der Bereitschaft der Eltern, auch für sich Hilfeangebote anzunehmen. Mit der individuellen Veränderung der Betroffenen verändert sich auch das Beziehungsgefüge in der Familie. Dieser Prozess muss intensiv und eng begleitet werden, bietet aber auch die Chance einer längerfristigen Stabilisierung der Familie und kann damit Fremdplatzierungen und die Trennung von Eltern und Kindern verhindern.

Nicht allen Eltern gelingt es, sich aus der Sucht befreien. So kann auch eine Fremdplatzierung Ziel der SPFH sein. Die Umsetzung dieses äußerst schmerzhaften und schwierigen Prozesses bedarf einer engen pädagogischen Betreuung und Begleitung.

2.5. Voraussetzungen für Sozialpädagogische Familienhilfe mit Suchtproblemen
Nach Durchführung einer medizinischen, psychologischen und sozialpädagogischen Anamnese/Diagnostik (die Bestandteil dieser Konzeption ist, jedoch gemäß einer gesonderten Leistungsvereinbarung abgerechnet wird), die die Indikation für SPFH – Sucht bestätigt hat, findet gemeinsam mit dem ASD ein Vorgespräch statt. In diesem Gespräch werden Suchtproblematik, Ressourcen und Fernziele besprochen und darüber befunden, ob die Sozialpädagogische Familienhilfe eine angemessene, ausreichende und am Einzelfall orientierte Hilfe ist.

In einem weiteren Gespräch hat die Familie die Möglichkeit, sich über die angestrebte Hilfe zu informieren und eigene, individuelle Ziele zu formulieren. Des Weiteren wird hier auch auf die Mitwirkungspflicht hingewiesen.


Die abschließende Entscheidung obliegt dem fallzuständigen Jugendamt.

2.6. Umfang und Dauer


Nach Anamnese und Diagnostik wird ein entsprechender Hilfeplan erstellt. Dieser wird mit der zu betreuenden Familien und allen beteiligten Diensten erstellt und richtet sich nach den pädagogisch-therapeutischen Inhalten und Zielen des gesamten Familiensystems.
Dieser Hilfeplan wird alle sechs Monate fortgeschrieben, um die Fortführung festzulegen und die Effektivität der Hilfe zu überprüfen.
Für die Zusammenarbeit mit einer Familie mit Suchtproblematik stehen in der Regel 12 Stunden wöchentlich zur Verfügung.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine längerfristig angelegte Hilfe und kann von sechs Monaten und bis zu zwei Jahren dauern.


    1. Kooperation

      Die MitarbeiterInnen der SPFH – Sucht kooperieren mit





- Jugendämtern (ggf. Pflegekinderdienste)
- ambulanten, teilstationären und stationären Suchthilfeeinrichtungen
- psychosozialen Diensten, Ärzten, Therapeuten
- Kindergärten und Schulen
- Selbsthilfe, Vereinen, Gesprächskreisen des Gemeinwesens
- Justizbehörden
- Schuldnerberatungen

2.8. Beendigung der Sozialpädagogischen Familienhilfe mit Suchtproblemen

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist beendet, wenn
- die im Hilfeplan festgelegten Ziele erreicht sind

- die Familie nicht mehr auf Grund der Suchtdynamik oder anderer Gründe zu einer konstruktiven Mit- und/oder Weiterarbeit bereit ist



- eine andere Maßnahme eingeleitet wird, die die Fortführung einer Sozialpädagogischen Familienhilfe ausschließt

- die Fremdplatzierung der Kinder angezeigt und/oder vollzogen ist.
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