Stadt Reutlingen
66 Amt für Tiefbau Grünflächen und Umwelt
Gz.: Br/Ma/hek
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13/075/03
zu TOP 3 ö BVUA 05.12.13
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05.12.2013
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Beratungsfolge
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Datum
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Behandlungszweck/-art
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Ergebnis
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BVUA
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05.12.2013
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Kenntnisnahme
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öffentlich
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Mitteilungsvorlage
3. Fortschreibung Luftreinhalteplan Reutlingen/Stellungnahme der Stadt Reutlingen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Regierungspräsidiums Tübingen
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Bezugsdrucksache
05/050/01; 05/050/02; 05/050/04; 09/007/02; 10/114/01; 11/005/25.1; 11/092/01; 13/075/01
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Sachverhalt
Vom 11.11.2013 bis zum 10.12.2013 läuft die öffentliche Auslegung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen durch das Regierungspräsidium Tübingen. Am 26.11.2013 fand die öffentliche Informationsveranstaltung des Regierungspräsidiums Tübingen im Spitalhof statt. Die Einwendungsfrist dauert bis zum 31.12.2013. Im Internet sind die ausgelegten Unterlagen unter http://www.rp- Tuebingen.de/servlet/PB/menu/1327649_l1/ index.html?pbanker=Aktuelles#Aktuelles abrufbar. Die Stadt Reutlingen geht davon aus, dass das Regierungspräsidium Tübingen nach Verabschiedung der 3. Fortschreibung Luftreinhalteplan Reutlingen eine aktive Öffentlichkeitsarbeit durchführt.
Die Stadt Reutlingen wird an das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1/Immissionsschutz, eine Stellungnahme mit folgenden Inhalten abgeben:
M1: Erweiterung der Umweltzone auf das Stadtgebiet Reutlingen mit Einbeziehung der Bundesstraßen
Aufgrund der hohen Luftschadstoffbelastung in der Lederstraße und der nachgewiesenen Wirksamkeit im Gutachten Lohmeyer (Dezember 2012/Mai 2013) ist aus Sicht der Stadt Reutlingen diese Maßnahme notwendig. Die Stadt Reutlingen geht davon aus, dass das Regierungspräsidium Tübingen die regionale Verkehrsauswirkung der Maßnahme untersucht hat und entsprechende regionale Alternativrouten vorhanden sind und beschildert werden.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Betroffene Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens einbringen, um unbillige Härten insbesondere im Bereich der Transportlogistik zu vermeiden.
Auf die Zuständigkeit der Landespolizei im Rahmen der notwendigen Überwachung des fließenden (Durchgangs-)Verkehrs und deren konsequente Durchführung wird hingewiesen. Die Stadt Reutlingen fordert, dass vom Innenministerium Baden-Württemberg entsprechende wirkungsvolle Maßnahmen zur Überwachung in die Wege geleitet werden. Im ruhenden Verkehr sind Kontrollen durch den städtischen Vollzugsdienst möglich und werden auch durchgeführt.
M2: Erweiterung der Umweltzone auf Eningen unter Achalm
Aufgrund des räumlichen und verkehrlichen Zusammenhangs begrüßt die Stadt Reutlingen die Einbeziehung der Gemarkung von Eningen u. A. in den Luftreinhalteplan. Sie bedauert, dass die im gleichen Siedlungszusammenhang befindliche Gemarkung von Pfullingen nicht in die 3. Fortschreibung aufgenommen wurde. Aufgrund der topographischen Lage erfolgen Luftschadstofftransporte von dort (Echaztäler Windsystem) in die Innenstadt und in den Bereich der Messstation an der Lederstraße. Es wird angeregt, eine klimatologisch-immissionsökologische Untersuchung durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz durchführen zu lassen.
M3 Tempo 30 auf der gesamten Ortsdurchfahrt Ohmenhausen in Kombination mit der Maßnahme M 1 (Erweiterung der Umweltzone)
Die Maßnahme Tempo 30 auf der gesamten Ortsdurchfahrt wurde bereits vollzogen.
M4 Ganzjähriges Lkw-Durchfahrtsverbot (ab 3,5 t; Lieferverkehr frei) in der Eberhard- und Karlsstraße
Das jetzt vorgeschlagene Durchfahrtsverbot auf der B 312/Karls- und Eberhardstraße kann erst im Zuge der Eröffnung des Scheibengipfeltunnels umgesetzt werden. Erst dann liegt die Voraussetzung für ein effektives ganzjähriges LKW-Durchfahrtsverbot vor.
M5 Nachrüstung der Linienbusse
Die RSV weist darauf hin, dass inzwischen alle Linienbusse der Euro-Stufe 5 entsprechen. In zunehmendem Umfang sind inzwischen auch Linienbusse mit Euro 6-Norm im Einsatz. Es wird angeregt, dies im Text der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Reutlingen aufzuführen.
M6 Verbesserung des Baustellenbetriebs bei Baustellen im Stadtgebiet Reutlingen
Die Stadt Reutlingen ist der Auffassung, dass hierzu derzeit keine Rechtsgrundlage besteht (s. GR-Ds. 13/005/48.1). Auf das von der Stadt Reutlingen angeregte und noch anhängige Prüfverfahren beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg wird hingewiesen. Dennoch trägt die Stadt im Rahmen der bestehenden ausführenden Baurechtspraxis (z. B. durch Empfehlungen in baurechtlichen Entscheidungen zur Staubreduzierung) dazu bei, dem lufthygienisch vorgegebenen Gebot der Staubminderung so weit als möglich nachzukommen.
Weitere Anliegen der Stadt Reutlingen
Bezüglich lufthygienisch wirksamer Maßnahmen bittet die Stadt Reutlingen in den Text noch ein eigenes Kapitel mit folgenden Punkten aufzunehmen:
Reutlingen weist als Oberzentrum einen hohen Anteil von Ziel- und Quellverkehr im Motorisierten Individualverkehr auf. Dies begründet sich mit der Lage der Stadt Reutlingen im Grenzraum zum ländlichen Raum. Daher ist zwingend eine Verbesserung des ÖPNV-Angebotes im Landkreis Reutlingen notwendig. Auf der Basis der Ergebnisse aus dem VEP-Verfahren hat der Gemeinderat ein Umsetzungskonzept für die Verbesserung des ÖPNV beschlossen. Dieses wird derzeit erarbeitet.
Mit der geplanten Regionalstadtbahn kann das ÖPNV-Netz in der Region einen Qualitätssprung erreichen. Hierfür ist die Unterstützung nicht zuletzt finanzieller Art durch das Land notwendig.
Betriebliches Mobilitätsmanagement
Ergänzend zu den beschriebenen Angeboten bietet die Stadt Reutlingen in Zusammenarbeit mit der Reutlinger Stadtverkehrsgesellschaft (RSV) Maßnahmen zum betrieblichen Mobilitätsmanagement für ihre Mitarbeiter und für Dritte an. Das betriebliche Mobilitätsmanagement wird zukünftig in Reutlingen eine größere Bedeutung erlangen.
Ausbau der Parkraumbewirtschaftung
Die Parkraumbewirtschaftung wurde 2009 in der Altstadt und 2011 in der Oststadt eingeführt. Die Ausweitung auf den angrenzenden Teil des Gebiets Burgholz ist seit Oktober 2013 umgesetzt. Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf weitere innenstadtnahe Gebiete (Ringelbachgebiet/Steinenberg, Blosgebiet/Lerchenbuckel u.a.) wird angestrebt.
Verkehrsmanagement/Verkehrsverflüssigung
Die Stadt Reutlingen hat ein hochmodernes, netzadaptives Verkehrsrechner- und Steuerungssystem, welches in der 1. Baustufe in der Innenstadt mit 11 Anlagen bereits umgesetzt ist. Im Bereich der Messstelle Lederstraße konnte damit der Verkehrsfluss, trotz extremer Verkehrsbelastung auf der B 312, verbessert werden. Weitere Baustufen sind in Umsetzung bzw. Planung.
Klimaschutzkonzept
Durch die Klima- und Energieagentur Baden-Württemberg wurde ein Integriertes Klimaschutzkonzept Reutlingen erarbeitet. Ein Schwerpunkt darin ist beispielsweise der weitere Ausbau des Fernwärmenetzes in der Innenstadt durch die FairEnergie Reutlingen GmbH. Gerade die Emissionen und Immissionen (insbesondere Feinstaub) aus dem Hausbrand können damit zukünftig erheblich gemindert werden, da hier noch viele Anlagen mit Feststoff- und Flüssigbrennstoffen betrieben werden.
Immissionsschutzrechtliche Voraussetzungen
Insbesondere bezüglich der Quellengruppe Hausbrand sind vom Bund und Land die immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen (z.B. Landes-immissionsschutzgesetz), dass in Luftreinhalteplangebieten entsprechende Maßnahmen aufgegriffen werden können. Damit soll insbesondere auch Kommunen (wie etwa in Bayern und Nordrhein-Westfalen), in denen Luftreinhaltepläne vorliegen, eine fachrechtliche Gesetzesgrundlage gewährt werden. So können dann beispielsweise bei den Kleinfeuerungsanlagen für ein Luftreinhalteplangebiet angemessene Emissionswerte
(s. Regensburg, Aachen) festgesetzt werden, um so auch in der Quellengruppe Hausbrand die Immissionseinwirkungen (insbesondere Feinstaub) zu mindern.
gez.
Valin
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