Staatsaufbau der brd



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STAATSAUFBAU DER BRD


STAATSAUFBAU DER BRD
Zum politischen System der Bundesrepublik Deutschland gehören die politischen Institutionen, die Entscheidungsprozesse und ihre Inhalte in Deutschland.
Das politische System Deutschlands ist bundesstaatlich und als parlamentarische Demokratie organisiert. Bedeutung besitzen die stark miteinander konkurrierenden Parteien, weshalb Deutschland auch als Parteiendemokratie bezeichnet wird. Die Wahlen werden überwiegend als personalisierte Verhältniswahlen durchgeführt; zur Regierungsbildung sind meist Koalitionen der konkurrierenden Parteien nötig. Der Deutsche Bundestag wählt eine Person zum Bundeskanzler. Diese Person bestimmt die Richtlinien der Innen- und Außenpolitik auf Bundesebene (Richtlinienkompetenz) und schlägt die Bundesminister vor. Die Institutionen des Bundes und die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern werden durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland geregelt. Über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht das Bundesverfassungsgericht. Die Bundesländer, aus denen der Staat Deutschland zusammengesetzt ist, haben eine eigene Vertretung, den Bundesrat, der neben dem Bundestag an der Gesetzgebung mitwirkt. Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union und hat einige seiner Hoheitsrechte an diesen Staatenverbund übertragen.
Zentrales Merkmal für Deutschland sind die unantastbaren Strukturprinzipien Achtung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Bundesstaatsprinzip (Gliederung in Länder) und das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG). Andere in Art. 20 GG festgelegte Grundsätze sind die Gewaltenteilung und das Widerstandsrecht. Nach Art. 79 Abs. 3 GG können die Grundsätze der Art. 1 und Art. 20 GG nicht geändert werden (Ewigkeitsklausel). An die freiheitliche demokratische Grundordnung oder verfassungsmäßige Ordnung sind alle Teilnehmer des politischen Lebens gebunden und sie ist stark geschützt (wehrhafte Demokratie).
Jedes ihrer seit 1990 sechzehn Länder hat aufgrund der föderalistisch-bundesstaatlichen Ordnung seine eigene Exekutive, Legislative (Parlamente) und Judikative, wodurch eine zweite (subnationale) staatliche Entscheidungsebene entsteht. Sie wirkt über die Länderkammer Bundesrat vielfältig auf die Bundesebene ein. Der „Europa-Artikel“ 23 GG bietet die Grundlage für die Teilnahme Deutschlands an der europäischen Integration. Art. 23 sowie Art. 24 GG ermöglichen die Übertragung von Hoheitsrechten der Bundesrepublik auf supranationale Institutionen. Das politische System Deutschlands ist daher in ein komplexes politisches Mehrebenensystem eingebunden.
Die Rolle der Parteien in Deutschland ist stark ausgeprägt und wird in Art. 21 GG beschrieben. Sie stellen die Kandidaten für politische Ämter und nehmen Einfluss auf die Besetzung der leitenden Positionen in den Verwaltungen, den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Auch wenn Art. 20 Abs. 2 ausdrücklich Abstimmungen als Teil der vom Volke ausgehenden Staatsgewalt aufführt, sind Elemente der direkten Demokratie in Deutschland auf Bundesebene nicht vorhanden, mit Ausnahme der Länderneugliederung (Art. 29 GG). Volksabstimmungen und Bürgerentscheide sind nur auf der Ebene der Kommunen und Länder eingeschränkt möglich, aber deren Ausgang ist zum Teil nicht rechtlich bindend.
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland gehen – bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht – von einer Kontinuität aus, die sie mit dem Deutschen Reich in staats- und völkerrechtlicher Hinsicht verbindet.
Der britische Historiker Timothy Garton Ash veranschaulicht den tatsächlichen Entscheidungsprozess der Exekutive dahingehend, indem er von den „vier B“ (Bundestag, Bundesverfassungsgericht, Bundesbank und Bildzeitung) spricht, die der Bundeskanzler zu beachten habe. Er bezieht so die Presse oder die Medien als Vierte Gewalt und den Anwalt der Preisniveaustabilität in seine Charakterisierung der Wirklichkeit auch neben dem Verfassungstext mit ein.
Parlamentarische Demokratie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Als parlamentarische Demokratie gilt die Bundesrepublik Deutschland deshalb, weil der Regierungschef, also der Bundeskanzler, direkt durch das Parlament, den Bundestag, gewählt wird. Im Gegensatz zu präsidialen Demokratien hat der Bundespräsident fast nur repräsentative Funktionen; er besitzt weder Vetorechte noch kann er selbst entscheidende Regierungsämter besetzen.
Siehe auch: Parlamentarisches Regierungssystem

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