§ 18
Von dieser nicht zu bezweifelnden Wahrheit, daß, außer der Gesammtheit der Symptome, unter Hinsicht auf die begleitenden Umstände (§ 5.) an Krankheiten auf keine Weise etwas auszufinden ist, wodurch sie ihr Hülfe-Bedürfniß ausdrücken könnten, geht unwidersprechlich hervor, daß der Inbegriff aller, in jedem einzelnen Krankheitsfalle wahrgenommenen Symptome und Umstände die einzige Indication, die einzige Hinweisung auf ein zu wählendes Heilmittel sei.
§ 19
Indem nun die Krankheiten nichts als Befindensveränderungen des Gesunden sind, die sich durch Krankheits-Zeichen ausdrücken, und die Heilung ebenfalls nur durch Befindensveränderung des Kranken in den gesunden Zustand möglich ist, so sieht man leicht, daß die Arzneien auf keine Weise Krankheiten würden heilen können, wenn sie nicht die Kraft besäßen, das auf Gefühlen und Thätigkeiten beruhende Menschenbefinden umzustimmen, ja, daß einzig auf dieser ihrer Kraft, Menschenbefinden umzuändern, ihre Heilkraft beruhen müsse.
§ 20
Diese im innern Wesen der Arzneien verborgene, geistartige Kraft, Menschenbefinden umzuändern und daher Krankheiten zu heilen, ist an sich auf keine Weise mit bloßer Verstandes-Anstrengung erkennbar; bloß durch ihre Aeußerungen beim Einwirken auf das Befinden der Menschen, läßt sie sich in der Erfahrung, und zwar deutlich wahrnehmen.
§ 21
Da nun, was niemand läugnen kann, das heilende Wesen in Arzneien nicht an sich erkennbar ist und bei reinen Versuchen, selbst vom scharfsinnigsten Beobachter, an Arzneien sonst nichts, was sie zu Arzneien oder Heilmitteln machen könnte, wahrgenommen werden kann, als jene Kraft, im menschlichen Körper deutliche Veränderungen seines Befindens hervorzubringen, besonders aber den gesunden Menschen in seinem Befinden umzustimmen und mehre, bestimmte Krankheitssymptome in und an demselben zu erregen, so folgt: daß wenn die Arzneien als Heilmittel wirken, sie ebenfalls nur durch diese ihre Kraft Menschenbefinden mittels Erzeugung eigenthümlicher Symptome umzustimmen, ihr Heilvermögen in Ausübung bringen können, und daß wir uns daher nur an die krankhaften Zufälle, die die Arzneien im gesunden Körper erzeugen, als an die einzig mögliche Offenbarung ihrer inwohnenden Heilkraft, zu halten haben, um zu erfahren, welche Krankheits-Erzeugungskraft jede einzelne Arznei, das ist zugleich, welche Krankheits-Heilungskraft jede besitze.
§ 22
Indem aber an Krankheiten nichts aufzuweisen ist, was an ihnen hinwegzunehmen wäre, um sie in Gesundheit zu verwandeln, als der Inbegriff ihrer Zeichen und Symptome, und auch die Arzneien nichts Heilkräftiges aufweisen können, als ihre Neigung, Krankheits-Symptome bei Gesunden zu erzeugen und am Kranken hinwegzunehmen, so folgt auf der einen Seite, daß Arzneien nur dadurch zu Heilmitteln werden und Krankheiten zu vernichten im Stande sind, daß das Arzneimittel durch Erregung gewisser Zufälle und Symptome, das ist, durch Erzeugung eines gewissen künstlichen Krankheits-Zustandes die schon vorhandnen Symptome, nämlich den zu heilenden, natürlichen Krankheitszustand, aufhebt und vertilgt, - auf der andern Seite hingegen folgt, daß für den Inbegriff der Symptome der zu heilenden Krankheit diejenige Arznei gesucht werden müsse, welche (je nachdem die Erfahrung zeigt, ob die Krankheitssymptome durch ähnliche oder durch entgegengesetzte Arznei-Symptome 1)
1) Die außer diesen beiden noch mögliche Anwendungsart der Arzneien gegen Krankheiten ist die allöopathische Methode, wo Arzneien, deren Symptome keine direkte, pathische Beziehung auf den Krankheitszustand haben, also den Krankheitssymptomen weder ähnlich noch opponirt, sondern ganz heterogen sind, verordnet werden. Diese Verfahrungsweise treibt, wie ich schon anderswo gezeigt, ein unverantwortliches, mörderisches Spiel mit dem Leben des Kranken, mittels gefährlich heftiger, nach ihren Wirkungen ungekannter Arzneien, auf leere Vermuthungen hin, in großen, öfteren Gaben gereicht; sodann mittels schmerzhafter, die Krankheit auf andere Stellen hinleiten sollender Operationen, mittels Minderung der Kräfte und Säfte des Kranken durch Ausleerungen von Oben und Unten, Schweiß oder Speichelfluß; besonders aber durch Verschwendung des unersetzlichen Blutes, wie es die eben herrschende Routine haben will, blindhin und schonungslos angewendet, gewöhnlich unter dem Vorwande, als müsse der Arzt die kranke Natur in ihren Bestrebungen sich zu helfen, nachahmen und sie befördern, ohne zu bedenken, wie unverständig es sei, diese höchst unvollkommnen, meist zweckwidrigen Bestrebungen der bloß instinktartigen, verstandlosen Lebenskraft nachahmen und sie befördern zu wollen, welche unserm Organism nur anerschaffen ward, um, solange dieser gesund ist, unser Leben in harmonischem Gange fortzuführen, nicht aber, um in Krankheiten sich selbst zu heilen. Denn besäße sie hiezu eine musterhafte Fähigkeit, so würde sie den Organism gar nicht haben krank werden lassen. Von Schädlichkeiten erkrankt, vermag unsere Lebenskraft nichts anderes, als ihre Verstimmung durch Störung des guten Lebens-Ganges des Organism's und durch Leidens-Gefühle auszudrücken, womit sie den verständigen Arzt um Hülfe anruft, und wenn diese nicht erscheint, so strebt sie durch Erhöhung der Leiden, vorzüglich aber durch heftige Ausleerungen sich zu retten, es koste, was es wolle, oft mit den größten Aufopferungen, oder unter Zerstörung des Lebens selbst. Zum Heilen besitzt die krankhafte verstimmte Lebenskraft so wenig nachahmenswerte Fähigkeit, daß alle von ihr im Organism erzeugten Befindens-Veränderungen und Symptome ja eben die Krankheit selbst sind! Welcher verständige Arzt wollte sie wohl im Heilen nachahmen, wenn er nicht seinen Kranken aufopfern will?
am leichtesten, gewissesten und dauerhaftesten aufzuheben und in Gesundheit zu verwandeln sind) ähnliche oder entgegengesetzte Symptome zu erzeugen, die meiste Neigung bewiesen hat.
§ 23
Es überzeugt uns aber jede reine Erfahrung und jeder genaue Versuch, daß von entgegengesetzten Symptomen der Arznei (in der antipathischen, enantiopathischen oder palliativen Methode) anhaltende Krankheitssymptome so wenig aufgehoben und vernichtet werden, daß sie vielmehr, nach kurzdauernder, scheinbarer Linderung, dann nur in desto verstärkterem Grade wieder hervorbrechen und sich offenbar verschlimmern (siehe § 58 - 62 und 69).
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