In Brechts Geburtshaus in Augsburg befindet sich seit 1990 ebenfalls die Gedenkstätte
„
Brechthaus
“. In dieser Stadt gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte zu Brechts Biographie
und Werk; hier wird auch regelmäßig das Brecht-Festival veranstaltet (ab 1995 alle drei Jahre,
seit 2006 jährlich). Mit Blick auf den ambivalenten Umgang Augsburgs mit Brecht spricht der
Kulturjournalist Ralf Hutter von einer „Rückkehr des verlorenen Sohnes“.
[89]
Das Haus in Svendborg, in dem sich Brecht auf seiner Flucht in Dänemark aufhielt, wird vom
dortigen Brechtverein unter dem Namen „Brechts hus“ als Künstler- und Forscherwohnung
zur Verfügung gestellt.
Auch in
Buckow
in der Märkischen Schweiz, unweit von Berlin, befindet sich eine
Gedenkstätte: Das
Brecht-Weigel-Haus
ist teilweise öffentlich zugänglich und erinnert mit
Ausstellungen und Veranstaltungen an den Autor der
Buckower Elegien
.
Erben
Als Helene Weigel 1971 starb, traten Brechts inzwischen verstorbene Kinder
Stefan Brecht
,
Hanne Hiob
und
Barbara Brecht-Schall
in die Wahrnehmung der Rechte an Brechts Werk ein.
Nach dem deutschen Urheberrecht laufen diese im Jahr 2027 aus. Stefan Brecht war der
Erbenbevollmächtigte, der sich gleichzeitig um die Rechtevergabe im englischsprachigen
Raum kümmerte. Barbara Brecht-Schall übernahm die gleichen Aufgaben für den
deutschsprachigen Raum, Hanne Hiob wurde ein Beratungsrecht eingeräumt. Nach eigenem
Bekunden lag den Erben besonders die Werktreue und Einhaltung der Tendenz der Stücke am
Herzen, direkten Einfluss auf die künstlerische Ausgestaltung der Inszenierungen wollten sie
dagegen nicht nehmen. Konfrontationen zwischen den Rechteinhabern und den
Theaterverantwortlichen waren die Ausnahme, wie im Jahr 1981, als die Aufführung einer
Inszenierung des Stücks
Der gute Mensch von Sezuan
des Regisseurs
Hansgünther Heyme
untersagt wurde. Daneben achteten die Erben auch auf Publikationen über den Vater, dessen
Tätigkeit und die Familie. Als John Fuegi 1994 seine Biografie
The life and lies of Bertolt
Brecht
veröffentlichte, gab es zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen dem Autor und den
Brecht-Erben.
[90]
Barbara Brecht-Schall „untersagte zuletzt eine weitere Aufführung von
Brechts Stück ‚Baal‘ in der Regie von Frank Castorf am Münchner Residenztheater wegen
Eingriffen in den Originaltext“.
[91]
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