In Deutschland gibt es ein Betriebsverfassungsgesetz. Die Abkürzung lautet: BetrVG.
erschienen. Das BtrVG besteht aus acht Teilen.
Das BetrVG regelt die Mitbestimmung von Arbeitnehmern im Betrieb. Arbeitnehmer
sind Arbeiter, Angestellte und Auszubildende. Alle Arbeitnehmer über 18 Jahre wählen den
Betriebrat.
Die Betriebswahlen sind alle 4 Jahre vom 1.März bis zum 31.Mai. Die Wahl ist geheim
und direkt. Der Betriebsrat amtiert 4 Jahre.
Das Gesetz fordert die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Betriebsrat. Zum Beispiel
muss der Betriebsrat seine Zustimmung zur täglichen Arbeitszeit geben. Das Gleiche gilt für
Beginn und Ende, aber auch für eine Verkürzung oder Verlängerung.
Do'stlaringiz bilan baham: