Offenes handbuch für gemeinden „Auf dem Weg zur integrations- freundlichen Gemeinde“


)Finanzierung: Grundversorgung & Beschäftigung



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3)Finanzierung: Grundversorgung & Beschäftigung


Asylsuchende werden ab Zulassung ihres Asylantrags in die Grundversorgung aufgenommen.

Zwischen Bundesland und Grundversorgungs-Quartiergeber wird ein Grundversorgungs- - Vertrag abgeschlossen. Im Rahmen des Vertrages abgedeckt ist die Organisation von z.B. Interviews, Spitalsleistungen, Freizeitangeboten, Hygiene.

Die Grundversorgungs-Betreuung (Sozialbetreuung in der Grundversorgung) wird vom jeweiligen Bundesland an kirchliche Organisationen, d.h. Diakonie, Caritas und Diözese Wien, ausgeschrieben. Die Betreuungsorganisationen besuchen die Asylsuchenden regelmäßig in den organisierten Quartieren.

Anerkannte Flüchtlinge mit positivem Asylbescheid und subsidiär Schutzberechtigte bleiben noch vier Monate in der Grundversorgung, dann tritt die Mindestsicherung in Kraft.


Leistungen


Leistungen für die Unterstützung der AsylwerberInnen werden in der Grundversorgungsvereinbarung der Länder geregelt, das heißt die Grundversorgung unterscheidet sich je nach Bundesland.

Die Leistungen im Rahmen der Grundversorgung umfassen Unterbringung, Verpflegung, Krankenversorgung, Bekleidungshilfe (max. EUR 150,- pro Jahr), Schulbedarfshilfe für schulpflichtige Schulkinder (max. EUR 200,- pro Jahr und Kind), Taschengeld (max. EUR 40,- pro Person und Monat bei Unterbringung in organisierten Vollversorger-Unterkünften).

Im Wesentlichen unterscheidet man zwei Möglichkeiten:

Asylsuchende, die selbständig wohnen: Sie erhalten max. EUR 320,- pro Person und Monat für Unterbringung (davon Mietzuschuss max. EUR 120,- pro Person und Monat), Verpflegung, Strom und alle anderen Kosten. Dazu muss nachgewiesen werden, dass die Miete tatsächlich bezahlt wird. Siehe auch das Kapitel: Privatunterkünfte für Flüchtlinge. #Querverweis wohin?#

Asylsuchende, die in organisierten Unterkünften wohnen: In diesem Fall werden in der Grundversorgung max. EUR 21,- pro Person und Tag für Unterbringung und Verpflegung bezahlt. Der Betrag geht entweder direkt an die Unterbringungseinrichtung, oder – im Fall von sogenannten „Selbstversorgungsquartieren“, wo sich Geflüchteten selbst um ihre Verpflegung kümmern – es werden EUR 5,50/Tag (Verpflegung und Taschengeld) an die AsylwerberInnen selbst ausbezahlt.

Unterbringungsform


Gesamt / Person

Beträge in EUR



Unterbringung

Beträge in EUR




Verpflegung

Beträge in EUR



Sonstiges

Beträge in EUR



selbständig wohnen

max. 320,- / Monat

Mietzuschuss max. 120,- für Erwachsene

200,- /Monat für Erw. + 90,-/Tag für Kinder

Mietzahlungsnachweis erforderlich

in organisierten Unterkünften

21,-







+ 40,- /Monat Taschengeld für AsylwerberInnen

in organisierten Selbstversorgungsquartieren

21,-

Differenzbetrag

5,50 / Tag




Die Tagsätze für die Verpflegung richten sich nach Zusatzleistungen der Vertragspartner / Quartiergeber (Bsp. Deutschkurs, Fahrtendienste, Freizeit etc). Grundsätzlich vorgesehen sind 17 Euro pro Tag und für Zusatzleistungen gibt es Erhöhungen mittels eines Punktesystems. Dieses Punktesystem kann in den Musterverträgen der Landesregierung NÖ nachgelesen werden.

Hier ein Beispiel des Landes Oberösterreich


Vollversorgung bedeutet Unterbringung in einem Quartier eines Betreibers, 3 Mahlzeiten täglich sowie ein monatliches Taschengeld in Höhe von € 40,– pro Person. Des Weiteren können die Flüchtlinge in OÖ als Selbstversorger in einem organisierten Quartier untergebracht werden. Die Höhe des Lebensmittelgeldes beträgt dabei bei Erwachsenen täglich € 5,50, bei Minderjährigen € 121,– monatlich. Im Rahmen der Selbstversorgung erhalten die Flüchtlinge kein weiteres Taschengeld. Wenn die Erteilung eines Aufenthaltstitels abzusehen ist, gibt es noch die Möglichkeit, in eine Privatwohnung zu ziehen. Eine Familie erhält einen maximalen Zuschuss von € 240,– monatlich für Miete und Betriebskosten. Einer Einzelperson wird ein Zuschuss zur Miete in Höhe von € 120,– pro Monat ausbezahlt. Erwachsene erhalten ein Verpflegungsgeld von € 200,–, Minderjährige € 90,– pro Monat.

Zusätzlich besteht Anspruch auf:



  • Gutscheine für die Bekleidung: max. € 150,– pro Jahr und Person

  • Schulgeld: max. € 200,– pro schulpflichtigem Kind und Schuljahr

  • Für organisierte Freizeitaktivitäten: € 10,– pro Monat (nicht in Form von Bargeld)

Während die AsylwerberInnen in der Grundversorgung sind, haben Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte Anspruch auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung. Die Unterschiede je Bundesland sind zu berücksichtigen. Mehr Informationen unter

(Länder)Informationen zur Grundversorgung


  • http://www.sozialministerium.at/site/Soziales/Bedarfsorientierte_Mindestsicherung/

  • http://www.unhcr.at/unhcr/in-oesterreich/fluechtlingsland-oesterreich/questions-and-answers/asylsuchende-in-oesterreich.html

  • http://wohnen.fsw.at/grundversorgung/leistungen.html

  • http://www.noe.gv.at/Gesellschat-Soziales/Soziale-Dienste-Beratung/Fluechtlingshilfe/FAQ-zur-Grundversorgung-.print.html

  • https://www.land-oberoesterreich.gv.at/26937.htm

  • http://www.salzburg.gv.at/pub_grundversorgung.pdf

  • http://www.soziales.steiermark.at/cms/ziel/112908349/DE

  • https://www.ktn.gv.at/155658_DE-Fluechtlingswesen-Anspruch_auf_Grundversorgung

  • https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/fluechtlingskoordination/

  • https://www.vorarlberg.at/vorarlberg/gesellschaft_soziales/soziales/mindestsicherung_sozialhi/weitereinformationen/grundversorgunghilfs-unds/grundversorgunghilfs-unds.htm



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