Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz



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#10582

Ministerium

für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit







Heinrich-Mann-Allee 103

14473 Potsdam


Pressesprecherin: Alrun Kaune-Nüßlein

Telefon: 0331/ 866 7016

Fax: 0331/ 866 7018

Mobil: 0173/ 600 2563

Internet: www.mugv.brandenburg.de

E-Mail: alrun.kaune-nuesslein@mugv.brandenburg.de





Presseinformation


6. Dezember 2013
Neues Wasserschutzgebiet für

Wasserwerk Rehbrücke festgesetzt
Potsdam – Ab heute gelten strengere Anforderungen des Grundwasserschutzes im neuen Wasserschutzgebiet Rehbrücke. Mit dem neuen Wasserschutzgebiet wird die öffentliche Trinkwasserversorgung für rund 50.000 Verbraucherinnen und Verbraucher der Landeshauptstadt Potsdam sowie der Gemeinden Nuthetal mit den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke, Saarmund, Phillipsthal sowie Nudow Ausbau nachhaltig gesichert. Auch Industrie- und Gewerbebetriebe sowie öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen gehören zum Versorgungsgebiet.

Das 40 Jahre alte Trinkwasserschutzgebiet musste wegen unzureichender Schutzbestimmungen aufgehoben und durch eine neue Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz neu festgesetzt werden. Dazu wurde auch das unterirdische Einzugsgebiet der Brunnen genau ermittelt. So haben sich die Lage des Schutzgebietes, aber auch die einzelnen Zonen erheblich verändert. Insgesamt wurde das Wasserschutzgebiet um 100 Hektar auf rund 1.941 Hektar verkleinert.


Das öffentliche Anhörungsverfahren und zahlreiche Abstimmungen mit Betroffenen führten im Ergebnis zu Veränderungen des ursprünglichen Schutzgebietsentwurfs. In den neuen Zonen II (rund 50 Hektar) dürfen künftig keine Tiere mehr gehalten werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Trinkwasser nicht mit Keimen verunreinigt wird. Betroffene Landwirte erhalten einen Ausgleich von der Betreiberin des Wasserwerkes, der Energie und Wasser Potsdam GmbH.
Die überwiegende Zahl der Schutzbestimmungen richten sich an Behörden, Land- und Forstwirte, um etwa Waldumwandlungen, neue Baugebiete oder Tierställe und den Umgang mit Düngemitteln und Pestiziden besser steuern zu können. Hauseigentümer müssen regelmäßig nachweisen, dass ihre Abwassersammelgruben dicht sind. Vertikalen Erdwärmeanlagen oder Gartenbrunnen dürfen in diesen Gebieten nicht mehr errichtet werden. Insgesamt sind die Schutzbestimmungen mit viel Augenmaß festgelegt worden, um unnötige Auflagen zu vermeiden.
Die neue „Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Rehbrücke“ mit detaillierten Karten ist am 5. Dezember 2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II veröffentlicht worden und im Internet unter www.landesrecht.brandenburg.de zu finden.







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